Beschlussvorschlag: Der Rat
beschließt die kommunale Sonderförderung für Familien unterstützende
Zusatzleitungen in den Kindertageseinrichtungen unter Beachtung der Nr. 3 im
Sachverhalt. Die
Sonderförderung beginnt im
Kindergartenjahr 2008/2008. Sachverhalt: 1. Vorgeschichte In der
Vergangenheit gab es für die Kindertageseinrichtungen der AWO Jörgensgasse, der
kath. Kirche Grunewald und der evangelischen Kirche Heisterbusch, Dhünn und
Dabringhausen Bewirtschaftungsverträge, die einen freiwilligen Zuschuss zu den
Betriebskosten festschrieben. Diese Verträge wurden per 31.12.1999 zum
31.12.2000 von der Stadt Wermelskirchen gekündigt. 2003
wurde mit der evangelischen Kirche, der AWO und der kath. Kirche eine
Vereinbarung über die freiwilligen Zuschüsse zu den Betriebskosten geschlossen,
in denen die Zuschüsse pauschaliert wurden. Im Vergleich zu der bis 2003
gültigen Förderung, die sich jährlich neu an den jeweiligen anerkannten
Betriebskosten orientierte, erfolgte die Förderung nun auf der Basis eines
Festbetrages für die o.g. Einrichtungen (Basis 2002), der in den Jahren 2004
und 2005 insgesamt um 15 % gekürzt wurde. Der verbleibende Restwert wurde ab
2006 lediglich um die Inflationsrate erhöht. Die gesamte Förderung stand unter
dem Vorbehalt, dass ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung standen. Die
Förderung erfolgte für die Einrichtungen, Heisterbusch, Dhünn und Dabringhausen
der evangelischen Kirche, Jörgensgasse der AWO und Grunewald der kath. Kirche. Der
Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 19.08.2008 den Beschlussvorschlag
ergänzt. Die Kommunale Sonderförderung soll unter Beachtung der Nr. 3 des
Sachverhaltes dieser Vorlage zum Kindergartenjahr 2008/2009 beginnen. 2. Veränderung
durch KiBiz Durch das
neue Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern „KiBiz“,
hat sich die Finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen vollkommen
verändert. Die
jährlichen Zuschüsse der einzelnen Einrichtungen setzen sich zusammen aus: Den
Kindpauschalen gemäß Anlage § 19 KiBiz ggf.
der Kaltmiete gemäß § 20 Abs. 2 KiBiz. Im
Dezember jeden Jahres beraten die Verwaltung des Jugendamtes und die Träger der
Kindertageseinrichtungen mit dem Ziel der Verständigung über die
Angebotsstruktur der einzelnen Einrichtungen im darauf folgenden
Kindergartenjahr. Die Beratungsergebnisse sind wesentliche Grundlage für die
Bedarfsplanung und Betriebskostenförderung für das folgende Kindergartenjahr.
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung werden zu Beginn jeden Jahres im
Jugendhilfeausschuss die angemeldeten Plätze beschlossen. Im
Zusammenhang mit der Veränderung des Gesetzes beabsichtigt die Verwaltung, die freiwillige
Förderung zu den Betriebskosten neu zu ordnen. Es soll erreicht werden,
dass Ungleichheit zwischen den einzelnen Trägern innerhalb der
Kindertageseinrichtungslandschaft in Wermelskirchen abgebaut wird und ein
transparentes, dem Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtendes Fördersystem
geschaffen wird. 3. Kommunale
Sonderförderung für Familien unterstützende Zusatzleitungen Die
Verwaltung schlägt vor, diese freiwillige Förderung in eine kommunale
Sonderförderung für familienfreundliche Zusatzleistungen umzuwandeln
und jedem Träger einen Zuschuss von
25 % auf den Trägeranteil in zwölf Monatsraten jeweils zu Beginn des
Monats auszuzahlen. Die
Förderung ist geknüpft an Familien unterstützende Zusatzleistungen. Die Einrichtung
muss mindesten eine nachfolgende Maßnahme für das abgelaufene Kalenderjahr
nachweisen: Öffnungszeiten von 50 Stunden, Wahlmöglichkeit der Eltern, zu welchen Zeiten ihre Kinder im Rahmen
der Öffnungszeit und der Kernzeiten der
Kindertageseinrichtung und im Rahmen der vereinbarten wöchentlichen Betreuungszeit die Kindertageeinrichtung
regelmäßig besuchen, Information und Vermittlung ergänzender Kinderbetreuung, wie z.B
.Babysitter, Unterstützung von Elternselbsthilfe, Angebote eines Qualifizierungsprogramms für Eltern zur Erziehung und
Bildung sowie zur Versorgung und Pflege z.B. Fit für Kids oder FuN, Zusammenarbeit mit Tagesmüttern. Das Amt
für Jugend, Bildung und Sport gewährt auf Antrag einen Zuschuss von 25 % zu dem verbleibenden Trägeranteil. Der
Antrag ist mit dem Nachweis der Zusatzleistung des abgelaufenen
Kindergartenjahres zum Antrag auf Betriebskostenförderung zu stellen. Dieser
Vorschlag wurde am 17.07.2008 den Trägern der Kindertageseinrichtungen
vorgestellt und von allen Trägern sehr begrüßt. 4. Finanzielle
Auswirkungen: Die
Tabelle 1 stellt die alte Vereinbarung
über die freiwilligen Zuschüsse dar. Nur die grau unterlegten Träger bekamen
einen freiwilligen Zuschuss. Mit der DRK Einrichtung besteht ein Vertrag über 30 Jahre, der von
der neuen Regelung ausgenommen ist. Die
Tabelle 2 bildet den Vorschlag der Verwaltung ab, indem jeder Träger 25% zum
verbleibenden Trägeranteil als Zuschuss erhält. Der Zuschuss wird jährlich an
den Trägeranteil angepasst.
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