Vorlage - RAT/0171/2003  

 
 
Betreff: Verpflichtung und Einführung eines Stadtverordneten
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:10
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Hermanns, Bettina
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Vorberatung
21.07.2003 
26. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnete Irmhild Engelbrecht wird vom Bürgermeister nach § 67 Absatz 3 GO in ihr Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

Über die Verpflichtung wird eine Niederschrift gefertigt.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Der Stadtverordnete Gerhard Schwerdtfeger ist am 16.05.2003 verstorben.

 

Der Sitz des verstorbenen Stadtverordneten im Rat der Stadt Wermelskirchen wird nach der Reserveliste der SPD durch Frau Irmhild Engelbrecht, Kölner Straße 16, 42929 Wermelskirchen, (Reserveplatz 13) besetzt.

 

Frau Irmhild Engelbrecht ist nach § 67 Abs. 3 GO durch den Bürgermeister in ihr Amt einzuführen und zu verpflichten.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift