Beschlussvorschlag: Das
Beratungsergebnis bleibt abzuwarten. Sachverhalt: Mit
Schreiben vom 05.05.2008 beantragt die Fa. August Schmidt die Aufstellung eines
Bebauungsplanes zur Entwicklung eines Wohngebietes in der Ortslage
Dabringhausen im Bereich „Höferhofer Feld“. (s.
Anlage) Mit
dem Antrag erklärt die Fa. August Schmidt, dass sie die für die Bauleitplanung
erforderlichen Planungen und Fachgutachten beauftragen will und somit sämtliche
Kosten (außer Verwaltungsaufwand) für die Aufstellung des Bebauungsplanes
übernimmt. Durch
eine erste Entwurfsskizze und durch ein ergänzendes Schreiben wird dargestellt,
wie die Struktur des Neubaugebietes geplant ist und wie viele Wohngebäude hier
errichtet werden könnten. Der
vorliegende Antrag war Anlass, das Thema „Wohnbauflächen in
Wermelskirchen“ im Arbeitskreis Stadtentwicklung am 29.09.08 zu beraten. Die
Verwaltung hat dazu eine Übersicht der verschiedenen Flächenangebote im
Stadtgebiet erstellt, die die unterschiedliche Verfügbarkeit von
Baugrundstücken aufzeigt. Im
Arbeitskreis wurde intensiv darüber diskutiert, inwieweit ein neues Baugebiet
kurz- bis mittelfristig vor dem Hintergrund des bestehenden Baulandangebotes
für eine Erschließung aufbereitet werden soll. Neben
den aktuellen Baulandangeboten, die durch Bauträger und sonstige
Erschließungsträger angeboten werden, steckt nach wie vor ein großes Potenzial
in den sonstigen „Baulücken“ im Stadtgebiet. Das in den Jahren 1998/99 aufgestellte Baulückenkataster
durch das Büro „Planquadrat“ aus Bonn hatte im Ergebnis seiner
Erhebungen auch ein bedeutendes Angebot an potenziellem Bauland nachgewiesen. Dabei wurden verschiedene „Baulückentypen“
definiert und unterschiedlich mit Flächengrößen in ha beschrieben. Als wichtigster Typ wurde die klassische Baulücke bewertet.
Diese ergab in der Summe ein Potential
von damals ca. 45 ha (450.000 qm) Entwicklungsfläche im unbeplanten
Innenbereich. Insgesamt lag 1999 die Baulandreserve bei rund 100 ha. Dazu
gehörten auch innere Entwicklungsflächen und Freiflächen, die im FNP der Stadt
dargestellt waren. Zwischenzeitlich sind natürlich ein Teil dieser Flächen
belegt worden. Die Erfahrung hat aber auch gezeigt, dass sich immer wieder neue
„Baulücken“ auftun bzw. Entwicklungsflächen aktiviert werden, die
seinerzeit noch nicht als solche betrachtet wurden. Sie wurden zunächst einfach
nicht erkannt bzw. bei bisher bebauten Grundstücken erst durch Nutzungsleerstand und mögliche Freilegung des Grundstücks als neue Baulücke
definiert. Da das Baulückenkataster nicht fortgeschrieben wurde, können
keine aktuellen Flächengrößen benannt werden, wie der Bestand von inneren
Baulandreserven im Moment ist. Unabhängig davon zeigt sich aus Erfahrung, dass im
Baubestand und mit dessen stetiger Umwandlung das größte Baupotenzial innerhalb
eines Stadtgebietes steckt. Dies auch vor dem Hintergrund sich verändernder
gesellschaftlicher Rahmenbedingungen, wie demographischer und möglicher
rückläufiger wirtschaftlicher Entwicklung. Letztlich müssen zusätzliche
Erschließungs- und Folgekosten bei geringerer Nutzungsdichte von immer
geringerer Bevölkerung getragen werden. Von daher ist eine Innenentwicklung unter Ausnutzung
vorhandener Infrastruktur grundsätzlich günstiger und sollte auch planerisch
unterstützt werden. Großes Hemmnis ist nach wie vor die Verfügbarkeit potenzieller
Flächen im Innenbereich. Hier gilt es dennoch alle Möglichkeiten auszuschöpfen,
um entsprechende Baulandpotenziale zu aktivieren und zu nutzen. Im
Ergebnis wurden das Thema und der Antrag der Fa. August Schmidt in den
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr verwiesen. Hier soll eine Entscheidung
darüber getroffen werden, ob dem Antrag stattgegeben wird und ein
entsprechender Aufstellungsbeschluss zur Erarbeitung eines Bebauungsplanes
gefasst wird. Anlage/n: 1. Antrag der Fa. August Schmidt 2. Auflistung Bauflächenangebot in
Wermelskirchen
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