Vorlage - RAT/1454/2008  

 
 
Betreff: Neufassung der Gebührensatzung betreffend Erhebung eines Marktstandgeldes in der Stadt Wermelskirchen zum 01.01.2009
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Auf der Tangen, Mirka
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
01.12.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
15.12.2008 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Gegenüberstellung der bisherigen und der neue Satzung  
Satzung 2009  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt die Neufassung der Gebührensatzung betreffend Erhebung eines Marktstandgeldes in der Stadt Wer­melskirchen zum 01.01.2009 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der Satzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt beizufügen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In der derzeit gültigen Satzung ist bei 25 v.H. der Gebühren beim Wochenmarkt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzurechnen. Dies entsprach der bisherigen Rechtsauffassung.

 

Der Bundesfinanzhof hat nun jedoch in seinem Urteil vom 24.01.2008 entschieden, dass die
Überlassung von Standplätzen an Markthändlern als einheitliche Vermietungsleistung anzusehen ist. Dies bedeutet, dass das Entgelt für die Überlassung von Standplätzen bei Wochenmärkten nicht mehr umsatzsteuerpflichtig ist.

 

Der Städte- und Gemeindebund NRW geht in einer Mitteilung zum BFH-Urteil davon aus, dass die Finanzverwaltung nach Veröffentlichung des Urteils dieses umsetzen wird. Aus diesem Grund empfiehlt der Städte- und Gemeindebund ebenso wie der die Stadt Wermelskirchen in Umsatzsteuerfragen beratende Steuerberater die Überlassung von Wochenmarktstand­plätzen zukünftig (ab 2009) als eine einheitliche umsatzsteuerfreie Leistung zu behandeln.

 

Die Anwendung der Optionsmöglichkeit nach § 9 UStG, wonach ein Unternehmer zur Umsatzsteuerpflicht optieren kann, ist bei der Stadt Wermelskirchen nicht sinnvoll, da es bei den Wochenmärkten in den letzten Jahren zu einer Umsatzsteuerzahllast gegenüber dem Finanzamt gekommen ist.

 

Die steuerfreie Überlassung von Standplätzen bei Wochenmärkten führt durch den Wegfall der Umsatzsteuer nicht zu einer Gebührenerhöhung für die Marktbeschicker, da bisher dem Gebührensatz die Umsatzsteuer hinzugerechnet wurde. Dies würde zukünftig entfallen.

 

Aus den oben genannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, die Satzung zu ändern.

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

-          Neufassung der Gebührensatzung betreffend Erhebung eines Marktstandgeldes in der Stadt Wermelskirchen zum 01.01.2009

-          Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Satzung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gegenüberstellung der bisherigen und der neue Satzung (14 KB)      
Anlage 2 2 Satzung 2009 (13 KB)