Vorlage - RAT/1499/2008  

 
 
Betreff: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Jahnstraße/Unterweg"
A) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung
B) Satzungsbeschluss der 2. Änderung
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Schwanke, Evelyn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
08.12.2008 
35. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
15.12.2008 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage I_Stgn_RBK  
Anlage II_Planzeichnung_und_Begruendung  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

zu A)

Kein Beschlussvorschlag erforderlich.

 

 

zu B)

Der Rat der Stadt beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Jahnstraße/Unterweg“, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, als Satzung gemäß § 10 BauGB. Der Begründung wird zugestimmt.

 

 

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 22.09.2008 gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 (8) BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Jahnstraße/Unterweg“ beschlossen.

 

In gleicher Sitzung hat der Rat der Stadt beschlossen, im Rahmen des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 (2) BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung abzusehen und die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB auf der Grundlage der in der Sitzungsvorlage dargestellten Entwurfsplanung durchzuführen und von einer Umweltprüfung gemäß § 13 (3) BauGB abzusehen.

 

Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung entspricht dem Plangebiet der Ursprungsfassung (Anlage 1: „Geltungsbereich“ der 2. Änderung).

Die Anlage 2 präzisiert die „Lage des Änderungsbereichs“ innerhalb des Bebauungsplangebietes.

 

Es wurde festgelegt, dass Anregungen nur zu dem in der Anlage 3: „Bestand und Planung“ dargestellten Planziel „Anpassung (d. h. Aufgabe bzw. Angleichung) der Ausweisung als öffentliche Grünfläche“ zulässig sind.

 

Die öffentliche Auslegung des Planes hat in der Zeit vom 13.10.2008 bis zum 14.11.2008 stattgefunden. Die Träger öffentlicher Belange wurden am 13.10.2008 angeschrieben und aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 14.11.2008 abzugeben.

 

 

 

 

Zu A)

Behandlung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung

 

a)         Behörden und Träger öffentlicher Belange (TÖB)

Im Rahmen der Auslegung hat einzig der Rheinisch-Bergische Kreis eine Stellungnahme zu der vorgesehenen Planänderung abgegeben:

 

Rheinisch-Bergischer Kreis, Bergisch Gladbach                                                           Anlage I

Schreiben vom 13.11.2008

Die Fachbehörden des Rheinisch-Bergischen Kreises und ihre Stellungnahmen:

1.1       Seitens der Unteren Landschaftsbehörde bestehen aus Sicht von Natur und     Landschaft gegen die beabsichtigte Planung grundsätzlich keine Bedenken.

Die Behörde empfiehlt jedoch zu prüfen, inwiefern die Änderung des Flächenzuschnittes der öffentlichen Grünfläche zu einem Kompensationsdefizit gegenüber der Ursprungsbetrachtung führen könnte und dieses ggf. durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren, wie z. B. durch die Inanspruchnahme des städtischen Ökokontos.

Ergebnis der Prüfung/Abwägung:

Der rechnerische Flächenabgleich der Anpassung, d. h. von Aufgabe bzw. Angleichung der Ausweisung als öffentliche Grünfläche, ergab eine ausgeglichene Bilanz. Infolgedessen sind keine Maßnahmen zur Kompensation erforderlich.

 

1.2       Auch aus Sicht der Unteren Umweltschutzbehörde werden keine Bedenken     vorgetragen.

Es wird jedoch gebeten, vor der Umsetzung des Bebauungsplanes die Niederschlagswasserbewirtschaftung entsprechend dem Stand der Technik zu sanieren und das Entwässerungskonzept mit der unteren Umweltschutzbehörde abzustimmen.

Ergebnis der Prüfung/Abwägung:

Dieser Hinweis wurde bereits im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes vorgetragen, -eine entsprechende Rücksprache zwischen dem stellvertretenden Betriebsleiter des Städtischen Abwasserbetriebes, SAW, und dem zuständigen Sachbearbeiter des RBK hat bestätigt, dass dies im Zuge der Realisierung des Bebauungsplanes beachtet werden wird.

 

1.3       Aus Sicht des Kreisstraßenbau- und Unterhaltung, ÖPNV und Verkehr           bestehen, nach Abstimmung mit der Kreispolizeibehörde/Direktion Verkehr,        ebenfalls keine Bedenken.

 

Der Rat der Stadt nimmt die unter den Punkten 1.1 – 1.3 abgegebenen Stellungnahmen der Fachbehörden des Rheinisch Bergischen Kreises zur Kenntnis.

 

 

b)         Öffentlichkeit

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden seitens der Bürgerinnen und Bürger keine Anregungen eingereicht oder vorgetragen.

Der Rat der Stadt nimmt dies zur Kenntnis.

 

 

Kein Beschlussvorschlag zu A) erforderlich

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB wurden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht. Dies wird dem Rat der Stadt zur Kenntnis gegeben. Es ist kein Beschluss erforderlich.

 

 

 

 

Zu B)

Satzungsbeschluss

 

Originalplanzeichnung und Begründung zur 2. Bebauungsplanänderung

Wie bereits ausgeführt, wirkt sich die 2. Änderung nur auf den Planteil des Bebauungsplanes aus. Eine Änderung oder Anpassung der textlichen Festsetzungen ist nicht erforderlich.

Erläuterungen zu Ziel und Zweck sowie den Inhalten der 2. Änderung sind der zugehörigen Begründung einschließlich ihrer Anlagen 1 – 4 zu entnehmen. Diese ist Bestandteil der Anlage II: „2. Änderung Bebauungsplan Nr. 21 Jahnstraße/Unterweg“.

 

Die Originalplanzeichnung wird zu den jeweiligen Sitzungen im Sitzungsraum ausgehängt.

Im Übrigen gelten die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplanes Nr. 21 „Jahnstraße/Unterweg“.

 

Nachdem der Rat der Stadt die unter A) aufgeführten Stellungnahmen bzw. die Tatsache, dass im Verfahren keine Anregungen vorgebracht wurden, zur Kenntnis genommen hat, kann er die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Jahnstraße/Unterweg“ als Satzung beschließen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Jahnstraße/Unterweg“, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, als Satzung gemäß § 10 BauGB. Der Begründung wird zugestimmt.

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

 

Anlage I          Stellungnahme der Behörde, Schreiben des Rheinisch-Bergischen Kreises

Anlage II         2. Änderung Bebauungsplan Nr. 21 „Jahnstraße/Unterweg“

                        Verkleinerte Planzeichnung sowie Begründung

                        einschließlich folgender Anlagen:

Anlage 1:        „Geltungsbereich“ der 2. Änderung

Anlage 2:        „Lage des Änderungsbereiches“

Anlage 3:        „Bestand und Planung“ der 2. Änderung im Maßstab 1: 400

Anlage 4:        „Legende“ zur Planzeichnung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage I_Stgn_RBK (29 KB)      
Anlage 2 2 Anlage II_Planzeichnung_und_Begruendung (2139 KB)