Beschlussvorschlag: Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstandsbericht der
Verwaltung zur Kenntnis. Sachverhalt: 1. Ausgangslage Ratsbeschluss vom 19.06.2006 Der Rat der Stadt Wermelskirchen hat
sich in seiner Ratssitzung am 19.06.2006 eingehend mit der Frage zum Erhalt der
Bahntrasse der ehemaligen Kursbuchstrecke KBS 411 befasst. Im Ergebnis hat der Rat seinerzeit
beschlossen, dass neben der Aufhebung der Satzung für ein besonderes
Vorkaufsrecht und der Aufhebung aller allgemein bindenden Beschlüsse zum Erhalt
der Trasse, die Stadt ein Verfahren zur Freistellung der ehemaligen Bahntrasse
von den Bahnbetriebszwecken gem. § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
einleitet. Antrag auf Freistellung von
Bahnbetriebszwecken Die Stadt hat diesen Antrag am
04.10.2006 an das Eisenbahn Bundesamt, Außenstelle Köln gestellt. Daraufhin hat
das Eisenbahn Bundesamt weitere Unterlagen von der Stadt gefordert, um den
Antrag abschließend bearbeiten zu können. Unter anderem sollte eine Erklärung
über die DB-interne Freistellbarkeit der Flächen beigefügt werden. Diese Erklärung kann wiederum nur
von der DB Services Immobilien GmbH, Niederlassung Köln abgegeben werden. Auch
hier wurde eine entsprechende Anfrage der Stadt mit Schreiben vom 01.12.2006
gestellt. Nachdem lange keine Reaktion der DB
Services erfolgte, hat letztlich am 08.11.2007 ein informelles Gespräch zu dem
Thema mit der DB in Wermelskirchen stattgefunden. Anfrage der DB Services Immobilien
GmbH zum Ankauf der Trasse durch die Stadt Seit dem 19.12.2007 liegt nun ein
Schreiben der DB Services Immobilien GmbH der Stadt vor, in dem die Bahn die
Stadt Wermelskirchen auffordert, bis Ende Februar 2008 ein Kaufpreisangebot für
die verbliebenen Trassenbereiche (ca. 16,62 ha) der KBS 411 abzugeben. Mit dem Abschluss eines
Kaufvertrages in der 2. Jahreshälfte 2008 würden dann, nach Aussage der Bahn, die
vom Eisenbahnbundesamt angeforderten Unterlagen für das laufende Verfahren zur
Freistellung der Flächen von Bahnbetriebszwecken zur Verfügung stehen. Darüber
hinaus verweist die DB auf die besondere Planungssituation im Bahnhofsbereich
Hilgen. Hier sieht sie einen speziellen Abstimmungsbedarf zwischen den Städten
Wermelskirchen und Burscheid. Aufgabe Für die Stadt Wermelskirchen stellte
sich zunächst die Frage, ob sie ein entsprechendes Angebot abgeben sollte, um
Eigentümer der ehemaligen Bahntrasse zu werden. Insofern galt es, neben der
Ermittlung eines möglichen Kaufpreisangebotes den tatsächlichen Nutzen der
Bahntrasse aus Sicht der Wermelskirchener Stadtentwicklung zu bewerten, um eine
begründete Entscheidung in der Angelegenheit treffen zu können. Mit dem Mitte 2008 öffentlich
bekannt gemachten Handlungsprogramm „Alleenradwege auf stillgelegten
Bahnstrecken“ bieten sich der Stadt inzwischen andere Erwerbsmodalitäten (siehe
hierzuà Abschnitt 6 dieser Vorlage). 2. Planerischer
Status der Bahntrasse Streichung
aus dem Regionalplan Nachdem die Trasse aus der
Integrierten Gesamtverkehrsplanung (IGVP) des Landes herausgenommen worden ist,
hat der Regionalrat in seiner Sitzung am 14.12.2007 den Regionalplan im Rahmen
eines Verfahrens geändert und damit die 14. Änderung des Regionalplanes
aufgestellt. Insofern hat die Trasse landesplanerisch keine Bedeutung mehr und
wird nicht in den Überlegungen für eine künftige Verkehrsinfrastruktur der Region
oder des Landes NRW berücksichtigt. Planungsrecht Die Bahntrasse muss
planungsrechtlich unterschiedlich bewertet werden. Große Teile liegen im
sogenannten Außenbereich gemäß § 35 BauGB. In Bereichen mit angrenzender
Besiedlung kann die Trasse in der Regel dem unbeplanten Innenbereich gemäß § 34
zugeordnet werden. Darüber hinaus bestehen für die
Trasse insgesamt zwei Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungsplanverfahren: B’Plan
Nr. 55 für den östlichen und B’Plan Nr. 66 für den westlichen
Teilabschnitt. Die Beschlüsse wurden bereits 1995 und 1999 gefasst mit dem
Ziel, die Bahntrasse zu sichern. Darstellung im FNP / Landschaftsplan
Nr. 2 „Eifgenbachtal“ Der westliche Trassenbereich
(Braunsberg – Hilgen) ist im FNP als Grünfläche dargestellt und im
Landschaftsplan als geschützter Landschaftsbestandteil „Alte Bahntrasse
411“ (temporär) festgesetzt. Der östliche Trassenbereich ist im
FNP als Verkehrsfläche dargestellt. Der Landschaftsplan trifft zu diesem
Bereich keine Aussage bzw. Festsetzung. Von daher unterliegt dieser
Trassenabschnitt auch nicht dem Landschaftsschutz 3. Nutzen der
Trasse für die Stadtentwicklung Vorhandener baulicher Charakter der
Trasse Die Bahntrasse liegt in ihrem
Verlauf überwiegend in Geländeeinschnitten und auf überhöhten
Geländeaufschüttungen. Höhengleiche Abschnitte zum angrenzenden Gelände sind
kaum vorhanden. Insofern ist der Großteil des ehemaligen Bahnkörpers von mehr
oder weniger hohen Böschungen geprägt. Das eigentliche flache Gleisbett hat dabei einen geringeren
Flächenanteil. Bei einer baulichen Verwertung der
Trasse zu angrenzenden Siedlungsbereichen müsste jeweils eine Angleichung
(Abtragung/Anschüttung) des Geländeniveaus erfolgen. Darüber hinaus sind im
Verlauf der Trasse noch einige Brückenbauwerke vorhanden. In Teilen wurden die
Brücken abgebaut oder bereits durch Anschüttungen ersetzt. In Bezug auf den städtebaulichen
Nutzen dieser Trasse ist der Verlauf der ehemaligen Bahnanlage daher
differenziert zu betrachten. 4. Bauliche
Nutzung Entwicklungsbereich
Bahnhof Hilgen Hier ist einer der wenigen flachen
Bereiche, der durch seine Topographie baulich ausnutzbar ist. Die Stadt
Burscheid hat für diesen Abschnitt bereits ein Entwicklungskonzept erstellt und
dabei Flächen, die auf Wermelskirchener Stadtgebiet liegen, mit einbezogen. (siehe
auch Planskizze à Anlage 1). Im Wesentlichen soll hier ein
Einzelhandelsstandort (Discounter/Getränkemarkt) mit ergänzender Wohnbebauung
in Richtung Wermelskirchen entstehen. Dieses Konzept ist in soweit
nachvollziehbar, da der Bereich städtebaulich sicherlich der Ortslage Hilgen zuzuordnen
ist. Grundsätzlich ist jedoch festzuhalten, dass die Planungshoheit für die genannten
Teilflächen bei der Stadt Wermelskirchen liegt. Insbesondere eine Wohnbebauung auf
dem vorgenannten Areal könnte negative Auswirkungen auf die
Nutzungsüberlegungen für das angrenzende Gelände haben: Der Rat der Stadt hat
in seiner Sitzung am 23.06.2008 beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich
der Ziegelei zu ändern: gemischte (M) und gewerbliche (G) Baufläche. In gleicher
Sitzung hat der Rat der Stadt den Aufstellungsbeschluss zum B’Plan Nr. 51
„Ziegelei Hilgen“ (geänderte Zielsetzung: Misch- (MI) und
Gewerbegebiet (GE) neu gefasst. Bereich „Tente Mitte“ In diesem Trassenabschnitt, zwischen
der „Grünen Mitte Tente“ und der Straße „Im Rosenacker“,
ist eine bauliche Entwicklung auf der Trasse durchaus denkbar. Hier kann man sich eine bauliche
Verdichtung in Form von 2 bis 3-geschossigen Punkthäusern oder, ähnlich wie
beim „Tenter Hof“, mit Doppelhäusern vorstellen. Der tiefe
Einschnitt der Bahntrasse könnte hier gleichermaßen als Keller- bzw. Tiefgaragenebene
genutzt werden (siehe auch Planskizze à
Anlage 2). Städtebaulich würde eine solche
bauliche Verdichtung den Zentrumscharakter der Ortsmitte stärken und die
Ausnutzung der Freizeitanlage „Grüne Mitte Tente“ intensivieren. Insgesamt wäre dies eine gute
Wohnlage zu bestehenden Infrastruktureinrichtungen (Versorgung / Schule /
Verkehr / Freizeit / Erholung / ÖPNV), gut erreichbar und doch ruhig gelegen.
Die Erschließung wäre über den Rosenacker gesichert und eine mögliche
Radwegeverbindung könnte gut integriert werden. Gleichermaßen könnte die östlich
(von Rosenacker bis Tenter Brücke) und westlich (von Postweg bis Distelweg)
angrenzende Bahntrasse als Erschließungsfläche dienen, um die nördlich der
ehemaligen Bahntrasse angrenzenden Siedlungsflächen zu erreichen und baulich zu
verdichten (siehe auch Planskizzen à
Anlagen 3 und 4). Gewerbeerweiterung Neuenhöhe Im Bereich Neuenhöhe ließe sich ein
Teilbereich der Trasse in das vorhandene Gewerbegebiet Ost (nördlich
OBI-Zentrale / Parkplätze) bzw. in die zur B 51 hin orientierten, im FNP als
Mischbaufläche dargestellten Grundstücke einbeziehen. Hier liegt die Trasse auf
einer Dammschüttung; der Bahnkörper müsste somit abgetragen werden. In einer Planskizze (siehe à Anlage 5) wird eine mögliche Bebauung in diesem Bereich
beispielhaft dargestellt. Private
Interessen In Teilbereichen könnten private
Interessen zum Ankauf oder einer Teilnutzung der Trasse vorliegen: 1. Im Bereich Neuenhöhe zwischen dem
Anwesen Zippmann und dem GE-Gebiet Elbringhausen (LUX /Posseik), 2. die Trasse im Anschluss an die
SHELL-Tankstelle, 3. sonstige kleinere Flächenverkäufe an
angrenzende Interessenten. Ansonsten ist die Trasse ohne
besondere Bedeutung für eine eigenständige bauliche Entwicklung oder Ergänzung
angrenzender Siedlungsbereiche. 5. Verkehrliche
Nutzung: Straße oder Bahn Eine verkehrliche Nutzung der Trasse
für eine Straßenverbindung oder für ein schienengebundenes Verkehrssystem wird
nicht gesehen (s. Änderung Regionalplan). Ebenso bestehen keine Pläne, die B 51 n in östlicher
oder westlicher Richtung weiter über den Bahnkörper zu führen. Eine Bedeutung für eine sonstige
innerstädtische Verkehrsfunktion wird, abgesehen von einigen Querungen bzw.
kurzen Erschließungsfunktionen im Bereich Tente Mitte, nicht gesehen. Es gab
zwar vor Jahren eine Diskussion um eine zweite Anbindung des Wohngebietes
Braunsberg an die B 51, aber auch hier ist kein aktueller Bedarf erkennbar. In
der Vergangenheit gab es zudem Überlegungen, das Betriebsgelände Herrlinghausen
(ehemals „Kugel-Schulte“ / jetzt „Padre Tirem“) über
den Postweg zu erschließen. Aktuell besteht dazu kein Bedarf. Im Rahmen einer Nachnutzung der
Bahntrasse sollte in zwei Bereichen die Anbindung des Gewerbegebietes Ost
verbessert werden: Bereich Elbringhausen (Unterführung) sowie Landstraße L 80
(Brücke Rattenburg). 6. Verkehrliche
und touristische Nutzung: Radweg Insbesondere auf Grund der geringen
Steigungsverhältnisse ist die ehemalige Bahntrasse für eine Radwegenutzung gut
geeignet. Auch wenn durch querende Straßendämme oder mögliche bauliche
Unterbrechungen die Durchgängigkeit nicht immer gegeben wäre, stellt die Trasse
grundsätzlich eine bequeme Möglichkeit dar, das Stadtgebiet in Ost-West
Richtung auf dem Rad zu durchqueren. Neben der innerstädtischen
Verbindungsfunktion könnte die „Balkan-Express-Trasse“ im Verbund
mit den Nachbarkommunen und in Ergänzung der bereits bestehenden Radwege auf
ehemaligen Bahntrassen Teil eines regionalen Radwegenetzes werden. Daher wird
die „Balkan-Express-Strecke“ im Rahmen des Regionale2010-Projektes
„Rad-Region-Rheinland“ auch als touristisch sehr attraktiv bewertet.
Neues Handlungsprogramm
„Alleenradwege auf stillgelegten Bahnstrecken“ Der Minister für Bauen und Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen (MBV) hat am 09.06.2008 das Handlungsprogramm
„Alleenradwege auf stillgelegten Bahnstrecken“ der Öffentlichkeit
vorgestellt. Der Ausschuss für Bauen und Verkehr des Landtages NRW hat das
Handlungsprogramm am 12. Juni 2008 zur Kenntnis genommen. Das Handlungsprogramm wurde von der
BahnflächenEntwicklungsGesellschaft NRW (BEG NRW), der seit 2002 tätigen
gemeinsamen Tochter von Bahn und Land, entwickelt und vorbereitet. Sie hat mit
den beteiligten Kommunen Gespräche geführt und Planungen und Gutachten
finanziert. Im Einzelnen hat die BEG NRW im Auftrag des MBV folgende
Grundlagen für die kurzfristige Umsetzung des Handlungsprogramms geschaffen: - Recherche der stillgelegten
Bahnstrecken in NRW und deren eisenbahnrechtliche Einstufung - Untersuchung der stillgelegten
Strecken auf ihre Eignung zur Umnutzung als Radweg unter Berücksichtigung des
bestehenden Radwegenetzes durch das Institut für Landes- und
Stadtentwicklungsforschung (ILS) in Abstimmung mit dem Allgemeinen Deutschen
Fahrrad-Club (ADFC) - Planerische Vorbereitung des
Konzeptes „Alleenradwege“ mit Erarbeitung gemeinsamer
Gestaltungsmerkmale im Rahmen von Workshopverfahren mit Büros der Landschaftsplanung - Abstimmung mit dem Landesbetrieb
Straßenbau NRW zur Klärung der Maßnahmen oder Abschnitte, die aus Bundes- und
Landesmitteln finanziert werden können - Gespräche mit Kommunen und Kreisen,
um eine Finanzierung der Projekte im Rahmen der Stadtverkehrsförderung zu
erörtern. Grundsätzlich betreibt die BEG NRW
den Teil der Projektumsetzung, der mit der ersten Ideenfindung und der
Entwicklung eines Leitbildes, der Kostenermittlung und dem Verkauf des
Grundstücksbandes verbunden ist. Die BEG schafft zudem im Falle der
Umsetzung eines Radwegs auf der KBS 411 die Voraussetzungen, die einer
positiven Entscheidung über den Antrag zur Freistellung von Bahnbetriebszwecken
(siehe à Abschnitt 1 dieser Vorlage) zu
Grunde liegen. Der besondere Handlungsdruck für die
Umsetzung des Programms leitet sich aus der nur befristeten Zuständigkeit der
BEG NRW ab, da nur diese für die Voraussetzungen eines einvernehmlichen
Grunderwerbs sowie eine zügige Vorbereitung der Baumaßnahmen sorgen kann. Kursbuchstrecke
411 – „Balkanexpress““ Aufgrund der vorgenannten
Rahmenbedingungen bietet sich für die Städte Burscheid, Wermelskirchen und
Remscheid die einmalige Chance, auf der Balkanexpresstrasse zeitnah und unter
Mitfinanzierung des Bundes eine neue Radwegestrecke mit einer Gesamtlänge von
ca. 20 km Länge zu realisieren. Die anteilige Streckenlänge auf Wermelskirchener
Stadtgebiet beträgt 6,2 km. Durch die Kooperation der drei Städte
kann ein neues attraktives Angebot für das Bergische Land geschaffen werden,
wodurch mittelfristig auch eine erhebliche touristische Aufwertung der
beteiligten Städte erfolgen würde. Die Stadt Leverkusen, über deren
Stadtgebiet der letzte Abschnitt der ehemaligen Bahntrasse 411 verläuft, zeigt
kein Interesse an der Realisierung eines Radwegs. Da die Trasse zu großen Teilen
parallel zu vorhandenen Bundes- und Landstraßen geführt wird, ist die
Beteiligung von Bund und Land an der Finanzierung des Radweges möglich.
Besonders attraktiv für die Kommunen ist die Möglichkeit der 100%igen Förderung
derjenigen Abschnitte, in denen parallel laufende Bundesstraßen noch über keine
Radwege verfügen, durch den Bund. Kosten Im Rahmen einer ersten Kostenschätzung
wurden für die Realisierung des Radweges auf Wermelskirchener Stadtgebiet
Gesamtkosten in Höhe von 1.749.000 € ermittelt. Diese setzen sich aus den drei
Kostengruppen Grunderwerb, Baukosten und landschaftsplanerische Kosten
zusammen. Förderung durch den Bund: Von den insgesamt 20 Kilometern
geplante Radwegestrecke verlaufen ca. 6,4 km parallel zu Bundesstraßen, an
denen es derzeit noch keinen ausgebauten Radweg gibt. In diesem Bereich würde
ein Ausbau auf Kosten des Bundes erfolgen (= 100% Förderung). Auf Wermelskirchener Stadtgebiet beträfe
dies eine Strecke von 1,7 km: den Bereich zwischen Löh und Stadtgrenze
Burscheid. Nach einer ersten
Kostenschätzung wären für die Realisierung dieses Teilabschnitts Ausgaben und
Einnahmen in Höhe von jeweils 498.000 € in den städtischen Haushalt
einzuplanen. Zuwendungen des Landes: Gemäß dem Handlungsprogramm
„Alleenradwege“ des Landes NRW kann mit Zuwendungen für die
förderfähigen Gesamtkosten in Höhe von 75 % gerechnet werden. Dies betrifft auf
Wermelskirchener Gebiet die Streckenabschnitte zwischen Löh und Tenter Brücke
sowie zwischen Brücke Berliner Straße und Stadtgrenze Remscheid. Die Kosten für die Herstellung eines
Radwegs auf diesen beiden Abschnitten werden mit 1.251.000 € kalkuliert,
die Förderung durch das Land (75 %) betrüge demnach 938.000 €. Eigenanteil der Stadt Unter Berücksichtigung der
vorgenannten Förderungen durch Bund und Land verbliebe von den Gesamtkosten in
Höhe von 1.749.000 € lediglich ein städtischer Eigenanteil von 313.000
€. Förderantrag Die Städte Remscheid und Burscheid
haben bereits im Jahre 2007 separate Einplanungsanträge im Rahmen anderer
Förderprogramme (GVfG) bei den Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf
eingereicht. Durch das in diesem Jahr neu
geschaffene Programm „Alleenradwege auf stillgelegten Bahnstrecken“
bestand nun die Möglichkeit, im Rahmen einer Zusammenarbeit von Burscheid,
Remscheid und Wermelskirchen, einen gemeinsamen, interkommunalen Förderantrag
für einen durchgängigen, ca. 20 km langen Radweg zu stellen. Besonders attraktiv für die Kommunen
sind die gegenüber den alten Programmen höheren Fördermöglichkeiten für
Teilabschnitte (siehe 100%-Förderung durch den Bund). Zwischen der offiziellen Bekanntmachung
des Programms durch den Minister für Bauen und Verkehr des Landes
Nordrhein-Westfalen am 09.06.2008 und dem Abgabetermin des Förderantrags (Ende
Juni) lagen nur drei Wochen. Um die Abgabefrist zu wahren, haben die drei
Kommunen auf Grundlage der Vorarbeiten von Burscheid und Remscheid aus 2007
(Einstellungsanträge), ergänzt um Zahlen und Daten aus Wermelskirchen, einen
gemeinsamen Förderantrag erarbeitet und noch fristgerecht eingereichen können. Die Städte Burscheid und Remscheid
planen, mit der Umsetzung der Radwege bereits nächstes Jahr zu beginnen und die
Arbeiten noch 2010 abzuschließen. Eine Realisierung auf Wermelskirchener Gebiet
wäre in den Jahren 2010/2011 denkbar. Die vorgenannten Zeiträume wurden auch im
Förderantrag angegeben. Wie bereits oben angemerkt, wurde
der Förderantrag aus Wermelskirchener Sicht eingereicht, um die Abgabefrist zu
wahren. Sollte der Bau eines Radweges auf der ehemaligen Bahntrasse politisch
mehrheitsfähig sein, ist noch ein entsprechender Ratsbeschluss hinsichtlich der
Realisierung sowie die Einstellung entsprechender Haushaltsmittel notwendig. 7. Anträge der
Fraktionen zur Bahntrasse Zum planerischen Umgang mit der
ehemaligen Bahntrasse liegen drei Anträge von Ratsfraktionen vor: 7.1 Antrag
der WNK UWG-Fraktion vom 08.01.2008 (siehe à
Anlage 6) hinsichtlich der Prüfung, a) in welcher Höhe Wermelskirchen
Fördermittel für einen Radweg nach Hilgen bzw. Remscheid-Lennep erhalten könne, b) in wieweit zusätzliche Angebote in der
Umgebung des Radwegs dessen Attraktivität steigern können, c) ob eine Kooperation mit den
Nachbargemeinden Burscheid und Remscheid zum Ausbau eines längeren Radweges
möglich ist. 7.2 Antrag
der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 31.01.2008 (siehe à Anlage 7) hinsichtlich a) der Änderung des Flächennutzungsplanes
im Bereich der alten Bahntrasse (öffentliche Verkehrsfläche - Zweckbestimmung
kombinierter Rad/Gehweg) b) der Stellung eines Einplanungsantrages
für den Regionalplan c) der Untersuchung von
Fördermöglichkeiten und d) der Prüfung der Möglichkeit gemeinsamer
Planung und Durchführung der Maßnahme mit den Nachbargemeinden. 7.3 Antrag der CDU-Fraktion vom 18.02.2008 (siehe
à Anlage 8) hinsichtlich der
Vorstellung planerischer Überlegungen (bauliche Nutzung) der Bahntrasse im
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr. zu 7.1 a, 7.1 c,
7.2 c und 7.2 d: Die Fragen zur Machbarkeit und zu
Fördermöglichkeiten des Radwegs auf der Bahntrasse sowie zur interkommunalen
Zusammenarbeit sind durch die Ausführungen in Abschnitt 6 umfassend
beantwortet. zu 7.3: Dem Antrag der CDU-Fraktion wurde
durch die Ausführungen in Abschnitt 4 („Bauliche Nutzung“)
einschließlich der Anlagen 1 bis 5 entsprochen. zu 7.1b: Im Falle der Nutzung der ehemaligen
Bahntrasse als Radweg wäre eine Verknüpfung mit anderen Radwegen oder
Ausflugszielen wünschenswert (z.B. Neuemühle, Rausmühle, Sengbachtalsperre). Die Stadt Wermelskirchen arbeitet
zurzeit aktiv in zwei Regionale 2010-Projekten mit: „Dhünnhochfläche -
Wasserwerk der Region“ und „Rad-Region-Rheinland“. Beide Projekte
weisen räumliche und inhaltliche Überschneidungen mit der ehemaligen Kursbuchstrecke
411 auf. Um hier Synergieeffekte nutzen zu können, sollen auf Regionaleebene
voraussichtlich noch im August Abstimmungsgespräche geführt werden. zu 7.2a und 7.2b : Um den angedachten Radweg auf der
ehemaligen Bahntrasse zu realisieren, ist nach Auskunft des zuständigen
Projektleiters bei der BahnflächenEntwicklungsGesellschaft NRW weder eine
Änderung des Flächennutzungsplanes noch des Regionalplanes notwendig. Sollte dennoch eine Änderung des
Flächennutzungsplans erwünscht sein, besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen
Liniendarstellung „Überörtlicher Radweg“ auf den vorhandenen
Flächendarstellungen „Verkehrsfläche“ (Bahntrasse zwischen
Stadtgrenze Remscheid und Brücke Berliner Straße) und „Grünfläche“
(Bahntrasse zwischen Tenter Brücke und Stadtgrenze Burscheid). 8. Ökologische Wertigkeit der Trasse Zu dieser Frage hat die
Umweltbeauftragte der Stadt Wermelskirchen eine gesonderte Bewertung
vorgenommen. Diese Stellungnahme ist als à
Anlage 9 beigefügt. Anlage/n: Anlage 1: Skizze : Bauliche Entwicklungsmöglichkeiten
im Bereich Bahnhof Hilgen Anlage 2: Skizze: Bauliche
Entwicklungsmöglichkeiten im Bereich Grüne Mitte Tente Anlage 3: Skizze:
Bauliche Entwicklungsmöglichkeiten zwischen Am Rosenacker und Tenter Brücke Anlage 4: Skizze: Bauliche Entwicklungsmöglichkeiten
zwischen Postweg und Distelweg Anlage 5: Skizze:
Bauliche Entwicklungsmöglichkeiten im Bereich Neuenhöhe Anlage 6: Antrag der WNK UWG-Fraktion vom
08.01.2008 Anlage 7: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die
Grünen vom 31.01.2008 Anlage 8: Antrag der CDU-Fraktion vom 18.02.2008 Anlage 9: Stellungsnahme
der Umweltbeauftragten zur ökologischen Wertigkeit der Bahntrasse
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||