Vorlage - RAT/1477/2008  

 
 
Betreff: Ergänzungssatzung Forthausen: Vorstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes
Status:öffentlich  
Federführend:Umweltmanagement Beteiligt:Planungsamt
Bearbeiter/-in: Zemella, Brigitte   
Beratungsfolge:
Umweltausschuss Anhörung
20.11.2008 
Sitzung des Umweltausschusses zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Ergänzungssatzung _Forthausen_Gesamtpaket  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Umweltausschuss  nimmt den Landschaftspflegerischen Begleitplan zur Ergänzungssatzung Forthausen zur Kenntnis.

 

Der Umweltausschuss empfiehlt, mögliche, aus der Ausschussberatung hervorgehende umweltrelevante Empfehlungen im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Ergänzungssatzung Forthausen

 

Anlass

Die Stadt Wermelskirchen plant, die vorhandene Innenbereichssatzung in Forthausen abzurunden und eine Baulücke zu schließen. Als geeignetes Planungsinstrument zur Schaffung von Baurecht wurde die Ergänzungssatzung nach § 34 (4) 3 BauGB gewählt. Für das ca. 1.750 m² große Plangebiet soll durch die Ergänzungssatzung eine zusätzliche Bebauung durch ein Wohngebäude im ortstypischen Charakter ermöglicht werden.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat am 10.05.2004 zum Aufstellungsbeschluss die Abgrenzung für die Ergänzungssatzung „Forthausen“ beschlossen.

Die planungsrechtliche Sicherung für die Tiefbaumaßnahmen des Straßenausbaus erfolgten durch den Bebauungsplan DA Nr. 11 „Stichstraße Forthausen“ 2007.

 

Der Bereich befindet sich innerhalb der Wasserschutzzone III „Große Dhünntalsperre“ und in Teilbereichen im Landschaftsschutzgebiet „Große Dhünntalsperre“.

 

Die gesetzlichen Grundlagen für die naturschutzrechtliche Eingriffsermittlung bildet das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit dem Baugesetzbuch (BauGB).

 

 

Landschaftspflegerischer Begleitplan

Basierend auf diesen Angaben erfolgte die Vergabe des landschaftspflegerischen Begleitplanes an einen Fachplaner, der auf der Grundlage der Bestandserfassung den Eingriff in Landschaft und Natur festgestellt und den erforderlichen Ausgleich ermittelt hat (siehe Anlage).

 

Inhalt des Landschaftspflegerischen Begleitplanes sind die Bestandserfassung und Bewertung des Eingriffs, der mit rd. 10.000 Biotopwertpunkten bilanziert wird.

 

Die Kompensation soll zum einen durch Anpflanzungen südlich der geplanten Ergänzungssatzung mit standortgerechten, heimischen Gehölzen erfolgen (rd. 5.500 Punkte Aufwertung), das restliche Defizit soll mit Hilfe des städtischen Ökokontos ausgeglichen werden.

 

Die einzelnen Maßnahmen zum notwenigen ökologischen Ausgleich sind im Landschaftspflegerischen Begleitplan dargestellt und sind Bestandteil der Satzung (u.a. der Erhalt von schützenswertem Baumbestand, Ausgestaltung von Höhenunterschieden im Gartenbereich, Fassadenbegrünung und Umzäunung der Grundstücke).

 

 

 

Anlage

1.    Landschaftspflegerischer Begleitplan

2.    Ergänzungssatzung Forthausen

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Ergänzungssatzung _Forthausen_Gesamtpaket (3642 KB)