Vorlage - RAT/1399/2008  

 
 
Betreff: Kursbuchstrecke KBS 411: Mögliche Nutzungen der ehem. Bahntrasse
Sachstandsbericht
Status:öffentlich  
Verfasser:Röthling, Bernd
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Löltgen, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Anhörung
25.08.2008 
31. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Bahnhof Hilgen  
Anlage 2 - Grüne Mitte Tente  
Anlage 3 - zwischen Am Rosenacker und Tenter Brücke  
Anlage 4 - zwischen Postweg und Distelweg  
Anlage 5 - Bereich Neuenhöhe  
Anlage 6 - WNK UWG-Antrag  
Anlage 7 - Antrag Bündnis 90 - Die Grünen  
Anlage 8 - CDU-Antrag  
Anlage 9 - Ökologische Wertigkeit  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

 

1.         Ausgangslage

 

Ratsbeschluss vom 19.06.2006

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen hat sich in seiner Ratssitzung am 19.06.2006 eingehend mit der Frage zum Erhalt der Bahntrasse der ehemaligen Kursbuchstrecke KBS 411 befasst.

 

Im Ergebnis hat der Rat seinerzeit beschlossen, dass neben der Aufhebung der Satzung für ein besonderes Vorkaufsrecht und der Aufhebung aller allgemein bindenden Beschlüsse zum Erhalt der Trasse, die Stadt ein Verfahren zur Freistellung der ehemaligen Bahntrasse von den Bahnbetriebszwecken gem. § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) einleitet.

 

Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken

 

Die Stadt hat diesen Antrag am 04.10.2006 an das Eisenbahn Bundesamt, Außenstelle Köln gestellt. Daraufhin hat das Eisenbahn Bundesamt weitere Unterlagen von der Stadt gefordert, um den Antrag abschließend bearbeiten zu können. Unter anderem sollte eine Erklärung über die DB-interne Freistellbarkeit der Flächen beigefügt werden.

 

Diese Erklärung kann wiederum nur von der DB Services Immobilien GmbH, Niederlassung Köln abgegeben werden. Auch hier wurde eine entsprechende Anfrage der Stadt mit Schreiben vom 01.12.2006 gestellt.

 

Nachdem lange keine Reaktion der DB Services erfolgte, hat letztlich am 08.11.2007 ein informelles Gespräch zu dem Thema mit der DB in Wermelskirchen stattgefunden.

 

Anfrage der DB Services Immobilien GmbH zum Ankauf der Trasse durch die Stadt

 

Seit dem 19.12.2007 liegt nun ein Schreiben der DB Services Immobilien GmbH der Stadt vor, in dem die Bahn die Stadt Wermelskirchen auffordert, bis Ende Februar 2008 ein Kaufpreisangebot für die verbliebenen Trassenbereiche (ca. 16,62 ha) der KBS 411 abzugeben.

 

Mit dem Abschluss eines Kaufvertrages in der 2. Jahreshälfte 2008 würden dann, nach Aussage der Bahn, die vom Eisenbahnbundesamt angeforderten Unterlagen für das laufende Verfahren zur Freistellung der Flächen von Bahnbetriebszwecken zur Verfügung stehen. Darüber hinaus verweist die DB auf die besondere Planungssituation im Bahnhofsbereich Hilgen. Hier sieht sie einen speziellen Abstimmungsbedarf zwischen den Städten Wermelskirchen und Burscheid.

 

Aufgabe

 

Für die Stadt Wermelskirchen stellte sich zunächst die Frage, ob sie ein entsprechendes Angebot abgeben sollte, um Eigentümer der ehemaligen Bahntrasse zu werden. Insofern galt es, neben der Ermittlung eines möglichen Kaufpreisangebotes den tatsächlichen Nutzen der Bahntrasse aus Sicht der Wermelskirchener Stadtentwicklung zu bewerten, um eine begründete Entscheidung in der Angelegenheit treffen zu können.

 

Mit dem Mitte 2008 öffentlich bekannt gemachten Handlungsprogramm „Alleenradwege auf stillgelegten Bahnstrecken“ bieten sich der Stadt inzwischen andere Erwerbsmodalitäten (siehe hierzuà Abschnitt 6 dieser Vorlage).

 

 

2.         Planerischer Status der Bahntrasse

 

            Streichung aus dem Regionalplan

 

Nachdem die Trasse aus der Integrierten Gesamtverkehrsplanung (IGVP) des Landes herausgenommen worden ist, hat der Regionalrat in seiner Sitzung am 14.12.2007 den Regionalplan im Rahmen eines Verfahrens geändert und damit die 14. Änderung des Regionalplanes aufgestellt. Insofern hat die Trasse landesplanerisch keine Bedeutung mehr und wird nicht in den Überlegungen für eine künftige Verkehrsinfrastruktur der Region oder des Landes NRW berücksichtigt.

 

Planungsrecht

 

Die Bahntrasse muss planungsrechtlich unterschiedlich bewertet werden. Große Teile liegen im sogenannten Außenbereich gemäß § 35 BauGB. In Bereichen mit angrenzender Besiedlung kann die Trasse in der Regel dem unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 zugeordnet werden.

 

Darüber hinaus bestehen für die Trasse insgesamt zwei Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungsplanverfahren: B’Plan Nr. 55 für den östlichen und B’Plan Nr. 66 für den westlichen Teilabschnitt. Die Beschlüsse wurden bereits 1995 und 1999 gefasst mit dem Ziel, die Bahntrasse zu sichern.

 

Darstellung im FNP / Landschaftsplan Nr. 2 „Eifgenbachtal“

 

Der westliche Trassenbereich (Braunsberg – Hilgen) ist im FNP als Grünfläche dargestellt und im Landschaftsplan als geschützter Landschaftsbestandteil „Alte Bahntrasse 411“ (temporär) festgesetzt.

 

Der östliche Trassenbereich ist im FNP als Verkehrsfläche dargestellt. Der Landschaftsplan trifft zu diesem Bereich keine Aussage bzw. Festsetzung. Von daher unterliegt dieser Trassenabschnitt auch nicht dem Landschaftsschutz

 

           

3.         Nutzen der Trasse für die Stadtentwicklung

 

Vorhandener baulicher Charakter der Trasse

 

Die Bahntrasse liegt in ihrem Verlauf überwiegend in Geländeeinschnitten und auf überhöhten Geländeaufschüttungen. Höhengleiche Abschnitte zum angrenzenden Gelände sind kaum vorhanden. Insofern ist der Großteil des ehemaligen Bahnkörpers von mehr oder weniger hohen Böschungen geprägt. Das eigentliche  flache Gleisbett hat dabei einen geringeren Flächenanteil.

 

Bei einer baulichen Verwertung der Trasse zu angrenzenden Siedlungsbereichen müsste jeweils eine Angleichung (Abtragung/Anschüttung) des Geländeniveaus erfolgen. Darüber hinaus sind im Verlauf der Trasse noch einige Brückenbauwerke vorhanden. In Teilen wurden die Brücken abgebaut oder bereits durch Anschüttungen ersetzt.

 

In Bezug auf den städtebaulichen Nutzen dieser Trasse ist der Verlauf der ehemaligen Bahnanlage daher differenziert zu betrachten.

 

 

4.         Bauliche Nutzung

 

            Entwicklungsbereich Bahnhof Hilgen

 

Hier ist einer der wenigen flachen Bereiche, der durch seine Topographie baulich ausnutzbar ist. Die Stadt Burscheid hat für diesen Abschnitt bereits ein Entwicklungskonzept erstellt und dabei Flächen, die auf Wermelskirchener Stadtgebiet liegen, mit einbezogen. (siehe auch Planskizze à Anlage 1).

 

Im Wesentlichen soll hier ein Einzelhandelsstandort (Discounter/Getränkemarkt) mit ergänzender Wohnbebauung in Richtung Wermelskirchen entstehen. Dieses Konzept ist in soweit nachvollziehbar, da der Bereich städtebaulich sicherlich der Ortslage Hilgen zuzuordnen ist. Grundsätzlich ist jedoch festzuhalten, dass die Planungshoheit für die genannten Teilflächen bei der Stadt Wermelskirchen liegt.

 

Insbesondere eine Wohnbebauung auf dem vorgenannten Areal könnte negative Auswirkungen auf die Nutzungsüberlegungen für das angrenzende Gelände haben: Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 23.06.2008 beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich der Ziegelei zu ändern: gemischte (M) und gewerbliche (G) Baufläche. In gleicher Sitzung hat der Rat der Stadt den Aufstellungsbeschluss zum B’Plan Nr. 51 „Ziegelei Hilgen“ (geänderte Zielsetzung: Misch- (MI) und Gewerbegebiet (GE) neu gefasst.

 

 

Bereich „Tente Mitte“

 

In diesem Trassenabschnitt, zwischen der „Grünen Mitte Tente“ und der Straße „Im Rosenacker“, ist eine bauliche Entwicklung auf der Trasse durchaus denkbar.

Hier kann man sich eine bauliche Verdichtung in Form von 2 bis 3-geschossigen Punkthäusern oder, ähnlich wie beim „Tenter Hof“, mit Doppelhäusern vorstellen. Der tiefe Einschnitt der Bahntrasse könnte hier gleichermaßen als Keller- bzw. Tiefgaragenebene genutzt werden (siehe auch Planskizze à Anlage 2).

 

Städtebaulich würde eine solche bauliche Verdichtung den Zentrumscharakter der Ortsmitte stärken und die Ausnutzung der Freizeitanlage „Grüne Mitte Tente“ intensivieren.

Insgesamt wäre dies eine gute Wohnlage zu bestehenden Infrastruktureinrichtungen (Versorgung / Schule / Verkehr / Freizeit / Erholung / ÖPNV), gut erreichbar und doch ruhig gelegen. Die Erschließung wäre über den Rosenacker gesichert und eine mögliche Radwegeverbindung könnte gut integriert werden.

 

Gleichermaßen könnte die östlich (von Rosenacker bis Tenter Brücke) und westlich (von Postweg bis Distelweg) angrenzende Bahntrasse als Erschließungsfläche dienen, um die nördlich der ehemaligen Bahntrasse angrenzenden Siedlungsflächen zu erreichen und baulich zu verdichten (siehe auch Planskizzen à Anlagen 3 und 4).

 

 

Gewerbeerweiterung Neuenhöhe

 

Im Bereich Neuenhöhe ließe sich ein Teilbereich der Trasse in das vorhandene Gewerbegebiet Ost (nördlich OBI-Zentrale / Parkplätze) bzw. in die zur B 51 hin orientierten, im FNP als Mischbaufläche dargestellten Grundstücke einbeziehen. Hier liegt die Trasse auf einer Dammschüttung; der Bahnkörper müsste somit abgetragen werden.

 

In einer Planskizze (siehe à Anlage 5) wird eine mögliche Bebauung in diesem Bereich beispielhaft dargestellt.

 

 

            Private Interessen

 

In Teilbereichen könnten private Interessen zum Ankauf oder einer Teilnutzung der Trasse vorliegen:

 

1.         Im Bereich Neuenhöhe zwischen dem Anwesen Zippmann und dem GE-Gebiet Elbringhausen (LUX /Posseik),

 

2.         die Trasse im Anschluss an die SHELL-Tankstelle,

 

3.         sonstige kleinere Flächenverkäufe an angrenzende Interessenten.

 

Ansonsten ist die Trasse ohne besondere Bedeutung für eine eigenständige bauliche Entwicklung oder Ergänzung angrenzender Siedlungsbereiche.

 

 

5.         Verkehrliche Nutzung: Straße oder Bahn

 

Eine verkehrliche Nutzung der Trasse für eine Straßenverbindung oder für ein schienengebundenes Verkehrssystem wird nicht gesehen (s. Änderung Regionalplan). Ebenso  bestehen keine Pläne, die B 51 n in östlicher oder westlicher Richtung weiter über den Bahnkörper zu führen.

 

Eine Bedeutung für eine sonstige innerstädtische Verkehrsfunktion wird, abgesehen von einigen Querungen bzw. kurzen Erschließungsfunktionen im Bereich Tente Mitte, nicht gesehen. Es gab zwar vor Jahren eine Diskussion um eine zweite Anbindung des Wohngebietes Braunsberg an die B 51, aber auch hier ist kein aktueller Bedarf erkennbar. In der Vergangenheit gab es zudem Überlegungen, das Betriebsgelände Herrlinghausen (ehemals „Kugel-Schulte“ / jetzt „Padre Tirem“) über den Postweg zu erschließen. Aktuell besteht dazu kein Bedarf.

 

Im Rahmen einer Nachnutzung der Bahntrasse sollte in zwei Bereichen die Anbindung des Gewerbegebietes Ost verbessert werden: Bereich Elbringhausen (Unterführung) sowie Landstraße L 80 (Brücke Rattenburg).

 

 

 

6.         Verkehrliche und touristische Nutzung: Radweg

 

Insbesondere auf Grund der geringen Steigungsverhältnisse ist die ehemalige Bahntrasse für eine Radwegenutzung gut geeignet. Auch wenn durch querende Straßendämme oder mögliche bauliche Unterbrechungen die Durchgängigkeit nicht immer gegeben wäre, stellt die Trasse grundsätzlich eine bequeme Möglichkeit dar, das Stadtgebiet in Ost-West Richtung  auf dem Rad zu durchqueren.

 

Neben der innerstädtischen Verbindungsfunktion könnte die „Balkan-Express-Trasse“ im Verbund mit den Nachbarkommunen und in Ergänzung der bereits bestehenden Radwege auf ehemaligen Bahntrassen Teil eines regionalen Radwegenetzes werden. Daher wird die „Balkan-Express-Strecke“ im Rahmen des Regionale2010-Projektes „Rad-Region-Rheinland“ auch als touristisch sehr attraktiv bewertet.

 

 

Neues Handlungsprogramm „Alleenradwege auf stillgelegten Bahnstrecken“

 

Der Minister für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBV) hat am 09.06.2008 das Handlungsprogramm „Alleenradwege auf stillgelegten Bahnstrecken“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Ausschuss für Bauen und Verkehr des Landtages NRW hat das Handlungsprogramm am 12. Juni 2008 zur Kenntnis genommen.

 

Das Handlungsprogramm wurde von der BahnflächenEntwicklungsGesellschaft NRW (BEG NRW), der seit 2002 tätigen gemeinsamen Tochter von Bahn und Land, entwickelt und vorbereitet. Sie hat mit den beteiligten Kommunen Gespräche geführt und Planungen und Gutachten finanziert.

 

Im Einzelnen hat die BEG NRW im Auftrag des MBV folgende Grundlagen für die kurzfristige Umsetzung des Handlungsprogramms geschaffen:

-           Recherche der stillgelegten Bahnstrecken in NRW und deren eisenbahnrechtliche Einstufung

 

-           Untersuchung der stillgelegten Strecken auf ihre Eignung zur Umnutzung als Radweg unter Berücksichtigung des bestehenden Radwegenetzes durch das Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung (ILS) in Abstimmung mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC)

 

-           Planerische Vorbereitung des Konzeptes „Alleenradwege“ mit Erarbeitung gemeinsamer Gestaltungsmerkmale im Rahmen von Workshopverfahren mit Büros der Landschaftsplanung

 

-           Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW zur Klärung der Maßnahmen oder Abschnitte, die aus Bundes- und Landesmitteln finanziert werden können

 

-           Gespräche mit Kommunen und Kreisen, um eine Finanzierung der Projekte im Rahmen der Stadtverkehrsförderung zu erörtern.

