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Beschlussvorschlag: Der Betriebsausschuss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Städtischer Abwasserbetrieb Wermelskirchen“ nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ 2009 zur Kenntnis. Danach können die Gebühren gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben. Der Betriebsausschuss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Städtischer Abwasserbetrieb Wermelskirchen“ beschließt, zur Vermeidung einer Gebührenerhöhung dem Sonderposten für den Gebührenausgleich einen Betrag in Höhe von 400.000 € zu entnehmen. Sachverhalt: Die Betriebsleitung
des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen legt mit dieser Sitzungsvorlage
die Gebührenkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2009 für den Gebührenhaushalt
"Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" vor. Rechtsgrundlagen
für die Berechnung der Gebühren bilden das Kommunalabgabengesetz (KAG NRW), das
Abwasserabgabengesetz (AbwAG NRW), das Landeswassergesetz (LWG NRW) sowie die
Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss
der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen. Die Kostenrechnende
Einrichtung soll gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet
sein. Im Rahmen der
“Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer” werden u. a. folgende
Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten: ·
Unterhaltung und Betrieb des Kanalnetzes, ·
Unterhaltung und Betrieb der Sonderbauwerke, · Behandlung
der Abwässer in einer Kläranlage (Umlage Wupperverband). Der Gebührenbedarf beim
Teilanschluss Niederschlagswasser beträgt 3.025.800 €. Die Gebühr
kann nur durch eine Rücklagenentnahme in Höhe von 110.000 € (Vorjahr
84.000 €) konstant gehalten werden. Bei einem Anteil der befestigten und
in das Kanalnetz einleitenden Flächen von rd. 2.423.000 qm ergibt sich eine
rechnerische Gebühr in Höhe von 1,20 € pro qm, die der Gebühr des
Vorjahres entspricht. Der Gebührenbedarf beim
Teilanschluss Schmutzwasser beträgt 4.484.650 €. Die Gebühr kann
nur durch eine Rücklagenentnahme in Höhe von 290.000 € (Vorjahr 169.000
€) konstant gehalten werden. Die Gebühren für beide Teilanschlüsse
bleiben gegenüber dem Vorjahr konstant.
Entsprechend dem KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb
von 3 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses
Zeitraumes ausgeglichen werden. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages
ist auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Der Städtische
Abwasserbetrieb führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite. Der Bestand des
betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt
entwickelt: Bestand Euro 31.12.2003
883.889 31.12.2004 851.109 31.12.2005 554.858 31.12.2006 1.138.008 31.12.2007 1.278.446 Gemäß den
Vorschriften des KAG NRW soll der Überschuss des Jahres 2006 in Höhe von 578.394
€ spätestens in der Kalkulation 2009 und der Überschuss des Jahres 2007
von 133.300 € spätestens in der Kalkulation 2010 ausgeglichen werden. Die
Gebührenkalkulation 2008 berücksichtigte bereits einen Teilbetrag des Überschusses
aus 2006 in Höhe von insgesamt 253.000 € (Schmutzwasser 169.000 €, Niederschlagswasser
84.000 €). In der
Gebührenkalkulation 2009 wird neben dem verbleibenden Überschuss des Jahres
2006 in Höhe von 325.394 € auch ein Teil des Überschusses aus 2007
(74.606 €) berücksichtigt. Somit werden an Überschüssen aus Vorjahren
insgesamt 400.000 € eingestellt. Diese verteilen sich auf die
Abwasserarten wie folgt: Schmutzwasser: 290.000 € Regenwasser: 110.000 € Vom Überschuss des
Jahres 2007 verbleiben somit noch 58.694 €, die in der Gebührenkalkulation
2010 zu berücksichtigen sind. Alle Aufwendungen
und Erträge der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation
2009 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in
2008 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Der Gebührenbedarf
beträgt insgesamt 7.510.450 €. Bei nachfolgenden Aufwendungen ergeben
sich erhebliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr: ·
Bei der Unterhaltung
Entwässerungsanlagen werden gegenüber dem Vorjahr mehr Mittel bedingt durch
das stetig wachsende Kanalnetz und die steigende Anzahl an Pumpwerken benötigt.
·
Bei den Sanierungsmaßnahmen
handelt es sich um punktuelle Sanierungen im Kanalnetz im Vorfeld von Sanierungen. Hinzu kommt die Sanierung der
Vakuumsaugschächte im Rahmen des Umbaus der OD Stumpf. Allerdings erfolgt hier
aber auch eine Bezuschussung durch Straßen.nrw, welche ebenfalls berücksichtigt
wurde. ·
Die Lokalisierung
und Beseitigung von Fremdwasserproblemen bezieht sich auf die öffentlichen
und privaten Abwasseranlagen. In Abstimmung mit dem Wupperverband ist für das
Einzugsgebiet der Kläranlage Wermelskirchen das Fremdwasserkonzept beauftragt
worden. Dieses beinhaltet auch ein örtliches Fremdwasseruntersuchungsprogramm
mit mehreren Messstellen im Kanalnetz zur Lokalisierung von Fremdwasserschwerpunkten.
Die Kosten belaufen sich 2009 auf 80.000 €. ·
Die Personal- und
Sachkostenerstattung an die Stadt Wermelskirchen erhöht sich insgesamt
gegenüber dem Vorjahr um 50.200 € auf 951.200 €. Die
Arbeitszeitanteile der städtischen Mitarbeiter werden jährlich angepasst. Die
Steigerung lässt sich einerseits auf den Umstand zurückführen, dass in den
nächsten Jahren verstärkt Kanalsanierungsmaßnahmen vorgenommen werden müssen.
Hierdurch verlagern sich die Arbeitszeitanteile der städtischen Mitarbeiter vom
Produkt „Abwasserbeseitigung Bauen“ auf das Produkt
„Abwasserbeseitigung Betrieb“, dass dem Gebührenhaushalt
„Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ zuzuordnen ist. Darüber
hinaus ist die Erhöhung auch auf den Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst für
die tariflich Beschäftigten zurück zu führen. ·
Die Umlage an den Wupperverband
einschließlich Abwasserabgabe für Schmutzwasser sinkt um 10.000 €
auf 2.930.000 €. Grundlage der Berechnung bildet der Entwurf des
Wirtschaftsplanes des Wupperverbandes 2009. Die Berechnung basiert auf den
Wertzahlen des Jahres 2008 und auf einer Hochrechnung der angeschlossenen
Einwohner für das Jahr 2009. ·
Die kalkulatorischen
Abschreibungen steigen um 106.000 €. Diese Erhöhung hängt direkt mit
der hohen Investitionstätigkeit der letzten Jahre zusammen. Insbesondere in den
Jahren 2007 und 2008 werden viele Maßnahmen betriebsbereit, so dass sie dann
der Abschreibung unterliegen. Die kalkulatorischen Zinsen wurden mit dem
unveränderten Zinssatz von 5 % ermittelt. Auf die Anlage 4 wird verwiesen. Die kalkulierte Frischwassermenge beläuft
sich in der Gebührenkalkulation 2009 auf 1.580.000 cbm. Dieser Wert orientiert
sich am tatsächlichen Frischwasserverbrauch der vergangenen Jahre. Nach dem
betriebswirtschaftlichen Ergebnis verbleiben nach den geplanten Rücklagenentnahmen
für die Jahre 2008 und 2009 und vorbehaltlich des Betriebsergebnisses 2008 noch
rd. 632.000 €, die für Zwecke der Vermeidung von Gebührenerhöhungen im
Jahr 2010 und Folgejahre eingesetzt werden können. Ohne
Rücklagenentnahme hätte die Gebühr für den Teilanschluss Schmutzwasser im Jahr
2009 2,84 € (+ 7,2 %) und für das Niederschlagswasser 1,25 € (+ 4,2
%) betragen. Die Berichte zur
Betriebsabrechnung 2007 wurden dem Betriebsausschuss bereits zur Verfügung
gestellt. Bezüglich der Erläuterungen zu den Abschlussergebnissen 2007 wird auf
diese Berichte verwiesen. Anlage/n: · Gebührenkalkulation für das Jahr 2009 (Anlage 1) · Anlagennachweis (Anlage 2) · Teilergebnisrechnung 2007 (Anlage 3) · Ermittlung der Kalkulatorischen Zinsen (Anlage 4)
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