Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt gemäß §
83 Abs. 2 GO NW bei den Produkten 006.003.002 (630.000,- €) und
006.003.004 (60.000,- €) sowie 006.003.005 (60.000,- €)
überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von insgesamt 750.000,-
€. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer (Produkt
016.001.001). Sachverhalt: Im Produktbereich Kinder-, Jugend- und Familienhilfe wird
folgende Mittelbereitstellung für überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
gemäß § 83 Abs. 2 GO NW erforderlich: Produkt 006.003.002 790.000,-
€ Produkt 006.003.004 60.000 Produkt 006.003.005 90.000,- € 940.000,-
€ Abzüglich Verbesserungen durch Mehrerträge Produkt 006.003.002 160.000,- € Mehrerträge Produkt 006.003.005
30.000,- € Verbleiben: 750.000,-
€ Beim Produkt 006.003.002 (Hilfe zur
Erziehung) erhöhen sich die Aufwendungen und Auszahlungen um 790.000,- €.
Davon entfallen 700.000,- € auf Transferaufwendungen (Ansatz: 2.232.800,-
€) und 90.000,- € auf Sonstige ordentliche Aufwendungen (Ansatz:
80.300,- €). Begründet sind die Mehraufwendungen
und Mehrauszahlungen in diesem Produkt durch eine seit dem Jahr 2006 verstärkte
Zunahme an Hilfegewährungen, insbesondere im Bereich der - kostenintensiven -
stationären Hilfen. Die Zahlen der gewährten Hilfen haben sich in den letzten
Jahren wie folgt entwickelt:
* Die Zahlen beziehen sich auf alle innerhalb eines Jahres
gewährten Hilfen mit Hilfeplanverfahren (begonnene und beendete Hilfen sowie
Bestand), nicht berücksichtigt sind die weniger kostenintensiven Hilfen, die im
vereinfachten Verfahren gewährt werden. Beim Produkt 006.003.004 (Hilfe für
junge Volljährige) erhöhen sich die Aufwendungen und Auszahlungen um 60.000,-
€ Transferaufwendungen (Ansatz 555.000,- €). Diese Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen sind ebenfalls
durch eine Steigerung der Hilfegewährungen bedingt, insbesondere bezogen auf
Hilfen in Einrichtungen:
* Die Zahlen beziehen sich auf alle innerhalb eines Jahres
gewährten Hilfen mit Hilfeplanverfahren (begonnene und beendete Hilfen sowie
Bestand). Beim Produkt 006.003.005 (Maßnahmen zum Schutz von Kindern
und Jugendlichen) erhöhen sich die Aufwendungen und Auszahlungen um 90.000,-
€ Transferaufwendungen (Ansatz 50.000,- €). Die Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen sind durch eine
Zunahme der Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen und zusätzlich durch
eine in mehreren Einzelfällen lange Dauer der Inobhutnahme verursacht:
Die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sind in
allen Produkten sachlich unabweisbar, da ein Rechtsanspruch auf diese Hilfen
besteht. Die dargestellte Zunahme an zu gewährenden Hilfen war zum Zeitpunkt
der Haushaltsplanung nicht vorhersehbar. In der Haushaltsplanung für das Jahr
2009 sind diese Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen berücksichtigt und die
Ansätze in der Produktgruppe erhöht worden. Zur Deckung der zusätzlichen Aufwendungen und Ausgaben
stehen im Rahmen der Budgetdeckung innerhalb der Produktgruppe 006.003
Mehrerträge beim Produkt 006.003.002 (Hilfe zur Erziehung) in Höhe von
160.000,- € zur Verfügung, die durch die Vereinnahmung von zusätzlichen Kostenbeiträgen
und Kostenerstattungen aufgrund der
Zunahme an stationären Hilfen entstanden sind.
Hinzu kommen Mehrerträge durch zusätzliche Kostenerstattungsansprüche
beim Produkt 006.003.005 (Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen) in
Höhe von 30.000,- €. Die Deckung der restlichen/überplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen in Höhe von 750.000,- € erfolgt über Mehrerträge beim
Produkt 016.001.001 (Allgemeine Finanzwirtschaft) im Bereich der Gewerbesteuer.
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