Vorlage - RAT/1491/2008  

 
 
Betreff: Ergänzungssatzung "Limmringhausen"

A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage
B. Beschluss der Satzung
Status:öffentlich  
Verfasser:Menger-Schindler, Marlies
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Löltgen, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
08.12.2008 
35. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
15.12.2008 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage I  
Anlage II  
Anlage III  
Anlage IV  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Zu A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage

Der Rat der Stadt beschließt die Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen entsprechend der Beschlussvorschläge wie folgt:

 

Beschlussvorschlag zu a) 1.1 / Seite 5

Bezogen auf die Stellungnahme der BEW, Wipperfürth beschließt der Rat der Stadt, dass der Hinweis auf bestehende Versorgungsleitungen in die Ergänzungssatzung „Limmringhausen“ aufgenommen wird.

 

Beschlussvorschlag zu a) 1.2 / Seite 5

Bezogen auf die Stellungnahme der PLEdoc, Essen beschließt der Rat der Stadt, dass die genannten Korrekturen im landschaftspflegerischen Begleitplan „Limmringhausen“ vorgenommen werden.

 

Beschlussvorschlag zu a) 1.31 / Seite 7

Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde beschließt der Rat der Stadt, dass die genannten Anregungen entsprechend der Abwägung in die Ergänzungssatzung „Limmringhausen“ aufgenommen werden.

 

Beschlussvorschlag zu a) 1.32 / Seite 7

Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren Umweltschutzbehörde beschließt der Rat der Stadt, dass der genannte Hinweis in die Ergänzungssatzung „Limmringhausen“ aufgenommen wird.

 

Beschlussvorschlag zu c) / Seite 8

Der Rat der Stadt beschließt auf Grund der Abwägung aller Anregungen die redaktionellen Ergänzungen des Satzungstextes.

 

Beschlussvorschlag zu d) / Seite 8

Der Rat der Stadt beschließt auf Grund der Abwägung aller Anregungen die redaktionellen Ergänzungen des landschaftspflegerischen Begleitplanes.

 

Beschlussvorschlag zu e) / Seite 9

Der Rat der Stadt beschließt auf Grund der Abwägung aller Anregungen die redaktionellen Ergänzungen der Begründung.

 

 

Zu B. Beschluss der Ergänzungssatzung „Limmringhausen“ / Seite 9

Der Rat der Stadt beschließt die Ergänzungssatzung „Limmringhausen“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 (BauGB).

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Bisheriges Planverfahren

 

Mit Schreiben vom 23.02.06 beantragte das Tiefbauamt der Stadt Wermelskirchen die Ergänzung der Innenbereichssatzung im südwestlichen Bereich von Limmringhausen. Begründet wurde dies mit der teilweisen Inanspruchnahme eines privaten Grundstückes im Außenbereich für Anlagen des Straßenausbaus. Die erforderliche Versickerungs- und Wendeanlage sollte im Innenbereich liegen. Ergänzend hierzu könnte das verbleibende Restgrundstück einer Bebauung zugeführt werden, zumal die Erschließung gesichert ist.

 

Der Bereich liegt im Landschaftsplan 2 „Eifgenbachtal“, jedoch außerhalb des Landschaftsschutzgebietes.

 

Zum Aufstellungsbeschluss im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 14.05.07 wurde eine Abgrenzung zur Ergänzungssatzung „Limmringhausen“ beschlossen (Anlage I), die ein landschaftsgerechtes Einfügen der Tiefbaumaßnahmen (Anlage II) und die Ergänzung einer Wohnbebauung ermöglicht.

 

Basierend auf diesen Angaben konnte der landschaftspflegerische Begleitplan an einen Fachplaner vergeben werden. Auf der Grundlage der Bestandserfassung wurde der Eingriff in Landschaft und Natur festgestellt und der erforderliche Ausgleich ermittelt. Dieser wird im Einvernehmen unmittelbar angrenzend auf weiteren Grundstücksteilen des Eigentümers anzulegen sein. Für die Tiefbaumaßnahmen erfolgte der ökologische Ausgleich über das Öko-Konto der Stadt.

 

Nachdem der Stadtentwicklungsausschuss am 09.06.2008 die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Ergänzungssatzung beschlossen hat, wurde nach öffentlicher Bekanntmachung die Offenlage vom 18.08.08 bis zum 19.09.08 durchgeführt.

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden ebenfalls von der Offenlage unterrichtet und zu Ihrer Stellungnahme bis zum 19.09.08 aufgefordert.

 

Alle Stellungnahmen und Anregungen, die vorliegen, werden im Einzelnen im Rahmen dieser Sitzungsvorlage behandelt und abgewägt (Anlage III).

 

 

Inhalt der Ergänzungssatzung (Anlage IV)

 

Die Ergänzungssatzung „Limmringhausen“ unterteilt sich in drei unterschiedliche Nutzungs- bzw. Festsetzungsbereiche:

 

Öffentliche Verkehrsfläche

  • Die bereits ausgebaute Wendevorrichtung mit Straßenbegleitgrün im Rahmen der Gesamterschließung in Limmringhausen wird als öffentliche Verkehrsfläche planungsrechtlich gesichert und ins Eigentum der Stadt übergehen.

 

Regenversickerungsanlage

  • Die bereits ausgebaute Regenversickerungsanlage wird ebenfalls als Teil der öffentlichen Erschließung planungsrechtlich gesichert und ins Eigentum der Stadt übergehen.

 

Für beide Tiefbaumaßnahmen wurde ein landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt, der nicht Inhalt der Ergänzungssatzung wird, da er im Zusammenhang mit der Gesamterschließung von Limmringhausen steht. Der erforderliche ökologische Ausgleich erfolgte über das Öko-Konto der Stadt.

 

Allgemeines Wohngebiet

  • Vorgaben zur Erschließung:

Das Regenwasser, das auf den privaten Grundstücken anfällt, ist auf diesen entsprechend der DWA–A-138 unmittelbar vor Ort zu versickern.

Welche Art der Versickerungseinrichtung möglich sein wird, ist im Rahmen der Baugenehmigung nachzuweisen und mit der zuständigen Unteren Wasserbehörde abzustimmen bzw. genehmigen zu lassen.

 

  • Art und Maß der baulichen Nutzung:

Die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 gibt an, wie viel qm Gebäudegrundfläche je qm Grundstücksfläche maximal zulässig sind. Der Berechnung ist die Grundstücksfläche innerhalb des Satzungsgebietes zu Grunde zu legen. Die GRZ beinhaltet auch Garagenflächen und sonstige versiegelte Zufahrten, Terrassen und Wegeflächen

 

Die Geschossigkeit, Größe und Lage der neuen Bebauung müssen sich so in den Gebäudebestand einfügen, dass die städtebauliche Ordnung gewahrt bleibt. Es wird die offene Bauweise festgesetzt. Es sind nur zwei Einzelhäuser zulässig. Eine Riegelbebauung in Form von Reihenhäusern ist unzulässig.

Um die Nutzungsart auf das Wohnen zu beschränken, sind alle Ausnahmen für ein „Allgemeines Wohngebiet“ entsprechend der Baunutzungsverordnung ausgeschlossen.

 

  • Textliche und planinhaltliche Festsetzungen:

Um die Wohnbebauung in der Ergänzungssatzung so schonend und verträglich wie möglich zu halten und ein Einfügen in das Landschaftsbild des Bergischen Landes zu gewährleisten, sind entsprechende Gestaltungsfestsetzungen im Satzungstext getroffen worden.

Sie sollen sicherstellen, dass örtliche siedlungstypische Gebäudemerkmale auch bei Neuplanungen aufgenommen werden, um sie behutsam in die bestehende Orts- und Landschaftssituation einzufügen. Sie sind den allgemeinen Festsetzungen in der Bauleitplanung für das Gemeindegebiet der Stadt Wermelskirchen entnommen.

 

Die Festsetzungen beziehen sich vor allem auf die Ausgestaltung der Dachform, die möglichen Dachaufbauten und die farbliche Gestaltung.

Die Wahl der Außenmaterialien zur Fassadengestaltung wird auf typische bestehende Merkmale begrenzt.

 

Bei dieser städtebaulichen Nachverdichtung muss die Versickerung von Oberflächenwasser vor Ort möglich sein, so dass wasserdurchlässige Oberflächen im Bereich des Wohnens, Parkens und der Gärten zu verwenden sind. Ein entsprechender Versiegelungsgrad wird daher in der Satzung festgelegt und darf nicht überschritten werden.

 

  • Ökologische Ausgleichsmaßnahmen:

 

Das Plangebiet der Ergänzungssatzung „Limmringhausen“ weist eine Entfernung von ca. 65 m zum FFH-Gebiet DE-4809-301 „Dhünn und Eifgenbach“ auf. Aus diesem Grund musste eine FFH-Vorprüfung (Anlage IV) erfolgen. Hierbei wurde abschließend festgestellt, dass die Vorhaben innerhalb der Ergänzungssatzung als verträglich im Sinne der FFH-Richtlinie zu beurteilen sind.

 

Die Abgrenzung der Ergänzungssatzung „Limmringhausen“ umfasst zu zweidrittel den Bereich, der als Baugrundstück in Frage kommt. Der hierdurch ausgelöste ökologische Ausgleich sollte - wenn möglich - auf dem gleichen Grundstück des betroffenen Eigentümers liegen, um einen optimalen Übergang zur freien Landschaft zu erreichen. Dies bedeutet, dass der ökologische Ausgleich unmittelbar außerhalb der Ergänzungssatzung liegt, jedoch durch sie ausgelöst mit Inhalt der Satzung wird.

 

Im Rahmen der Bestandserfassung des landschaftspflegerischen Begleitplanes „Limmringhausen“ wurde festgestellt, dass nach entsprechender Bewertung des Bestandes der Ausgleich unmittelbar auf dem Grundstück selbst erfolgen kann. Hierzu sind bereits einvernehmliche Abstimmungen mit dem Eigentümer erfolgt.

Detaillierte Maßnahmen werden in der Ergänzungssatzung festgesetzt (Anlage IV). Das Öko-Konto der Stadt wird somit nicht beansprucht.

 

 

Zu A

Abwägung der Anregungen zur Offenlage

 

a. Behörden, Träger öffentlicher Belange

 

Von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange (TÖB) sind verschiedene Anregungen vorgetragen worden.

 

 

1.1       Die BEW, Wipperfürth                                                                      (Anlage III /1.1)

            äußert keine Bedenken, weist jedoch auf bestehende Versorgungsleitungen hin.

 

Ergebnis der Prüfung / Abwägung:

Dieser Hinweis wird in den § 5 der Ergänzungssatzung aufgenommen und lautet wie folgt:

„Auf bestehende Versorgungsleitungen der Versorgungsträger wird hingewiesen. Bei baulichen Veränderungen, die den bestehenden Trassenverlauf berühren, hat eine Abstimmung mit dem entsprechenden Versorgungsträger zu erfolgen.“

 

Beschlussvorschlag:

 

Bezogen auf die Stellungnahme der BEW, Wipperfürth beschließt der Rat der Stadt, dass der Hinweis auf bestehende Versorgungsleitungen in die Ergänzungssatzung „Limmringhausen“ aufgenommen wird.

 

 

1.2       Die PLEdoc, Essen                                                                           (Anlage III /1.2)

weist auf folgende Punkte im landschaftspflegerischen Begleitplan hin und möchte, dass Korrekturen vorgenommen werden:

- Die Darstellung der Trassenführung der bestehenden Ferngasleitung wurde überprüft und korrigiert und entsprechende Daten dazu geschrieben.

- Die im Abschnitt 5.3.2 aufgeführten Schutzmaßnahmen vor Wildverbiss dürfen nur außerhalb des Schutzstreifens der Ferngasleitung durchgeführt werden.

 

Ergebnis der Prüfung / Abwägung:

            Die gewünschten Korrekturen wurden im landschaftspflegerischen Begleitplan S. 24 und im Maßnahmenplan Karte 2 vorgenommen. Dies hat keine Auswirkungen auf den Inhalt der Ergänzungssatzung.

 

Beschlussvorschlag:

 

Bezogen auf die Stellungnahme der PLEdoc, Essen beschließt der Rat der Stadt, dass die genannten Korrekturen im landschaftspflegerischen Begleitplan „Limmringhausen“ vorgenommen werden.

 

 

 

1.3       Der Rheinisch-Bergische Kreis, Bergisch Gladbach                  (Anlage III/ 1.3)

verweist aus seinen Fachabteilungen auf unterschiedliche Belange, hat jedoch insgesamt grundsätzlich keine Bedenken.

 

1.31     Die Untere Landschaftsbehörde äußert keine Bedenken, gibt jedoch folgende Anregungen:

- Die Plangebietsgrenze der Ergänzungssatzung sollte das Regenversickerungsbecken ganz mit einschließen. Das Regenversickerungsbecken und die öffentliche Verkehrsfläche mit Wendeanlage wurden bereits in einem separaten Verfahren genehmigt. Dies sollte in der zeichnerischen Darstellung der Ergänzungssatzung vermerkt sein.

- Bei der Bewertung mit einer GFZ von 0,4 wird von einer Versiegelung von 40 % ausgegangen. Es wird empfohlen, von 60 % Versiegelung auszugehen.

- Die Eigriffskompensation erfolgt über die Aufwertung und Erweiterung der angrenzenden Obstwiese. Damit dies tatsächlich zum Tragen kommt, ist eine Ausführungsplanung unerlässlich.

- Zur Optimierung der Streuobstwiese werden 5 Bäume zur Lückenschließung dargestellt. Hier wären mind. 9 Obstbaumhochstämme im Abstand von 8 - 10 m anzupflanzen.

- Für den Durchführungszeitraum der Kompensationsmaßnahmen sollte eine feste Zeitvorgabe gemacht werden.

- Eine Anlehnung an die Pflanzvorgaben des Rheinisch-Bergischen Kreises wird empfohlen, ebenso die Bevorzugung von heimischen Pflanzarten.

- Bei FFH -Voruntersuchungen wäre eine stärkere Orientierung am Leitfaden in NRW wünschenswert gewesen.

- Bei den Farbvorgaben zur Dacheindeckung sollte auf einige Farbtöne verzichtet werden.

 

Ergebnis der Prüfung / Abwägung:

- Die Abgrenzung der Ergänzungssatzung schließt unmittelbar an die Umgrenzung der Innenbereichssatzung an. Da in diesem Fall eine Straßenrandbebauung ermöglicht werden soll, schließt sich eine weitläufigere Abgrenzung aus. Die planungsrechtliche Sicherung der öffentlichen Verkehrsfläche und der Regenversickerungsanlage ist jedoch innerhalb der Ergänzungssatzung erforderlich, um sie gegenüber dem entstehenden „Allgemeinem Wohngebiet“ abzugrenzen, zumal diese Flächen ins Eigentum der Stadt übergehen. Eine vollflächige Erfassung dieser Erschließungsanlagen innerhalb der Ergänzungssatzung ist somit nicht erforderlich, zumal sie im Rahmen anderer Verfahren genehmigt und bereits realisiert wurden. Ein Vermerk hierzu ist in der Planzeichnung nicht erforderlich, da zukünftige Grundstücksgrenzen die Erschließungsanlagen eindeutig abgrenzen werden.

 

- Die GRZ von 0,4 wurde im Satzungstext wie folgt definiert: „Die GRZ beinhaltet auch Garagenflächen und sonstige versiegelte Zufahrten, Terrassen und Wegeflächen“. Eine Überschreitungsmöglichkeit wurde somit nicht eingeräumt, da sich die Neubebauung und das gestaltete Umfeld in die bestehende Ortslage einfügen sollen. Im Übergang zur bestehenden Landschaftssituation ist an dieser Stelle eine höhere Versiegelung eindeutig nicht gewollt.

