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Beschlussvorschlag: Der
Betriebsausschuss beschließt die Zustandserfassung der öffentlichen
Kanalisation einschließlich der Schächte im Einzugsgebiet der Kläranlage Wermelskirchen.
Die Betriebsleitung wird beauftragt, umgehend die weiteren Planungen und die
Maßnahme selbst durchzuführen. Sachverhalt: Der
Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen ist verpflichtet seine
Abwasseranlagen entsprechend der Verordnung zur Selbstüberwachung von
Kanalisationen und Einleitungen von Abwasser aus Kanalisationen im Mischsystem
und im Trennsystem (Selbstüberwachungsverordnung Kanal – SüwV Kan) zu
überwachen. Seit 1992 werden daher kontinuierlich Kanaluntersuchungen im
Entwässerungsnetz durchgeführt. Gemäß
SüwV Kan ist die Ersterfassung aller Kanäle und Schachtbauwerke
innerhalb von 10 Jahren bis zum 31.12.2005 durchzuführen. Diese Vorgabe wurde
eingehalten und der Bezirksregierung Köln in Form des jährlichen
Selbstüberwachungsberichtes angezeigt und nachgewiesen. Eine wiederholte
Prüfung des Zustandes nach Abschluss der Ersterfassung ist alle 15 Jahre für
das gesamte Kanalnetz erforderlich. Entsprechend
dem vom Rat der Stadt Wermelskirchen am 18.09.2006 beschlossenen
Abwasserbeseitigungskonzept (RAT/0766/2006) war die Zustandserfassung für das
Einzugsgebiet der Kläranlage Wermelskirchen im Jahr 2007 vorgesehen. Aufgrund
des ebenfalls in diesem Einzugsgebiet notwendigen
Fremdwassersanierungskonzeptes wurde die Kanalbefahrung hiermit kombiniert um
die sich durch die gemeinsame Bearbeitung ergebenden Synergien zu nutzen
(RAT/1063/2007). Aufgrund
der Abhängigkeit des Projektes von der Förderung der NRW-Bank, welche erst im
Februar 2008 bewilligt wurde, und der Notwendigkeit der Umsetzung des
Fremdwassersanierungskonzeptes in der feuchten Jahreszeit im Winterhalbjahr,
ist die Zustandserfassung der öffentlichen Kanäle im Einzugsgebiet der
Kläranlage Wermelskirchen Anfang 2009 vorgesehen. Die
Gesamtlänge des zu untersuchenden Kanalnetzes beläuft sich auf ca. 60 km. Für
die Reinigung und Untersuchung der öffentlichen Kanäle und Schächte wurden vom
Ingenieurbüro Kosten in Höhe von insgesamt brutto ca. 236.500,00 € berechnet.
Hierin sind die Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung, die Wasserhaltung,
die Dokumentation der TV-Inspektion sowie Erschwernisse aufgrund von Kanälen im
unwegsamen Gelände berücksichtigt. Weiterhin ist zu kalkulieren, dass aufgrund
der Zustandserfassung im Winterhalbjahr ein erhöhter Aufwand aufgrund von
notwendigen Wasserhaltungen anfallen kann. Stellungnahme
der Kämmerei: Die
fehlenden Mittel können im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit über
Einsparungen im Produktbereich 053.001.002 aufgefangen werden.
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