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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis vom
Jahresabschluss und vom Lagebericht 2002 und erteilt den Organen der
Stadtsparkasse Wermelskirchen gemäß § 7 (2) Buchstabe f SpkG NW Entlastung. Die Mitglieder und stellvertretenden
Mitglieder des Verwaltungsrates Stadtsparkasse nehmen aus Gründen des § 31 GO
NW an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. Sachverhalt: Die Vertretung des Gewährträgers
beschließt gemäß § 7 (2) Buchstabe f SpkG NW über die Entlastung der Organe der
Stadtsparkasse. Der Verwaltungsrat legt dem Rat der
Stadt den Jahresabschluss 2002 mit dem Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle
des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes sowie den Lagebericht 2002 vor
und beantragt Entlastungsbeschluss für die Organe der Sparkasse. Die Mitglieder des Verwaltungsrates
und deren Stellvertreter dürfen bei der Beschlussfassung wegen möglicher
Interessenkollision nicht mitwirken. Anlage/n:
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