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Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis. Das vorgelegte und in der Sitzung näher erläuterte Beschilderungskonzept wird bestätigt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beauftragt den Bürgermeister, auf Basis der vorgelegten Vorplanung des Beschilderungskonzeptes, die weiteren Planungsarbeiten durchzuführen. Die weitere Ausarbeitung des Beschilderungskonzeptes wird in einem späteren Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr vorgestellt. Sachverhalt: Die Stadt Wermelskirchen führt auf Basis des am 31.03.2003 beschlossenen Verkehrs- und Gestaltungskonzepts im Innenstadtbereich umfangreiche Straßen- Umbaumaßnahmen durch. In diesem Zusammenhang wurde unter anderem ein Teil der vorhandenen Beschilderung (z.B. Parkleitsystem) abgebaut. Die im Stadtgebiet verbliebenen Hinweisschilder ("leitende Wegweisungsschilder" als auch "erklärende Objektschilder") weisen auf städtische Einrichtungen, Baudenkmäler, Gewerbe- und Einzelhandelsbetriebe hin. Ihre hohe Anzahl und Platzierung stellt mittlerweile keine Orientierungshilfe dar. Stattdessen werden sie – auch aufgrund ihrer unterschiedlichen Ausgestaltung und Größe - als störend und verwirrend empfunden oder teilweise überhaupt nicht wahrgenommen. Zudem fehlen Hinweise auf verschiedene Ziele. Darüber hinaus ergibt sich, durch das veränderte Verkehrssystem in der Innenstadt, die entsprechende modifizierte Verkehrsleitung. Hierzu wurden bereits verschiedene Anträge der CDU- Fraktion
vom 10.04.2007 (Ausschilderung Braunsberg) und
vom 27.02.2007 (Ausschilderung am Durchstich
Eich) gestellt, sowie verschiedene Diskussionen zur
Haushaltsplanberatung in der Sitzung vom
19.11.2007 (zum Thema Parkraumbewirtschaftung) geführt. Aufgabe: Aufgrund der fehlenden und uneinheitlichen Beschilderung besteht die Notwendigkeit ein modernes Beschilderungssystem für die Stadt Wermelskirchen zu planen. Die
verschiedenen Schildertypen sollten inhaltlich und auch in Bezug auf ihr Design
aufeinander abgestimmt werden. Eine weitere Aufgabe des Beschilderungskonzeptes ist es, neben der inhaltlichen Ausgestaltung der Schilder auch eine einheitliche Bauart festzulegen. Aus diesem Grund hat die Verwaltung das Ing.-Büro MWM beauftragt, eine Vorplanung für ein solches Beschilderungskonzept zu erarbeiten. Die Beauftragung erfolgte auf der Basis des vorhandenen Auftrages zum Funktions- und Gestaltungsplan Innenstadt. Grundsätze
der neuen Beschilderung Die
Wegweisung der innerörtlichen Ziele in der Stadt soll an die entsprechenden
gültigen Richtlinien angepasst werden. Mit dieser Optimierung soll einerseits
die Orientierung in der Stadt erleichtert und andererseits der Verkehrsfluss
besser geleitet und verteilt werden. Zur Vereinfachung der zielgerichteten Wegeführung sollen Piktogramme eingesetzt werden. Die Erfahrungen der letzten Jahre
hat deutlich aufgezeigt, dass die visuelle Form des Informationsflusses am
Besten mit Piktogrammen zu lösen ist. Ein Piktogramm ist ein einzelnes Symbol,
das eine Information durch vereinfachte grafische Darstellung vermittelt. Zu einem ganzheitlichen Beschilderungssystem für das Stadtgebiet Wermelskirchen gehören folgende Einzelkonzepte: a) Erfassung der verschiedenen Einzelziele für den motorisierten Individualverkehr (einschl. Parkleitsystem) b) Fahrradwegebeschilderung c) Fußwegebeschilderung d) Vereinheitlichung der Werbeschilder (in Zusammenarbeit mit der Novellierung der Satzung) Zur Stärkung
des Tourismus (Hotels) oder des Gewerbes muss das vorhandene und uneinheitliche
Beschilderungssystem überarbeitet werden. In diesem Zusammenhag sollte auch die
Darstellung von touristischen Besonderheiten (z.B. Große Dhünntalsperre) und
die Herausstellung bedeutender städtischer Räume (z.B. Es soll
eine Ergänzung der innerörtlichen Beschilderung und besonders das Auffinden von
Gewerbegebieten und -betrieben erleichtern. Neben der Schaffung einer optimalen
Erreichbarkeit und Verkehrsführung soll mit dem Konzept auch eine „wilde
Beschilderung“, z. B. an Straßenleuchten und Verkehrsanlagen oder auf
öffentlichem Gelände, im Stadtgebiet verhindert werden. Inhalt
der Beschilderung Nach
interner Abstimmung wurde eine Auswahl an innerstädtischen Zielen getroffen und
in nachstehende Prioritäten-Gruppen zusammengefasst. Die Ziele der 1. und 2.
Priorität sind teilweise in der Fußwegweisung und der Wegweisung des
motorisierten Individualverkehrs überlappend aufgeführt. Die Ziele der 3.
Priorität werden ausschließlich im Fußwegenetz ausgewiesen. Bei den
ersten beiden Zielen der Wegweisung (1. Priorität) wurde die für Wermelskirchen
typische Bezeichnung gewählt. Die sonst üblichen Begriffe sind alternativ in Klammern
aufgeführt. Ziele
in der motorisierten Individualverkehrs- Wegweisung: 1. Priorität 2.
Priorität 3.
Priorität 1) Bürgerzentrum
(Rathaus) 1) Polizei a)
ev. Kirchen 2) Bürgerhäuser
Eich (Trauzimmer) 2) Krankenhaus b)
kath. Kirchen 3) Busbahnhof 3) Kattwinkelsche Fabrik c) Friedhöfe 4) 5) Lochesplatz 4.1) Quellenbad 6) Schwanenplatz 4.2) Sportplatz Eifgen 4.3) Sporthalle „Gymnasium“ 4.4) Sporthalle „Am Schwanen“ 5) Agentur für Arbeit Parkleitsystem: Das
Parkplatzangebot wird in 4 Bereiche gegliedert: Bereich
West: Brückenweg Bereich
Ost: Bereich
Nord: Taubengasse Bereich
Süd: Untere Eich/ Schwanenplatz Die
Bereiche werden in die motorisierten Individualverkehrswegweisung integriert. Die
Wegweisung erfolgt über Text und Piktogramme. Innerhalb der Bereiche werden die
Einzelstandorte durch einfache Beschilderung verdeutlicht. Neugestaltung
der Vorwegweiser In
Wermelskirchen befinden sich viele Vorwegweiser an den klassifizierten Straßen
(Bundes- und Landstraßen). Im Rahmen der Planung bzw. einer möglichen Veränderung der Beschilderung muss
die Stadtverwaltung die Vorwegweisung mit dem Landesbetrieb abstimmen. Die
neue Verkehrsführung ist so geplant, dass grundsätzlich alle Gewerbegebiete auf
verkehrstechnisch sinnvollen Schildern vertreten sind (im Rahmen gesetzlicher
Vorgaben und zur Erleichterung werden an manchen Stellen vereinfachte
Zusammenfassungen, wie „Gewerbegebiete: Alle Richtungen“ oder
ähnliche Hinweise eingesetzt). Innerörtliche
Beschilderung Als
Ergänzung zu der bestehenden innerörtlichen Vorwegweiser- Beschilderung sind
nun neue Sammel- Hinweistafeln an den zentralen Verkehrsknotenpunkten -
ausschließlich in Einfahrtsbereichen in das Stadtgebiet - geplant. Hier sollen
maximal 6 bis 8 Ziele von allgemeinem
öffentlichem Interesse aufgeführt werden, wie z. B. Stadtmitte,
Krankenhaus, Rathaus, sowie die im
Stadtgebiet befindlichen öffentlichen Parkplätze mit der Gesamtzahl der zur
Verfügung stehenden Parkmöglichkeiten („Parkleitsystem“). Je nach
Standort der Hinweistafel kann der Inhalt dementsprechend variieren und
angepasst werden. Allgemeiner Hinweis Die
optimale Erreichbarkeit eines Betriebes in einem Gewerbegebiet oder eines
Geschäftes in der Innenstadt, ist insofern möglich, dass die jeweilige
Gewerbegebietsbezeichnung oder die nahe liegende Parkhausnummer in den
Geschäftspapieren und sonstigen Kommunikationsmitteln der Unternehmen mit
aufgenommen wird. Kosten Für die Fußgängerwegweisung werden 11 Standorte (s. Anlage) mit durchschnittlich 5 ausgewiesenen Zielen benötigt. Die Kosten für einen Standort (Wegweisertafeln, Mast, Tiefbauarbeiten) betragen ca. 6.000 € incl. Mehrwertsteuer. Somit fällt für die Fußgängerwegweisung ein Gesamtbetrag in Höhe von ca. 66.000 € an. In einem ersten Schritt können
die Hauptziele (Bürgerzentrum, Busbahnhof, Die Ausweisung der innerstädtischen Ziele für den motorisierten Individualverkehr berücksichtigt ca. 30 Wegweiserstandorte (s. Anlage). Je nach Anzahl der Zielangaben variieren die Brutto-Kosten für einen Standort (Wegweisertafeln, Mast, Tiefbauarbeiten) zwischen 4.500 € und 10.000 €. Für die Umsetzung des motorisierten Individualverkehrskonzeptes entstehen Gesamtkosten von ca. 250.000 €. Auch hierfür ist eine sukzessive Umsetzung des Konzeptes denkbar. In einem ersten Schritt sind die Wegweiser nördlich und südlich der Innenstadt am wichtigsten. Hier sind 13 Neustandorte und Ergänzungen sinnvoll. Hierdurch entstehen Kosten in Höhe von ca. 100.000 €. Ggf. können die Wegweiser auf der Nord- und Südseite auch unabhängig voneinander realisiert werden. Für jede Eingangssituation ist mit etwa der Hälfte der o.g. Summe zu rechnen. Für eine nachträgliche und ergänzende Beschilderung der Fahrradwege, sowie der Ausweisung der Hotelroute entstehen Kosten in Höhe von ca. 15.000 €. Zeitplan Die Verwaltung hat mit dieser Vorplanung die Grundlagen eines Beschilderungskonzeptes erstellt. Nach einer Zustimmung des Fachausschusses könnten die weiteren Planungen vorgenommen werden. Im Herbst 2008 würden dann alle notwendigen Ziele zusammengestellt und alle in Frage kommenden Standorte untersucht. Gleichzeitig würde die Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen erfolgen. Im Frühsommer 2009 würden die erarbeiteten Ergebnisse im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr vorgestellt. Im Sommer 2009 erfolgt die Anmeldung der notwendigen Mittel für das erste Einzelkonzept im Haushaltsplan 2010. In 2010 könnte dann die Umsetzung des ersten Teiles des Beschilderungskonzeptes erfolgen. Mit der Fertigstellung des Die Gesamtkosten des Beschilderungskonzeptes belaufen sich auf Fußgängerbeschilderung 66.000 € Motorisierter Individualverkehr 250.000 € Fahrrad und Hotelroute: 15.000 €
331.000
€ Diese Kosten können zeitlich aufgeteilt werden auf Fußgängerbeschilderung Teil 1 mit 30.000 € und Teil 2 mit 36.000 € und auf Motorisierter Individualverkehr Teil 1 mit 100.000 € und Teil 2 mit 150.000 €. Touristische Besonderheiten, Beschilderungen außerhalb der Innenstadt: noch nicht beziffert. Die Frage einer eventuellen Kostenbeteiligung Dritter oder Zuschussgeber wird geprüft. Stellungnahme Kämmerei Es handelt sich um relativ hohe Auszahlungen, die zur
Durchführung des Beschilderungskonzeptes erforderlich wären. In welchem
Zeitraum diese Teilmaßnahmen in den Haushaltsplänen ab 2010 berücksichtigt
werden können, bleibt abzuwarten und ist bei den künftigen
Haushaltsplanaufstellungen zu prüfen. Unter Umständen ist auf Grund der
Haushaltssituation zu prüfen, ob die Gesamtausführung aller vorgesehenen
Maßnahmen möglich ist.
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