![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt die
Neufassung der Gebührensatzung betreffend
Erhebung eines Marktstandgeldes in der Stadt Wermelskirchen zum 01.01.2009 in der vorgelegten Fassung. Ein Exemplar der Satzung ist dem Original der
Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt beizufügen. Sachverhalt: In der derzeit gültigen Satzung ist bei 25 v.H. der Gebühren beim Wochenmarkt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzurechnen. Dies entsprach der bisherigen Rechtsauffassung. Der Bundesfinanzhof hat nun
jedoch in seinem Urteil vom 24.01.2008 entschieden, dass die Der Städte- und Gemeindebund NRW geht in einer Mitteilung zum BFH-Urteil davon aus, dass die Finanzverwaltung nach Veröffentlichung des Urteils dieses umsetzen wird. Aus diesem Grund empfiehlt der Städte- und Gemeindebund ebenso wie der die Stadt Wermelskirchen in Umsatzsteuerfragen beratende Steuerberater die Überlassung von Wochenmarktstandplätzen zukünftig (ab 2009) als eine einheitliche umsatzsteuerfreie Leistung zu behandeln. Die Anwendung der Optionsmöglichkeit nach § 9 UStG, wonach ein Unternehmer zur Umsatzsteuerpflicht optieren kann, ist bei der Stadt Wermelskirchen nicht sinnvoll, da es bei den Wochenmärkten in den letzten Jahren zu einer Umsatzsteuerzahllast gegenüber dem Finanzamt gekommen ist. Die steuerfreie Überlassung von
Standplätzen bei Wochenmärkten führt durch den Wegfall der Umsatzsteuer nicht
zu einer Gebührenerhöhung für die Marktbeschicker, da bisher dem Gebührensatz
die Umsatzsteuer hinzugerechnet wurde. Dies würde zukünftig entfallen. Aus den oben genannten Gründen
schlägt die Verwaltung vor, die Satzung zu ändern. Anlage/n: - Neufassung der Gebührensatzung betreffend Erhebung eines Marktstandgeldes in der Stadt Wermelskirchen zum 01.01.2009 -
Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen
Satzung
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |