Vorlage - RAT/1426/2008-1  

 
 
Betreff: Vandalismus im Stadtgebiet
Status:öffentlich  
Verfasser:1. Graw, Karl-Heinz
2. Hücker, Marion
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
10.11.2008 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung  zur Kenntnis.

Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In den letzten Jahren sind durch Vandalismus erhebliche Schäden an städtischen Einrichtungen entstanden.

 

Aktuell wurden:

 

§          im Innenstadtbereich 7 Steinquader aufgestellt, 2 Bäume in der Telegrafenstraße erneuert und 3 weitere Bäume im Bereich der Sparkasse wieder aufgestellt (Kosten ca. 4000 €);
(s. Anlage 1)

§          am Sportplatz der Realschule die Tartanbahn durch ein Lagerfeuer zerstört. Die Reparaturkosten liegen bei etwa 1.500 €. Durch den Schaden kann die Bahn seit August nicht benutzt werden (s. Anlage 2).

§          Die Buswartehallen sind ständige Angriffspunkte von Vandalismus im Stadtgebiet durch Zerstörung der Glasverkleidungen oder Schäden durch Sprayer (bisher ca. 1.000 € in 2008).

 

Das Tiefbauamt ist bemüht, soweit möglich, die auftretenden Schäden aus laufenden  Unterhaltungsmitteln abzufangen. In einigen Bereichen des Stadtgebietes, in denen Vandalismus wiederholt aufgetreten ist, werden Blumenkübel nicht mehr aufgestellt und Bäume nicht mehr neu gepflanzt (z.B. Dorfpark Dabringhausen).

Bei anderen Schäden (z.B. zerstörte Mülleimer) werden die Schäden schnellstmöglich behoben.

 

Spielplätze

 

Bei den Spielplätzen, Grünanlagen und Bolzplätzen sind in 2008 bisher Schäden von insgesamt ca. 32.000 € durch Vandalismus entstanden.

Auch im Bereich der Spielplätze wurde in 2008 eine Zunahme der Vandalismusschäden  festgestellt.

Weiterhin wurde hier festgestellt, dass der Vandalismus an hochwertigen Spielgeräten wesentlich geringer ist, als an billigeren Geräteausführungen. Darüber hinaus ist die Haltbarkeit der hochwertigen Spielgeräte und Materialien deutlicher erkennbar.

 

Die Verwaltung beabsichtigt dieses Thema in einem nächsten Jugendhilfeausschuss zu behandeln. Hier soll dieser ebenfalls über diese Thematik informiert und den Sachverhalt zu hoch- bzw. minderwertigen Spielgeräten dargestellt werden.

 

 

 

Beleuchtungsanlagen

 

An Beleuchtungseinrichtungen sind bisher in 2008 ca. 21.000 € Kosten durch Vandalismus entstanden. In den Jahren 2006 waren es ca. 11.000 €, in 2007 ca. 19.000 €.

Die bisher aufgetretenen Kosten in 2008 sind im Wesentlichen an den Pollerleuchten im Streifenpark Schwanenplatz angefallen. Vor der Kirmes mussten 15 Leuchten erneuert werden. 2 Leuchten wurden nach der Kirmes zerstört. Diese wurden jedoch bisher nicht mehr aufgebaut. Der Streifenpark ist Schulweg zur Grundschule Schwanen und ist dementsprechend zu beleuchten.

 

Nach eingehender Diskussion mit dem Versorgungsunternehmen BEW ergeben sich folgende Möglichkeiten, um den Vandalismus an der Beleuchtungseinrichtung im Streifenpark (Schwanenplatz) zu reduzieren:

 

Alternative 1

§          Demontage der 13 Pollerleuchten im Streifenpark und 2 im unteren Schwanenplatz, sowie Rückbau der Kabelanschlussstellen 

§          Ersetzen der 4 vorhandenen 4,50 m hohen Stadtleuchten auf dem Schwanenplatz durch 6 m hohe Stadtleuchten, welche mit einem Leuchtenkopf von 100 Watt ersetzt werden (vorhanden 75 Watt). Die demontierten Stadtleuchten werden im nächsten Bauabschnitt der Innenstadt „Obere Eich“ wieder verwendet.

§          Die Kosten für die Maßnahme betragen ca. 12.000 € (davon sind 6.000 € Materialwert dem Straßenbau „Obere Eich“ zugehörig und werden entsprechend umgebucht).

 

-Positiv: Kostengünstigste Variante, keine Folgekosten.

-Negativ: Die Ausleuchtung des Streifenparks ist nicht so optimal wie bei Variante 3

 

Alternative 2

§          Demontage der 13 Pollerleuchten im Streifenpark und 2 im unteren Schwanenplatz, sowie Rückbau der Kabelanschlussstellen 

§          Einbau von 15 Bodenstrahlern (baugleich wie z.B. Kölnerstraße) 

§          Die Kosten für die Maßnahme betragen ca. 16.500 €.

 

-Positiv: Pollerleuchten bieten den stärksten Schutz gegen Vandalismus, städtebaulich anspruchvolle Beleuchtung.

-Negativ: Kostenintensiv, die Ausleuchtung des Streifenparks ist nicht optimal und strahlt lediglich objektbetonend die Bäume an.

 

Alternative 3

§          Demontage der 13 Pollerleuchten im Streifenpark und 2 im unteren Schwanenplatz, sowie Rückbau der Kabelanschlussstellen 

§          Einbau von 3 demontierbaren Mastleuchten mittig im Streifenpark, gleicher Leuchtentyp wie alle Innendstadtleuchten (baugleich wie die geplante Mastleuchte in der Einmündung obere Jörgensgasse Ecke Eich / für die Kirmesveranstaltung demontierbar) 

§          Die Kosten für die Maßnahme betragen ca. 15.600 € (hierbei würden Folgekosten für die Demontage/Montage für die Kirmesveranstaltung von rd. 1.000 € pro Jahr entstehen).

 

-Positiv: Diese Variante bietet die beste und sicherste Ausleuchtung des Streifenparks.

-Negativ: Kostenintensiv und Folgekosten für die Kirmesveranstaltung

 

 

Mittel für eine Umsetzung stehen unter dem Produktsachkonto 012.002.001  01000  5279902 Änderung Beleuchtungsanlagen mit 1.700 € zum Teil zur Verfügung. Die restlichen Mittel sind zunächst durch die gegenseitige Deckungsfähigkeit im Produktbereich 012.002.001 zu decken.

 

 

 

 

 

 

 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

1.700

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

X

Nein

 

Siehe Sachverhalt

 

Datum, Unterschrift