Beschlussvorschlag: In der „Entgelteordnung über die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten für die Benutzung städtischer Einrichtungen vom 01.01.2006“ ist die Ziffer 2.8 wie folgt neu einzufügen: „Die Nutzung des Sitzungsraumes und des Kaminzimmers durch die Musikschule dienstags bis 18:00 Uhr, mittwochs und samstags ganztägig durch die Musikschule unterliegt nicht dieser Entgelteordnung und ist damit kostenfrei. Sofern die Musikschule diese Nutzung in Einzelfällen nicht wahrnimmt und die Räume an Dritte vermietet werden, gilt die Entgelteordnung. Nutzungen der Räume der Bürgerhäuser zu anderen Zeiten als hier aufgeführt sind für die Musikschule ebenfalls kostenfrei möglich; hier ist jedoch in jedem Einzelfall eine schriftliche Abstimmung mit dem Amt für Gebäudewirtschaft vorzunehmen, um Kollisionen bei Belegungen zu vermeiden.“ Die Ziffer IV c) in der Anlage „Tarife zur Entgelteordnung vom 01.01.2006“ ist zu streichen.
Sachverhalt:
Die „Entgelteordnung über die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten für die Benutzung städtischer Einrichtungen vom 01.01.2006“ sieht vor, dass die Nutzung der Räume in den Bürgerhäusern (Sitzungsraum, Kaminzimmer, Ausstellungsräume) gegen Zahlung eines Entgelts möglich ist.
Zum 01.01.2009 wird die Musikschule die Räume in den Bürgerhäusern Eich 6/8 beziehen. Dabei werden die Ausstellungsräume zukünftig dauerhaft durch die Musikschule genutzt und sind deshalb aus der Entgelteordnung heraus zu nehmen, da sie zukünftig nicht mehr an Dritte vermietet werden. Deshalb ist in der Anlage „Tarife zur Entgelteordnung vom 01.01.2006“ die Ziffer IV. c) zu streichen.
Dienstags bis 18:00 Uhr, mittwochs ganztägig und samstags ganztägig gibt es in den Bürgerhäusern Eich 6/8 keine regelmäßige Nutzung (außer den Samstags-Trauungen). Deshalb werden an diesen Terminen der Sitzungsraum und das Kaminzimmer dauerhaft der Musikschule für Lehrerkonferenzen, Besprechungen, Übungen und Konzerte zur Verfügung gestellt. Die Nutzung dieser Räume ist jedoch während der Trauungen nicht möglich, da hier eine Störung des Trauungsablaufes zu erwarten ist. Die Termine der Samstagstrauungen werden im Internet bekannt gegeben; diese Termine liegen in der Regel zwischen 9:00 – 13:00 Uhr und die Planung sieht einen Samstag-Termin pro Monat vor. Die dauerhafte Nutzung der oben genannten Räume durch die Musikschule soll ohne Zahlung von Entgelten erfolgen. Aus diesem Grund ist in die Entgelteordnung folgende neue Ziffer einzufügen: „2.8 Die Nutzung des Sitzungsraumes und des Kaminzimmers durch die Musikschule dienstags bis 18:00 Uhr, mittwochs und samstags ganztägig durch die Musikschule unterliegen nicht dieser Entgelteordnung und sind damit kostenfrei. Sofern die Musikschule diese Nutzung in Einzelfällen nicht wahrnimmt und die Räume an Dritte vermietet werden, gilt die Entgelteordnung. Nutzungen der Räume der Bürgerhäuser zu anderen Zeiten als hier aufgeführt sind für die Musikschule ebenfalls kostenfrei möglich; hier ist jedoch in jedem Einzelfall eine schriftliche Abstimmung mit dem Amt für Gebäudewirtschaft vorzunehmen, um Kollisionen bei Belegungen zu vermeiden.“ |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||