![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Der
Umweltausschuss nimmt den Landschaftspflegerischen Begleitplan zur Ergänzungssatzung
Löh zur Kenntnis. Der
Umweltausschuss empfiehlt, mögliche, aus der Ausschussberatung hervorgehende
umweltrelevante Empfehlungen im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Sachverhalt: Ergänzungssatzung Löh Anlass Die Stadt Wermelskirchen
beabsichtigt, die vorhandene Innenbereichssatzung in Löh im Anschluss an die
bestehende Bebauung zu erweitern und abzurunden. Als geeignetes Planungsinstrument
zur Schaffung von Baurecht wurde die Ergänzungssatzung nach § 34 (4) 3 BauGB
gewählt. Die Ergänzungsfläche
liegt im planungsrechtlichen Außenbereich und soll durch die Ergänzungssatzung
in den baulichen Innenbereich einbezogen werden. Für das ca. 1.500 m² große
Plangebiet soll dadurch Planrecht für die zusätzliche Bebauung eines
freistehenden Wohngebäudes mit maximal zwei Wohneinheiten im ortstypischen
Charakter geschaffen werden. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
hat am 15.05.2006 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung einer
Ergänzungssatzung für die Ortslage Löh einzuleiten. Aus dem Planungsvorhaben
resultiert gemäß Landschaftsgesetz NW (LG NW) ein Eingriff in Natur und
Landschaft. Der Verursacher eines Eingriffs ist verpflichtet, vermeidbare
Eingriffe zu unterlassen sowie unvermeidbare Eingriffe auszugleichen oder zu
ersetzen. Die gesetzlichen Grundlagen für die naturschutzrechtliche
Eingriffsermittlung bildet das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung
mit dem Baugesetzbuch (BauGB). Der Bereich liegt im
Landschaftsplan 2 „Eifgenbachtal“ im Landschaftsschutzgebiet. Landschaftspflegerischer
Begleitplan Basierend auf diesen Angaben erfolgte die Vergabe des Landschaftspflegerischen
Begleitplanes an einen Fachplaner, der auf der Grundlage der Bestandserfassung
den Eingriff in Landschaft und Natur festgestellt und den erforderlichen
Ausgleich ermittelt hat (siehe Anlage). Die durch den Eingriff
hervorgerufenen Beeinträchtigungen finden auf einer Fettweide statt, einem
Biotoptyp, dessen ökologische Bedeutung als gering einzustufen ist. Vor Ort sind Maßnahmen
zur Eingriffsminimierung vorgesehen. Der
Landschaftspflegerische Begleitplan bilanziert das Eingriffsdefizit mit rd.
6.600 Biotopwertpunkten. Der Ausgleich ist ortsnah durch die breite Umpflanzung
des Baugrundstückes mit heimischen und standortgerechten Gehölzen auf einer
Fläche von insgesamt 600 m² vorgesehen (entspricht einer Aufwertung von 2.400
Biotopwertpunkten). Die noch fehlenden rd.
4.200 Punkte werden über das städtische Ökokonto ausgeglichen. Die einzelnen Maßnahmen zum notwenigen
ökologischen Ausgleich sind im Landschaftspflegerischen Begleitplan dargestellt
und werden als Bestandteil in die Satzung übernommen (u.a. Begrünung der Garagendächer,
landschaftsgerechte Gestaltung von Stützmauern und Höhenunterschieden im
Gartenbereich, landschaftsgerechte Umzäunung des Grundstücks). Anlage Landschaftspflegerischer
Begleitplan Anlage/n:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |