Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den
Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis. Das vorgelegte und in der
Sitzung näher erläuterte
Beschilderungskonzept wird bestätigt. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beauftragt den Bürgermeister, auf
Basis der vorgelegten Vorplanung des Beschilderungskonzeptes, die weiteren
Planungsarbeiten durchzuführen. Die weitere Ausarbeitung des
Beschilderungskonzeptes wird in einem späteren Ausschuss für Stadtentwicklung
und Verkehr vorgestellt. Sachverhalt: Die Stadt Wermelskirchen führt auf Basis des am 31.03.2003
beschlossenen Verkehrs- und Gestaltungskonzepts im Innenstadtbereich
umfangreiche Straßenumbaumaßnahmen durch. In diesem Zusammenhang wurde unter anderem ein Teil der
vorhandenen Beschilderung (z.B. Parkleitsystem) abgebaut. Die im Stadtgebiet verbliebenen
Hinweisschilder ("leitende Wegweisungsschilder" als auch
"erklärende Objektschilder") weisen auf städtische Einrichtungen,
Baudenkmäler, Gewerbe- und Einzelhandelsbetriebe hin. Ihre hohe Anzahl und
Platzierung stellt mittlerweile keine Orientierungshilfe dar. Stattdessen
werden sie – auch aufgrund ihrer unterschiedlichen Ausgestaltung und
Größe - als störend und verwirrend empfunden oder teilweise überhaupt nicht
wahrgenommen. Zudem fehlen Hinweise auf verschiedene Ziele. Darüber hinaus ergibt sich, durch das veränderte
Verkehrssystem in der Innenstadt, die entsprechende modifizierte
Verkehrsleitung. Hierzu
wurden bereits verschiedene Anträge der CDU- Fraktion vom 10.04.2007 (Ausschilderung Braunsberg) und vom 27.02.2007 (Ausschilderung am Durchstich Eich) gestellt,
sowie verschiedene Diskussionen zur Haushaltsplanberatung in der Sitzung vom 19.11.2007 (zum Thema
Parkraumbewirtschaftung) geführt. Aufgabe: Aufgrund der fehlenden und uneinheitlichen Beschilderung
besteht die Notwendigkeit ein modernes Beschilderungssystem für die Stadt
Wermelskirchen zu planen. Die verschiedenen Schildertypen sollten
inhaltlich und auch in Bezug auf ihr Design aufeinander abgestimmt werden. Eine weitere Aufgabe des Beschilderungskonzeptes ist es,
neben der inhaltlichen Ausgestaltung der Schilder auch eine einheitliche Bauart
festzulegen. Aus diesem Grund hat die Verwaltung das Ing.-Büro MWM beauftragt, eine Vorplanung für ein solches
Beschilderungskonzept zu erarbeiten. Die Beauftragung erfolgte auf der Basis
des vorhandenen Auftrages zum Funktions- und Gestaltungsplan Innenstadt. Grundsätze der neuen Beschilderung Die Wegweisung der innerörtlichen Ziele in der
Stadt soll an die entsprechenden gültigen Richtlinien angepasst werden. Mit dieser
Optimierung soll einerseits die Orientierung in der Stadt erleichtert und
andererseits der Verkehrsfluss besser geleitet und verteilt werden. Zur Vereinfachung der zielgerichteten Wegeführung sollen
Piktogramme eingesetzt werden. Die Erfahrung der letzten Jahre hat deutlich aufgezeigt,
dass die visuelle Form des Informationsflusses am Besten mit Piktogrammen zu
lösen ist. Ein Piktogramm ist ein einzelnes Symbol, das eine Information durch
vereinfachte grafische Darstellung vermittelt. Zu einem ganzheitlichen Beschilderungssystem für das
Stadtgebiet Wermelskirchen gehören folgende Einzelkonzepte: a) Erfassung der verschiedenen Einzelziele für den
motorisierten Individualverkehr (einschl.
Parkleitsystem) b) Fahrradwegebeschilderung c) Fußwegebeschilderung d) Vereinheitlichung der Werbeschilder (in Zusammenarbeit
mit der Novellierung der Satzung) Zur Stärkung des Tourismus (Hotels) oder des
Gewerbes muss das vorhandene und uneinheitliche Beschilderungssystem
überarbeitet werden. In diesem Zusammenhag sollte auch die Darstellung von
touristischen Besonderheiten (z.B. Große Dhünntalsperre) und die Herausstellung
bedeutender städtischer Räume (z.B. Markt, Lochesplatz) in Betracht gezogen
werden. Es soll eine Ergänzung der innerörtlichen Beschilderung
und besonders das Auffinden von Gewerbegebieten und -betrieben erleichtern.
