Beschlussvorschlag: 1.
Der
Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss der Kattwinkelschen Fabrik per
31.12.2007 mit Schlussbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und den Lagebericht
fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit €
3.237.997,11 ab. 2.
Der
Rat der Stadt beschließt, den Jahresverlust von € 494.511,46 in Höhe von
€ 435.231,54 aus Haushaltsmitteln der Stadt Wermelskirchen auszugleichen.
Der Restbetrag von € 59.279,92 soll auf neue Rechnung vorgetragen
werden. 3.
Der
Werksausschuss erteilt gemäß § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) der
Werkleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Heilmaier & Partner GmbH vom 27. Oktober 2008 vorbehaltlose
Entlastung. 4.
Der
Rat der Stadt erteilt gemäß § 4 der EigVO dem Werkausschuss vorbehaltlose
Entlastung. Der
Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht
sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen. Sachverhalt: Gliederung: 1.
Allgemeines 2.
Jahresergebnis
2007 3.
Prüfung 4.
Beschlussfassung Zu
1. Allgemeines Seit
dem 01.01.1999 wird die Kattwinkelsche Fabrik in der Stadt Wermelskirchen in
eigenbetriebsähnlicher Rechtsform geführt. Für das Wirtschaftsjahr 2006 ist ein
Jahresabschluss aufzustellen, der nach § 21 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO)
aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Nach §
25 EigVO ist gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ein Lagebericht aufzustellen. Eine
Ausfertigung des Prüfberichtes 2007 mit Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung) und des Lageberichtes zum 31.12.2007 erhalten die
Ratsmitglieder und die Mitglieder des Kultur- und Werksauschusses. Zu
2. Jahresergebnis 2007 Der
Wirtschaftsplan 2007 wies in der Planung als Jahresverlust € 436.500,00
aus. Der tatsächlich im Rahmen des Jahresabschlusses für 2007 ermittelte
Jahresverlust beträgt € 494.511,46. Der vorgesehene
liquiditätswirksame Betrag, der durch die Stadt Wermelskirchen abzudecken ist,
wurde planerisch für 2007 mit € 402.500,00 ermittelt. Im Ergebnis steht
dem zunächst € 467.963,08 gegenüber. Die Differenz beträgt €
65.463,08. Es wird vorgeschlagen, dass die Stadt € 32.731,54 trägt
(€ 402.500,00 + € 32.731,54 = € 435.231,54). € 494.511,46 Verlust € 435.231,54 Zuschuss der Stadt Wermelskirchen € 59.279,92 Vortrag auf neue Rechnung € 0 Zu
3. Prüfung Gemäß
§ 106 Abs. 2 der GO NW obliegt die Jahresabschlussprüfung der Eigenbetriebe und
eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA), die
sich zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung eines Wirtschaftsprüfers oder
einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedient. Die Gemeinde kann einen
Wirtschaftsprüfer/eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorschlagen. Der
Gemeindeprüfungsanstalt wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier
& Partner GmbH, Krefeld, zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007
vorgeschlagen. Die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die Prüfung abgeschlossen. Die Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gab zu Beanstandungen keinen Anlass. Der Prüfbericht
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird den Kultur- und
Werksausschussmitgliedern zur Kenntnis gegeben. Den Fraktionen wird darüber
hinaus je 1 Exemplar zugeleitet. Je eine Ausfertigung erhalten das örtliche
Rechnungsprüfungsamt und die Gemeindeprüfungsanstalt. Bei der Sitzung des
Kultur- und Werksausschusses soll das Ergebnis der Prüfung des
Jahresabschlusses und der Lagebericht mit in die Beratung einbezogen werden.
Zur Sitzung des Werksausschusses am 13.11.2008 wird ein mit der Prüfung beauftragter
Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner
GmbH anwesend sein und zur Prüfung Stellung nehmen. Zu
4. Beschlussfassung Zum
Jahresabschluss 2007 ist folgende Beschlussfassung vorgesehen: A) zum
Jahresabschluss B)
zur Verlustabdeckung C) zur
Entlastung der Werkleitung. Auf
den Beschlussvorschlag wird verwiesen. Anlage/n: -
Wirtschaftsprüfungsbericht 2007 |
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