 

- Die Pflicht zur Ausführungsplanung wird in § 4 „Landschaftspflegerischer Begleitplan“ wie folgt ergänzt:

„Eine Ausführungsplanung zu den oben genannten Maßnahmen der Eingriffskompensation ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens vorzulegen. Ein Durchführungszeitraum der Kompensationsmaßnahme ist festzulegen.“

 

- Die Optimierung der Streuobstwiese beinhaltet nicht nur die Schließung der bis zum Zeitpunkt der Kompensationsmaßnahme vorhandenen „Lücke“ durch eine Neupflanzung von lokalen Obstsorten, sondern auch die Festlegung der fachgerechten Pflege der bereits bestehenden Obstbäume und der Streuobstwiese. In der Beschreibung zur Maßnahme M 6 und auch in der Karte 2 werden keine Angaben über die Stückzahl der möglichen Neupflanzungen gemacht. Lediglich in der beigefügten Kostenschätzung wird mit 5 Obstbäumen beispielhaft gerechnet, um eine Kostenposition benennen zu können. Es ist daher kein Problem die mind. 9 geforderten Obstbaumhochstämme oder sogar mehr zu pflanzen.

 

- Der Durchführungszeitraum wird in § 4 „Landschaftspflegerischer Begleitplan“ wie folgt ergänzt: -siehe oben, bei Textergänzung zur Ausführungsplanung-

 

- Die Bevorzugung von bodenständigen heimischen Pflanzenarten wird beachtet und ist im landschaftspflegerischen Begleitplan bereits vorgesehen.

 

- Die FFH -Vorprüfung konzentriert sich auf die Frage, ob durch das Vorhaben erhebliche Beeinträchtigungen maßgeblicher Bestandteile des FFH-Gebietes entstehen können. Dies erfolgte bereits unter Bezugnahme des Leitfadens zur Durchführung von FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen in NRW vom Mai 2002; Fröhlich & Sporbeck. Die stärkere Orientierung an Hand einer Checkliste (Anhang 1) würde jedoch an der Aussage zur Betroffenheit in diesem Fall nichts ändern.

 

- Die Farbgebung der Dachdeckung ist beispielhaft an die dunklen Farbtöne Anthrazit, Schwarz und Dunkelbraun angelehnt. Eine Veränderung der Liste ist nicht vorgesehen, da diese im Rahmen der gestalterischen Festsetzungen für die Bebauungspläne des gesamten Stadtgebietes verwendet wird.

 

Beschlussvorschlag:

 

Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde beschließt der Rat der Stadt, dass die genannten Anregungen entsprechend der Abwägung, in die Ergänzungssatzung „Limmringhausen“ aufgenommen werden.

 

 

1.32     Die Untere Umweltschutzbehörde hat keine Bedenken, bittet jedoch um folgende Berücksichtigung:

Die überbaubare Fläche der Ergänzungssatzung liegt in einem Bereich von Böden mit zeitweiliger Einstaunässe. Insofern ist eine bodentypologische Vorerkundung notwendig. Der Hinweis auf Abdichtungsmaßnahmen ist erforderlich.

 

Ergebnis der Prüfung / Abwägung:

Der § 5 „Rechtsgrundlagen“ der Ergänzungssatzung wird um folgenden Hinweis ergänzt:

„Im Satzungsgebiet ist Staunässe zu erwarten. Entsprechende Sicherungsmaßnahmen sind im Kellerbereich vorzusehen. Die Art der Dichtungsmaßnahmen ist der Bauausführung gemäß den einschlägigen DIN-Normen und Vorschriften vorbehalten.“

 

Beschlussvorschlag:

 

Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren Umweltschutzbehörde beschließt der Rat der Stadt, dass der genannte Hinweis in die Ergänzungssatzung „Limmringhausen“ aufgenommen wird.

 

 

1.33     Der Kreisstraßenbau- und Unterhaltung, ÖPNV und Verkehr hat keine Bedenken

 

Der Rat der Stadt nimmt dies zur Kenntnis.

 

 

 

b. Öffentlichkeit

 

Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgetragen.

 

 

c. Redaktionelle Ergänzungen des Satzungstextes

 

Der Satzungstext wird wie folgt redaktionell ergänzt:

 

Der § 4 „Landschaftspflegerischer Begleitplan“ wurde um folgenden Satz ergänzt:

 

„Eine Ausführungsplanung zu den oben genannten Maßnahmen der Eingriffskompensation ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens vorzulegen. Ein Durchführungszeitraum der Kompensationsmaßnahme ist festzulegen.“

 

Der § 5 „Rechtsgrundlagen“ wird um folgende Hinweise ergänzt:

 

·       „Auf bestehende Versorgungsleitungen der Versorgungsträger wird hingewiesen. Bei baulichen Veränderungen, die den bestehenden Trassenverlauf berühren, hat eine Abstimmung mit dem entsprechenden Versorgungsträger zu erfolgen.“

 

·       „Im Satzungsgebiet ist Staunässe zu erwarten. Entsprechende Sicherungsmaßnahmen sind im Kellerbereich vorzusehen. Die Art der Dichtungsmaßnahmen ist der Bauausführung gemäß den einschlägigen DIN-Normen und Vorschriften vorbehalten.“

 

Grundlegende inhaltliche Veränderungen der Satzungsinhalte wurden nicht vorgenommen.

In der Anlage IV ist die Ergänzungssatzung zum Beschluss beigefügt. Die Veränderungen gegenüber dem Exemplar zur öffentlichen Auslegung sind kenntlich gemacht.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt auf Grund der Abwägung aller Anregungen die redaktionellen Ergänzungen des Satzungstextes.

 

 

d. Redaktionelle Ergänzung des landschaftspflegerischen Begleitplanes

 

Der landschaftspflegerische Begleitplan der Ergänzungssatzung „Limmringhausen“ wird in folgenden Abschnitten ergänzt:

 

·       Abschnitt 5.3.2 / Maßnahme M 7 / Seite 24:

„Sollte zum Verbissschutz ein Wildschutzzaun verwendet werden, so ist dieser außerhalb des Schutzstreifens der Ferngasleitung aufzustellen.“

 

·       Maßnahmenplan Karte 2:

Die Darstellung der Trassenführung der bestehenden Ferngasleitung wurde überprüft und angepasst und entsprechende Daten dazu geschrieben.

 

Grundlegende inhaltliche Veränderungen des landschaftspflegerischen Begleitplans wurden nicht vorgenommen. In der Anlage IV ist der landschaftspflegerische Begleitplan zum Beschluss beigefügt. Die Veränderungen gegenüber dem Exemplar zur öffentlichen Auslegung sind kenntlich gemacht.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt auf Grund der Abwägung aller Anregungen die redaktionelle Ergänzung des landschaftspflegerischen Begleitplans.

 

 

e. Redaktionelle Ergänzung der Begründung

 

Die Begründung der Ergänzungssatzung „Limmringhausen“ wurde in folgenden Abschnitten ergänzt:

 

- Verkehrstechnische Erschließung

- Art und Maß der baulichen Nutzung

- Landschaftspflegerischer Begleitplan

 

Grundlegende inhaltliche Veränderungen der Begründung wurden nicht vorgenommen. In der Anlage IV ist die Begründung zum Beschluss beigefügt. Die Veränderungen gegenüber dem Exemplar zur öffentlichen Auslegung sind kenntlich gemacht.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt auf Grund der Abwägung aller Anregungen die redaktionellen Ergänzungen der Begründung.

 

 

 

Zu B

Beschluss der Ergänzungssatzung „Limmringhausen“

 

Nachdem der Rat der Stadt die Abwägung der zur öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen durchgeführt hat, kann er die Ergänzungssatzung „Limmringhausen“ mit Planzeichnung und Begründung einschließlich des landschaftspflegerischen Begleitplans (Anlage IV) beschließen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Ergänzungssatzung „Limmringhausen“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 (BauGB).

 

 

 

Weiteres Verfahren

 

Mit amtlicher Bekanntmachung des Ratsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 (BauGB) wird die Ergänzungssatzung „Limmringhausen“ rechtsverbindlich.

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlage I           Plangebietsabgrenzung der Ergänzungssatzung „Limmringhausen“

Anlage II          Öffentliche Erschließung und Regenversickerungsanlage

 

Anlage III          Schreiben der Behörden und Träger öffentlicher Belange zur Offenlage

 

Anlage IV         Satzungstext der Ergänzungssatzung „Limmringhausen“

                        mit Planzeichnung und Begründung mit landschaftspflegerischem Begleitplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage I (323 KB)      
Anlage 2 2 Anlage II (386 KB)      
Anlage 3 3 Anlage III (1659 KB)      
Anlage 4 4 Anlage IV (2833 KB)