Grundsätzlich betreibt die BEG NRW den Teil der Projektumsetzung, der mit der ersten Ideenfindung und der Entwicklung eines Leitbildes, der Kostenermittlung und dem Verkauf des Grundstücksbandes verbunden ist.

Die BEG schafft zudem im Falle der Umsetzung eines Radwegs auf der KBS 411 die Voraussetzungen, die einer positiven Entscheidung über den Antrag zur Freistellung von Bahnbetriebszwecken (siehe à Abschnitt 1 dieser Vorlage) zu Grunde liegen.

Der besondere Handlungsdruck für die Umsetzung des Programms leitet sich aus der nur befristeten Zuständigkeit der BEG NRW ab, da nur diese für die Voraussetzungen eines einvernehmlichen Grunderwerbs sowie eine zügige Vorbereitung der Baumaßnahmen sorgen kann.

 

            Kursbuchstrecke 411 – „Balkanexpress““

 

Aufgrund der vorgenannten Rahmenbedingungen bietet sich für die Städte Burscheid, Wermelskirchen und Remscheid die einmalige Chance, auf der Balkanexpresstrasse zeitnah und unter Mitfinanzierung des Bundes eine neue Radwegestrecke mit einer Gesamtlänge von ca. 20 km Länge zu realisieren. Die anteilige Streckenlänge auf Wermelskirchener Stadtgebiet beträgt 6,2 km.

 

Durch die Kooperation der drei Städte kann ein neues attraktives Angebot für das Bergische Land geschaffen werden, wodurch mittelfristig auch eine erhebliche touristische Aufwertung der beteiligten Städte erfolgen würde.

 

Die Stadt Leverkusen, über deren Stadtgebiet der letzte Abschnitt der ehemaligen Bahntrasse 411 verläuft, zeigt kein Interesse an der Realisierung eines Radwegs.

 

Da die Trasse zu großen Teilen parallel zu vorhandenen Bundes- und Landstraßen geführt wird, ist die Beteiligung von Bund und Land an der Finanzierung des Radweges möglich. Besonders attraktiv für die Kommunen ist die Möglichkeit der 100%igen Förderung derjenigen Abschnitte, in denen parallel laufende Bundesstraßen noch über keine Radwege verfügen, durch den Bund.

 

Kosten

           

Im Rahmen einer ersten Kostenschätzung wurden für die Realisierung des Radweges auf Wermelskirchener Stadtgebiet Gesamtkosten in Höhe von 1.749.000 € ermittelt.

 

Diese setzen sich aus den drei Kostengruppen Grunderwerb, Baukosten und landschaftsplanerische Kosten zusammen.

 

 

Förderung durch den Bund:

 

Von den insgesamt 20 Kilometern geplante Radwegestrecke verlaufen ca. 6,4 km parallel zu Bundesstraßen, an denen es derzeit noch keinen ausgebauten Radweg gibt. In diesem Bereich würde ein Ausbau auf Kosten des Bundes erfolgen (= 100% Förderung).

 

Auf Wermelskirchener Stadtgebiet beträfe dies eine Strecke von 1,7 km: den Bereich zwischen Löh und Stadtgrenze Burscheid.  Nach einer ersten Kostenschätzung wären für die Realisierung dieses Teilabschnitts Ausgaben und Einnahmen in Höhe von jeweils 498.000 € in den städtischen Haushalt einzuplanen.

 

Zuwendungen des Landes:

 

Gemäß dem Handlungsprogramm „Alleenradwege“ des Landes NRW kann mit Zuwendungen für die förderfähigen Gesamtkosten in Höhe von 75 % gerechnet werden. Dies betrifft auf Wermelskirchener Gebiet die Streckenabschnitte zwischen Löh und Tenter Brücke sowie zwischen Brücke Berliner Straße und Stadtgrenze Remscheid.

 

Die Kosten für die Herstellung eines Radwegs auf diesen beiden Abschnitten werden mit 1.251.000 € kalkuliert, die Förderung durch das Land (75 %) betrüge demnach 938.000 €.

