Vorlage - RAT/1500/2008  

 
 
Betreff: Genehmigung eines Eilbeschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.11.2008
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
15.12.2008 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt genehmigt den wegen eines Falles von Dringlichkeit gemäß § 60 Absatz 1 GO NW vom Haupt- und Finanzausschuss gefassten Beschluss vom 17.11.2008, mit welchem beschlossen wurde:

 

Die Dacherneuerung des Kindergartens Am Ecker gem. den Fakten im Sachverhalt bei einem Gesamtauszahlungsbedarf in Höhe von 339.000 € ist auszuführen.

Die Haushaltsmittel werden in Höhe von 70.000 € im Haushaltsjahr 2008 und mit 269.000 € im Haushaltsjahr 2009 kassenwirksam.

Im Haushaltsjahr 2008 ist die Maßnahme mit 70.000 € im konsumtiven Finanzplan als Rückstellung für unterlassene Instandhaltung berücksichtigt. Diese Mittel reichen für die kassenwirksamen Auszahlungen in 2008 aus. Sollten wider Erwarten doch Mehrauszahlungen erforderlich werden, können diese im Wege der gegenseitigen Deckungsfähigkeit beim Produkt 001.012.001 gedeckt werden.

 

Bei der Abwicklung der Sanierung sind gleichzeitig Umbaumaßnahmen zur Schaffung von 6 Plätzen zur Betreuung von Kindern unter 3 Jahren (investiver Auszahlungsaufwand in Höhe von 50.000 €, Zuschüsse 45.000 €, Eigenmittel 5.000 €) mit auszuführen. Um die Aufträge hierfür im Haushaltsjahr 2008 vergeben zu können, werden 50.000 € als außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bei dem Produkt 001.012.002 - Auftrag l 01224003 bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch eine geringere Beanspruchung bei der Verpflichtungsermächtigung für den Auftrag l 12111010 "Ausbau Neuenhaus 563-67".

Sachverhalt:

Sachverhalt der Beschlussvorlage RAT/1495/2008

(diese hat dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung und Beschlussfassung am 17.11.2008 vorgelegen)

 

Allgemeines und bisheriger Sanierungsverlauf

 

Für die Sanierung der Dachfläche im Kindergarten Am Ecker sind 70.000 € im Haushalt 2008 veranschlagt. Die der Veranschlagung zugrunde liegende Planung erstreckte sich auf die Erneuerung der Dachabdichtung der Flach- und Steildachflächen einschl. Erneuerung der Dämmung und Schalung sowie der Lichtkuppeln.

Nach öffentlicher Ausschreibung wurde die Fa. Grefer aus Oberhausen am 29.04.2008 mit den Dachdecker- und Klempnerarbeiten beauftragt.

Mit den Arbeiten wurde am 21.07.2008 begonnen, Teilflächen der Abdichtungsarbeiten wurden ab Ende der 31. KW ausgeführt.

 

Am 14.08.2008 wurde seitens der Fa. Grefer Bedenken gegen die geplante Ausführung wegen bauphysikalischer Mängel angemeldet. Die Bedenken bezogen sich auf den Dampfdiffusionswert der ausgeschriebenen Konstruktion. Zu diesem Zeitpunkt waren jedoch bereits rund zwei Drittel der ausgeschriebenen Dampfbremse eingebaut. Zeitgleich wurden durch die Bauleitung Ausführungsmängel bei der Erstellung der Arbeiten festgestellt. Zur Überprüfung der formulierten Bedenken sowie der von der örtlichen Bauleitung festgestellten Ausführungsmängel wurde ein unabhängiger und vereidigter Sachverständiger mit der Begutachtung der bereits ausgeführten Arbeiten sowie der bauphysikalischen Konstruktionsinhalte beauftragt.

