Vorlage - RAT/1481/2008  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2009 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer"
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Scholl, Thomas
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Entscheidung
26.11.2008 
15. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Kalkulation Kanalbenutzer  
Anlagenachweis Kanal  
Teilergebnisrechnung Kanal  
Kalk Zinssatz Abwasser  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Städtischer Abwasserbetrieb Wermelskirchen“ nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ 2009 zur Kenntnis. Danach können die Gebühren gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

 

Der Betriebsausschuss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Städtischer Abwasserbetrieb Wermelskirchen“ beschließt, zur Vermeidung einer Gebührenerhöhung dem Sonderposten für den Gebührenausgleich einen Betrag in Höhe von 400.000 € zu entnehmen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Die Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2009 für den Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" vor.

Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren bilden das Kommunalabgabengesetz (KAG NRW), das Abwasserabgabengesetz (AbwAG NRW), das Landeswassergesetz (LWG NRW) sowie die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgegli­chen gestaltet sein.

Im Rahmen der “Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer” werden u. a. folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten:

 

·         Unterhaltung und Betrieb des Kanalnetzes,

·         Unterhaltung und Betrieb der Sonderbauwerke,

·         Behandlung der Abwässer in einer Kläranlage (Umlage Wupperverband).

 

Der Gebührenbedarf beim Teilanschluss Niederschlagswasser beträgt 3.025.800 €. Die Gebühr kann nur durch eine Rücklagenentnahme in Höhe von 110.000 € (Vorjahr 84.000 €) konstant gehalten werden. Bei einem Anteil der befestigten und in das Kanalnetz einleitenden Flächen von rd. 2.423.000 qm ergibt sich eine rechnerische Gebühr in Höhe von 1,20 € pro qm, die der Gebühr des Vorjahres entspricht.

Der Gebührenbedarf beim Teilanschluss Schmutzwasser beträgt 4.484.650 €. Die Gebühr kann nur durch eine Rücklagenentnahme in Höhe von 290.000 € (Vorjahr 169.000 €) konstant gehalten werden. Die Gebühren für beide Teilanschlüsse bleiben gegenüber dem Vorjahr konstant.

 

Teilanschluss

Gebühren ab 01.01.2008

Gebühren ab 01.01.2009

Veränderung

Schmutzwasser

(je cbm bezogenem Frischwasser)

2,65 €

2,65 €

+ 0,00 €

Niederschlagswasser

(je qm angeschlossene Grundstücksfläche)

1,20 €

1,20 €

+ 0,00 €

 

Entsprechend dem KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist auf das betriebs­wirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Der Städtische Abwasserbetrieb führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite.

Der Bestand des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt:

Bestand                                                                                                                               Euro  

31.12.2003                                                                                                                     883.889

31.12.2004                                                                                                                        851.109

31.12.2005                                                                                                                        554.858

31.12.2006                                                                                                                     1.138.008

31.12.2007                                                                                                                     1.278.446

Gemäß den Vorschriften des KAG NRW soll der Überschuss des Jahres 2006 in Höhe von 578.394 € spätestens in der Kalkulation 2009 und der Überschuss des Jahres 2007 von 133.300 € spätestens in der Kalkulation 2010 ausgeglichen werden. Die Gebührenkalkulation 2008 berücksichtigte bereits einen Teilbetrag des Überschusses aus 2006 in Höhe von insgesamt 253.000 € (Schmutzwasser 169.000 €, Niederschlagswasser 84.000 €).

In der Gebührenkalkulation 2009 wird neben dem verbleibenden Überschuss des Jahres 2006 in Höhe von 325.394 € auch ein Teil des Überschusses aus 2007 (74.606 €) berücksichtigt. Somit werden an Überschüssen aus Vorjahren insgesamt 400.000 € eingestellt. Diese verteilen sich auf die Abwasserarten wie folgt:

Schmutzwasser:        290.000 €

Regenwasser:                        110.000 €

Vom Überschuss des Jahres 2007 verbleiben somit noch 58.694 €, die in der Gebührenkalkulation 2010 zu berücksichtigen sind.

 

Alle Aufwendungen und Erträge der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2009 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2008 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Der Gebührenbedarf beträgt insgesamt 7.510.450 €. Bei nachfolgenden Aufwendungen ergeben sich erhebliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr:

·           Bei der Unterhaltung Entwässerungsanlagen werden gegenüber dem Vorjahr mehr Mittel bedingt durch das stetig wachsende Kanalnetz und die steigende Anzahl an Pumpwerken benötigt.

·           Bei den Sanierungsmaßnahmen handelt es sich um punktuelle Sanierungen im Kanalnetz im Vorfeld von Sanierungen. Hinzu kommt die Sanierung der Vakuumsaugschächte im Rahmen des Umbaus der OD Stumpf. Allerdings erfolgt hier aber auch eine Bezuschussung durch Straßen.nrw, welche ebenfalls berücksichtigt wurde.

·           Die Lokalisierung und Beseitigung von Fremdwasserproblemen bezieht sich auf die öffentlichen und privaten Abwasseranlagen. In Abstimmung mit dem Wupperverband ist für das Einzugsgebiet der Kläranlage Wermelskirchen das Fremdwasserkonzept beauftragt worden. Dieses beinhaltet auch ein örtliches Fremdwasseruntersuchungsprogramm mit mehreren Messstellen im Kanalnetz zur Lokalisierung von Fremdwasserschwerpunkten. Die Kosten belaufen sich 2009 auf 80.000 €.

·           Die Personal- und Sachkostenerstattung an die Stadt Wermelskirchen erhöht sich insgesamt gegenüber dem Vorjahr um 50.200 € auf 951.200 €. Die Arbeitszeitanteile der städtischen Mitarbeiter werden jährlich angepasst. Die Steigerung lässt sich einerseits auf den Umstand zurückführen, dass in den nächsten Jahren verstärkt Kanalsanierungsmaßnahmen vorgenommen werden müssen. Hierdurch verlagern sich die Arbeitszeitanteile der städtischen Mitarbeiter vom Produkt „Abwasserbeseitigung Bauen“ auf das Produkt „Abwasserbeseitigung Betrieb“, dass dem Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ zuzuordnen ist. Darüber hinaus ist die Erhöhung auch auf den Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst für die tariflich Beschäftigten zurück zu führen.

·           Die Umlage an den Wupperverband einschließlich Abwasserabgabe für Schmutz­wasser sinkt um 10.000 € auf 2.930.000 €. Grundlage der Berechnung bildet der Entwurf des Wirtschaftsplanes des Wupperverbandes 2009. Die Berechnung basiert auf den Wertzahlen des Jahres 2008 und auf einer Hochrechnung der angeschlossenen Einwohner für das Jahr 2009.

·           Die kalkulatorischen Abschreibungen steigen um 106.000 €. Diese Erhöhung hängt direkt mit der hohen Investitionstätigkeit der letzten Jahre zusammen. Insbesondere in den Jahren 2007 und 2008 werden viele Maßnahmen betriebsbereit, so dass sie dann der Abschreibung unterliegen. Die kalkulatorischen Zinsen wurden mit dem unveränderten Zinssatz von 5 % ermittelt. Auf die Anlage 4 wird verwiesen.

 

Die kalkulierte Frischwassermenge beläuft sich in der Gebührenkalkulation 2009 auf 1.580.000 cbm. Dieser Wert orientiert sich am tatsächlichen Frischwasserverbrauch der vergangenen Jahre.

Nach dem betriebswirtschaftlichen Ergebnis verbleiben nach den geplanten Rücklagenentnahmen für die Jahre 2008 und 2009 und vorbehaltlich des Betriebsergebnisses 2008 noch rd. 632.000 €, die für Zwecke der Vermeidung von Gebührenerhöhungen im Jahr 2010 und Folgejahre eingesetzt werden können.

Ohne Rücklagenentnahme hätte die Gebühr für den Teilanschluss Schmutzwasser im Jahr 2009 2,84 € (+ 7,2 %) und für das Niederschlagswasser 1,25 € (+ 4,2 %) betragen.

 

Die Berichte zur Betriebsabrechnung 2007 wurden dem Betriebsausschuss bereits zur Verfügung gestellt. Bezüglich der Erläuterungen zu den Abschlussergebnissen 2007 wird auf diese Berichte verwiesen.

 

Anlage/n:

Anlage/n:

·           Gebührenkalkulation für das Jahr 2009 (Anlage 1)

·           Anlagennachweis (Anlage 2)

·           Teilergebnisrechnung 2007 (Anlage 3)

·           Ermittlung der Kalkulatorischen Zinsen (Anlage 4)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kalkulation Kanalbenutzer (53 KB)      
Anlage 2 2 Anlagenachweis Kanal (673 KB)      
Anlage 3 3 Teilergebnisrechnung Kanal (37 KB)      
Anlage 4 4 Kalk Zinssatz Abwasser (81 KB)      
Stammbaum:
RAT/1140/2007   Gebührenkalkulation 2008 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer"   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb
RAT/1481/2008   Gebührenkalkulation 2009 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer"   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb