Vorlage - RAT/1482/2008  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2009 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr"
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Scholl, Thomas
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Entscheidung
26.11.2008 
15. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Kalkulation Fäkalienabfuhr  
Teilergebnisrechnung Fäkalienabfuhr  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Fäkalienabfuhr“ 2009 zur Kenntnis. Danach können die Gebühren gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2009 für den Gebührenhaushalt "Fäkalienabfuhr/-behandlung" vor.

 

Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren bilden das Kommunalabgabengesetz (KAG NRW), das Abwasserabgabengesetz (AbwAG NRW), das Landeswassergesetz (LWG NRW), das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) sowie die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein.

 

Im Rahmen der Fäkalienabfuhr/-behandlung werden u. a. folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten:

 

·         Leerung der Grundstücksentwässerungsanlagen,

·         Transport der Grubeninhalte zu einer zugelassenen Ent­sorgungseinrichtung,

·         Behandlung der Fäkalien in einer Kläranlage (Umlage Wupperverband),

·         Entrichtung der Abwasserabgabe an das Land.

 

Entsprechend dem KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist auf das betriebs­wirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Die Stadt Wermelskirchen führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite.

 

Der Bestand des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses für die Kostenstelle „Kleinkläranlagen“ hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt:

 

Bestand                                                                                Euro                                       Euro 

31.12.2003                                                                                                                          60.575

31.12.2004                                                                                                                          51.498

31.12.2005 (Verzicht auf Defizitvortrag)                             16.860                                             0

31.12.2006                                                                                                                       - 34.680

31.12.2007                                                                                                                            5.741

 

Entsprechend den Vorschriften des KAG NRW sind die Über- und Unterdeckungen aus Vorjahren bis einschließlich 2004 ausgeglichen. Im Rahmen der Gebührenkalkulation 2008 (RAT/1139/2007) wurde beschlossen, auf das verbleibende Defizit des Jahres 2005 zu verzichten. Die Unterdeckung des Jahres 2006 beträgt 34.680 €. Diese wurde mit dem Überschuss 2007 (40.422 €) verrechnet. Der verbleibende Überschuss des Jahres 2007 in Höhe von 5.741 € ist spätestens in der Kalkulation 2010 auszugleichen.  

 

Der Bestand des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses für die Kostenstelle „Feste Gruben“ hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt:

 

Bestand                                                                                 Euro                                      Euro  

31.12.2003 (Verzicht auf Defizitvortrag)                              52.397                                             0

31.12.2004 (Verzicht auf Defizitvortrag)                              99.027                                            0

31.12.2005 (Verzicht auf Defizitvortrag)                              80.994                                             0

31.12.2006 (geplante Unterdeckung)                                100.281                                            0

31.12.2007                                                                                                                          13.861

                                                                                                                                                      

Entsprechend den Vorschriften des KAG NRW ist das Defizit des Jahres 2005 von 80.994 € spätestens in der Kalkulation 2008 und das Defizit des Jahres 2006 in Höhe von 100.281 € spätestens in der Kalkulation 2009 auszugleichen. Im Rahmen der Gebührenkalkulation 2008 (RAT/1139/2007) wurde beschlossen, auf das verbleibende Defizit des Jahres 2005 in Höhe von 80.994 € zu verzichten. Bei dem Defizit des Jahres 2006 handelt es sich um eine gewollte Unterdeckung, die im Rahmen der Gebührenkalkulation 2006 durch den Rat der Stadt beschlossen wurde (RAT/0503/2005). Der Überschuss des Jahres 2007 in Höhe von 13.861 € ist spätestens in der Kalkulation 2010 auszugleichen.

 

Die Gesamtkosten des Gebührenhaushaltes 2009 sinken gegenüber der Kalkulation 2008 um 112.550 € (- 36 %). Alle Aufwands- und Ertragspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2008 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Gegenüber der Gebührenkalkulation 2008 ergeben sich folgende wesentlichen Änderungen:

 

·       Die Unternehmerkosten sinken gegenüber dem Vorjahr um 63.000 €. Dies ist auf die weiter zurück gehende Anzahl an Festen Gruben aufgrund von Kanalanschlüssen zurückzuführen. Die abzufahrende Menge wird anhand der Ergebnisse der letzten drei Jahre unter Berücksichtigung der im Kalkulationszeitraum vorhandenen Gruben geschätzt. Es ist ein Ansatz in Höhe von 121.000 € zu bilden.

 

·       Die Erstattungen an den Städtischen Haushalt werden jährlich überprüft und angepasst. Durch die Neuberechnung der Zeitanteile ergibt sich ein Ansatz der Personal- und Sachkostenerstattung von 44.900 €.

