Vorlage - RAT/1469/2008  

 
 
Betreff: Zustandserfassung der öffentlichen Kanäle gemäß Selbstüberwachungsverordnung Kanal
hier: Baubeschluss für die Kanalreinigung und Kanalbefahrung im Einzugsgebiet der Kläranlage Wermelskirchen
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Tesche, Stefan
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Entscheidung
26.11.2008 
15. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss beschließt die Zustandserfassung der öffentlichen Kanalisation einschließlich der Schächte im Einzugsgebiet der Kläranlage Wermelskirchen. Die Betriebsleitung wird beauftragt, umgehend die weiteren Planungen und die Maßnahme selbst durchzuführen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen ist verpflichtet seine Abwasseranlagen entsprechend der Verordnung zur Selbstüberwachung von Kanalisationen und Einleitungen von Abwasser aus Kanalisationen im Mischsystem und im Trennsystem (Selbstüberwachungsverordnung Kanal – SüwV Kan) zu überwachen. Seit 1992 werden daher kontinuierlich Kanaluntersuchungen im Entwässerungsnetz durchgeführt. Gemäß  SüwV Kan ist die Ersterfassung aller Kanäle und Schachtbauwerke innerhalb von 10 Jahren bis zum 31.12.2005 durchzuführen. Diese Vorgabe wurde eingehalten und der Bezirksregierung Köln in Form des jährlichen Selbstüberwachungsberichtes angezeigt und nachgewiesen. Eine wiederholte Prüfung des Zustandes nach Abschluss der Ersterfassung ist alle 15 Jahre für das gesamte Kanalnetz erforderlich.

 

Entsprechend dem vom Rat der Stadt Wermelskirchen am 18.09.2006 beschlossenen Abwasserbeseitigungskonzept (RAT/0766/2006) war die Zustandserfassung für das Einzugsgebiet der Kläranlage Wermelskirchen im Jahr 2007 vorgesehen. Aufgrund des ebenfalls in diesem Einzugsgebiet notwendigen Fremdwassersanierungskonzeptes wurde die Kanalbefahrung hiermit kombiniert um die sich durch die gemeinsame Bearbeitung ergebenden Synergien zu nutzen (RAT/1063/2007).

 

Aufgrund der Abhängigkeit des Projektes von der Förderung der NRW-Bank, welche erst im Februar 2008 bewilligt wurde, und der Notwendigkeit der Umsetzung des Fremdwassersanierungskonzeptes in der feuchten Jahreszeit im Winterhalbjahr, ist die Zustandserfassung der öffentlichen Kanäle im Einzugsgebiet der Kläranlage Wermelskirchen Anfang 2009 vorgesehen.

 

Die Gesamtlänge des zu untersuchenden Kanalnetzes beläuft sich auf ca. 60 km. Für die Reinigung und Untersuchung der öffentlichen Kanäle und Schächte wurden vom Ingenieurbüro Kosten in Höhe von insgesamt

 

brutto ca. 236.500,00 €

 

berechnet. Hierin sind die Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung, die Wasserhaltung, die Dokumentation der TV-Inspektion sowie Erschwernisse aufgrund von Kanälen im unwegsamen Gelände berücksichtigt. Weiterhin ist zu kalkulieren, dass aufgrund der Zustandserfassung im Winterhalbjahr ein erhöhter Aufwand aufgrund von notwendigen Wasserhaltungen anfallen kann.

 

Stellungnahme der Kämmerei:

Die fehlenden Mittel können im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit über Einsparungen im Produktbereich 053.001.002 aufgefangen werden.

 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

I 53127011 01000 7853000

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

260.000

EUR

231.500

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

X

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

X

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift