Vorlage - RAT/1400/2008  

 
 
Betreff: Kommunale Sonderförderung für Familien unterstützende Zusatzleistungen in den Kindertageseinrichtungen
Status:öffentlich  
Verfasser:Frau Ludwig-Schieffers
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Clemm, Rainer
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
19.08.2008 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen     
Rat der Stadt Entscheidung
22.09.2008 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die kommunale Sonderförderung für Familien unterstützende Zusatzleitungen in den Kindertageseinrichtungen unter Beachtung der Nr. 3 im Sachverhalt.

 

Die Sonderförderung  beginnt im Kindergartenjahr 2008/2008.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1.

 

Vorgeschichte

 

In der Vergangenheit gab es für die Kindertageseinrichtungen der AWO Jörgensgasse, der kath. Kirche Grunewald und der evangelischen Kirche Heisterbusch, Dhünn und Dabringhausen Bewirtschaftungsverträge, die einen freiwilligen Zuschuss zu den Betriebskosten festschrieben. Diese Verträge wurden per 31.12.1999 zum 31.12.2000 von der Stadt Wermelskirchen gekündigt.

 

2003 wurde mit der evangelischen Kirche, der AWO und der kath. Kirche eine Vereinbarung über die freiwilligen Zuschüsse zu den Betriebskosten geschlossen, in denen die Zuschüsse pauschaliert wurden. Im Vergleich zu der bis 2003 gültigen Förderung, die sich jährlich neu an den jeweiligen anerkannten Betriebskosten orientierte, erfolgte die Förderung nun auf der Basis eines Festbetrages für die o.g. Einrichtungen (Basis 2002), der in den Jahren 2004 und 2005 insgesamt um 15 % gekürzt wurde. Der verbleibende Restwert wurde ab 2006 lediglich um die Inflationsrate erhöht. Die gesamte Förderung stand unter dem Vorbehalt, dass ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung standen.

 

Die Förderung erfolgte für die Einrichtungen, Heisterbusch, Dhünn und Dabringhausen der evangelischen Kirche, Jörgensgasse der AWO und Grunewald der kath. Kirche.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 19.08.2008 den Beschlussvorschlag ergänzt. Die Kommunale Sonderförderung soll unter Beachtung der Nr. 3 des Sachverhaltes dieser Vorlage zum Kindergartenjahr 2008/2009 beginnen.

 

2.

 

Veränderung durch KiBiz

 

Durch das neue Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern „KiBiz“, hat sich die Finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen vollkommen verändert.

Die jährlichen Zuschüsse der einzelnen Einrichtungen setzen sich zusammen aus:

 Den Kindpauschalen gemäß Anlage § 19 KiBiz

 ggf. der Kaltmiete gemäß § 20 Abs. 2 KiBiz.

 

Im Dezember jeden Jahres beraten die Verwaltung des Jugendamtes und die Träger der Kindertageseinrichtungen mit dem Ziel der Verständigung über die Angebotsstruktur der einzelnen Einrichtungen im darauf folgenden Kindergartenjahr. Die Beratungsergebnisse sind wesentliche Grundlage für die Bedarfsplanung und Betriebskostenförderung für das folgende Kindergartenjahr. Im Rahmen der Jugendhilfeplanung werden zu Beginn jeden Jahres im Jugendhilfeausschuss die angemeldeten Plätze beschlossen.

 

 

Im Zusammenhang mit der Veränderung des Gesetzes beabsichtigt die Verwaltung, die freiwillige Förderung zu den Betriebskosten neu zu ordnen. Es soll erreicht werden, dass Ungleichheit zwischen den einzelnen Trägern innerhalb der Kindertageseinrichtungslandschaft in Wermelskirchen abgebaut wird und ein transparentes, dem Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtendes Fördersystem geschaffen wird.

 

 

3.

 

Kommunale Sonderförderung für Familien unterstützende Zusatzleitungen

 

Die Verwaltung schlägt vor, diese freiwillige Förderung in eine kommunale Sonderförderung für familienfreundliche Zusatzleistungen umzuwandeln und jedem Träger einen Zuschuss von  25 % auf den Trägeranteil in zwölf Monatsraten jeweils zu Beginn des Monats auszuzahlen.

 

Die Förderung ist geknüpft an Familien unterstützende Zusatzleistungen. Die Einrichtung muss mindesten eine nachfolgende Maßnahme für das abgelaufene Kalenderjahr nachweisen:

 

Öffnungszeiten von 50 Stunden,

Wahlmöglichkeit der Eltern, zu welchen Zeiten ihre Kinder im Rahmen der Öffnungszeit und                   der Kernzeiten der Kindertageseinrichtung und im Rahmen der vereinbarten wöchentlichen    Betreuungszeit die Kindertageeinrichtung regelmäßig besuchen,

Information und Vermittlung ergänzender Kinderbetreuung, wie z.B .Babysitter,

Unterstützung von Elternselbsthilfe,

Angebote eines Qualifizierungsprogramms für Eltern zur Erziehung und Bildung sowie zur Versorgung und Pflege z.B. Fit für Kids oder FuN,

Zusammenarbeit mit Tagesmüttern.

 

 

Das Amt für Jugend, Bildung und Sport gewährt auf Antrag einen Zuschuss von  25 % zu dem verbleibenden Trägeranteil.

 

Der Antrag ist mit dem Nachweis der Zusatzleistung des abgelaufenen Kindergartenjahres zum Antrag auf Betriebskostenförderung zu stellen. 

 

 

Dieser Vorschlag wurde am 17.07.2008 den Trägern der Kindertageseinrichtungen vorgestellt und von allen Trägern sehr begrüßt.

 

4.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Tabelle  1 stellt die alte Vereinbarung über die freiwilligen Zuschüsse dar. Nur die grau unterlegten Träger bekamen einen freiwilligen Zuschuss. Mit der DRK Einrichtung  besteht ein Vertrag über 30 Jahre, der von der neuen Regelung ausgenommen ist.

 

Die Tabelle 2 bildet den Vorschlag der Verwaltung ab, indem jeder Träger 25% zum verbleibenden Trägeranteil als Zuschuss erhält. Der Zuschuss wird jährlich an den Trägeranteil angepasst.

 

 

 

 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

X

Ja

 

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift