Vorlage - RAT/1433/2008  

 
 
Betreff: Antrag der Fa. August Schmidt zur Aufstellung eines Bebauungsplanes "Höferhofer Feld" zur Entwicklung eines Wohngebietes
Status:öffentlich  
Verfasser:Schindler, Wolfgang
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Schindler, Wolfgang
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
20.10.2008 
32. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr geändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
27.10.2008 
25. Sitzung des Rates der Stadt zurückgestellt   
15.12.2008 
Sitzung des Rates der Stadt zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 (Antrag) und Anlage 2 (Auflistung Bauflächenangebot)  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Mit Schreiben vom 05.05.2008 beantragt die Fa. August Schmidt die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Entwicklung eines Wohngebietes in der Ortslage Dabringhausen im Bereich „Höferhofer Feld“.

(s. Anlage)

 

Mit dem Antrag erklärt die Fa. August Schmidt, dass sie die für die Bauleitplanung erforderlichen Planungen und Fachgutachten beauftragen will und somit sämtliche Kosten (außer Verwaltungsaufwand) für die Aufstellung des Bebauungsplanes übernimmt.

 

Durch eine erste Entwurfsskizze und durch ein ergänzendes Schreiben wird dargestellt, wie die Struktur des Neubaugebietes geplant ist und wie viele Wohngebäude hier errichtet werden könnten.

 

Der vorliegende Antrag war Anlass, das Thema „Wohnbauflächen in Wermelskirchen“ im Arbeitskreis Stadtentwicklung am 29.09.08 zu beraten.

Die Verwaltung hat dazu eine Übersicht der verschiedenen Flächenangebote im Stadtgebiet erstellt, die die unterschiedliche Verfügbarkeit von Baugrundstücken aufzeigt.

 

Im Arbeitskreis wurde intensiv darüber diskutiert, inwieweit ein neues Baugebiet kurz- bis mittelfristig vor dem Hintergrund des bestehenden Baulandangebotes für eine Erschließung aufbereitet werden soll.

 

Neben den aktuellen Baulandangeboten, die durch Bauträger und sonstige Erschließungsträger angeboten werden, steckt nach wie vor ein großes Potenzial in den sonstigen „Baulücken“ im Stadtgebiet.

 

Das in den Jahren 1998/99 aufgestellte Baulückenkataster durch das Büro „Planquadrat“ aus Bonn hatte im Ergebnis seiner Erhebungen auch ein bedeutendes Angebot an potenziellem Bauland nachgewiesen.

Dabei wurden verschiedene „Baulückentypen“ definiert und unterschiedlich mit Flächengrößen in ha beschrieben.

Als wichtigster Typ wurde die klassische Baulücke bewertet. Diese ergab in der Summe  ein Potential von damals ca. 45 ha (450.000 qm) Entwicklungsfläche im unbeplanten Innenbereich.

 

Insgesamt lag 1999 die Baulandreserve bei rund 100 ha. Dazu gehörten auch innere Entwicklungsflächen und Freiflächen, die im FNP der Stadt dargestellt waren.

Zwischenzeitlich sind natürlich ein Teil dieser Flächen belegt worden. Die Erfahrung hat aber auch gezeigt, dass sich immer wieder neue „Baulücken“ auftun bzw. Entwicklungsflächen aktiviert werden, die seinerzeit noch nicht als solche betrachtet wurden. Sie wurden zunächst einfach nicht erkannt bzw. bei bisher bebauten Grundstücken erst  durch Nutzungsleerstand und mögliche  Freilegung des Grundstücks als neue Baulücke definiert.

 

Da das Baulückenkataster nicht fortgeschrieben wurde, können keine aktuellen Flächengrößen benannt werden, wie der Bestand von inneren Baulandreserven im Moment ist.

 

Unabhängig davon zeigt sich aus Erfahrung, dass im Baubestand und mit dessen stetiger Umwandlung das größte Baupotenzial innerhalb eines Stadtgebietes steckt.

Dies auch vor dem Hintergrund sich verändernder gesellschaftlicher Rahmenbedingungen, wie demographischer und möglicher rückläufiger wirtschaftlicher Entwicklung. Letztlich müssen zusätzliche Erschließungs- und Folgekosten bei geringerer Nutzungsdichte von immer geringerer Bevölkerung getragen werden.

Von daher ist eine Innenentwicklung unter Ausnutzung vorhandener Infrastruktur grundsätzlich günstiger und sollte auch planerisch unterstützt werden.

 

Großes Hemmnis ist nach wie vor die Verfügbarkeit potenzieller Flächen im Innenbereich. Hier gilt es dennoch alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um entsprechende Baulandpotenziale zu aktivieren und zu nutzen.

 

Im Ergebnis wurden das Thema und der Antrag der Fa. August Schmidt in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr verwiesen. Hier soll eine Entscheidung darüber getroffen werden, ob dem Antrag stattgegeben wird und ein entsprechender Aufstellungsbeschluss zur Erarbeitung eines Bebauungsplanes gefasst wird.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

1.         Antrag der Fa. August Schmidt

 

2.         Auflistung Bauflächenangebot in Wermelskirchen

           

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 (Antrag) und Anlage 2 (Auflistung Bauflächenangebot) (1194 KB)