![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Der
Umweltausschuss nimmt den
Landschaftspflegerischen Begleitplan zur Ergänzungssatzung Forthausen zur
Kenntnis. Der
Umweltausschuss empfiehlt, mögliche, aus der Ausschussberatung hervorgehende
umweltrelevante Empfehlungen im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Sachverhalt: Ergänzungssatzung
Forthausen Anlass Die Stadt Wermelskirchen
plant, die vorhandene Innenbereichssatzung in Forthausen abzurunden und eine
Baulücke zu schließen. Als geeignetes Planungsinstrument zur Schaffung von
Baurecht wurde die Ergänzungssatzung nach § 34 (4) 3 BauGB gewählt. Für das ca.
1.750 m² große Plangebiet soll durch die Ergänzungssatzung eine zusätzliche
Bebauung durch ein Wohngebäude im ortstypischen Charakter ermöglicht werden. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
hat am 10.05.2004 zum Aufstellungsbeschluss die Abgrenzung für die
Ergänzungssatzung „Forthausen“ beschlossen. Die planungsrechtliche Sicherung für die
Tiefbaumaßnahmen des Straßenausbaus erfolgten durch den Bebauungsplan DA Nr. 11
„Stichstraße Forthausen“ 2007. Der Bereich befindet sich innerhalb der Wasserschutzzone
III „Große Dhünntalsperre“ und in Teilbereichen im
Landschaftsschutzgebiet „Große Dhünntalsperre“. Die gesetzlichen Grundlagen für die
naturschutzrechtliche Eingriffsermittlung bildet das Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) in Verbindung mit dem Baugesetzbuch (BauGB). Landschaftspflegerischer Begleitplan Basierend auf diesen
Angaben erfolgte die Vergabe des landschaftspflegerischen Begleitplanes an
einen Fachplaner, der auf der Grundlage der Bestandserfassung den Eingriff in
Landschaft und Natur festgestellt und den erforderlichen Ausgleich ermittelt
hat (siehe Anlage). Inhalt des Landschaftspflegerischen
Begleitplanes sind die Bestandserfassung und Bewertung des Eingriffs, der mit
rd. 10.000 Biotopwertpunkten bilanziert wird. Die Kompensation soll zum einen durch
Anpflanzungen südlich der geplanten Ergänzungssatzung mit standortgerechten,
heimischen Gehölzen erfolgen (rd. 5.500 Punkte Aufwertung), das restliche
Defizit soll mit Hilfe des städtischen Ökokontos ausgeglichen werden. Die einzelnen Maßnahmen zum notwenigen
ökologischen Ausgleich sind im Landschaftspflegerischen Begleitplan dargestellt
und sind Bestandteil der Satzung (u.a. der Erhalt von schützenswertem
Baumbestand, Ausgestaltung von Höhenunterschieden im Gartenbereich, Fassadenbegrünung
und Umzäunung der Grundstücke). Anlage 1.
Landschaftspflegerischer Begleitplan 2.
Ergänzungssatzung Forthausen Anlage/n:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |