Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Erhöhung des
Gesamtausgabebedarfes bei der Haushaltsstelle 1.639.968.0.4
“Straßenausbau Eipringhausen” Von 660.000,00 € Um 113.300,00 € Auf 773.300,00 € Gemäß § 29 GemHVO zur Kenntnis. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bis
zum Haushalt 2004 über die vorgenannte Haushaltsstelle auch die Kostenanteile
des Stauraumkanales für die Bereiche Untereipringhausen, Weller Straße und
unterer Bereich “In der Kuhle” in Höhe von insgesamt 51.602,73
€ abgewickelt werden. Im Haushalt 2004
werden hierfür neue Haushaltsstellen geschaffen, und die einzelnen Beträge
umgebucht. Die Mehrausgaben werden für die
Auftragsvergabe im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit über
Minderausgaben bei Haushaltsstelle
1.639.963.1.6 “Ausbau Finkenholler Heide” gedeckt. Für das
Haushaltsjahr 2004 ist eine Haushaltsanpassung vorgesehen. Sachverhalt: Allgemeines Nach § 29 GemHVO ist der Rat der
Stadt unverzüglich zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass sich die
Gesamtausgaben einer Maßnahme des Vermögenshaushaltes nicht nur geringfügig
erhöhen werden. Die Stadt Wermelskirchen hat die
Wertgrenzen in der “Dienstanweisung für die Durchführung des § 29 der Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO)” und in den “Richtlinien für die Durchführung von
Bauinvestitionscontrolling” festgelegt. Als nicht geringfügig im Sinne
des § 29 GemHVO gelten Kostenerhöhungen bei einer Einzelmaßnahme des
Vermögenshaushaltes um mehr als 10 % sofern sie den Betrag von 25.000 €
übersteigen. Kostenerhöhungen von über 50.000 € sind in jedem Fall als
nicht geringfügig anzusehen. Die vorgenannten Wertgrenzen werden
bei der Straßenbaumaßnahme “Eipringhausen” auf jeden Fall
überschritten, so dass hiermit die dann vorgeschriebene Information des Rates
gemäß § 29 GemHVO erfolgt, bevor der Werksausschuss in seiner Sitzung am
23.07.03 die Vergabe beschließt. Beschreibung der Maßnahme:
Zur Erläuterung wird auf die Vorlage
in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 12.05.03
(RAT/0100/2003) verwiesen. Nach entsprechender Vorstellung der Planung bei den
Anwohnern am 06.03.03 hat der Ausschuss mit dort genannten Baukosten in Höhe
von 600.000,- € den Ausbaubeschluss gefasst. Bereits in der Sitzung am 24.03.03
wurde der Ausschuss darüber informiert, dass sich die Oberflächenentwässerung
in Obereipringhausen und “In der Kuhle” als äußerst schwierig
darstellt, so dass im Ergebnis ein Strassenentwässerungskanal in Richtung
Eifgenbach mit entsprechender Rückhaltung gebaut werden musste. Dies führte
zwar zu Kostensteigerungen gegenüber der Veranschlagung, war aber auf jeden
Fall erheblich günstiger als eine Versickerungslösung vor Ort mit all den
hiermit verbundenen betrieblichen Risiken. Die Maßnahme
“Stauraumkanal” und der RW-Kanal in der Straße “In der
Kuhle” wurde dann mit Zustimmung
des Ausschusses noch in die Ausschreibung der Ausbaumaßnahme “In der
Kuhle” übernommen. Der Sachverhalt wurde in einem umfangreichen Vermerk
festgehalten, und dieser der Niederschrift beigefügt. Auch hierauf wird zur
weiteren Erläuterung verwiesen. Die Maßnahme “In der
Kuhle” wurde im Werksausschuss am 02.04.03 vergeben. Auch hier wurde der
gesamte Sachverhalt einschl. der Kostenaufteilung für den Stauraumkanal und den
RW-Kanal auf die davon betroffenen Einzelmaßnahmen nochmals umfassend in der
Vorlage und in der Erläuterung dargestellt (RAT/0078/2003). Dem hat der
Werksausschuss zugestimmt. Auch hierauf wird zur weiteren Erläuterung
verwiesen. Die auf
Grund der schwierigen Untergrundverhältnisse notwendige Entscheidung für eine
Oberflächenentwässerung in Form eines RW-Kanales mit anschließender Rückhaltung
hatte zur Folge, dass Ausführungsplanung und Leistungsverzeichnis der Maßnahme
“Obereipringhausen” ebenfalls kurzfristig angepasst werden mußten.
Selbstverständlich wurde dann auch hier auf die sehr aufwändigen Rigolen in
Kaskadenform verzichtet, da eine Entwässerung in Richtung Eifgenbach möglich
wurde. Die am
Stauraumkanal und dem RW-Kanal “In der Kuhle” anfallenden
anteiligen Kosten für Obereipringhausen wurden bereits über die Haushaltsstelle
1.639.968.0.4 gebucht. Desweiteren sind hier zur Zeit noch die Kostenanteile
für Untereipringhausen (Zufahrt Jägerhof), Weller Straße, und den unteren Ast der
Straße “In der Kuhle” verbucht. Diese Maßnahmen stehen zur Zeit
noch nicht zur Ausführung an. Gleichwohl wurden im Stauraumkanal auch hierfür
Reserven eingerechnet, da hier mit den gleichen Untergrundverhältnissen
gerechnet werden muß. Dieser Kostenanteil beträgt 51.602,73 € und wird
Anfang 2004 auf dann neu zu schaffende Haushaltsstellen umgebucht. Die auf
Grund der geschilderten Situation in geänderter Form ausgeschriebene Maßnahme
wurde am 01.07.03 submittiert. Unter Berücksichtigung der geprüften Ergebnisse
und der bereits beauftragten Anteile für den Stauraumkanal und den RW-Kanal
“In der Kuhle” ergeben sich folgende Mehrkosten, die hiermit gemäß
§ 29 GemHVO bekannt gegeben werden: Baukosten gemäß Submissionsergebnis: 577.062,89 € Ingenieurleistungen: 30.000,00 € Grenzabsteckung: 12.000,00 € Schlußvermessung: 34.000,00 € Bepflanzung; Möblierung;
Verkehrseinrichtung etc.: 3.000,00 € Gesamt: 656.062,89
€ bereits beauftragt/bezahlt: 168.836,02
€ Gesamtausgabebedarf neu: 824.898,91
€ abzüglich Fremdanteile Stauraumkanal:
- 51.602,73 € Gesamtausgabebedarf
“Obereipringhausen”: 773.296,18
€ Gesamtausgabebedarf alt: - 660.000,00 € Mehrbedarf: 113.296,18
€ Der geschilderte Mehrbedarf ist im
wesentlichen auf die aufwendigere Oberflächenentwässerung zurückzuführen. Das
restliche Ausschreibungsergebnis entspricht der gegenwärtigen Marktsituation.
Der Auftrag für die Baumaßnahme soll im Werksausschuss am 23.07.03 vergeben
werden. Zur Vermeidung einer Verzögerung bis über die Sommerferien hinweg wird
in Form einer Tischvorlage noch in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 07.07.03 informiert. Die Mehrkosten sind im Rahmen der
gegenseitigen Deckungsfähigkeit über Minderausgaben bei Haushaltsstelle
1.639.963.1.6 “Ausbau Finkenholler Heide” gedeckt. Diese Maßnahme
kommt erst in 2004 zur Ausführung. Anlage/n:
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