Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt stellt den Wirtschaftsplan mit Ergebnisplan,
Teilergebnisplänen, Finanzplan und Teilfinanzplänen des Städtischen
Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2009 in der Fassung des vorgelegten Entwurfes fest. Der Rat der Stadt beschließt, dass ein negatives Jahresergebnis (Verlust) bis zu einem Betrag von 300.000 € durch Auflösung der Allgemeinen Rücklage gedeckt wird. Eine Ausfertigung der Feststellungsseite ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen. Sachverhalt: AllgemeinesGemäß dem Beschluss des Rates der Stadt vom 15.09.1997 wird die Abwasserbeseitigung ab dem 01.01.1998 in eigenbetriebsähnlicher Rechtsform geführt. Nach der Betriebssatzung führt der Eigenbetrieb den Namen: “Städtischer Abwasserbetrieb Wermelskirchen”. Der Eigenbetrieb ist nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) zu führen. Nach § 14 der EigVO ist für den Eigenbetrieb ein Wirtschaftsplan zu erstellen, der aus folgenden Teilen besteht: - Erfolgsplan - Vermögensplan - Stellenübersicht. Nach § 18 EigVO ist ein Finanzplan zu erstellen. Anwendung des Neuen Kommunalen
Finanzmanagements (NKF) In Artikel 16 des Gesetzes zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKF Einführungsgesetz NRW – NKFEG NRW) wurde die Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) neu gefasst. Gem. § 27 EigVO NRW ist für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe auch die Anwendung der Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung zulässig. Mit dieser Vorschrift können Eigenbetriebe nach den Grundsätzen des NKF geführt werden. Nach § 19 Abs. 1 EigVO NRW muss die Buchführung des Eigenbetriebes den handelsrechtlichen Grundsätzen oder den für das Neue Kommunale Finanzmanagement geltenden Grundsätzen entsprechen. Der Städtische Abwasserbetrieb führt seine Buchführung seit dem 01.01.2006 nach den Grundsätzen des NKF. In Abstimmung mit dem Innenministerium NRW erfolgen gem. § 27 EigVO nicht nur die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen nach dem NKF, sondern auch die Planung des Wirtschaftsplanes. Die Festsetzungen des Wirtschaftsplanes beruhen auf der Grundlage der doppelten Buchführung nach den Grundsätzen des NKF. Im Rahmen des Jahresabschlusses sind eine Schlussbilanz sowie eine Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung zu erstellen. Inhalt des
Wirtschaftsplanes Der Wirtschaftsplan besteht nach den Vorschriften des NKF aus - dem
Ergebnisplan, - dem
Finanzplan, - den
Teilergebnisplänen, - den
Teilfinanzplänen, - einer
Übersicht der Investitionsmaßnahmen. Ferner sind ihm beizufügen: - der Vorbericht, - die Bilanz des Vorvorjahres, - eine Stellenübersicht, - eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen, - eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten. Bedeutung der
Teilpläne Aus dem Wirtschaftsplan soll nicht nur die voraussichtliche Finanz- und Ertragslage des Betriebes im Planungszeitraum erkennbar sein. Die Bürger und die Politik sollten auch erkennen können, woraus die Ertragslage resultiert und wofür die Ressourcen eingesetzt werden. Dies ist nur durch die Planung von Teilbereichen (Teilplanung) möglich. Die Teilplanung erfolgt beim Städtischen Abwasserbetrieb auf der Ebene der Produkte. Die beim Abwasserbetrieb gebildeten Produkte sind aus dem Produktplan zu ersehen. Nach dem Produktplan folgen die jeweiligen Teilpläne. Der Teilergebnisplan bildet das voraussichtliche Ressourcenaufkommen (Erträge) und den Ressourcenverbrauch (Aufwendungen) bezogen auf die jeweiligen Produkte ab. Im Teilfinanzplan werden die Ein- und Auszahlungen für die Investitionstätigkeit auf der Produktebene abgebildet. Zusätzlich enthält der Teilfinanzplan eine Übersicht aller Investitionsmaßnahmen. Auf die Erläuterungen zum Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzplan wird verwiesen. Nach § 4 Abs. 4
der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) sind als Einzelmaßnahmen
Investitionen ab einer vom Rat festgelegten Wertgrenze auszuweisen. Der Rat der
Stadt hat diese mit Beschluss vom 23.06.2008 auf 100.000 € festgelegt. Aus
Transparenzgründen werden im Wirtschaftsplan alle Investitionen einzeln
ausgewiesen. Dies geht somit über die Beschlussfassung des Rates der Stadt
hinaus. Städtischer Haushalt/StellenübersichtIm Städtischen Haushalt sind die Personalaufwendungen, Geschäftsaufwendungen und Internen Leistungsbeziehungen (Inneren Verrechnungen) berücksichtigt. In Höhe dieser Kosten erfolgt eine Erstattung durch den Eigenbetrieb. Eine Stellenübersicht entfällt, da gemäß § 7 Abs. 1 der Betriebssatzung der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen kein eigenes Personal beschäftigt. Zur Erfüllung seiner Aufgaben bedient er sich des Personals der Stadt Wermelskirchen. Die hierfür anfallenden Kosten erstattet der Städtische Abwasserbetrieb der Stadt Wermelskirchen. Die Erstattungsbeträge werden im Einzelnen im Vorbericht zum Haushaltsplan 2009 aufgeführt. Festsetzungen im
Wirtschaftsplan 2009 Gesamtergebnisplan und TeilergebnispläneWie in der Sitzungsvorlage unter „Bedeutung der Teilpläne“ aufgeführt, sind in dem Ergebnisplan alle Erträge und Aufwendungen des Städtischen Abwasserbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2009 geplant und berücksichtigt. Nach Saldierung dieser Aufwendungen und Erträge ergibt sich ein saldiertes, geplantes Jahresergebnis (Gewinn) in Höhe von 246.500 €. Gemäß § 4 der Eigenbetriebsverordnung hat der Rat der Stadt im Zuge der Beschlüsse zum Jahresabschluss 2009 (in 2010) endgültig über die Gewinnverwendung bzw. die Deckung eines Verlustes zu entscheiden. Da sich das Jahresergebnis gegenüber der Planung verändern wird, soll der Beschluss eine gewisse Bandbreite abdecken, indem ein Verlust bis zu einem Betrag von 300.000 € durch Auflösung der Allgemeinen Rücklage gedeckt wird. Dies entspricht der Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan 2008. Finanzplan / Teilfinanzpläne Im Finanzplan sind die
Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit und aus
Investitionstätigkeit zu berücksichtigen. Es werden Zahlungsströme dargestellt.
Im Teilfinanzplan sind als einzelne Positionen die Einzahlungen und die
Auszahlungen für Investitionen zu berücksichtigen. Die einzelnen Baumaßnahmen
des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen sind wie bisher nach
Ortsteilen/Ortsbereichen gegliedert und erläutert. Wie auch bei den Ergebnisplänen
sind in den Finanzplänen das Vorjahr, das laufende Jahr (2009) und die
Planungsjahre 2010 – 2012 dargestellt. Schwerpunkte auf der Ausgabenseite
sind insbesondere die investiven Kanalsanierungen (hydraulische Überlastung,
Innenstadt, etc.) in Höhe von 778.000 €. Für 2009 sind insgesamt Baukosten in Höhe von 2.198.200 € (Vorjahr 4.015.000 €) berücksichtigt. In den weiteren Planungsjahren 2010 bis 2012 verändert sich die Höhe der Baukosten aufgrund der fortschreitenden Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes und der Kommunalabwasserverordnung wie folgt: Wirtschaftsjahr 2010: 3.529.000 € Wirtschaftsjahr 2011: 2.889.300 € Wirtschaftsjahr 2012: 705.500 € Bei einer ganzen Reihe von Maßnahmen sind erstmals Planungskosten berücksichtigt. Zur detaillierten Darstellung der einzelnen Maßnahmen wird auf die Teilfinanzpläne verwiesen. Aus diesen ist auch jeweils der Gesamtausgabebedarf ersichtlich. Kreditaufnahmen Die Kreditneuaufnahmen liegen mit 1.734.000 € gegenüber dem Wirtschaftsplan 2008 mit 2.319.500 € um 585.500 € (- 25 %) niedriger. Im Jahre 2008 werden die Kreditaufnahmen durch das Verschieben von Baumaßnahmen nach 2009 voraussichtlich nicht in voller Höhe in Anspruch genommen. Für 2009 ist die Kreditneuaufnahme in Höhe des Saldos zwischen Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit festgesetzt. Für 2009 ergibt sich keine Nettoneuverschuldung, da die eingeplante Kreditaufnahme (1.734.000 €) unter der Tilgung (1.959.000 €) liegt. Es werden, wie bereits in der Vergangenheit, möglichst zinsgünstige Kredite für Abwassermaßnahmen aus Sonderprogrammen der NRW.Bank und der Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragt. Hierdurch können die Zinsbelastungen für die Zukunft gegenüber einer ausschließlichen Aufnahme von “normalen” Kommunaldarlehen erheblich reduziert werden. Dies wirkt sich zum einen positiv auf die im Ergebnisplan zu berücksichtigenden Zinsleistungen und auch in der Gebührenkalkulation auf den kalkulatorischen Durchschnittszinssatz zum Vorteil der Gebührenpflichtigen aus. Der kalkulatorische Zinssatz beträgt für 2009, gegenüber 2008 unverändert, 5,0 %. GebührenkalkulationenDie Kalkulation der Gebühren hat, unabhängig von der Rechtsform des Abwasserbetriebes, nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) zu erfolgen. Hierdurch ergeben sich Abweichungen zum Wirtschaftsplan, die in den Erläuterungen zum Wirtschaftsplan dargestellt sind. Bezüglich der Gebührenkalkulationen für 2009 wird auf die gesonderten Sitzungsvorlagen verwiesen. Im Abwasserbereich werden gegenüber 2008 keine Gebührenänderungen erforderlich. Anlage/n: Wirtschaftsplan des Städtischen Abwasserbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2009
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