Vorlage - RAT/1428/2008-1  

 
 
Betreff: Beschilderungskonzept der Stadt Wermelskirchen
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
10.11.2008 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr an Verwaltung zurück verwiesen   
09.02.2009 
36. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis. Das vorgelegte und in der Sitzung näher erläuterte  Beschilderungskonzept wird bestätigt.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beauftragt den Bürgermeister, auf Basis der vorgelegten Vorplanung des Beschilderungskonzeptes, die weiteren Planungsarbeiten durchzuführen. Die weitere Ausarbeitung des Beschilderungskonzeptes wird in einem späteren Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr vorgestellt.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Stadt Wermelskirchen führt auf Basis des am 31.03.2003 beschlossenen Verkehrs- und Gestaltungskonzepts im Innenstadtbereich umfangreiche Straßenumbaumaßnahmen durch.

In diesem Zusammenhang wurde unter anderem ein Teil der vorhandenen Beschilderung (z.B. Parkleitsystem) abgebaut.

Die im Stadtgebiet verbliebenen Hinweisschilder ("leitende Wegweisungsschilder" als auch "erklärende Objektschilder") weisen auf städtische Einrichtungen, Baudenkmäler, Gewerbe- und Einzelhandelsbetriebe hin. Ihre hohe Anzahl und Platzierung stellt mittlerweile keine Orientierungshilfe dar. Stattdessen werden sie – auch aufgrund ihrer unterschiedlichen Ausgestaltung und Größe - als störend und verwirrend empfunden oder teilweise überhaupt nicht wahrgenommen. Zudem fehlen Hinweise auf verschiedene Ziele.

Darüber hinaus ergibt sich, durch das veränderte Verkehrssystem in der Innenstadt, die entsprechende modifizierte Verkehrsleitung.

Hierzu wurden bereits verschiedene Anträge der CDU- Fraktion vom 10.04.2007 (Ausschilderung Braunsberg) und vom 27.02.2007 (Ausschilderung am Durchstich Eich) gestellt, sowie verschiedene Diskussionen zur Haushaltsplanberatung in der Sitzung vom 19.11.2007 (zum Thema Parkraumbewirtschaftung) geführt.

 

 

Aufgabe:

 

Aufgrund der fehlenden und uneinheitlichen Beschilderung besteht die Notwendigkeit ein modernes Beschilderungssystem für die Stadt Wermelskirchen zu planen.

Die verschiedenen Schildertypen sollten inhaltlich und auch in Bezug auf ihr Design aufeinander abgestimmt werden.

Eine weitere Aufgabe des Beschilderungskonzeptes ist es, neben der inhaltlichen Ausgestaltung der Schilder auch eine einheitliche Bauart festzulegen.

Aus diesem Grund hat die Verwaltung das Ing.-Büro MWM  beauftragt, eine Vorplanung für ein solches Beschilderungskonzept zu erarbeiten. Die Beauftragung erfolgte auf der Basis des vorhandenen Auftrages zum Funktions- und Gestaltungsplan Innenstadt.

 

 

Grundsätze der neuen Beschilderung

 

Die Wegweisung der innerörtlichen Ziele in der Stadt soll an die entsprechenden gültigen Richtlinien angepasst werden. Mit dieser Optimierung soll einerseits die Orientierung in der Stadt erleichtert und andererseits der Verkehrsfluss besser geleitet und verteilt werden.

Zur Vereinfachung der zielgerichteten Wegeführung sollen Piktogramme eingesetzt werden.

Die Erfahrung der letzten Jahre hat deutlich aufgezeigt, dass die visuelle Form des Informationsflusses am Besten mit Piktogrammen zu lösen ist. Ein Piktogramm ist ein einzelnes Symbol, das eine Information durch vereinfachte grafische Darstellung vermittelt.

 

Zu einem ganzheitlichen Beschilderungssystem für das Stadtgebiet Wermelskirchen gehören folgende Einzelkonzepte:

 

a) Erfassung der verschiedenen Einzelziele für den motorisierten Individualverkehr

    (einschl. Parkleitsystem)

b) Fahrradwegebeschilderung

c) Fußwegebeschilderung

d) Vereinheitlichung der Werbeschilder (in Zusammenarbeit mit der Novellierung der Satzung)

 

Zur Stärkung des Tourismus (Hotels) oder des Gewerbes muss das vorhandene und uneinheitliche Beschilderungssystem überarbeitet werden. In diesem Zusammenhag sollte auch die Darstellung von touristischen Besonderheiten (z.B. Große Dhünntalsperre) und die Herausstellung bedeutender städtischer Räume (z.B. Markt, Lochesplatz) in Betracht gezogen werden.

Es soll eine Ergänzung der innerörtlichen Beschilderung und besonders das Auffinden von Gewerbegebieten und -betrieben erleichtern. Neben der Schaffung einer optimalen Erreichbarkeit und Verkehrsführung soll mit dem Konzept auch eine „wilde Beschilderung“, z. B. an Straßenleuchten und Verkehrsanlagen oder auf öffentlichem Gelände, im Stadtgebiet verhindert werden.

 

Inhalt der Beschilderung

 

Nach interner Abstimmung wurde eine Auswahl an innerstädtischen Zielen getroffen und in nachstehende Prioritäten-Gruppen zusammengefasst. Die Ziele der 1. und 2. Priorität sind teilweise in der Fußwegweisung und der Wegweisung des motorisierten Individualverkehrs überlappend aufgeführt. Die Ziele der 3. Priorität werden ausschließlich im Fußwegenetz ausgewiesen.

Bei den ersten beiden Zielen der Wegweisung (1. Priorität) wurde die für Wermelskirchen typische Bezeichnung gewählt. Die sonst üblichen Begriffe sind alternativ in Klammern aufgeführt.

 

Ziele in der motorisierten Individualverkehrs- Wegweisung:

1. Priorität                                                2. Priorität                               3. Priorität

1)    Bürgerzentrum (Rathaus)                  1)    Polizei                                a) ev. Kirchen

2)    Bürgerhäuser Eich (Trauzimmer)     2)    Krankenhaus                     b) kath. Kirchen

3)    Busbahnhof                                        3)    Kattwinkelsche Fabrik       c) Friedhöfe

4)    Markt                                                   4)    Sportstätten

5)    Lochesplatz                                        4.1) Quellenbad

6)    Schwanenplatz                                  4.2) Sportplatz Eifgen

7)    Amtsgericht                                        4.3) Sporthalle „Gymnasium“

                                                                  4.4) Sporthalle „Am Schwanen“

                                                                  5)    Agentur für Arbeit

 

Parkleitsystem:

Das Parkplatzangebot wird in 4 Bereiche gegliedert:

 

Bereich West: Brückenweg

Bereich Ost:    Markt

Bereich Nord:  Taubengasse

Bereich Süd:   Untere Eich/ Schwanenplatz

 

Die Bereiche werden in die motorisierten Individualverkehrswegweisung integriert. Die Wegweisung erfolgt über Text und Piktogramme. Innerhalb der Bereiche werden die Einzelstandorte durch einfache Beschilderung verdeutlicht.

 

 

Neugestaltung der Vorwegweiser

 

In Wermelskirchen befinden sich viele Vorwegweiser an den klassifizierten Straßen (Bundes- und Landstraßen). Im Rahmen der Planung bzw. einer  möglichen Veränderung der Beschilderung muss die Stadtverwaltung die Vorwegweisung mit dem Landesbetrieb abstimmen.

Die neue Verkehrsführung ist so geplant, dass grundsätzlich alle Gewerbegebiete auf verkehrstechnisch sinnvollen Schildern vertreten sind (im Rahmen gesetzlicher Vorgaben und zur Erleichterung werden an manchen Stellen vereinfachte Zusammenfassungen, wie „Gewerbegebiete: Alle Richtungen“ oder ähnliche Hinweise eingesetzt).

 

Innerörtliche Beschilderung

 

Als Ergänzung zu der bestehenden innerörtlichen Vorwegweiser- Beschilderung sind nun neue Sammel- Hinweistafeln an den zentralen Verkehrsknotenpunkten - ausschließlich in Einfahrtsbereichen in das Stadtgebiet - geplant. Hier sollen maximal 6 bis 8  Ziele von allgemeinem öffentlichem Interesse aufgeführt werden, wie z. B. Stadtmitte, Krankenhaus,  Rathaus, sowie die im Stadtgebiet befindlichen öffentlichen Parkplätze mit der Gesamtzahl der zur Verfügung stehenden Parkmöglichkeiten („Parkleitsystem“). Je nach Standort der Hinweistafel kann der Inhalt dementsprechend variieren und angepasst werden.

 

Allgemeiner Hinweis

 

Die optimale Erreichbarkeit eines Betriebes in einem Gewerbegebiet oder eines Geschäftes in der Innenstadt, ist insofern möglich, dass die jeweilige Gewerbegebietsbezeichnung oder die nahe liegende Parkhausnummer in den Geschäftspapieren und sonstigen Kommunikationsmitteln der Unternehmen mit aufgenommen wird.

 

Kosten

 

Die Kosten, die in der Vorlage RAT/1428/2008 genannt wurden, basieren auf eine Kostenschätzung, die ohne eine Preisanfrage aufgestellt wurde.

Die hier dargestellten Kosten konnten erheblich reduziert werden. Folgende Faktoren sind hier maßgeblich zu nennen:

Preisanfrage bei einer Beschilderungsfirma

Berücksichtigung des gewährten Rabattes

Verschiedene Arbeiten können mit den eigenen Mitarbeitern (Betriebshof) durchgeführt werden

 

 

Für die Fußgängerwegweisung werden 11 Standorte (s. Anlage) mit durchschnittlich 5 ausgewiesenen Zielen benötigt.

In einem ersten Schritt können die Hauptziele (Bürgerzentrum, Busbahnhof, Markt und Schwanenplatz) mit einem reduzierten Beschilderungsumfang (5 Standorte) ausgewiesen werden. Hierfür fallen Kosten in Höhe von ca.                                                     15.000 €  an.

 

Die Ausweisung der innerstädtischen Ziele für den motorisierten Individualverkehr berücksichtigt ca. 30 Wegweiserstandorte (s. Anlage). Für die Umsetzung des motorisierten Individualverkehrskonzeptes entstehen Gesamtkosten von ca. 150.000 €.

Auch hierfür ist eine sukzessive Umsetzung des Konzeptes denkbar. In einem ersten Schritt sind die Wegweiser nördlich und südlich der Innenstadt am wichtigsten. Hier sind 13 Neustandorte und Ergänzungen sinnvoll. Ggf. können die Wegweiser auf der Nord- und Südseite auch unabhängig voneinander realisiert werden. Für jede Eingangssituation ist mit etwa der Hälfte der o.g. Summe zu rechnen.

 

Für eine nachträgliche und ergänzende Beschilderung der Fahrradwege, sowie der Ausweisung der Hotelroute entstehen Kosten in Höhe von ca.                                                      10.000 €.

 

 

 

Zeitplan

 

Die Verwaltung hat mit dieser Vorplanung die Grundlagen eines Beschilderungskonzeptes erstellt. Nach einer Zustimmung des Fachausschusses könnten die weiteren Planungen vorgenommen werden.

 

Im Herbst 2008 würden dann alle notwendigen Ziele zusammengestellt und alle in Frage kommenden Standorte untersucht.

Gleichzeitig würde die Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen NRW erfolgen.

Im Frühsommer 2009 würden die erarbeiteten Ergebnisse im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr vorgestellt.

Im Sommer 2009 erfolgt die Anmeldung der notwendigen Mittel für das erste Einzelkonzept im Haushaltsplan 2010.

In 2010 könnte dann die Umsetzung des ersten Teiles des Beschilderungskonzeptes erfolgen.

Mit der Fertigstellung des Marktes (ca.2010) könnte anschließend die Aufbereitung der weiteren Einzelkonzepte erfolgen.

 

Die Gesamtkosten des Beschilderungskonzeptes belaufen sich auf

Fußgängerbeschilderung                      30.000 € 

Motorisierter Individualverkehr            150.000 € 

Fahrrad und Hotelroute:                        10.000 €

                                                           190.000 €

 

Diese Kosten können zeitlich aufgeteilt werden auf

Fußgängerbeschilderung Teil 1 mit 15.000 € und Teil 2 mit 15.000 € und auf

Motorisierter Individualverkehr Teil 1 mit 80.000 € und Teil 2 mit 70.000 €.

 

Die Fußgängerbeschilderung ist förderungsfähig (Städtebauförderung).

Ein enstprechender Förderantrag wird dann vor Ausführung gestellt.

 

Touristische Besonderheiten, Beschilderungen außerhalb der Innenstadt: noch nicht beziffert.

 

 

Stellungnahme Kämmerei

 

Es handelt sich um relativ hohe Auszahlungen, die zur Durchführung des Beschilderungskonzeptes erforderlich wären. In welchem Zeitraum diese Teilmaßnahmen in den Haushaltsplänen ab 2010 berücksichtigt werden können, bleibt abzuwarten und ist bei den künftigen Haushaltsplanaufstellungen zu prüfen. Unter Umständen ist auf Grund der Haushaltssituation zu prüfen, ob die Gesamtausführung aller vorgesehenen Maßnahmen möglich ist.

 

Es bleibt allerdings festzustellen, dass sich die Gesamtausgaben von 331.000 auf 190.000 € reduzieren.

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

X

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift