Beschlussvorschlag: Zu B., Seite 4 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt,
den Entwurf der Ergänzungssatzung „Löh“ mit Planzeichnung
einschließlich der Begründung mit landschaftspflegerischem Begleitplan gemäß §
34 (6) Satz 1 BauGB öffentlich auszulegen. Sachverhalt: Ziel und Erfordernis der Ergänzungssatzung Ziel ist es, dass die seit 1992 verbindliche Abgrenzung für
den im Zusammenhang bebauten Ortsteil „Löh“ im Rahmen einer Innenbereichssatzung
in südöstlicher Richtung ergänzt werden soll. Gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)
legt die Gemeinde durch eine Ergänzungssatzung fest, dass eine
Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen wird. Bisheriges Planverfahren Am südöstlichen Ortsrandbereich von Löh liegt eine
städtische Parzelle im Außenbereich, die als offene Wiesen- und Weidefläche
genutzt wird. Durch den erfolgten Straßenausbau der Ortslage „Löh“
ist für den nördlichen Teil dieser städtischen Parzelle die Erschließung
gesichert. Die Ergänzungssatzung „Löh“ würde hier ein Baugrundstück
planungsrechtlich sichern, das die Stadt an einen Bauinteressierten veräußern
könnte. Die Ergänzungssatzung „Löh“ liegt im
Geltungsbereich des Landschaftsplanes Nr. 2 „Eifgenbachtal“ des
Rheinisch-Bergischen Kreises und im Landschaftsschutzgebiet „Remscheider
Bergland und Dhünnhochfläche“. Das Plangebiet liegt in keiner
Wasserschutzzone. Ein Quellbereich ist nicht unmittelbar betroffen. Das Grundstück wird heute überwiegend als Weidefläche
genutzt. Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan stellt den Bereich der
Ergänzungssatzung als „Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Auf
Grund der geringen Größe dieses Satzungsbereiches ist die Änderung des FNP im
Anschluss an die bestehenden Wohnbauflächen nicht erforderlich. Zum Aufstellungsbeschluss im Ausschuss für Stadtentwicklung und
Verkehr am 15.05.06 wurde die Abgrenzung zur Ergänzungssatzung
„Löh“ beschlossen (Anlage I). Basierend auf diesen Angaben konnte der
landschaftspflegerische Begleitplan an einen Fachplaner vergeben werden. Auf
der Grundlage der Bestandserfassung wurde der Eingriff in Landschaft und Natur
festgestellt und der erforderliche Ausgleich ermittelt. A. Vorstellung der Inhalte zur Ergänzungssatzung (Anlage II) Die Ergänzungssatzung „Löh“ unterteilt sich in
zwei unterschiedliche Nutzungs- bzw. Festsetzungsbereiche: Öffentliche Verkehrsfläche
Allgemeines Wohngebiet
Das Regenwasser, das auf den
privaten Grundstücken anfällt, ist auf diesen entsprechend der DWA–A-138
unmittelbar vor Ort zu versickern. Welche Art der
Versickerungseinrichtung möglich sein wird, ist im Rahmen der Baugenehmigung
nachzuweisen und mit der zuständigen Unteren Wasserbehörde abzustimmen bzw.
genehmigen zu lassen.
Die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4
gibt an, wie viel qm Gebäudegrundfläche je qm Grundstücksfläche maximal
zulässig sind. Der Berechnung ist die Grundstücksfläche innerhalb des
Satzungsgebietes zu Grunde zu legen. Die GRZ beinhaltet auch Garagenflächen und
sonstige versiegelte Zufahrten, Terrassen und Wegeflächen. Die Geschossigkeit, Größe und Lage
der neuen Bebauung müssen sich so in den Gebäudebestand einfügen, dass die
städtebauliche Ordnung gewahrt bleibt. Es wird die offene Bauweise festgesetzt.
Es ist nur ein Einzelhaus zulässig. Eine Riegelbebauung in Form von
Reihenhäusern ist unzulässig. Um die Nutzungsart auf das Wohnen zu
beschränken, sind alle Ausnahmen für ein „Allgemeines Wohngebiet“
entsprechend der Baunutzungsverordnung ausgeschlossen.
Um die Wohnbebauung in der
Ergänzungssatzung so schonend und verträglich wie möglich zu halten und ein Einfügen
in das Landschaftsbild des Bergischen Landes zu gewährleisten, sind
entsprechende Gestaltungsfestsetzungen im Satzungstext getroffen worden. Sie sollen sicherstellen, dass
örtliche siedlungstypische Gebäudemerkmale auch bei Neuplanungen aufgenommen
werden, um sie behutsam in die bestehende Orts- und Landschaftssituation
einzufügen. Sie sind den allgemeinen Festsetzungen in der Bauleitplanung für
das Gemeindegebiet der Stadt Wermelskirchen entnommen. Die Festsetzungen beziehen sich vor
allem auf die Ausgestaltung der Dachform, die möglichen Dachaufbauten und die
farbliche Gestaltung. Die Wahl der Außenmaterialien zur
Fassadengestaltung wird auf typische bestehende Merkmale begrenzt. Bei dieser städtebaulichen
Nachverdichtung muss die Versickerung von Oberflächenwasser vor Ort möglich
sein, so dass wasserdurchlässige Oberflächen im Bereich des Wohnens, Parkens
und der Gärten zu verwenden sind. Ein entsprechender Versiegelungsgrad wird
daher in der Satzung festgelegt und darf nicht überschritten werden.
Die Abgrenzung der Ergänzungssatzung
„Löh“ umfasst im Wesentlichen den Bereich, der als Baugrundstück in
Frage kommt. Der hierdurch ausgelöste ökologische Ausgleich sollte - wenn
möglich - auf den gleichen Grundstücken des betroffenen Eigentümers liegen, um
einen optimalen Übergang zur freien Landschaft zu erreichen. Dies bedeutet,
dass der ökologische Ausgleich unmittelbar außerhalb der Ergänzungssatzung
liegt, jedoch durch sie ausgelöst mit Inhalt der Satzung wird. Detaillierte
Maßnahmen werden in der Ergänzungssatzung festgesetzt. Das gesamte entstehende Defizit an
dieser Stelle auszugleichen, würde den bestehenden Naturraum überfrachten. Aus
diesem Grund wird ein Teil des ökologischen Ausgleichs über das Öko-Konto der
Stadt abgewickelt (Anlage III). B. Offenlagebeschluss der Ergänzungssatzung Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr kann nunmehr
die öffentliche Auslegung der Ergänzungssatzung „Löh“ beschließen. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung
und Verkehr beschließt, den Entwurf der Ergänzungssatzung „Löh“ mit
Planzeichnung einschließlich der Begründung mit landschaftspflegerischem
Begleitplan gemäß § 34 (6) Satz 1 BauGB öffentlich auszulegen. Weiteres Verfahren Unmittelbar nach diesem Beschluss des Ausschusses für
Stadtentwicklung und Verkehr kann die öffentliche Auslegung stattfinden. Nach anschließendem Satzungsbeschluss durch den Rat der
Stadt und die amtliche Bekanntmachung wird die Ergänzungssatzung
rechtsverbindlich. Anlage/n: Anlage I Plangebietsabgrenzung
Anlage II Entwurf
des Satzungstextes der Ergänzungssatzung „Löh“ mit Planzeichnung und Begründung mit
landschaftspflegerischem Begleitplan Anlage III Darstellung
des ökologischen Ausgleichs über das Öko-Konto der Stadt
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