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Beschlussvorschlag: Der
Umweltausschuss nimmt den
Landschaftspflegerischen Begleitplan zur Ergänzungssatzung Limmringhausen zur
Kenntnis. Der
Umweltausschuss empfiehlt, mögliche, aus der Ausschussberatung hervorgehende
umweltrelevante Empfehlungen im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Sachverhalt: Ergänzungssatzung
Limmringhausen Anlass Die Stadt Wermelskirchen
beabsichtigt, die vorhandene Innenbereichssatzung in Limmringhausen im
Anschluss an die bestehende Bebauung zu erweitern und abzurunden. Als
geeignetes Planungsinstrument zur Schaffung von Baurecht wurde die
Ergänzungssatzung nach § 34 (4) 3 BauGB gewählt. Die Ergänzungsfläche liegt im
planungsrechtlichen Außenbereich und soll durch die Ergänzungssatzung in den
baulichen Innenbereich einbezogen werden. Für das ca. 920 m² große Plangebiet
soll dadurch eine zusätzliche Bebauung durch maximal zwei Wohngebäude im
ortstypischen Charakter ermöglicht werden. Außerhalb des ca. 635 m² großen
Baugrundstückes befinden sich innerhalb der Ergänzungssatzung Teilbereiche
einer im Frühjahr 2008 errichteten Niederschlagswasserversickerungsanlage und
Verkehrsflächen. Der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehr hat am 14.05.2007 die Abgrenzung zur Ergänzungssatzung
„Limmringhausen“ beschlossen, die ein landschaftsgerechtes Einfügen
der Tiefbaumaßnahmen und die Ergänzung einer Wohnbebauung ermöglicht. Aus dem Planungsvorhaben resultiert gemäß Landschaftsgesetz NW (LG
NW) ein Eingriff in Natur und Landschaft. Der Verursacher eines Eingriffs ist
verpflichtet, vermeidbare Eingriffe zu unterlassen sowie unvermeidbare
Eingriffe auszugleichen oder zu ersetzen. Die gesetzlichen Grundlagen für die
naturschutzrechtliche Eingriffsermittlung bildet das Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) in Verbindung mit dem Baugesetzbuch (BauGB). Der Bereich liegt im
Landschaftsplan 2 „Eifgenbachtal“, jedoch außerhalb des Landschaftsschutzgebietes. Landschaftspflegerischer
Begleitplan Basierend auf diesen Angaben erfolgte die Vergabe des Landschaftspflegerischen
Begleitplanes an einen Fachplaner, der auf der Grundlage der Bestandserfassung
den Eingriff in Landschaft und Natur festgestellt und den erforderlichen
Ausgleich ermittelt hat (siehe Anlage). Die durch den Eingriff hervorgerufenen
Beeinträchtigungen betreffen Biotoptypen unterschiedlicher Wertigkeit,
überwiegend aber einen rd. 600 m² großen Teilbereich einer hochwertigen alten
Streuobstwiese. Vor Ort sind Maßnahmen zur Eingriffsminimierung
vorgesehen. Der Landschaftspflegerische Begleitplan
bilanziert den Eingriff mit rd. 13.000 Biotopwertpunkten. Der Ausgleich ist
ortsnah durch die Neuanlage einer Obstwiese im unmittelbaren Anschluss an den
Obstbestand vorgesehen. Darüber hinaus sind zur Verbesserung der Biotopstruktur
Pflege- und Pflanzmaßnahmen sowie das Anbringen von Nistkästen für die alte
Obstwiese vorgesehen. Durch die Kompensation vor Ort ist eine
Verbesserung von rd. 3.340 Biotopwertpunkten zu erreichen, das restliche
Defizit von knapp 10.000 Punkten wird durch die Ausgleichsmaßnahmen außerhalb
der Ergänzungssatzung ausgeglichen; eine Inanspruchnahme des städtischen Ökokontos
ist nicht erforderlich. Da das Plangebiet im Minimum eine Entfernung von
rd. 65 Metern zum FFH-Gebiet DE-4809-301 „Dhünn und Eifgenbach“
aufweist, schließt sich an den Landschaftspflegerischen Begleitplan eine
FFH-Vorprüfung zur Ergänzungssatzung Limmringhausen an. Die Vorprüfung hat ergeben, dass im FFH-Gebiet
für die maßgeblichen Lebensraumtypen und Arten keine erheblichen
Beeinträchtigungen durch das Vorhaben zu erwarten sind und damit das Vorhaben
als verträglich im Sinne der FFH-Richtlinie zu beurteilen ist. Anlage 1.
Landschaftspflegerischer Begleitplan 2.
Ergänzungssatzung Limmringhausen Anlage/n:
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