Vorlage - RAT/1492/2008  

 
 
Betreff: A) 30. Änderung des Flächennutzungsplanes "Hochseilgarten "Zurmühle"
Darstellung der Gebietsausweisung als Grünfläche

B) Bebauungsplan Nr. 80 "Hochseilgarten Zurmühle"
Frühzeitige Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Schwanke, Evelyn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
08.12.2008 
35. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage_I_FNP  
Anlage_II_BPlan_Nutzungskonzept_Plan  
zu_Anlage_II_BPlan_Begruendung_einschl_Anlagen  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

Zu A)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt, die Darstellung der Gebietsausweisung auf der Grundlage des beigefügten Entwurfs zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes „Hochseilgarten Zurmühle“ als „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Hochseilgartenanlage“ weiterzuführen.

 

 

Zu B)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt, auf der Grundlage des überarbeiteten Nutzungskonzeptes vom November 2008 zum Bebauungsplanentwurf Nr. 80 „Hochseilgarten Zurmühle“ einschließlich der zugehörigen Begründung das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB durchzuführen.

 

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Zu A)

30. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) „Hochseilgarten Zurmühle“

 

 

Bisheriges Verfahren:

 

Aufstellungsbeschluss erneuert

 

In seiner Sitzung vom 23.06.2008 beschloss der Rat der Stadt die erneute Aufstellung der 30. Änderung des FNP gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Bei der zu ändernden Fläche sollte die Darstellung der vorhandenen Grundnutzungen (als Fläche für die Landwirtschaft bzw. Wald) bestehen bleiben und der Bereich des Hochseilgartens durch das Symbol „Hochseilgartenanlage“ gekennzeichnet werden. Vorausgegangen war dieser Entscheidung ein gemeinsamer Ortstermin mit Vertretern der Bezirksregierung, an dem das bis dahin verfolgte Planziel „Sonderbaufläche“ verworfen wurde.

Ebenfalls am 23.06.08 beschloss der Rat der Stadt, auf der Grundlage des Entwurfs zur 30. Änderung des FNP einschließlich der zugehörigen Begründung, das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.

Der Aufstellungsbeschluss ist am 10.07.2008 öffentlich bekannt gemacht worden.

 

Frühzeitige Beteiligung

 

Die frühzeitige Beteiligung wurde in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt.

Der Entwurf zur 30. FNP-Änderung lag mit der zugehörigen Begründung vom 18.07. bis zum 22.08.2008 zur allgemeinen Einsicht öffentlich aus.

Mit Schreiben vom 17.07.08 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Planung frühzeitig unterrichtet und gleichzeitig aufgefordert, sich im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu äußern (Scoping).

 

Eingegangene Anregung

 

Im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung zur geplanten Flächennutzungsplanänderung wurde von einem Rechtsanwalt im Auftrag eines Anwohners vorgetragen, dass die beabsichtigte Darstellung der Gebietsausweisung rechtswidrig sei.

 

Ergebnis der anwaltlichen Prüfung

 

Diese Rechtsauffassung wurde seitens der von der Stadt beauftragten Anwaltskanzlei bestätigt.

In ihrer rechtlichen Stellungnahme kommt die Kanzlei zu dem Ergebnis, dass ein Hochseilgarten keine Präzisierung der Nutzungsarten "Landwirtschaft" oder "Wald" sein kann. Aufgrund des Widerspruchs zwischen Grunddarstellung und präzisierender Darstellung liege hier ein zur Unwirksamkeit führender Mangel vor.

Der Rechtsanwalt schlägt eine Flächendarstellung als „Grünfläche“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB vor, wobei eine Präzisierung durch „Hochseilgartenanlage“ zulässig sei und ggf. eine weitere Ausweisung als „private“ Grünfläche möglich und auch sinnvoll wäre.

 

Landesplanerische Abstimmung

 

Seinerzeit war es die Bezirksregierung, die sich gegen die Darstellung einer „Grünfläche“ ausgesprochen hatte. Am 23.09.08 nahm Herr Beigeordneter Graef diesbezüglich telefonische Rücksprache mit Herrn Wagner (Bezirksregierung Köln), der nach Schilderung des Sachverhalts keine Bedenken mehr gegen die Darstellung als „Grünfläche“ hat, sofern hierdurch keine Möglichkeit zur Errichtung neuer Gebäude (z. B. das ursprünglich geplante Hotel) geschaffen wird. Diese Gefahr besteht jedoch durch die Darstellung der Grünfläche im FNP nicht.

 

 

Weiterführung des FNP-Änderungsverfahrens:

 

Entsprechend ist die weitere Vorgehensweise für die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes wie folgt beabsichtigt:

 

·          Die Darstellung der Gebietsausweisung soll als "Grünfläche" weitergeführt werden, eine abermalige landesplanerische Abstimmung entfällt aufgrund der Absprache zwischen den Herren Graef und Wagner.

·          Eine Erneuerung des Aufstellungsbeschlusses ist nicht erforderlich, da sich die Änderung aus der frühzeitigen Unterrichtung ergeben hat.

·          Zur sachgerechten Weiterführung des Verfahrens wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehrt folgender Beschluss zu der nun vorgesehenen Grunddarstellung der Gebietsausweisung als „Grünfläche“ sowie der präzisierenden Darstellung, d. h. mit der Zweckbestimmung als „Hochseilgartenanlage“ vorgeschlagen (Anlage I Flächennutzungs-plan: Entwurf zur 30. Änderung des FNP „Hochseilgarten Zurmühle“):

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt, die Darstellung der Gebietsausweisung auf der Grundlage des beigefügten Entwurfs zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes „Hochseilgarten Zurmühle“ als „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Hochseilgartenanlage“ weiterzuführen.

 

 

 

 

Zu B) 

Bebauungsplan Nr. 80 „Hochseilgarten Zurmühle“

 

Bisheriges Bebauungsplanverfahren:

 

Verfahren eingeleitet

 

In seiner Sitzung vom 23.06.2008 beschloss der Rat der Stadt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 „Hochseilgarten Zurmühle“ gemäß § 2 (1) BauGB. Gleichzeitig wurde die 30. Änderung des FNP im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB eingeleitet.

 

Des Weiteren beschloss der Rat der Stadt, auf der Grundlage des vorliegenden Nutzungskonzeptes zum Bebauungsplanentwurf das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden einzuleiten.

 

Das Bebauungsplanverfahren ruhte jedoch, während auf der Ebene des FNP-Verfahrens bereits die frühzeitige Beteiligung durchgeführt wurde.

 

Erkenntnisse aus dem FNP-Verfahren

 

Planerfordernis: Bebauungsplan zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung

 

Die im Rahmen des bisherigen FNP-Verfahrens gewonnenen Erkenntnisse sowie das öffentliche Interesse an diesem Vorhaben bestätigen das Erfordernis, die zahlreichen aufgeworfenen Fragstellungen im Wege eines Bebauungsplanes sachgerecht und nachhaltig zu beantworten.

 

Wie unter A) dargelegt, wurde bereits bei der landesplanerischen Abstimmung zur geplanten FNP-Änderung das primäre Ziel betont, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bezweckte Nutzung des Hochseilgartens zu schaffen. Weitere Möglichkeiten zur Errichtung neuer Gebäude hingegen (z. B. das ursprünglich geplante Hotel) dürfen nicht eröffnet werden.

 

 

Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens

 

Entsprechend soll das im Dezember 2007 eingeleitete Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 „Hochseilgarten Zurmühle“ jetzt fortgesetzt werden.

 

Im Herbst 2008 sind verschiedene Fachgutachten und –planungen beauftragt worden, deren Ergebnisse in die Inhalte des Bebauungsplanentwurfs eingeflossen sind bzw. noch einfließen werden:

-          Erschließung des Plangebiets

-          Prognosegutachten Lärmimmissionen

-          Landschaftspflegerischer Fachbeitrag

-          Umweltprüfung und Umweltbericht

 

Vor dem Hintergrund oben genannter Erkenntnisse wurden das Nutzungskonzept der Hochseilgartenanlage/die Planzeichnung den Rahmenbedingungen angepasst sowie die zugehörige Begründung einschließlich ihrer Anlagen 1 bis 5 überarbeitet (Anlage II Bebauungsplan).

 

Die unter A) dargestellte Weiterführung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes gewährleistet, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird.

 

Auf dieser Grundlage kann der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung fassen:

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt, auf der Grundlage des überarbeiteten Nutzungskonzeptes vom November 2008 zum Bebauungsplanentwurf Nr. 80 „Hochseilgarten Zurmühle“ einschließlich der zugehörigen Begründung, das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB durchzuführen.

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlage I          Flächennutzungsplan

                        Entwurf zur 30. Änderung des FNP „Hochseilgarten Zurmühle“

 

Anlage II         Bebauungsplan

-          Nutzungskonzept/Planzeichnung zum Bebauungsplanentwurf Nr. 80 „Hochseilgarten Zurmühle“, einschließlich zugehöriger

-          Begründung mit den Anlagen 1 - 5:

                        Anlage 1          Übersichtsplan – Lage im Stadtgebiet

                        Anlage 2          Räumlicher Geltungsbereich des Plangebietes

                        Anlage 2a        Geltungsbereich der Außenbereichssatzung „Zurmühle“

                        Anlage 3          Übersichtsplan FNP „Bestand / Planung“ mit Legende

                        Anlage 4          Verkehrliche Stellungnahme, ISAPLAN, 23.10.08

                        Anlage 5          Schalltechnische Untersuchung, KRAMER, 07.08.08

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_I_FNP (262 KB)      
Anlage 2 2 Anlage_II_BPlan_Nutzungskonzept_Plan (236 KB)      
Anlage 3 3 zu_Anlage_II_BPlan_Begruendung_einschl_Anlagen (7851 KB)