Vorlage - RAT/0166/2003  

 
 
Betreff: Loches-Platz; Sachstandsbericht und weitere Verfahrensweise
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Beteiligt:Dezernat II
Bearbeiter/-in: Hermanns, Bettina  Planungsamt
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
14.07.2003 
39. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Vorberatung
21.07.2003 
26. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend der bisherigen Beschlusslage mit GFI die weiteren Schritte zur Umsetzung des Konzeptes unter Berücksichtigung der in der Vorlage dargestellten neuen Entwicklung vorzubereiten.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Loches-Platz einzuleiten.

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1.      Handlungsgrundlage ist der Beschluss des Stadtrates vom 17.12.2001 sowie die Entscheidung des Rates vom 27.05.2002, worin das Investitionsprojekt Loches-Platz und das Ringkaufhaus-Projekt mit einer gemeinsamen Vereinbarung zwischen GFI, dem Betreiber des Ringkaufhauses und der Stadt verbunden wurden.

 

Zwischenzeitlich hat das Ringkaufhaus einen Bauvorbescheid für sein Bauvorhaben erhalten und der Unternehmer beabsichtigt die Mieterverträge in den Sommermonaten abzuschließen sowie anschließend eine Baugenehmigung zu beantragen.

 

2.      Das Projekt Loches-Platz soll weiterhin mit den drei Säulen “Handel, Freizeit und Gastronomie” realisiert werden. Neben Lidl sucht auch PLUS einen Standort innerhalb der Stadt. Ein Lebensmittler sollte gerade auch den Bereich der Innenstadt verstärken, nachdem die Bestrebungen der Unternehmung Lidl an den Rand in Richtung Bahnhof zu gehen deutlich geworden sind und mit dem Konzept Loches-Platz, der derzeitige Norma-Markt wegfällt. Die Berücksichtigung eines derartigen Hauptmieters hat die Konzeption, so wie sie die Ratsbeschlüsse festlegen (bestehend aus Freizeit, Gastronomie und Handel), nicht zu beeinträchtigen und ist in diese zu integrieren. Die Stadt hat PLUS den Loches-Platz angeboten. Einvernehmlich ist zwischen dem Ringkaufhaus und der Unternehmung PLUS geklärt, dass PLUS nicht im Ringkaufhaus berücksichtigt wird.

Nähere Informationen hierzu können in der Sitzung gegeben werden.

 

3.      Die Berücksichtigung der 20-Meter-Zone zur B 51 N wird insofern beachtet, als die Hochbauten einvernehmlich mit der Unternehmung GFI hinter die 20-Meter-Zone zurückgenommen werden. Gespräche mit dem Landesbetrieb Straßen wurden aufgenommen, um zu erreichen, dass in der 20-Meter-Zone die vorgesehene Parkdecksituation hinter der Lärmschutzwand geschaffen werden kann.

 

Es ist nach sorgfältiger Prüfung Auffassung der Stadt, dass die sachlichen Kriterien des Schutzes der B 51 N hierdurch nicht verletzt werden.

 

In den Gesprächen hat die Stadtverwaltung deutlich gemacht, dass die objektiven Kriterien der Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs durch ein Parkdeck nicht tangiert werden. Der Landesbetrieb war der Auffassung, dass die Rechtslage fordert, eine Vorhaltung von Flächen für eine (rein theoretisch notwendige) mögliche Erweiterung der B 51 N. Hierzu hat die Verwaltung vorgeschlagen, den Bebauungsplan auf den Bereich hinter der B 51 N zu erweitern, um dort eine Fläche vorzusehen, die der Straßenerweiterung der B 51 N dient. Bisher hat auf dieser Basis der Landesbetrieb sich nicht in der Lage gesehen, von seiner formalen ablehnenden Haltung abzurücken. Die Gespräche sollen weiter geführt werden. In der Sitzung kann näheres berichtet werden.

 

4.      Es ist beabsichtigt ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten, welches die Festlegung der Bebauungsgrenzen ermöglicht und die Entscheidung zur Abstandszone der B 51 N in einem zeitlich überschaubaren Zeitraum auch zur Bebauung innerhalb der 20-Meter-Zone herbeiführt.

 

Der Bebauungsplan trägt ferner dazu bei, zügig die baurechtlichen Rahmenbedingungen für die Investition in Abstimmung mit GFI zu klären.

 

In der Sitzung wird Herr Kostulski das weitere Vorgehen darstellen.

 

 

Die räumlichen Grenzen des Bebauungsplanes sollen auch den Bereich des Gebäudes Brückenweg 1–3 sowie die dahinter liegenden Flächen der Stadt Brückenweg 5-9 erfassen.

 

5.      Nach der Sommerpause wird über den Sachstand weiter berichtet.

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift