Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt genehmigt den
wegen eines Falles von Dringlichkeit gemäß § 60 Absatz 1 GO NW vom Haupt-
und Finanzausschuss gefassten Beschluss vom 17.11.2008, mit welchem beschlossen
wurde: Die Dacherneuerung des Kindergartens
Am Ecker gem. den Fakten im Sachverhalt bei einem Gesamtauszahlungsbedarf in
Höhe von 339.000 € ist auszuführen. Die Haushaltsmittel werden in Höhe
von 70.000 € im Haushaltsjahr 2008 und mit 269.000 € im
Haushaltsjahr 2009 kassenwirksam. Im Haushaltsjahr 2008 ist die
Maßnahme mit 70.000 € im konsumtiven Finanzplan als Rückstellung für
unterlassene Instandhaltung berücksichtigt. Diese Mittel reichen für die
kassenwirksamen Auszahlungen in 2008 aus. Sollten wider Erwarten doch
Mehrauszahlungen erforderlich werden, können diese im Wege der gegenseitigen
Deckungsfähigkeit beim Produkt 001.012.001 gedeckt werden. Bei
der Abwicklung der Sanierung sind gleichzeitig Umbaumaßnahmen zur Schaffung von
6 Plätzen zur Betreuung von Kindern unter 3 Jahren (investiver
Auszahlungsaufwand in Höhe von 50.000 €, Zuschüsse 45.000 €,
Eigenmittel 5.000 €) mit auszuführen. Um die Aufträge hierfür im
Haushaltsjahr 2008 vergeben zu können, werden 50.000 € als
außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bei dem Produkt 001.012.002 -
Auftrag l 01224003 bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch eine geringere
Beanspruchung bei der Verpflichtungsermächtigung für den Auftrag l 12111010
"Ausbau Neuenhaus 563-67". Sachverhalt
der Beschlussvorlage RAT/1495/2008 (diese
hat dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung und Beschlussfassung am
17.11.2008 vorgelegen) Allgemeines und bisheriger
Sanierungsverlauf Für die Sanierung
der Dachfläche im Kindergarten Am Ecker sind 70.000 € im Haushalt 2008
veranschlagt. Die der Veranschlagung zugrunde liegende Planung erstreckte sich
auf die Erneuerung der Dachabdichtung der Flach- und Steildachflächen einschl.
Erneuerung der Dämmung und Schalung sowie der Lichtkuppeln. Nach öffentlicher
Ausschreibung wurde die Fa. Grefer aus Oberhausen am 29.04.2008 mit den
Dachdecker- und Klempnerarbeiten beauftragt. Mit den Arbeiten
wurde am 21.07.2008 begonnen, Teilflächen der Abdichtungsarbeiten wurden ab
Ende der 31. KW ausgeführt. Am 14.08.2008 wurde
seitens der Fa. Grefer Bedenken gegen die geplante Ausführung wegen
bauphysikalischer Mängel angemeldet. Die Bedenken bezogen sich auf den
Dampfdiffusionswert der ausgeschriebenen Konstruktion. Zu diesem Zeitpunkt
waren jedoch bereits rund zwei Drittel der ausgeschriebenen Dampfbremse eingebaut.
Zeitgleich wurden durch die Bauleitung Ausführungsmängel bei der Erstellung der
Arbeiten festgestellt. Zur Überprüfung der formulierten Bedenken sowie der von
der örtlichen Bauleitung festgestellten Ausführungsmängel wurde ein
unabhängiger und vereidigter Sachverständiger mit der Begutachtung der bereits
ausgeführten Arbeiten sowie der bauphysikalischen Konstruktionsinhalte
beauftragt. Der Gutachter hat
zum Einen die Bedenkenanmeldung des beauftragten Unternehmens als richtig
bestätigt, andererseits stellte er eine weitgehend fehlerhafte handwerkliche
und von den Flachdachrichtlinien sowie in Teilen von der Ausschreibung
abweichende Ausführung durch das Fachunternehmen fest. Hierdurch bedingt müssen
die erstellten Dachdeckerarbeiten gänzlich zurückgebaut werden. Durch einen
Fachingenieur wurde im Zusammenwirken mit dem beauftragten Gutachter
zwischenzeitlich die Entwurfsplanung erstellt. Im Zuge dieser Beplanung hat
sich ergeben, dass es sinnvoll ist auch den umlaufenden Dachrand und diverse
Anschlüsse an die Dachaufbauten gänzlich zu erneuern. Darüber hinaus ist
geplant aus Gründen der Bauphysik zusätzliche Maßnahmen zur Sicherung eines
dauerhaft funktionierenden Diffussionsausgleichs zu ergreifen. Hieraus folgt,
dass entgegen dem bisherigen Planungsziel lediglich (Sanierung eines
bestehenden Daches) nunmehr eine komplette Dacherneuerung umgesetzt werden
soll. Aufgrund der nicht
fachgerechten Ausführung der bisher durch den Vertragsunternehmer geleisteten
Arbeiten kam es wiederholt zu erheblichen Wassereinbrüchen ins Gebäude.
Hierdurch wurden diverse innere Bauteile geschädigt. Betroffen sind hiervon
besonders die inneren Deckenbekleidungen, welche komplett erneuert werden
sollen. Für die bisher
durchgeführten Arbeiten wurden bisher 22.000 € verausgabt. Hieraus folgt,
dass an Restmitteln 48.000 € zur Verfügung stehen. Das Fachamt prüft inwieweit der Unternehmer für entstandene Schäden in Regress genommen werden kann. Zusätzliche
Maßnahmen zur Schaffung von 6 Platzen zur Betreuung von Kindern unter 3 Jahren Es war geplant im
Jahr 2010 im Kindergarten Am Ecker Umbauten vorzunehmen, welche eine Betreuung
von 6 Kindern unter 3 Jahren ermöglicht. Hierfür ist ein zusätzlicher
Wickelraum und ein gesonderter Schlafraum zu erstellen. Diese Einbauten sind innerhalb
des Gebäudes möglich und beziehen sich auf den Ausbau des vorhandenen
Geräteraums, den Umbau einer Toilettenanlage und zugehörige Nebenarbeiten. Da
der Kindergarten zurzeit nicht genutzt wird und sich aus den Umbaumaßnahmen
teilweise erhebliche Einschränkungen des Betriebes ergeben, bietet sich an, die
Umbauarbeiten ebenfalls in der Zeit auszuführen, in welcher die Nutzung des
Kindergartens ausgelagert ist. Die Baukosten für
die Umbaumaßnahme betragen gem. einer Kostenberechnung 50.000 €. Das Amt
für Jugend, Bildung und Sport hat für diese Maßnahme beim Kreisjugendamt für
die Einrichtung von 6 neuen Plätzen für die Betreuung von Kindern unter 3
Jahren einen Zuschussantrag gestellt. Für die baulichen Maßnahmen wird ein
Zuschuss in Höhe von 90% der Baukosten entspricht 45.000 € erwartet. Baukosten und
Mittelbedarf Dacherneuerung Der Architekt hat
mit Fertigstellung der Entwurfsplanung die Kostenberechnung vorgelegt. Die
errechnete Gesamtbaukostenerwartung gliedert sich wie folgt: Gesamtbaukostenerwartung
für die Sanierung der Dachflächen und innere Einbauten gem. Kostenberechnung 339.000
€ hierbei entfallen
auf Gerüst und
wetterfeste Einhausung des Gebäudes 68.000
€ Dachdeckerarbeiten 147.000
€ Sanierung innerer
Einbauten (Decken etc.)
60.000 € Ingenieur- und
gutachtliche Leistungen 42.000
€ bereits verausgabt 22.000
€ Der für die
Sanierung des Daches zusätzlich erforderliche Mittelbedarf beträgt: Gesamtbaukosten 339.000
€ zur Verfügung stehende
Haushaltsmittel ./. 70.000 € Zusätzlicher
Mittelbedarf 269.000
€ Umbaumaßnahme für
die Erstellung von 6 Plätzen zur Betreuung von Kindern unter 3 Jahren Mittelbedarf gem.
der vorliegenden Kostenberechnung 50.000
€ Begründung der
Dringlichkeit Aufgrund der
wiederholten erheblichen Wassereintritte in das Gebäude konnte eine Nutzung
nicht mehr gewährleistet werden. Der Kindergarten wurde zwischenzeitlich in das
Gemeindezentrum Hünger ausgelagert. Hier kann der Kindergartenbetrieb für einen
engen Zeitrahmen mit erheblichen Einsachränkungen aufrecht erhalten werden. Aus
dem hier gegebenen nur provisorischen Betrieb folgen hohe Belastungen nicht nur
für die Kinder, sondern vor allem für die pädagogischen Kräfte der Einrichtung.
Darüber hinaus ist die Umsetzung des pädagogischen Konzepts in der
provisorischen Einrichtung nur mit großen Einschränkungen möglich. Ziel muss
von daher sein, die Sanierung des Kindergartens so schnell wie möglich
umzusetzen, um eine entsprechend schnelle Rückführung des Kindergartens zu
erreichen. Mit der Leitung des
Kindergartens wurde vereinbart, die Renutzung des Kindergartens in Abhängigkeit
von äußeren Einflüssen möglichst ab der 5. KW 2009 herzustellen. Hieraus folgt,
dass eine Ausschreibung der Arbeiten umgehend erfolgen muss, um den geplanten
Fertigstellungstermin nicht zu gefährden. Die Erstellung der Ausschreibung kann
jedoch nach den Vorgaben der VOB erst nach erfolgter Mittelbereitstellung
erfolgen, da erst zu diesem Zeitpunkt die zugrundeliegenden Vertragsfristen
abschließend festgestellt werden können. (VOB/A § 16). Von daher ist zu
weiteren Abwicklung der Maßnahme die Mittelbereitstellung durch eine
Dringlichkeitsentscheidung zwingend erforderlich, um den vereinbarten
Fertigstellungstermin einhalten zu können. Die weiteren
Sanierungsleistungen sind gem. der folgenden Zeitschiene geplant: Vorlage der Angebote bis
48. KW, Fachingenieur, Gutachter Vergabe bis
50. KW, Amt 65 Baubeginn (in Abhängigkeit von der
Witterung) bis 51. KW, Unternehmer Fertigstellung (in Abhängigkeit Witterung) ab 04. KW 2009, Unternehmer Ergänzung: Der
Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 17.11.2008 einmütig
entsprechend des Beschlussvorschlages der Beschlussvorlage RAT/1495/2008
beschlossen. Da
es sich um eine Beschlussfassung unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 1 GO NW
gehandelt hat (Eilbeschluss in einer Angelegenheit, die der Beschlussfassung
des Rates der Stadt obliegt), ist diese dem Rat der Stadt in dessen nächster
Sitzung zur Genehmigung vorzulegen, was hiermit erfolgt.
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