 

·       Die Verbandsumlage incl. Abwasserabgabe, die an den Wupperverband zu zahlen ist, reduziert sich um 47.550 € auf insgesamt 35.350 €. Für die Vorausleistung 2009 ist auf die tatsächlichen Einwohnerwerte zum 30.06.2007, die dem Wupperverband vom Abwasserbetrieb gemeldet wurden, abzustellen.

 

Die Kostenverteilung auf die Kostenstellen “Feste Gruben” und “Kleinkläranlagen” erfolgt teilweise direkt und teilweise nach Schlüsseln. Der Schlüssel für die Verteilung der Verwaltungs- und Sachkostenerstattung wird nach der Anzahl der Gruben gebildet. Die Verteilung der Personalkosten wurde im Rahmen der Kalkulation 2009 überprüft und angepasst.

 

Der Gebührenhaushalt ist in der Kalkulation für das Haushaltsjahr 2009 ausgeglichen. Die kostendeckenden Gebühren für die Kleinkläranlagen sowie bei den Festen Gruben bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.

 

Da die Fäkalienabfuhrgebühren eine erhebliche finanzielle Belastung für die Inhaber von festen Gruben darstellen, wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach geprüft, ob es zulässig ist, die Kanalbenutzungsgebühren und die Fäkaliengebühren für feste Gruben in einer Gebührenberechnung zusammenzufassen. Mehrere Anfragen beim Städte- und Gemeindebund sowie ein Gutachten von Herrn Prof. Dr. Tillmann Cosack (FH Trier, Gebührenrecht) aus dem Jahr 2005 wurden abschlägig beurteilt. Neben dem Grundsatz der Typengerechtigkeit, der besagt, dass Gleiches nicht willkürlich ungleich und Ungleiches nicht willkürlich gleich behandelt werden darf, ist auch der Grundsatz der Leistungsproportionalität zu beachten. Der Grundsatz der Leistungsproportionalität geht aus dem § 4 Absatz 2 KAG NRW hervor. Nach dieser Vorschrift sind Gebühren Geldleistungen, die als Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen erhoben werden. Dementsprechend dürfen die Gebührenpflichtigen grundsätzlich nur mit Kosten belastet werden, die durch die Erbringung der konkret in Anspruch genommenen Leistung stehen. Nach dem OVG Münster kann jedoch der Grundsatz der Leistungsproportionalität dann vernachlässigt werden, wenn die Gebühren für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung bei getrennter Kostenrechnung einerseits und gemeinsamer Kostenrechnung andererseits nur unwesentlich voneinander abweichen. Als unwesentlich gilt eine Abweichung von bis zu 3 %. Aus der folgenden Vergleichsberechnung wird die prozentuale Abweichung ersichtlich:

 

 

Abwasserbe-seitigung Kanal Schmutzwasser

Fäkalienabfuhr

Feste Gruben

Gesamt

Gebührenbedarf 2009

4.194.650 €

147.310 €

4.341.960 €

Frischwasser in cbm

1.580.000 cbm

11.700 cbm

1.591.700 cbm

Gebühr pro cbm

2,65 €

12,59 €

2,73 €

Abweichung in %

 

 

3,02%

 

Nach dieser Vergleichsberechung ist die prozentuale Abweichung von 3,02 % als nicht unwesentlich zu betrachten und der Grundsatz der Leistungsproportionalität wäre nicht gewahrt. Rechtsfolge wäre damit in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Nichtigkeit der Gebührensatzung. Darüber hinaus müsste der Gebührensatz für alle Kanalbenutzer von derzeit 2,65 € auf 2,73 € erhöht werden. Aus diesen Gründen schlägt die Verwaltung vor, weiterhin die Fäkaliengebühren getrennt zu kalkulieren. Die Verwaltung wird auch zukünftig immer wieder die Zulässigkeit der Einheitsgebühr im Rahmen der Gebührenkalkulationen überprüfen.

 

Die Berichte zur Betriebsabrechnung 2007 wurden dem Betriebsausschuss bereits zur Verfügung gestellt. Bezüglich der Erläuterungen zu den Abschlussergebnissen 2007 wird auf diese Berichte verwiesen.

 

Anlage/n:

Anlage/n:

·       Gebührenkalkulation für das Jahr 2009 „Abwasserbeseitigung Fäkalienabfuhr“ (Anlage 1)

·       Teilergebnisrechnung Fäkalienabfuhr 2007 (Anlage 2)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kalkulation Fäkalienabfuhr (52 KB)      
Anlage 2 2 Teilergebnisrechnung Fäkalienabfuhr (36 KB)      
Stammbaum:
RAT/1139/2007   Gebührenkalkulation 2008 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr"   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb
RAT/1482/2008   Gebührenkalkulation 2009 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr"   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb