Vorlage - RAT/1425/2008  

 
 
Betreff: Verkehrssituation vor dem Kindergarten Dhünn
hier: Antrag zur verkehrlichen Verbesserung
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Graw, Karl-Heinz
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
20.10.2008 
32. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

1.)    Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt, den Ansatz der WNK UWG für einen zentralen „Großparkplatz“ nicht weiter zu verfolgen, da erstens kein geeignetes Gelände zentral verfügbar ist und zweitens dieser Platz die eigentlichen Probleme im Umfeld der Mehrzweckhalle und des Kindergartens nicht löst.

2.)    Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt, die bereits umgesetzte Variante 2.

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Nach Beobachtung der örtlichen Situation und nach Rücksprache mit der Leiterin des Kindergartens, Frau Manß, sowie mit Herrn Rau (Presbyterium), Herrn Brach (Pächter des Lebensmittelgeschäftes), sowie den Eigentümern des Lebensmittelgeschäftes Herrn und Frau Siebel und Herrn Bürgermeister Weik sorgt die eingeschränkte Bewegungsmöglichkeit (nur einspurige Befahrung möglich) der Verkehrsteilnehmer vor dem Kindergartenbereich immer wieder für kritische Situationen für die Kinder und abholenden Eltern sowie auch für die PKW – Benutzer (auch abholende Eltern). Zurzeit werden etwa 68 Kinder im Kindergarten betreut. Entsprechend ist das Verkehrsaufkommen zu den Stoßzeiten morgens und vor allem mittags.

Mittags passieren teilweise noch Schüler der Grundschule den Kindergartenbereich, wenn sie vom Schulunterricht aus der Mehrzweckhalle kommen. Die Schüler müssen dann Mangels Gehweg zwischen den parkenden und fahrenden Autos gehen.

Bei den PKW- Nutzern liegt die Problematik in der Einspurigkeit der Fahrbahn. Diese führt zu gegenseitigen Blockaden, da kaum Ausweich- oder Wendemanöver möglich sind. Die Fußgänger sind in dieser Situation ungeschützt, da kein gesicherter Fußgängerweg zur Verfügung steht.

Nach Beobachtung der Situation muss festgestellt werden, dass es in der Tat vor dem Kindergarten an notwendigen Schutzräumen für Kinder und Eltern fehlt und insgesamt schwierige Verkehrsverhältnisse auftreten.

 

Der Ansatz des WNK UWG-Antrages zur Lösung des Problems zielt auf die Schaffung einer zentralen Parkmöglichkeit in der Ortsmitte.

Man war sich einig, dass ein Parkraumangebot in der Ortsmitte, auf welcher Fläche auch immer, die direkte Problematik im Bereich Kindergarten und Mehrzweckhalle nicht alleine lösen wird.

 

Der Ankauf bzw. die Anpachtung des TELEKOM- Areals wird dabei zunächst nicht weiter untersucht, zumal auf dieser Fläche allenfalls ca. 6 Fahrzeuge ordnungsgemäß untergebracht werden könnten. Dies löst aber auch nicht das grundsätzlich strukturelle Problem in diesem Bereich. Auch ist davon auszugehen, dass diese Parkplätze durch parkende Anlieger blockiert werden würden.

 

Um eine klare Struktur in den Zuwegungsbereich zur Mehrzweckhalle zu bringen, müsste die gesamte Straße baulich neu ausgestaltet werden. Die vorhandene Situation stellt nur ein „Flickwerk“ im Sinne eines verkehrssicheren und technisch einwandfreien Straßenausbaus dar. Funktionen, wie Sicherung von Rettungswegen bei Veranstaltungen in der Mehrzweckhalle, klare Trennung von Fahrbahn und Stellplatzflächen, sowie sichere Führung von Fußgängern, wären hier neu zu schaffen.

 

 

Variante 1:

 

Erstellen einer entsprechenden Planung in 2009/10 für den Gesamtbereich

            Kostenanmeldung für die Planung in 2009: ca. 10.000 €

            Kostenanmeldung für den Ausbau in 2010 und Folgejahre ca. 200.000 €

 

Variante 2:

 

Neue bauliche Umgestaltung der Zufahrtsstraße mit einfachen Mitteln, mit dem Ziel einer klaren Trennung von Fahrbahn und Gehweg zur Sicherung von Fußgängern, sowie zur Freihaltung von Rettungswegen.

 

 

Umsetzung:

 

Alle Beteiligten vor Ort waren sich einig, dass hier kurzfristig Abhilfe geschaffen werden muss. Es herrschte weiterhin Einigkeit darüber, dass es nicht sinnvoll ist, die Straße mit Halteverbotsschildern zu pflastern, damit hier zügiger gefahren werden kann, sondern den Fußgänger, hier insbesondere die Kinder, sowohl der Grundschule, als auch des Kindergartens in erster Linie zu schützen. Folgende Maßnahmen wurden umgesetzt:

 

n      Verlängerung des vorhandenen Gehweges auf der nördlichen Straßenseite bis zum Kinderspielplatz durch Aufstellen von Betonringen mit Pflanzkübeln. Dadurch können auch während der Stoßzeiten die Fußgänger in einem geschützten Bereich sicher bis zur Mehrzweckhalle, oder bis zum Kindergarten die Fahrbahn benutzen.

n      Die Parkplätze direkt gegenüber dem Eingang des Kindergartens sind ausschließlich dem Kindergartenpersonal vorbehalten. So wird sichergestellt, dass kein Fußgänger während des Dienstbetriebes durch ausparkende Fahrzeuge gefährdet wird.

n      Die Parkplätze unterhalb des Kindergartens auf der südlichen Seite werden für die Kindergarteneltern reserviert.

n      Die Eigentümer des Hauses Hauptstraße 42 möchten gerne ihre im Bereich des Kindergartens parkenden Fahrzeuge auf ihr Grundstück unterbringen. Dazu benötigen sie 2 schmale Grundstücksparzellen (Straßenbegleitgrün/ Böschung) entlang der vorhandenen Straße. Das Tiefbauamt hat hierzu Kontakt mit dem Land NRW (Eigentümer) hergestellt. Die Pflege dieser Grundstücksparzellen würde zukünftig entfallen.

n      Auf den Parkplätzen des Lebensmittelgeschäftes im Bereich der Straßenkreuzung Hauptstraße/ Am Scheffenteich wird ein Verkaufsstand aufgestellt, sodass das senkrechte Parken erschwert wird. Durch diese Maßnahme soll erreicht werden, dass das Ein- und Ausfahren des Einmündungsbereiches der Straße übersichtlicher und damit sicherer wird.

n      Um die Elternschaft zu sensibilisieren ist eine Veranstaltung am ….vor Ort mit Herrn Bürgermeister Weik geplant.

 


 

Durch die umgesetzten Maßnahmen ist dem Ausschuss nicht die Möglichkeit des Beschlusses genommen worden, sondern die Sicherheit der Fußgänger, hier insbesondere der Kinder, gemäß dem Straßenverkehrsrecht/- Ordnung sichergestellt worden.

 

Die für diese Sicherungsmaßnahmen anfallenden Kosten betragen für das

- Umsetzen eines Beschilderungspfostens (in Eigenleistung durch den Bauhof):                0,00€

- Liefern von Betonringen mit Pflanzkübeln (in Eigenleistung durch den

  Bauhof, Material durch alte Baumaßnahmen vorhanden)                                                          0,00€

- Bepflanzung der Kübel (durch die evangelische Kirchengemeinde)                               0,00€

- Lieferung des Schildermaterials (durch die evangelische Kirchengemeinde)                  0,00€

- Montage des Schildermaterials (in Eigenleistung durch den Bauhof)                             0,00€

 

Die anfallenden Arbeitsstunden betragen ca. 12 Stunden. Demgegenüber stehen zukünftige Ersparnisse bei der Pflege des Straßenbegleitgrüns.

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift