Vorlage - RAT/0177/2003  

 
 
Betreff: Unterrichtung über Mehrausgaben nach § 29 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zum Straßenausbau Eipringhausen
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Weber, Hans-Jürgen
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
07.07.2003 
37. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (offen)   
Rat der Stadt Entscheidung
21.07.2003 
26. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt die Erhöhung des Gesamtausgabebedarfes bei der Haushaltsstelle 1.639.968.0.4 “Straßenausbau Eipringhausen”

 

                                                Von      660.000,00 €

                                                Um      113.300,00 €

 

                                                Auf       773.300,00 €

 

Gemäß § 29 GemHVO zur Kenntnis.

 

Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bis zum Haushalt 2004 über die vorgenannte Haushaltsstelle auch die Kostenanteile des Stauraumkanales für die Bereiche Untereipringhausen, Weller Straße und unterer Bereich “In der Kuhle” in Höhe von insgesamt

                                   

                                                            51.602,73 €

 

abgewickelt werden. Im Haushalt 2004 werden hierfür neue Haushaltsstellen geschaffen, und die einzelnen Beträge umgebucht.

 

Die Mehrausgaben werden für die Auftragsvergabe im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit über Minderausgaben bei  Haushaltsstelle 1.639.963.1.6 “Ausbau Finkenholler Heide” gedeckt. Für das Haushaltsjahr 2004 ist eine Haushaltsanpassung vorgesehen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Allgemeines

 

Nach § 29 GemHVO ist der Rat der Stadt unverzüglich zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass sich die Gesamtausgaben einer Maßnahme des Vermögenshaushaltes nicht nur geringfügig erhöhen werden.

 

Die Stadt Wermelskirchen hat die Wertgrenzen in der “Dienstanweisung für die Durchführung des § 29 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)” und in den “Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling” festgelegt. Als nicht geringfügig im Sinne des § 29 GemHVO gelten Kostenerhöhungen bei einer Einzelmaß­nahme des Vermögenshaushaltes um mehr als 10 % sofern sie den Betrag von 25.000 € übersteigen. Kostenerhöhungen von über 50.000 € sind in jedem Fall als nicht geringfügig anzusehen.

 

Die vorgenannten Wertgrenzen werden bei der Straßenbaumaßnahme “Eipringhausen” auf jeden Fall überschritten, so dass hiermit die dann vorgeschriebene Information des Rates gemäß § 29 GemHVO erfolgt, bevor der Werksausschuss in seiner Sitzung am 23.07.03 die Vergabe beschließt.

 

Beschreibung der Maßnahme:

 

Zur Erläuterung wird auf die Vorlage in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 12.05.03 (RAT/0100/2003) verwiesen. Nach entsprechender Vorstellung der Planung bei den Anwohnern am 06.03.03 hat der Ausschuss mit dort genannten Baukosten in Höhe von 600.000,- € den Ausbaubeschluss gefasst.

 

Bereits in der Sitzung am 24.03.03 wurde der Ausschuss darüber informiert, dass sich die Oberflächenentwässerung in Obereipringhausen und “In der Kuhle” als äußerst schwierig darstellt, so dass im Ergebnis ein Strassenentwässerungskanal in Richtung Eifgenbach mit entsprechender Rückhaltung gebaut werden musste. Dies führte zwar zu Kostensteigerungen gegenüber der Veranschlagung, war aber auf jeden Fall erheblich günstiger als eine Versickerungslösung vor Ort mit all den hiermit verbundenen betrieblichen Risiken. Die Maßnahme “Stauraumkanal” und der RW-Kanal in der Straße “In der Kuhle”  wurde dann mit Zustimmung des Ausschusses noch in die Ausschreibung der Ausbaumaßnahme “In der Kuhle” übernommen. Der Sachverhalt wurde in einem umfangreichen Vermerk festgehalten, und dieser der Niederschrift beigefügt. Auch hierauf wird zur weiteren Erläuterung verwiesen.

 

Die Maßnahme “In der Kuhle” wurde im Werksausschuss am 02.04.03 vergeben. Auch hier wurde der gesamte Sachverhalt einschl. der Kostenaufteilung für den Stauraumkanal und den RW-Kanal auf die davon betroffenen Einzelmaßnahmen nochmals umfassend in der Vorlage und in der Erläuterung dargestellt (RAT/0078/2003). Dem hat der Werksausschuss zugestimmt. Auch hierauf wird zur weiteren Erläuterung verwiesen.

 

Die auf Grund der schwierigen Untergrundverhältnisse notwendige Entscheidung für eine Oberflächenentwässerung in Form eines RW-Kanales mit anschließender Rückhaltung hatte zur Folge, dass Ausführungsplanung und Leistungsverzeichnis der Maßnahme “Obereipringhausen” ebenfalls kurzfristig angepasst werden mußten. Selbstverständlich wurde dann auch hier auf die sehr aufwändigen Rigolen in Kaskadenform verzichtet, da eine Entwässerung in Richtung Eifgenbach möglich wurde.

Die am Stauraumkanal und dem RW-Kanal “In der Kuhle” anfallenden anteiligen Kosten für Obereipringhausen wurden bereits über die Haushaltsstelle 1.639.968.0.4 gebucht. Desweiteren sind hier zur Zeit noch die Kostenanteile für Untereipringhausen (Zufahrt Jägerhof), Weller Straße, und den unteren Ast der Straße “In der Kuhle” verbucht. Diese Maßnahmen stehen zur Zeit noch nicht zur Ausführung an. Gleichwohl wurden im Stauraumkanal auch hierfür Reserven eingerechnet, da hier mit den gleichen Untergrundverhältnissen gerechnet werden muß. Dieser Kostenanteil beträgt 51.602,73 € und wird Anfang 2004 auf dann neu zu schaffende Haushaltsstellen umgebucht.

 

Die auf Grund der geschilderten Situation in geänderter Form ausgeschriebene Maßnahme wurde am 01.07.03 submittiert. Unter Berücksichtigung der geprüften Ergebnisse und der bereits beauftragten Anteile für den Stauraumkanal und den RW-Kanal “In der Kuhle” ergeben sich folgende Mehrkosten, die hiermit gemäß § 29 GemHVO bekannt gegeben werden:

 

 

Baukosten gemäß Submissionsergebnis:                 577.062,89 €

Ingenieurleistungen:                                                      30.000,00 €

Grenzabsteckung:                                                        12.000,00 €

Schlußvermessung:                                                     34.000,00 €

Bepflanzung; Möblierung; Verkehrseinrichtung etc.:      3.000,00 €

 

Gesamt:                                                                      656.062,89 €

 

bereits beauftragt/bezahlt:                                          168.836,02 €

 

Gesamtausgabebedarf neu:                                       824.898,91 €

 

abzüglich Fremdanteile Stauraumkanal:                -     51.602,73 €

 

Gesamtausgabebedarf “Obereipringhausen”:           773.296,18 €

 

Gesamtausgabebedarf alt:                                     -   660.000,00 €

 

Mehrbedarf:                                                                 113.296,18 €

 

Der geschilderte Mehrbedarf ist im wesentlichen auf die aufwendigere Oberflächenentwässerung zurückzuführen. Das restliche Ausschreibungsergebnis entspricht der gegenwärtigen Marktsituation. Der Auftrag für die Baumaßnahme soll im Werksausschuss am 23.07.03 vergeben werden. Zur Vermeidung einer Verzögerung bis über die Sommerferien hinweg wird in Form einer Tischvorlage noch in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.07.03 informiert.

 

Die Mehrkosten sind im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit über Minderausgaben bei Haushaltsstelle 1.639.963.1.6 “Ausbau Finkenholler Heide” gedeckt. Diese Maßnahme kommt erst in 2004 zur Ausführung.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

1.639.968.0.4

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

773.300,00

EUR

440.000,00

EUR

220.000,00

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

X

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

X

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift