Beschlussvorschlag: Zu A) Der Ausschuss
für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt, die Darstellung der Gebietsausweisung
auf der Grundlage des beigefügten Entwurfs zur 30. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Hochseilgarten Zurmühle“ als „Grünfläche
mit der Zweckbestimmung Hochseilgartenanlage“ weiterzuführen. Zu
B) Der Ausschuss
für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt, auf der Grundlage des
überarbeiteten Nutzungskonzeptes vom November 2008 zum Bebauungsplanentwurf Nr.
80 „Hochseilgarten Zurmühle“ einschließlich der zugehörigen Begründung
das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1)
BauGB und der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB durchzuführen. Sachverhalt: Zu A) 30. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) „Hochseilgarten
Zurmühle“ Bisheriges
Verfahren: Aufstellungsbeschluss
erneuert In
seiner Sitzung vom 23.06.2008 beschloss der Rat der Stadt die erneute
Aufstellung der 30. Änderung des FNP gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Bei der zu
ändernden Fläche sollte die Darstellung der vorhandenen Grundnutzungen (als
Fläche für die Landwirtschaft bzw. Wald) bestehen bleiben und der Bereich des
Hochseilgartens durch das Symbol „Hochseilgartenanlage“
gekennzeichnet werden. Vorausgegangen war dieser Entscheidung ein gemeinsamer
Ortstermin mit Vertretern der Bezirksregierung, an dem das bis dahin verfolgte
Planziel „Sonderbaufläche“ verworfen wurde. Ebenfalls
am 23.06.08 beschloss der Rat der Stadt, auf der Grundlage des Entwurfs zur 30. Änderung
des FNP einschließlich der zugehörigen Begründung, das Verfahren zur
frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der
Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten. Der
Aufstellungsbeschluss ist am 10.07.2008 öffentlich bekannt gemacht worden. Frühzeitige
Beteiligung Die
frühzeitige Beteiligung wurde in Form einer öffentlichen Auslegung
durchgeführt. Der
Entwurf zur 30. FNP-Änderung lag mit der zugehörigen Begründung vom 18.07. bis
zum 22.08.2008 zur allgemeinen Einsicht öffentlich aus. Mit
Schreiben vom 17.07.08 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange über die Planung frühzeitig unterrichtet und gleichzeitig aufgefordert,
sich im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu äußern (Scoping). Eingegangene
Anregung Im
Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung zur geplanten
Flächennutzungsplanänderung wurde von einem Rechtsanwalt im Auftrag eines
Anwohners vorgetragen, dass die beabsichtigte Darstellung der Gebietsausweisung
rechtswidrig sei. Ergebnis
der anwaltlichen Prüfung Diese
Rechtsauffassung wurde seitens der von der Stadt beauftragten Anwaltskanzlei
bestätigt. In ihrer
rechtlichen Stellungnahme kommt die Kanzlei zu dem Ergebnis, dass ein
Hochseilgarten keine Präzisierung der Nutzungsarten "Landwirtschaft"
oder "Wald" sein kann. Aufgrund des Widerspruchs zwischen
Grunddarstellung und präzisierender Darstellung liege hier ein zur
Unwirksamkeit führender Mangel vor. Der
Rechtsanwalt schlägt eine Flächendarstellung als „Grünfläche“ gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB vor, wobei eine
Präzisierung durch „Hochseilgartenanlage“ zulässig sei und ggf.
eine weitere Ausweisung als „private“ Grünfläche möglich und auch
sinnvoll wäre. Landesplanerische
Abstimmung Seinerzeit
war es die Bezirksregierung, die sich gegen die Darstellung einer
„Grünfläche“ ausgesprochen hatte. Am 23.09.08 nahm Herr Beigeordneter
Graef diesbezüglich telefonische Rücksprache mit Herrn Wagner (Bezirksregierung
Köln), der nach Schilderung des Sachverhalts keine Bedenken mehr gegen die
Darstellung als „Grünfläche“ hat, sofern hierdurch keine
Möglichkeit zur Errichtung neuer Gebäude (z. B. das ursprünglich geplante
Hotel) geschaffen wird. Diese Gefahr besteht jedoch durch die Darstellung der Grünfläche
im FNP nicht. Weiterführung
des FNP-Änderungsverfahrens: Entsprechend
ist die weitere Vorgehensweise für die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes
wie folgt beabsichtigt: ·
Die
Darstellung der Gebietsausweisung soll als "Grünfläche" weitergeführt
werden, eine abermalige landesplanerische Abstimmung entfällt aufgrund der Absprache
zwischen den Herren Graef und Wagner. ·
Eine
Erneuerung des Aufstellungsbeschlusses ist nicht erforderlich, da sich die
Änderung aus der frühzeitigen Unterrichtung ergeben hat. ·
Zur
sachgerechten Weiterführung des Verfahrens wird dem Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehrt folgender Beschluss zu der nun vorgesehenen Grunddarstellung
der Gebietsausweisung als „Grünfläche“ sowie der präzisierenden
Darstellung, d. h. mit der Zweckbestimmung als
„Hochseilgartenanlage“ vorgeschlagen (Anlage I
Flächennutzungs-plan: Entwurf zur 30. Änderung des FNP
„Hochseilgarten Zurmühle“): Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung
und Verkehr beschließt, die Darstellung der Gebietsausweisung auf der Grundlage
des beigefügten Entwurfs zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Hochseilgarten Zurmühle“ als „Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Hochseilgartenanlage“ weiterzuführen. Zu B) Bebauungsplan Nr. 80 „Hochseilgarten Zurmühle“ Bisheriges
Bebauungsplanverfahren: Verfahren
eingeleitet In
seiner Sitzung vom 23.06.2008 beschloss der Rat der Stadt die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 80 „Hochseilgarten Zurmühle“ gemäß § 2 (1)
BauGB. Gleichzeitig wurde die 30. Änderung des FNP im Parallelverfahren gemäß §
8 (3) BauGB eingeleitet. Des
Weiteren beschloss der Rat der Stadt, auf der Grundlage des vorliegenden
Nutzungskonzeptes zum Bebauungsplanentwurf das Verfahren zur frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden einzuleiten. Das
Bebauungsplanverfahren ruhte jedoch, während auf der Ebene des FNP-Verfahrens bereits
die frühzeitige Beteiligung durchgeführt wurde. Erkenntnisse
aus dem FNP-Verfahren Planerfordernis: Bebauungsplan zur Sicherung der
städtebaulichen Entwicklung und Ordnung Die im
Rahmen des bisherigen FNP-Verfahrens gewonnenen Erkenntnisse sowie das
öffentliche Interesse an diesem Vorhaben bestätigen das Erfordernis, die
zahlreichen aufgeworfenen Fragstellungen im Wege eines Bebauungsplanes
sachgerecht und nachhaltig zu beantworten. Wie unter
A) dargelegt, wurde bereits bei der landesplanerischen Abstimmung zur geplanten
FNP-Änderung das primäre Ziel betont, die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für die bezweckte Nutzung des Hochseilgartens zu schaffen. Weitere Möglichkeiten
zur Errichtung neuer Gebäude hingegen (z. B. das ursprünglich geplante Hotel)
dürfen nicht eröffnet werden. Weiterführung
des Bebauungsplanverfahrens Entsprechend
soll das im Dezember 2007 eingeleitete Verfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 80 „Hochseilgarten Zurmühle“ jetzt fortgesetzt
werden. Im
Herbst 2008 sind verschiedene Fachgutachten und –planungen beauftragt
worden, deren Ergebnisse in die Inhalte des Bebauungsplanentwurfs eingeflossen
sind bzw. noch einfließen werden: -
Erschließung
des Plangebiets -
Prognosegutachten
Lärmimmissionen -
Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag -
Umweltprüfung
und Umweltbericht Vor
dem Hintergrund oben genannter Erkenntnisse wurden das Nutzungskonzept
der Hochseilgartenanlage/die Planzeichnung den Rahmenbedingungen angepasst sowie
die zugehörige Begründung einschließlich ihrer Anlagen 1 bis 5 überarbeitet
(Anlage II Bebauungsplan). Die
unter A) dargestellte Weiterführung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes
gewährleistet, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt
wird. Auf dieser
Grundlage kann der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr den Beschluss zur
frühzeitigen Beteiligung fassen: Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung
und Verkehr beschließt, auf der Grundlage des überarbeiteten Nutzungskonzeptes
vom November 2008 zum Bebauungsplanentwurf Nr. 80 „Hochseilgarten
Zurmühle“ einschließlich der zugehörigen Begründung, das Verfahren zur
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und
der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB durchzuführen. Anlage/n: Anlage
I Flächennutzungsplan Entwurf zur 30. Änderung
des FNP „Hochseilgarten Zurmühle“ Anlage
II Bebauungsplan -
Nutzungskonzept/Planzeichnung zum Bebauungsplanentwurf Nr. 80 „Hochseilgarten
Zurmühle“, einschließlich zugehöriger -
Begründung
mit den Anlagen 1 - 5: Anlage 1 Übersichtsplan – Lage im
Stadtgebiet Anlage 2 Räumlicher Geltungsbereich des
Plangebietes Anlage 2a Geltungsbereich der Außenbereichssatzung
„Zurmühle“ Anlage 3 Übersichtsplan FNP „Bestand /
Planung“ mit Legende Anlage 4 Verkehrliche Stellungnahme, ISAPLAN,
23.10.08 Anlage 5 Schalltechnische Untersuchung, KRAMER,
07.08.08
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