![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt die 15. Nachtragssatzung zur Satzung
über die Unterhaltung von Übergangswohnheimen zur vorübergehenden Unterbringung
von Aussiedlern vom 11.12.1990 in der Fassung der 14. Nachtragssatzung vom
18.12.2002 und die 15. Nachtragssatzung zur Satzung
über die Unterhaltung von Übergangswohnheimen zur vorübergehenden Unterbringung
von ausländischen Flüchtlingen vom 11.12.1990 in der Fassung der 14.
Nachtragssatzung vom 18.12.2002 sowie
aufgrund
des Antrages der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Sozialausschusses vom
13.03.2008 ergänzend, die Durchführung der Anpassung der Benutzungsgebühren und
Nebenkosten spätestens alle zwei Jahre und die objektbezogene Ausweisung der
Nebenkosten. Sachverhalt: Bei der Beratung
der folgenden Sitzungsvorlage Ende 2007 bestand noch erheblicher
Aufklärungs- und Informationsbedarf hinsichtlich der aktuellen und zukünftigen
Unterbringungssituation im Bereich der Aussiedler und ausländischen
Flüchtlinge. Um diese Lücke zu schließen, wird auf das Unterbringungskonzept
mit der Drucksachen-Nr. RAT/1257/2008 verwiesen. Grundsätzlich werden die
Erhöhungen in unveränderter Höhe der Vorlage von Dezember 2007 vorgeschlagen,
eine erneute Überprüfung der Gebühren wird Ende 2008 durchgeführt. Erforderliche
Zusätze aus der Sozialausschusssitzung vom 13.03.2008: a) Auf Antrag der CDU-Fraktion ist die
Angelegenheit zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen worden. b) Der seinerzeitigen Niederschrift
sind die der Berechnung zugrunde liegenden Kostenaufstellungen beigefügt worden. c) Die SPD-Fraktion hat folgenden
Antrag eingebracht, der ebenfalls zur weiteren Beratung in die Fraktionen
verwiesen wurde: -
Anpassung
der Benutzungsgebühren spätestens alle zwei Jahre -
Anpassung
der Nebenkosten ebenfalls spätestens alle zwei Jahre mit objektbezogener
Ausweisung. Darüber hinaus entfällt aus
abrechnungstechnischen Gründen im Bereich der Satzung über die Unterhaltung von
Übergangsheimen für ausländische Flüchtlinge Satz 7 in § 4 Abs. 2. Die Satzung wurde entsprechend
geändert. Nachstehend folgt der Ursprungstext
der bisherigen Vorlage: Die Benutzungs- und
Gebührensatzungen für die Unterhaltung von Übergangsheimen zur vorübergehenden
Unterbringung von Aussiedlern und ausländischen Flüchtlingen bedürfen ab 2008
einer Änderung: Nebenkostenpauschalen Die Überprüfung der von der Stadt zu entrichtenden Beträge
für Heizung, Wasser- und Kanalbenutzungsgebühren, Haushaltsstrom sowie
Müllgebühren und Müllcontainerkosten unter Berücksichtigung der
durchschnittlichen Belegungszahlen hat eine Erhöhung der Kosten ergeben, so
dass folgende Änderung notwendig ist: Bei den Aussiedlern wird die
Nebenkostenpauschale auf 130 € pro Person angehoben werden.
Bisher lag sie bei 90 €. Die Erhöhung ergibt sich in erster
Linie aus den gestiegenen Energiekosten seit der letzten Erhöhung im Jahre 2003
in Verbindung mit der geringeren Auslastung der Unterkünfte. Die Wasser- und
Kanalbenutzungsgebühren und der Haushaltsstrom reduzieren sich durch die
verminderte Personenzahl, die Kosten für Heizung und Müll fallen aber
durchgehend an und führen somit zu einer Kostensteigerung um 40 € pro
Person und Monat. Bei den ausländischen
Flüchtlingen ist eine Nebenkostenpauschale in Höhe von 140 € pro
Person notwendig. Bisher lag die Nebenkostenpauschale bei 115 €. Hier ergibt sich die Erhöhung um 25
€ hauptsächlich durch die allgemeinen Preissteigerungen im Bereich der
Energiekosten seit 2003. Benutzungsgebühren Weiterhin ist im Bereich der Aussiedler
eine Änderung der Benutzungsgebühren von 5,50 €/m² auf 10,50
€/m² notwendig, diese ergibt sich durch allgemeine Mieterhöhungen der
Objekte Igelweg 1-9 seit der Anmietung. Die Benutzungsgebühren für die
Asylbewerber können auf dem derzeitigen Niveau belassen werden. Die Erhöhung der Beträge im Rahmen
der 15. Nachtragssatzungen zu den Benutzungs- und Gebührensatzungen ist durch
die jeweiligen Änderungen des § 4 Abs. 2 entsprechend festzuschreiben. Die geänderten Nachtragssatzungen
sind als Anlage beigefügt. Die oben aufgeführten Erhöhungen
erfolgen durch eine Erhöhung der allgemeinen Kosten für die Objekte. Besonders
der Bereich der Energiekosten ist seit der letzten Erhöhung vor 5 Jahren
sprunghaft angestiegen. Um ein weiteres Ansteigen der Kosten
zu vermeiden bzw. um diese zu reduzieren, wird das Fachamt die
Unterbringungssituation gem. des neuen Unterbringungskonzeptes optimieren
– im Bereich der Aussiedler bedeutet dies z.B. eine bessere Auslastung
verbleibender Häuser und eine Reduzierung der Verweildauer der Bewohner. Anlage/n: 15. Nachtragssatzung vom * zur Satzung über die Unterhaltung
von Übergangsheimen der Stadt Wermelskirchen zur vorübergehenden Unterbringung
von ausländischen Flüchtlingen vom 11.12.1990 - Benutzungs- und Gebührensatzung - Aufgrund der § 7-9 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV NW S. 666/SGV NW 2023) zuletzt
geändert durch Gesetz vom 09.10.2007 (GV NRW S.380) und der §§ 4 – 6 des
Landesaufnahmegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. Februar 2003
(GV. NRW. S. 95) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom
21.November 2006 (GV. NRW. S. 570 ) und der §§ 4 und 6 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NW S. 712/SGV NRW 610),
zuletzt geändert durch Artikel X des GO-Reformgesetzes vom 09.10.2007 (GV. NRW.
S.380) hat der Rat der Stadt Wermelskirchen in seiner Sitzung am * folgende 15.
Nachtragssatzung zur Satzung über die Unterhaltung von Übergangsheimen der
Stadt Wermelskirchen zur vorübergehenden Unterbringung von ausländischen
Flüchtlingen – Benutzungs- und Gebührensatzung – vom 11.12.1990
beschlossen. § 1 § 1 Absatz
2 erhält folgende Fassung: „Übergangsheime
im Sinne des Abs. 1 sind folgende Gebäude: a) Beltener Str. 15 b) Beltener Str. 17 c) Neuenhaus 2 d) Auf der Huhfuhr 11 § 2 § 4 Absatz
2 Satz 5 erhält folgende Fassung: „Für
den Verbrauch an Wasser/Kanal, Haushaltsstrom, Heizung und für Müllentsorgung
ist eine pauschale Gebühr von monatlich 140,00 € pro Person
(Nebenkostenpauschale) zu entrichten.“ § 4 Absatz
2 Satz 7 entfällt. § 3 Diese 15.
Nachtragssatzung tritt am 01.11.2008 in Kraft. 15. Nachtragssatzung vom * zur Satzung über die Unterhaltung
von Übergangsheimen der Stadt Wermelskirchen zur vorübergehenden Unterbringung
von Aussiedlern vom 11.12.1990 - Benutzungs- und Gebührensatzung - Aufgrund der § 7-9 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV NW S. 666/SGV NW 2023) zuletzt
geändert durch Gesetz vom 09.10.2007 (GV NRW S.380) und der §§ 4 – 6 des
Landesaufnahmegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom
28. Februar 2003 (GV. NRW. S. 95) zuletzt geändert durch
Artikel 3 des Gesetzes vom 21.November 2006 (GV. NRW. S. 570 ) und
der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NW S. 712/SGV NRW 610),
zuletzt geändert durch Artikel X des GO-Reformgesetzes vom 09.10.2007 (GV. NRW.
S.380) hat der Rat der Stadt Wermelskirchen in seiner Sitzung am * folgende 15.
Nachtragssatzung zur Satzung über die Unterhaltung von Übergangsheimen der
Stadt Wermelskirchen zur vorübergehenden Unterbringung von Aussiedler –
Benutzungs- und Gebührensatzung – vom 11.12.1990 beschlossen. § 1 § 4 Absatz
2 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Diese
Gebühr beträgt je Quadratmeter in Anspruch genommene Wohnfläche (Wohn- und
Schlafräume zzgl. Anteil
Gemeinschaftsfläche) 10,50 € im Monat.“ § 4 Absatz
2 Satz 3 erhält folgende Fassung: „Für
den Verbrauch an Wasser/Kanal, Haushaltsstrom, Heizung und für Müllentsorgung
ist eine pauschale Gebühr von monatlich 130,-- € pro Person
(Nebenkostenpauschale) zu entrichten.“ § 2 Diese 15.
Nachtragssatzung tritt am 01.11.2008 in Kraft.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |