Vorlage - RAT/1475/2008  

 
 
Betreff: Ergänzungssatzung Löh: Vorstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes
Status:öffentlich  
Federführend:Umweltmanagement Beteiligt:Planungsamt
Bearbeiter/-in: Zemella, Brigitte   
Beratungsfolge:
Umweltausschuss Anhörung
20.11.2008 
Sitzung des Umweltausschusses zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
80_Erlaeuterungsbericht_Loeh  
81_Bilanzierung_Loeh  
82_Bestandsplan_Loeh  
83_Massnahmenplan_Loeh  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Umweltausschuss nimmt den Landschaftspflegerischen Begleitplan zur Ergänzungssatzung Löh zur Kenntnis.

 

Der Umweltausschuss empfiehlt, mögliche, aus der Ausschussberatung hervorgehende umweltrelevante Empfehlungen im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Ergänzungssatzung Löh

 

Anlass

Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt, die vorhandene Innenbereichssatzung in Löh im Anschluss an die bestehende Bebauung zu erweitern und abzurunden. Als geeignetes Planungsinstrument zur Schaffung von Baurecht wurde die Ergänzungssatzung nach § 34 (4) 3 BauGB gewählt.

Die Ergänzungsfläche liegt im planungsrechtlichen Außenbereich und soll durch die Ergänzungssatzung in den baulichen Innenbereich einbezogen werden. Für das ca. 1.500 m² große Plangebiet soll dadurch Planrecht für die zusätzliche Bebauung eines freistehenden Wohngebäudes mit maximal zwei Wohneinheiten im ortstypischen Charakter geschaffen werden.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat am 15.05.2006 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung für die Ortslage Löh einzuleiten.

 

Aus dem Planungsvorhaben resultiert gemäß Landschaftsgesetz NW (LG NW) ein Eingriff in Natur und Landschaft. Der Verursacher eines Eingriffs ist verpflichtet, vermeidbare Eingriffe zu unterlassen sowie unvermeidbare Eingriffe auszugleichen oder zu ersetzen. Die gesetzlichen Grundlagen für die naturschutzrechtliche Eingriffsermittlung bildet das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit dem Baugesetzbuch (BauGB).

 

Der Bereich liegt im Landschaftsplan 2 „Eifgenbachtal“ im Landschaftsschutzgebiet.

 

Landschaftspflegerischer Begleitplan

Basierend auf diesen Angaben erfolgte die Vergabe des Landschaftspflegerischen Begleitplanes an einen Fachplaner, der auf der Grundlage der Bestandserfassung den Eingriff in Landschaft und Natur festgestellt und den erforderlichen Ausgleich ermittelt hat (siehe Anlage).

Die durch den Eingriff hervorgerufenen Beeinträchtigungen finden auf einer Fettweide statt, einem Biotoptyp, dessen ökologische Bedeutung als gering einzustufen ist.

Vor Ort sind Maßnahmen zur Eingriffsminimierung vorgesehen.

Der Landschaftspflegerische Begleitplan bilanziert das Eingriffsdefizit mit rd. 6.600 Biotopwertpunkten. Der Ausgleich ist ortsnah durch die breite Umpflanzung des Baugrundstückes mit heimischen und standortgerechten Gehölzen auf einer Fläche von insgesamt 600 m² vorgesehen (entspricht einer Aufwertung von 2.400 Biotopwertpunkten).

Die noch fehlenden rd. 4.200 Punkte werden über das städtische Ökokonto ausgeglichen.

 

Die einzelnen Maßnahmen zum notwenigen ökologischen Ausgleich sind im Landschaftspflegerischen Begleitplan dargestellt und werden als Bestandteil in die Satzung übernommen  (u.a. Begrünung der Garagendächer, landschaftsgerechte Gestaltung von Stützmauern und Höhenunterschieden im Gartenbereich, landschaftsgerechte Umzäunung des Grundstücks).

 

 

Anlage

Landschaftspflegerischer Begleitplan

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 80_Erlaeuterungsbericht_Loeh (3928 KB)      
Anlage 2 2 81_Bilanzierung_Loeh (7 KB)      
Anlage 3 3 82_Bestandsplan_Loeh (1140 KB)      
Anlage 4 4 83_Massnahmenplan_Loeh (613 KB)