Beschlussvorschlag: 1.
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend der
bisherigen Beschlusslage mit GFI die weiteren Schritte zur Umsetzung des
Konzeptes unter Berücksichtigung der in der Vorlage dargestellten neuen
Entwicklung vorzubereiten. 2.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan
Loches-Platz einzuleiten. Sachverhalt: 1.
Handlungsgrundlage ist der Beschluss des Stadtrates vom
17.12.2001 sowie die Entscheidung des Rates vom 27.05.2002, worin das
Investitionsprojekt Loches-Platz und das Ringkaufhaus-Projekt mit einer
gemeinsamen Vereinbarung zwischen GFI, dem Betreiber des Ringkaufhauses und der
Stadt verbunden wurden. Zwischenzeitlich
hat das Ringkaufhaus einen Bauvorbescheid für sein Bauvorhaben erhalten und der
Unternehmer beabsichtigt die Mieterverträge in den Sommermonaten abzuschließen
sowie anschließend eine Baugenehmigung zu beantragen. 2.
Das Projekt Loches-Platz soll weiterhin mit den drei
Säulen “Handel, Freizeit und Gastronomie” realisiert werden. Neben
Lidl sucht auch PLUS einen Standort innerhalb der Stadt. Ein Lebensmittler
sollte gerade auch den Bereich der Innenstadt verstärken, nachdem die
Bestrebungen der Unternehmung Lidl an den Rand in Richtung Bahnhof zu gehen
deutlich geworden sind und mit dem Konzept Loches-Platz, der derzeitige
Norma-Markt wegfällt. Die Berücksichtigung eines derartigen Hauptmieters hat
die Konzeption, so wie sie die Ratsbeschlüsse festlegen (bestehend aus
Freizeit, Gastronomie und Handel), nicht zu beeinträchtigen und ist in diese zu
integrieren. Die Stadt hat PLUS den Loches-Platz angeboten. Einvernehmlich ist
zwischen dem Ringkaufhaus und der Unternehmung PLUS geklärt, dass PLUS nicht im
Ringkaufhaus berücksichtigt wird. Nähere
Informationen hierzu können in der Sitzung gegeben werden. 3.
Die Berücksichtigung der 20-Meter-Zone zur B 51 N wird
insofern beachtet, als die Hochbauten einvernehmlich mit der Unternehmung GFI
hinter die 20-Meter-Zone zurückgenommen werden. Gespräche mit dem Landesbetrieb
Straßen wurden aufgenommen, um zu erreichen, dass in der 20-Meter-Zone die
vorgesehene Parkdecksituation hinter der Lärmschutzwand geschaffen werden kann.
Es ist nach
sorgfältiger Prüfung Auffassung der Stadt, dass die sachlichen Kriterien des
Schutzes der B 51 N hierdurch nicht verletzt werden. In den
Gesprächen hat die Stadtverwaltung deutlich gemacht, dass die objektiven
Kriterien der Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs
durch ein Parkdeck nicht tangiert werden. Der Landesbetrieb war der Auffassung,
dass die Rechtslage fordert, eine Vorhaltung von Flächen für eine (rein
theoretisch notwendige) mögliche Erweiterung der B 51 N. Hierzu hat die
Verwaltung vorgeschlagen, den Bebauungsplan auf den Bereich hinter der B 51 N
zu erweitern, um dort eine Fläche vorzusehen, die der Straßenerweiterung der B
51 N dient. Bisher hat auf dieser Basis der Landesbetrieb sich nicht in der
Lage gesehen, von seiner formalen ablehnenden Haltung abzurücken. Die Gespräche
sollen weiter geführt werden. In der Sitzung kann näheres berichtet werden. 4.
Es ist beabsichtigt ein Bebauungsplanverfahren
einzuleiten, welches die Festlegung der Bebauungsgrenzen ermöglicht und die
Entscheidung zur Abstandszone der B 51 N in einem zeitlich überschaubaren
Zeitraum auch zur Bebauung innerhalb der 20-Meter-Zone herbeiführt. Der
Bebauungsplan trägt ferner dazu bei, zügig die baurechtlichen Rahmenbedingungen
für die Investition in Abstimmung mit GFI zu klären. In der Sitzung
wird Herr Kostulski das weitere Vorgehen darstellen. Die räumlichen
Grenzen des Bebauungsplanes sollen auch den Bereich des Gebäudes Brückenweg
1–3 sowie die dahinter liegenden Flächen der Stadt Brückenweg 5-9
erfassen. 5.
Nach der Sommerpause wird über den Sachstand weiter
berichtet.
Anlage/n:
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