Vorlage - RAT/1485/2008  

 
 
Betreff: Neufassung der Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge
und Kanalbenutzungsgebühren vom ................. (Abwasserbeseitigungssatzung - ABS)
Status:öffentlich  
Verfasser:Lesske, Florian
Federführend:Amt für Bauverwaltung Bearbeiter/-in: Hücker, Marion
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Vorberatung
26.11.2008 
15. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
15.12.2008 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Abwasserbeseitigungssatzung Wermelskirchen_08103001_Gegenüberstellung PDF-Dokument
Abwasserbeseitigungssatzung Wermelskirchen_08103001_endgültig PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen zu der Änderung der Abwassersatzung zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt beschließt,

 

die Neufassung der  Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren

 

in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der Satzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In der Vergangenheit ist festgestellt worden, dass die Abwassersatzung an manchen Stellen, trotz Anlehnung an die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes, nicht hinreichend genau formuliert ist. Um aufwendige Auseinandersetzungen um juristische Spitzfindigkeiten zu vermeiden, soll mit den nachfolgend dargestellten Änderungen Klarheit geschaffen werden. Außerdem wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen.

 

Die Satzung wird trotz der eher geringfügigen Änderungen vollständig neu gefasst, um dem Urteil des OVG NRW vom 14.08.2008 zur Form der amtlichen Bekanntmachungen Rechnung zu tragen. Zur weiteren Begründung wird auf die Vorlage RAT/1439/2008 der Ratssitzung vom 27.10.2008 verwiesen.

 

§ 8 – Anschluss- und Benutzungszwang

Durch die bald nahezu vollständige Kanalisierung des Stadtgebietes wird ein Schwerpunkt der zukünftigen Aktivitäten die Sanierung alter Teile des bestehenden Netzes sein. Ob und wie die Sanierung stattfindet, liegt im Organisationsermessen des Abwasserbetriebes. Dabei kann es erforderlich sein, dass Grundstückseigentümer die auf ihrem Grundstück verlaufenden Entwässerungsleitungen ändern müssen. Die hierfür anfallenden Kosten inklusive des möglichen Kostenersatzes für den Hausanschluss sind vom Eigentümer zu tragen. Zur Klarstellung wird jedoch die mit der Kommunal- und Abwasserberatung NRW abgestimmte Formulierung eingefügt.

 

§ 11 – Ausführung von Anschlussleitungen

Wenn Grundstücke an den Kanal angeschlossen werden sollen, z.B. wegen Bau des Kanals oder Neubau eines Gebäudes, gibt der Abwasserbetrieb den Eigentümern die Möglichkeit, den gewünschten Übergabepunkt der Grundstücksanschlussleitung in Höhe und Lage anzugeben. Aufgrund von Unwägbarkeiten im Untergrund, wie z.B. nicht verzeichneten Leitungen, kann dies jedoch nicht garantiert werden. Hier handelt es sich um ein freiwilliges Entgegenkommen im Sinne der Eigentümer, zu dem der Abwasserbetrieb nicht verpflichtet ist. Es sollen sich keine Schadensersatzansprüche ableiten lassen, falls trotz aller Bemühungen der Anschluss nicht wie gewünscht gelegt werden kann.

 

Anlagen:

Anlagen:

Abwasserbeseitigungssatzung Wermelskirchen – Gegenüberstellung

Abwasserbeseitigungssatzung Wermelskirchen  -  endgültig

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abwasserbeseitigungssatzung Wermelskirchen_08103001_Gegenüberstellung (75 KB) PDF-Dokument (16 KB)    
Anlage 2 2 Abwasserbeseitigungssatzung Wermelskirchen_08103001_endgültig (208 KB) PDF-Dokument (153 KB)