 

Eigenanteil der Stadt

 

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Förderungen durch Bund und Land verbliebe von den Gesamtkosten in Höhe von 1.749.000 € lediglich ein städtischer Eigenanteil von 313.000 €.

           

Förderantrag

 

Die Städte Remscheid und Burscheid haben bereits im Jahre 2007 separate Einplanungsanträge im Rahmen anderer Förderprogramme (GVfG) bei den Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf eingereicht.

           

Durch das in diesem Jahr neu geschaffene Programm „Alleenradwege auf stillgelegten Bahnstrecken“ bestand nun die Möglichkeit, im Rahmen einer Zusammenarbeit von Burscheid, Remscheid und Wermelskirchen, einen gemeinsamen, interkommunalen Förderantrag für einen durchgängigen, ca. 20 km langen Radweg zu stellen.

 

Besonders attraktiv für die Kommunen sind die gegenüber den alten Programmen höheren Fördermöglichkeiten für Teilabschnitte (siehe 100%-Förderung durch den Bund).

 

Zwischen der offiziellen Bekanntmachung des Programms durch den Minister für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.06.2008 und dem Abgabetermin des Förderantrags (Ende Juni) lagen nur drei Wochen. Um die Abgabefrist zu wahren, haben die drei Kommunen auf Grundlage der Vorarbeiten von Burscheid und Remscheid aus 2007 (Einstellungsanträge), ergänzt um Zahlen und Daten aus Wermelskirchen, einen gemeinsamen Förderantrag erarbeitet und noch fristgerecht eingereichen können.

 

Die Städte Burscheid und Remscheid planen, mit der Umsetzung der Radwege bereits nächstes Jahr zu beginnen und die Arbeiten noch 2010 abzuschließen. Eine Realisierung auf Wermelskirchener Gebiet wäre in den Jahren 2010/2011 denkbar. Die vorgenannten Zeiträume wurden auch im Förderantrag angegeben.

 

Wie bereits oben angemerkt, wurde der Förderantrag aus Wermelskirchener Sicht eingereicht, um die Abgabefrist zu wahren. Sollte der Bau eines Radweges auf der ehemaligen Bahntrasse politisch mehrheitsfähig sein, ist noch ein entsprechender Ratsbeschluss hinsichtlich der Realisierung sowie die Einstellung entsprechender Haushaltsmittel notwendig.

 

 

 

7.         Anträge der Fraktionen zur Bahntrasse

           

Zum planerischen Umgang mit der ehemaligen Bahntrasse liegen drei Anträge von Ratsfraktionen vor:

 

7.1       Antrag der WNK UWG-Fraktion vom 08.01.2008 (siehe à Anlage 6) hinsichtlich der Prüfung,

 

a)         in welcher Höhe Wermelskirchen Fördermittel für einen Radweg nach Hilgen bzw. Remscheid-Lennep erhalten könne,

 

b)         in wieweit zusätzliche Angebote in der Umgebung des Radwegs dessen Attraktivität steigern können,

 

c)         ob eine Kooperation mit den Nachbargemeinden Burscheid und Remscheid zum Ausbau eines längeren Radweges möglich ist.

 

 

7.2       Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 31.01.2008 (siehe à Anlage 7) hinsichtlich

 

a)         der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der alten Bahntrasse (öffentliche Verkehrsfläche - Zweckbestimmung kombinierter Rad/Gehweg)

 

            b)         der Stellung eines Einplanungsantrages für den Regionalplan

 

            c)         der Untersuchung von Fördermöglichkeiten und

 

d)         der Prüfung der Möglichkeit gemeinsamer Planung und Durchführung der Maßnahme mit den Nachbargemeinden.

 

 

7.3       Antrag der CDU-Fraktion vom 18.02.2008 (siehe à Anlage 8) hinsichtlich der Vorstellung planerischer Überlegungen (bauliche Nutzung) der Bahntrasse im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr.

 

 

 

zu 7.1 a,  7.1 c,  7.2 c  und  7.2 d:

 

Die Fragen zur Machbarkeit und zu Fördermöglichkeiten des Radwegs auf der Bahntrasse sowie zur interkommunalen Zusammenarbeit sind durch die Ausführungen in Abschnitt 6 umfassend beantwortet.

 

 

zu 7.3:

 

Dem Antrag der CDU-Fraktion wurde durch die Ausführungen in Abschnitt 4 („Bauliche Nutzung“) einschließlich der Anlagen 1 bis 5 entsprochen.

 

 

zu 7.1b:

 

Im Falle der Nutzung der ehemaligen Bahntrasse als Radweg wäre eine Verknüpfung mit anderen Radwegen oder Ausflugszielen wünschenswert (z.B. Neuemühle, Rausmühle, Sengbachtalsperre).

 

Die Stadt Wermelskirchen arbeitet zurzeit aktiv in zwei Regionale 2010-Projekten mit: „Dhünnhochfläche - Wasserwerk der Region“ und „Rad-Region-Rheinland“. Beide Projekte weisen räumliche und inhaltliche Überschneidungen mit der ehemaligen Kursbuchstrecke 411 auf. Um hier Synergieeffekte nutzen zu können, sollen auf Regionaleebene voraussichtlich noch im August Abstimmungsgespräche geführt werden.

 

 

zu 7.2a und 7.2b :

 

Um den angedachten Radweg auf der ehemaligen Bahntrasse zu realisieren, ist nach Auskunft des zuständigen Projektleiters bei der BahnflächenEntwicklungsGesellschaft NRW weder eine Änderung des Flächennutzungsplanes noch des Regionalplanes notwendig.

 

Sollte dennoch eine Änderung des Flächennutzungsplans erwünscht sein, besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Liniendarstellung „Überörtlicher Radweg“ auf den vorhandenen Flächendarstellungen „Verkehrsfläche“ (Bahntrasse zwischen Stadtgrenze Remscheid und Brücke Berliner Straße) und „Grünfläche“ (Bahntrasse zwischen Tenter Brücke und Stadtgrenze Burscheid).

 

 

 

8.         Ökologische Wertigkeit der Trasse

 

Zu dieser Frage hat die Umweltbeauftragte der Stadt Wermelskirchen eine gesonderte Bewertung vorgenommen. Diese Stellungnahme ist als à Anlage 9 beigefügt.

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

 

Anlage 1:         Skizze : Bauliche Entwicklungsmöglichkeiten im Bereich Bahnhof Hilgen

 

Anlage 2:         Skizze: Bauliche Entwicklungsmöglichkeiten im Bereich Grüne Mitte Tente

 

Anlage 3:         Skizze: Bauliche Entwicklungsmöglichkeiten zwischen Am Rosenacker und Tenter Brücke

 

Anlage 4:         Skizze: Bauliche Entwicklungsmöglichkeiten zwischen Postweg und Distelweg

 

Anlage 5:         Skizze:  Bauliche Entwicklungsmöglichkeiten im Bereich Neuenhöhe

 

Anlage 6:         Antrag der WNK UWG-Fraktion vom 08.01.2008

 

Anlage 7:         Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 31.01.2008

 

Anlage 8:         Antrag der CDU-Fraktion vom 18.02.2008

 

Anlage 9:         Stellungsnahme der Umweltbeauftragten zur ökologischen Wertigkeit der Bahntrasse

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Bahnhof Hilgen (510 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Grüne Mitte Tente (487 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 - zwischen Am Rosenacker und Tenter Brücke (492 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 - zwischen Postweg und Distelweg (551 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 5 - Bereich Neuenhöhe (434 KB)      
Anlage 6 6 Anlage 6 - WNK UWG-Antrag (33 KB)      
Anlage 7 7 Anlage 7 - Antrag Bündnis 90 - Die Grünen (63 KB)      
Anlage 8 8 Anlage 8 - CDU-Antrag (38 KB)      
Anlage 9 9 Anlage 9 - Ökologische Wertigkeit (36 KB)