Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, mit dem pme-Familienservice GmbH für weitere 2 Jahre vom 01.04.2009 bis 01.04.2011 einen Kooperationsvertrag über Beratungs- und Vermittlungsleistungen im Rahmen der Kindertagespflege abzuschließen.
Sachverhalt:
1. Vorgeschichte
Die Förderung in Kindertagespflege ist eine Pflichtaufgabe des öffentlichen Jugendhilfeträgers gemäß § 23 SGB VIII in Verbindung mit § 24 SGB VIII. Die Stellung der Kindertagespflege im System der Tagesbetreuung für Kinder ist in den letzten Jahren deutlich aufgewertet worden. Der Gesetzgeber stellt im § 24 SGB VIII die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen und Kindertagespflege nebeneinander. Gemäß § 24 Abs. 2 ist für Kinder unter drei Jahren und im schulpflichtigen Alter ein bedarfgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten.
Die Gesetzgebung hebt zudem die Qualität der Tagesbetreuung in der Kindertagespflege deutlich hervor. Die Notwendigkeit der Qualifizierung von Tagespflegepersonen, die Sicherstellung und Betreuung in Ausfallzeiten, die Erlaubnispflicht ab dem ersten Kind und die Entwicklung zu mehr sozialer Sicherheit für Tagespflegepersonen, insbesondere durch die Übernahme von Kosten des Trägers der örtlichen Jugendhilfe in den Fällen, in denen die Bedarfskriterien des § 24 Abs. 3 SGB VIII erfüllt sind.
Mit dieser Novellierung zum 01.10.2005 des Sozialgesetzbuches SGB VIII und dem sich daraus ergebenden veränderten Stellenwert der Kindertagespflege war die Tagespflege in den bestehenden Strukturen des Amtes für Jugend, Bildung und Sport nicht mehr auszuführen. Es wurde daraufhin verwaltungsintern beschlossen, die Aufgabe der Tagespflege von einem externen Anbieter durchführen zu lassen. Im Jugendhilfeausschuss am 27.02.2006 sowie im Rat am 19.06.2006 wurden die Richtlinien für die Förderung der Kindertagespflege in Wermelskirchen beschlossen. In diesen Richtlinien war enthalten, die Leistungen (Gewinnung, Beratung, Überprüfung, Qualifizierung, Information der Kindertagespflegeperson und Beratung der Erziehungsberechtigten zur Kindertagespflege), die gesetzlicher Aufgabe des öffentlichen Jugendhilfeträgers sind, gegen entsprechende Geldleistung einem anderen Träger zu übertragen. Mit dem pme-Familienservice GmbH wurde ein Kooperationsvertrag über die vorgenannten Leistungen geschlossen. Seit dem 01.04.2006 übernimmt der pme-Familienservice GmbH diese Leistungen für die Stadt Wermelskirchen.
2. Arbeitsweise
Der Familienservice hat ein Büro im Familienzentrum Danziger Straße und ist mittwochs in der Zeit von 10.00 bis 13.00 Uhr oder nach Vereinbarung persönlich vor Ort in Wermelskirchen zu erreichen. Darüber hinaus bietet er Montag, Mittwoch und Freitag von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr und Mittwoch von 14.00 bis 19.00 Uhr eine telefonische Sprechstunde an. Über eine Hotline können die Tagesmütter rund um die Uhr bei aktuellen Fragen beraten werden. Der Familienservice bietet die Leistungen mit Ausnahme der 52. Kalenderwoche ohne jegliche Ausfallzeiten an.
Darüber hinaus organisiert der Familienservice regelmäßig Vernetzungstreffen der Tagesmütter und ist in Zusammenarbeit mit dem Amt für Jugend, Bildung und Sport und der Volkshochschule Bergisch Land an der Qualifizierung der Tagesmütter beteiligt. Er regelt die Vertretungen der Tagesmütter bei Erkrankungen.
3. Bewertung der Leistungen des pme-Familienservice
Als der Familienservice zum 01.04.2006 die Tätigkeit übernahm, wurden ihm vom Amt für Jugend, Bildung und Sport 10 laufende Fälle der Kindertagespflege übergeben. Durch eine gute Akquise von Tagesmüttern und gute Öffentlichkeitsarbeit gelang es dem Familienservice im Jahre 2006 die Kindertagespflege auf 20 Kinder zu steigern. 2007 konnten schon 50 Fälle verzeichnet werden. Derzeit ist ein Stand von 67 Kindern in Tagespflege erreicht.
Die von Juli bis August dieses Jahres durchgeführte überörtliche Prüfung des Gemeindeprüfungsamtes hat diese positive Entwicklung der Kindertagespflege ebenfalls positiv bewertet.
„Die bewertete Steuerung der Tagesbetreuung für Kinder entspricht den Anforderungen. Informations- und Qualitätsangebot zur Tagespflege und der stetige Ausbau von qualifizierten Tagespflegeangeboten für Kinder unter 3 Jahren, als Alternative zu kostenintensiven Angeboten institutioneller Tagesbetreuung, führt zu einer hohen Bewertung bei der Tagesbetreuung. Die Ausprägung der Tagespflege als Alternative zur institutionellen Betreuung in Tageseinrichtungen ist sehr hoch. Durch den kontinuierlich erfolgten Ausbau der Kindertagesplätze auf 67 wird hier inzwischen der Benchmark von 65 Tagespflegeplätzen erreicht.“ (Auszug aus dem GPA Bericht)
Dieses Ergebnis ist letztendlich der professionellen Arbeit des Familienservice zu verdanken und soll auch in Zukunft durch diesen Träger weiter ausgebaut werden.
4. Finanzielle Bewertung
Der Abschluss des Kooperationsvertrages im Bereich der Kindertagespflege wird vom GPA sehr positiv bewertet.
Die jährlichen Kosten lagen
2006 bei 26.941,00 €, 2007 bei 43.122,53 €, 2008 bis heute bei 27.518,75 €.
„Die jährlichen Kosten liegen unter den erforderlichen Personalkosten. Außerdem kann die Stadt die Professionalität des Trägers nutzen, die zum erheblichen Ausbau der Angebote an Tagespflegeplätzen in den vergangenen Jahren führte. Der Kostenvergleich Tagespflegeplatz zu institutionalisierter Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder endet mit einem wirtschaftlichen Vorteil (Potenzial) von 3.655 € je Platz in der Tagespflege. Der Ausbau der Tagespflege zur Umsetzung des Rechtsansprüche bietet wirtschaftliche Vorteile.“ (Auszug aus dem GPA Bericht)
Eine gezielte Förderung der Kindertagespflege ist eine wesentliche Voraussetzung, um frühkindliche Förderung zu verbessern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern.
Anlage Kooperationsvertrag und beigefügte Preisliste des Punktesystems
Anlage/n:
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