Der Gutachter hat zum Einen die Bedenkenanmeldung des beauftragten Unternehmens als richtig bestätigt, andererseits stellte er eine weitgehend fehlerhafte handwerkliche und von den Flachdachrichtlinien sowie in Teilen von der Ausschreibung abweichende Ausführung durch das Fachunternehmen fest. Hierdurch bedingt müssen die erstellten Dachdeckerarbeiten gänzlich zurückgebaut werden.

 

Durch einen Fachingenieur wurde im Zusammenwirken mit dem beauftragten Gutachter zwischenzeitlich die Entwurfsplanung erstellt. Im Zuge dieser Beplanung hat sich ergeben, dass es sinnvoll ist auch den umlaufenden Dachrand und diverse Anschlüsse an die Dachaufbauten gänzlich zu erneuern. Darüber hinaus ist geplant aus Gründen der Bauphysik zusätzliche Maßnahmen zur Sicherung eines dauerhaft funktionierenden Diffussionsausgleichs zu ergreifen. Hieraus folgt, dass entgegen dem bisherigen Planungsziel lediglich (Sanierung eines bestehenden Daches) nunmehr eine komplette Dacherneuerung umgesetzt werden soll.

 

Aufgrund der nicht fachgerechten Ausführung der bisher durch den Vertragsunternehmer geleisteten Arbeiten kam es wiederholt zu erheblichen Wassereinbrüchen ins Gebäude. Hierdurch wurden diverse innere Bauteile geschädigt. Betroffen sind hiervon besonders die inneren Deckenbekleidungen, welche komplett erneuert werden sollen.

Für die bisher durchgeführten Arbeiten wurden bisher 22.000 € verausgabt. Hieraus folgt, dass an Restmitteln 48.000 € zur Verfügung stehen.

Das Fachamt prüft inwieweit der Unternehmer für entstandene Schäden in Regress genommen werden kann.

 

 


Zusätzliche Maßnahmen zur Schaffung von 6 Platzen zur Betreuung von Kindern unter 3 Jahren

 

Es war geplant im Jahr 2010 im Kindergarten Am Ecker Umbauten vorzunehmen, welche eine Betreuung von 6 Kindern unter 3 Jahren ermöglicht. Hierfür ist ein zusätzlicher Wickelraum und ein gesonderter Schlafraum zu erstellen. Diese Einbauten sind innerhalb des Gebäudes möglich und beziehen sich auf den Ausbau des vorhandenen Geräteraums, den Umbau einer Toilettenanlage und zugehörige Nebenarbeiten. Da der Kindergarten zurzeit nicht genutzt wird und sich aus den Umbaumaßnahmen teilweise erhebliche Einschränkungen des Betriebes ergeben, bietet sich an, die Umbauarbeiten ebenfalls in der Zeit auszuführen, in welcher die Nutzung des Kindergartens ausgelagert ist.

Die Baukosten für die Umbaumaßnahme betragen gem. einer Kostenberechnung 50.000 €. Das Amt für Jugend, Bildung und Sport hat für diese Maßnahme beim Kreisjugendamt für die Einrichtung von 6 neuen Plätzen für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren einen Zuschussantrag gestellt. Für die baulichen Maßnahmen wird ein Zuschuss in Höhe von 90% der Baukosten entspricht 45.000 € erwartet.

 

 

Baukosten und Mittelbedarf

 

Dacherneuerung

 

Der Architekt hat mit Fertigstellung der Entwurfsplanung die Kostenberechnung vorgelegt. Die errechnete Gesamtbaukostenerwartung gliedert sich wie folgt:

 

Gesamtbaukostenerwartung für die Sanierung der Dachflächen und innere Einbauten gem. Kostenberechnung                                                                                                                                       339.000 €

 

hierbei entfallen auf

Gerüst und wetterfeste Einhausung des Gebäudes                                            68.000 €

Dachdeckerarbeiten                                                                                           147.000 €

Sanierung innerer Einbauten (Decken etc.)                                                        60.000 €

Ingenieur- und gutachtliche Leistungen                                                               42.000 €

bereits verausgabt                                                                                                22.000 €

 

Der für die Sanierung des Daches zusätzlich erforderliche Mittelbedarf beträgt:

Gesamtbaukosten                                                                                              339.000 €

zur Verfügung stehende Haushaltsmittel                                                        ./.  70.000 €

Zusätzlicher Mittelbedarf                                                                                    269.000 €

 

Umbaumaßnahme für die Erstellung von 6 Plätzen zur Betreuung von Kindern unter 3 Jahren

 

Mittelbedarf gem. der vorliegenden Kostenberechnung                                                  50.000 €

 

Begründung der Dringlichkeit

 

Aufgrund der wiederholten erheblichen Wassereintritte in das Gebäude konnte eine Nutzung nicht mehr gewährleistet werden. Der Kindergarten wurde zwischenzeitlich in das Gemeindezentrum Hünger ausgelagert. Hier kann der Kindergartenbetrieb für einen engen Zeitrahmen mit erheblichen Einsachränkungen aufrecht erhalten werden. Aus dem hier gegebenen nur provisorischen Betrieb folgen hohe Belastungen nicht nur für die Kinder, sondern vor allem für die pädagogischen Kräfte der Einrichtung. Darüber hinaus ist die Umsetzung des pädagogischen Konzepts in der provisorischen Einrichtung nur mit großen Einschränkungen möglich. Ziel muss von daher sein, die Sanierung des Kindergartens so schnell wie möglich umzusetzen, um eine entsprechend schnelle Rückführung des Kindergartens zu erreichen.

Mit der Leitung des Kindergartens wurde vereinbart, die Renutzung des Kindergartens in Abhängigkeit von äußeren Einflüssen möglichst ab der 5. KW 2009 herzustellen. Hieraus folgt, dass eine Ausschreibung der Arbeiten umgehend erfolgen muss, um den geplanten Fertigstellungstermin nicht zu gefährden. Die Erstellung der Ausschreibung kann jedoch nach den Vorgaben der VOB erst nach erfolgter Mittelbereitstellung erfolgen, da erst zu diesem Zeitpunkt die zugrundeliegenden Vertragsfristen abschließend festgestellt werden können. (VOB/A § 16).

Von daher ist zu weiteren Abwicklung der Maßnahme die Mittelbereitstellung durch eine Dringlichkeitsentscheidung zwingend erforderlich, um den vereinbarten Fertigstellungstermin einhalten zu können.

 

 

Die weiteren Sanierungsleistungen sind gem. der folgenden Zeitschiene geplant:

 

Vorlage der Angebote                                                 bis 48. KW, Fachingenieur, Gutachter

Vergabe                                                                       bis 50. KW, Amt 65

Baubeginn (in Abhängigkeit von der Witterung)         bis 51. KW, Unternehmer

Fertigstellung (in Abhängigkeit Witterung)                  ab 04. KW 2009, Unternehmer

 

 

 

Ergänzung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 17.11.2008 einmütig entsprechend des Beschlussvorschlages der Beschlussvorlage RAT/1495/2008 beschlossen.

 

Da es sich um eine Beschlussfassung unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 1 GO NW gehandelt hat (Eilbeschluss in einer Angelegenheit, die der Beschlussfassung des Rates der Stadt obliegt), ist diese dem Rat der Stadt in dessen nächster Sitzung zur Genehmigung vorzulegen, was hiermit erfolgt.

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

001.012.001 und 001.012.002 (siehe Sachverhalt)

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

370.000

EUR

48.000

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

X

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

X

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Stammbaum:
RAT/1495/2008   Eilbeschluss: Kindergarten Am Ecker: Erneuerung der Dachfläche Umbaumaßnahmen zur Schaffung von 6 Plätzen zur Betreuung von Kindern unter 3 Jahren   Amt für Gebäudewirtschaft   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/1500/2008   Genehmigung eines Eilbeschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.11.2008   Haupt- und Personalamt   Beschlussvorlage öffentlich