Neben der Schaffung einer optimalen Erreichbarkeit und Verkehrsführung soll mit
dem Konzept auch eine „wilde Beschilderung“, z. B. an
Straßenleuchten und Verkehrsanlagen oder auf öffentlichem Gelände, im
Stadtgebiet verhindert werden. Inhalt der Beschilderung Nach interner Abstimmung wurde eine Auswahl an
innerstädtischen Zielen getroffen und in nachstehende Prioritäten-Gruppen
zusammengefasst. Die Ziele der 1. und 2. Priorität sind teilweise in der
Fußwegweisung und der Wegweisung des motorisierten Individualverkehrs
überlappend aufgeführt. Die Ziele der 3. Priorität werden ausschließlich im
Fußwegenetz ausgewiesen. Bei den ersten beiden Zielen der Wegweisung (1.
Priorität) wurde die für Wermelskirchen typische Bezeichnung gewählt. Die sonst
üblichen Begriffe sind alternativ in Klammern aufgeführt. Ziele in der motorisierten
Individualverkehrs- Wegweisung: 1. Priorität 2.
Priorität 3.
Priorität 1) Bürgerzentrum (Rathaus) 1) Polizei a)
ev. Kirchen 2) Bürgerhäuser Eich (Trauzimmer) 2) Krankenhaus b) kath. Kirchen 3) Busbahnhof 3) Kattwinkelsche Fabrik c) Friedhöfe 4) Markt 4) Sportstätten 5) Lochesplatz 4.1) Quellenbad 6) Schwanenplatz 4.2) Sportplatz Eifgen 7) Amtsgericht 4.3) Sporthalle „Gymnasium“ 4.4) Sporthalle „Am Schwanen“ 5) Agentur für Arbeit Parkleitsystem: Das Parkplatzangebot wird in 4 Bereiche
gegliedert: Bereich West: Brückenweg Bereich Ost: Markt Bereich Nord: Taubengasse Bereich Süd: Untere
Eich/ Schwanenplatz Die Bereiche werden in die motorisierten
Individualverkehrswegweisung integriert. Die Wegweisung erfolgt über Text und
Piktogramme. Innerhalb der Bereiche werden die Einzelstandorte durch einfache
Beschilderung verdeutlicht. Neugestaltung der Vorwegweiser In Wermelskirchen befinden sich viele
Vorwegweiser an den klassifizierten Straßen (Bundes- und Landstraßen). Im
Rahmen der Planung bzw. einer möglichen
Veränderung der Beschilderung muss die Stadtverwaltung die Vorwegweisung mit
dem Landesbetrieb abstimmen. Die neue Verkehrsführung ist so geplant, dass
grundsätzlich alle Gewerbegebiete auf verkehrstechnisch sinnvollen Schildern
vertreten sind (im Rahmen gesetzlicher Vorgaben und zur Erleichterung werden an
manchen Stellen vereinfachte Zusammenfassungen, wie „Gewerbegebiete: Alle
Richtungen“ oder ähnliche Hinweise eingesetzt). Innerörtliche Beschilderung Als Ergänzung zu der bestehenden innerörtlichen
Vorwegweiser- Beschilderung sind nun neue Sammel- Hinweistafeln an den
zentralen Verkehrsknotenpunkten - ausschließlich in Einfahrtsbereichen in das
Stadtgebiet - geplant. Hier sollen maximal 6 bis 8 Ziele von allgemeinem öffentlichem Interesse
aufgeführt werden, wie z. B. Stadtmitte, Krankenhaus, Rathaus, sowie die im Stadtgebiet
befindlichen öffentlichen Parkplätze mit der Gesamtzahl der zur Verfügung
stehenden Parkmöglichkeiten („Parkleitsystem“). Je nach Standort
der Hinweistafel kann der Inhalt dementsprechend variieren und angepasst
werden. Allgemeiner Hinweis Die optimale Erreichbarkeit eines Betriebes in
einem Gewerbegebiet oder eines Geschäftes in der Innenstadt, ist insofern
möglich, dass die jeweilige Gewerbegebietsbezeichnung oder die nahe liegende
Parkhausnummer in den Geschäftspapieren und sonstigen Kommunikationsmitteln der
Unternehmen mit aufgenommen wird. Kosten Die Kosten, die in der Vorlage RAT/1428/2008 genannt wurden,
basieren auf eine Kostenschätzung, die ohne eine Preisanfrage aufgestellt
wurde. Die hier dargestellten Kosten konnten erheblich reduziert
werden. Folgende Faktoren sind hier maßgeblich zu nennen: Preisanfrage bei einer Beschilderungsfirma Berücksichtigung des gewährten Rabattes Verschiedene Arbeiten können mit den eigenen Mitarbeitern
(Betriebshof) durchgeführt werden Für die Fußgängerwegweisung werden 11 Standorte (s. Anlage)
mit durchschnittlich 5 ausgewiesenen Zielen benötigt. In einem ersten Schritt können die Hauptziele (Bürgerzentrum,
Busbahnhof, Markt und Schwanenplatz) mit einem reduzierten Beschilderungsumfang
(5 Standorte) ausgewiesen werden. Hierfür fallen Kosten in Höhe von ca. 15.000 € an. Die Ausweisung der innerstädtischen Ziele für den
motorisierten Individualverkehr berücksichtigt ca. 30 Wegweiserstandorte (s.
Anlage). Für die Umsetzung des motorisierten Individualverkehrskonzeptes
entstehen Gesamtkosten von ca. 150.000 €. Auch hierfür ist eine sukzessive Umsetzung des Konzeptes
denkbar. In einem ersten Schritt sind die Wegweiser nördlich und südlich der
Innenstadt am wichtigsten. Hier sind 13 Neustandorte und Ergänzungen sinnvoll.
Ggf. können die Wegweiser auf der Nord- und Südseite auch unabhängig
voneinander realisiert werden. Für jede Eingangssituation ist mit etwa der
Hälfte der o.g. Summe zu rechnen. Für eine nachträgliche und ergänzende Beschilderung der Fahrradwege,
sowie der Ausweisung der Hotelroute entstehen Kosten in Höhe von ca. 10.000 €. Zeitplan Die
Verwaltung hat mit dieser Vorplanung die Grundlagen eines
Beschilderungskonzeptes erstellt. Nach einer Zustimmung des Fachausschusses
könnten die weiteren Planungen vorgenommen werden. Im Herbst
2008 würden dann alle notwendigen Ziele zusammengestellt und alle in Frage
kommenden Standorte untersucht. Gleichzeitig
würde die Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen NRW erfolgen. Im
Frühsommer 2009 würden die erarbeiteten Ergebnisse im Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehr vorgestellt. Im Sommer
2009 erfolgt die Anmeldung der notwendigen Mittel für das erste Einzelkonzept
im Haushaltsplan 2010. In 2010
könnte dann die Umsetzung des ersten Teiles des Beschilderungskonzeptes
erfolgen. Mit der
Fertigstellung des Marktes (ca.2010) könnte anschließend die Aufbereitung der
weiteren Einzelkonzepte erfolgen. Die
Gesamtkosten des Beschilderungskonzeptes belaufen sich auf Fußgängerbeschilderung 30.000 € Motorisierter
Individualverkehr 150.000
€ Fahrrad und
Hotelroute: 10.000 €
190.000 € Diese
Kosten können zeitlich aufgeteilt werden auf Fußgängerbeschilderung
Teil 1 mit 15.000 € und Teil 2 mit 15.000 € und auf Motorisierter
Individualverkehr Teil 1 mit 80.000 € und Teil 2 mit 70.000 €. Die
Fußgängerbeschilderung ist förderungsfähig (Städtebauförderung). Ein
enstprechender Förderantrag wird dann vor Ausführung gestellt. Touristische
Besonderheiten, Beschilderungen außerhalb der Innenstadt: noch nicht beziffert. Stellungnahme
Kämmerei Es handelt
sich um relativ hohe Auszahlungen, die zur Durchführung des
Beschilderungskonzeptes erforderlich wären. In welchem Zeitraum diese
Teilmaßnahmen in den Haushaltsplänen ab 2010 berücksichtigt werden können,
bleibt abzuwarten und ist bei den künftigen Haushaltsplanaufstellungen zu
prüfen. Unter Umständen ist auf Grund der Haushaltssituation zu prüfen, ob die
Gesamtausführung aller vorgesehenen Maßnahmen möglich ist. Es bleibt
allerdings festzustellen, dass sich die Gesamtausgaben von 331.000 auf 190.000
€ reduzieren.
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