Vorlage - RAT/1476/2008  

 
 
Betreff: Ergänzungssatzung Limmringhausen: Vorstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes
Status:öffentlich  
Federführend:Umweltmanagement Beteiligt:Planungsamt
Bearbeiter/-in: Zemella, Brigitte   
Beratungsfolge:
Umweltausschuss Anhörung
20.11.2008 
Sitzung des Umweltausschusses zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Ergänzungssatzung _Limmringhausen_Gesamtpaket  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Umweltausschuss  nimmt den Landschaftspflegerischen Begleitplan zur Ergänzungssatzung Limmringhausen zur Kenntnis.

 

Der Umweltausschuss empfiehlt, mögliche, aus der Ausschussberatung hervorgehende umweltrelevante Empfehlungen im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Ergänzungssatzung Limmringhausen

 

Anlass

Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt, die vorhandene Innenbereichssatzung in Limmringhausen im Anschluss an die bestehende Bebauung zu erweitern und abzurunden. Als geeignetes Planungsinstrument zur Schaffung von Baurecht wurde die Ergänzungssatzung nach § 34 (4) 3 BauGB gewählt.

 

Die Ergänzungsfläche liegt im planungsrechtlichen Außenbereich und soll durch die Ergänzungssatzung in den baulichen Innenbereich einbezogen werden. Für das ca. 920 m² große Plangebiet soll dadurch eine zusätzliche Bebauung durch maximal zwei Wohngebäude im ortstypischen Charakter ermöglicht werden. Außerhalb des ca. 635 m² großen Baugrundstückes befinden sich innerhalb der Ergänzungssatzung Teilbereiche einer im Frühjahr 2008 errichteten Niederschlagswasserversickerungsanlage und Verkehrsflächen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat am 14.05.2007 die Abgrenzung zur Ergänzungssatzung „Limmringhausen“ beschlossen, die ein landschaftsgerechtes Einfügen der Tiefbaumaßnahmen und die Ergänzung einer Wohnbebauung ermöglicht.

Aus dem Planungsvorhaben resultiert gemäß Landschaftsgesetz NW (LG NW) ein Eingriff in Natur und Landschaft. Der Verursacher eines Eingriffs ist verpflichtet, vermeidbare Eingriffe zu unterlassen sowie unvermeidbare Eingriffe auszugleichen oder zu ersetzen. Die gesetzlichen Grundlagen für die naturschutzrechtliche Eingriffsermittlung bildet das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit dem Baugesetzbuch (BauGB).

 

Der Bereich liegt im Landschaftsplan 2 „Eifgenbachtal“, jedoch außerhalb des Landschaftsschutzgebietes.

 

Landschaftspflegerischer Begleitplan

Basierend auf diesen Angaben erfolgte die Vergabe des Landschaftspflegerischen Begleitplanes an einen Fachplaner, der auf der Grundlage der Bestandserfassung den Eingriff in Landschaft und Natur festgestellt und den erforderlichen Ausgleich ermittelt hat (siehe Anlage).

Die durch den Eingriff hervorgerufenen Beeinträchtigungen betreffen Biotoptypen unterschiedlicher Wertigkeit, überwiegend aber einen rd. 600 m² großen Teilbereich einer hochwertigen alten Streuobstwiese.

 

Vor Ort sind Maßnahmen zur Eingriffsminimierung vorgesehen.

 

Der Landschaftspflegerische Begleitplan bilanziert den Eingriff mit rd. 13.000 Biotopwertpunkten. Der Ausgleich ist ortsnah durch die Neuanlage einer Obstwiese im unmittelbaren Anschluss an den Obstbestand vorgesehen. Darüber hinaus sind zur Verbesserung der Biotopstruktur Pflege- und Pflanzmaßnahmen sowie das Anbringen von Nistkästen für die alte Obstwiese vorgesehen.

 

Durch die Kompensation vor Ort ist eine Verbesserung von rd. 3.340 Biotopwertpunkten zu erreichen, das restliche Defizit von knapp 10.000 Punkten wird durch die Ausgleichsmaßnahmen außerhalb der Ergänzungssatzung ausgeglichen; eine Inanspruchnahme des städtischen Ökokontos ist nicht erforderlich.

 

Da das Plangebiet im Minimum eine Entfernung von rd. 65 Metern zum FFH-Gebiet DE-4809-301 „Dhünn und Eifgenbach“ aufweist, schließt sich an den Landschaftspflegerischen Begleitplan eine FFH-Vorprüfung zur Ergänzungssatzung Limmringhausen an.

 

 

 

 

 

Die Vorprüfung hat ergeben, dass im FFH-Gebiet für die maßgeblichen Lebensraumtypen und Arten keine erheblichen Beeinträchtigungen durch das Vorhaben zu erwarten sind und damit das Vorhaben als verträglich im Sinne der FFH-Richtlinie zu beurteilen ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage

1.    Landschaftspflegerischer Begleitplan

2.    Ergänzungssatzung Limmringhausen

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Ergänzungssatzung _Limmringhausen_Gesamtpaket (6018 KB)