Vorlage - RAT/1504/2008  

 
 
Betreff: Kanal- und Straßenausbau der Ortslage Oberwinkelhausen
Hier: Mitteilung über Mehrausgaben gemäß § 24 GemHVO
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
01.12.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
15.12.2008 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt die Erhöhung des Gesamtausgabebedarfs bei dem Auftragssachkonto

I 12112007 „Ausbau Oberwinkelhausen“

 

Von 1.005.000,00 €    um 168.000,00 €   auf 1.173.000,00 €

 

gemäß § 24 Abs. 2 GemHVO zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt beschließt die  Mehrauszahlungen bei dem Auftragssachkonto

I 12112007 „Ausbau Oberwinkelhausen“ im Haushaltsplan 2009 bereitzustellen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Nach § 24 Abs. 2 GemHVO und entsprechender Dienstanweisung ist der Rat der Stadt zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass sich die Gesamtausgaben einer Maßnahme des Vermögenshaushaltes/Finanzplanes nicht nur geringfügig erhöhen werden.

 

Die Stadt Wermelskirchen hat die Wertgrenzen in der „Dienstanweisung für die Durchführung des § 24 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)“ und in den „Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling“ festgelegt. Als nicht geringfügig im Sinne des § 24 GemHVO gelten Kostenerhöhungen bei einer Einzelmaß­nahme des Vermögenshaushaltes um mehr als 10 % sofern sie den Betrag von 30.000 € übersteigen. Kostenerhöhungen von über 75.000 € sind in jedem Fall als nicht geringfügig anzusehen.

 

Die vorgenannten Wertgrenzen werden bei der Straßenbaumaßnahme „Oberwinkelhausen“ auf jeden Fall überschritten, so dass hiermit die dann vorgeschriebene Information des Rates gemäß § 24 GemHVO erfolgt.

 

 

Beschreibung der Maßnahme und Begründung der Mehrkosten:

 

Der Kanal- und Straßenbau für den Bereich “Ortslage Oberwinkelhausen“ wurde in der  Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 26.04.06 (RAT/0672/2006) beschlossen (Ausbaubeschluss).

 

Nach der Fertigstellung der Ausführungsplanung fand im November 2006 die öffentliche Ausschreibung für dieses Projekt statt. Hierbei zeigte sich, dass die Baukosten höher sind als die in der Planung und der entsprechenden Haushaltsanmeldung.

In Folge dessen erfolgte eine Mitteilung nach § 29 GemHVO (alt) im Rat der Stadt am 26.03.2007 (siehe RAT/0881/2007).

Hier wurde der Gesamtausgabebedarf auf 1.005.000 € mitgeteilt.

 

Aufgrund der defizitären Ingenieurleistungen (hier: Kostenberechnung, Ausführungsplanung und Vorbereitung zur Vergabe / bis einschließlich LPH 6) hat die Stadtverwaltung bereits die Konsequenz gezogen und den gültigen Ingenieurvertrag des planenden Ing.-Büros gekündigt.

 

Nach der Submission und in Vorbereitung des Baubeginns wurde die örtliche Bauleitung an ein anderes Ing.-Büro beauftragt.

Die Baumaßnahme begann im Frühsommer 2007. Die Bauarbeiten für die Kanal- und Straßenbauarbeiten in der Ortslage Oberwinkelhausen haben rd. ein Jahr gedauert (einschl. der Verlegung von umfangreichen Versorgungsleitungen).

Aufgrund der vielen Restarbeiten fand die Schlussabnahme erst am 14.11.2008 statt.

Die Schlussrechnung der Baufirma liegt für die Bauarbeiten in der Ortslage (Innenbereich) noch nicht vor.

Nach den  Arbeiten im Innenbereich fanden noch Sanierungsarbeiten (Oberflächenerneuerungen) auf der Zufahrtstraße (zwischen Haid und der Ortslage) statt.

Die Durchführung dieser Arbeiten, wurde u.a. aufgrund der Verlegung der Ent- und Versorgungsleitungen in diesem Bereich notwendig.

Diese Kosten fallen aber auf dem zugehörigen Auftragssachkonto (Oberflächenerneuerung) an.

 

Nach der jetzigen Kostenzusammenstellung (und unter Berücksichtigung des jetzigen Controllingstandes) betragen die für die BauGB-Maßnahme rd.168.000 €.

 

Die Mehrkosten teilen sich in verschiedene Teilbereiche auf:

 

- Baukosten                                                                                         112.000 €

- Ingenieurkosten / Vermessungskosten                                              48.000 €

- Begrünung                                                                                            8.000 €

                                                                                                            ------------

Summe                                                                                              168.000 €

 

Da die Schlussrechnung noch nicht vorliegt und die Prüfung sehr wahrscheinlich sehr aufwendig wird, werden in 2008 keine Kosten mehr für den Bauauftrag anfallen.

 

Ein Teil der Mehrkosten begründet sich aus einer Mengenmehrung, die im Leistungsverzeichnis des planenden Ing.-Büros nicht berücksichtigt wurden.

Ein anderer Teil sind Mehrkosten die sich aus der Baustelle (örtliche Lage und situationsbedingte Baugründe) ergeben.

 

Es erfolgt eine weitere Darstellung der vorliegenden Problematik (defizitäre Planunterlagen und mangelhafte Erstellung des Leistungsverzeichnisses).

 

Die Arbeiten in Oberwinkelhausen wurden auf der Grundlage der Planunterlagen und des Leistungsverzeichnisses des ersten Ingenieurbüros durchgeführt.

 

Schon zu Beginn der Bauausführung stellte sich heraus, dass in den Vorbemerkungen zum Bauablauf eine technische Beschreibung sowie die Beschreibung des Bauablaufes unzureichend ist und ein Bezug auf die nachfolgenden Leistungstexte nur schwer herzustellen ist.

Die Verkehrssicherung und Verkehrsführung während der Bauzeit ist nur unzureichend beschrieben. Die Positionen des Leistungsverzeichnisses waren teilweise nicht anwendbar.

Auch fehlen jegliche Hinweise auf Erschwernisse bei den Bauarbeiten die sich durch die örtliche Situation ergeben. Erschwernisse konnten daher nur über Nachträge vergütet werden, so dass die ausgeschriebenen Vordersätze von Positionen überzogen wurden.

 

Das Leistungsverzeichnis für Los 3 Straßenbau Bereich A hat ca. 260 Positionsbeschreibungen.

Von dieser Gesamtanzahl wurden ca. 85 Positionen nicht benötigt und in der Rechnung nicht aufgeführt. Jedoch wurden aus anderen Losen 22 Positionen herangezogen, da die Eindeutigkeit der ca. 180 verbleibenden Positionen des Loses 3 nicht ausreichend war.

 

Das nachfolgende Ing.-Büro (Bauleitende Büro) hatte den Auftrag bei diesem Projekt unter Berücksichtigung der hier äußeren Umstände die Kostenkontrolle besonders zu berücksichtigen.

Aufgrund der verschiedenen Positionen konnte dieses nur mühsam und nachgeschaltet auf der Basis des Gesamtleistungsverzeichnisses aufgestellt werden. Die Baufirma hat die Rechnungen (Abschlagszahlungen) bei diesem Projekt aber teilweise sehr spät erstellt und eingereicht.

Weiterhin wurden fehlende Positionen durch ca. 60 Nachträge ergänzt und die Planung in wesentlichen Detailpunkten abgeändert und überplant.

 

Die Darstellung der baulichen Mehrkosten gliedert sich im wesentlichen in nachfolgend aufgelistete Zusammenstellung.

 

1. Aufrechterhaltung des Verkehrs und Verkehrssicherung:

 

Der Ausbau des Kanals und der Ausbau der Straße wurde aus Gründen der Verkehrssicherung und der Aufrechterhaltung des Anliegerverkehrs zeitversetzt durchgeführt.

Es wurde festgesetzt, dass nach Abtrag der bit. Tragschicht, der mit der Tragschicht durchmischten Schotterschicht, der vorh. verbleibende Oberbau als Fahrbahn erhalten bleibt. Zur Herstellung der Kanäle wurde der verbleibende Oberbau abgetragen und anschließend durch Schotter ersetzt.

Beim nachfolgenden Ausbau der Straße musste diese Tragschicht wieder aufgenommen und entsorgt werden.

 

Zur Sicherung der Zufahrt von Feuerwehr und Rettungsdiensten wurde beim Ausbau der Planstraße Bereich B eine Umfahrung über die westlich gelegene Feldwegparzelle durch Einsatz von Schotteroberbau hergestellt.

 

Weiterhin wurden die Kanalbaugruben (Regenwasser) infolge der räumlichen Enge aus Sicherheitsgründen in der Nacht mit Stahlplatten abgedeckt, und die entsprechenden Vordersätze der Positionen des Leistungsverzeichnisse, überschritten.

 

Die hieraus resultierenden Mehrkosten betragen brutto ca. 32.500,00 €

 

 

2. Schlechtwetterbedingte Mehrkosten durch Austausch von eingebauten    

    Oberbaumaterial sowie Sicherung der Baustelle während der Weihnachtsferien.

 

Durch anhaltende Vernässung des Oberbaumaterials infolge anhaltenden Regens wurde es in Teilbereichen notwendig, bereits eingebautes Oberbaumaterial (Frostschutzkies und Schotter) wiederholt zu ersetzen.

Zur Sicherung der Befahrbahrkeit der Straßen während der Weihnachtsfeiertage wurde ebenfalls Oberbaumaterial eingebaut, das durch die anhaltend schlechte Witterung wieder ausgebaut und durch neues Material ersetzt wurde.

 

Die hieraus resultierenden Mehrkosten betragen brutto ca. 8.800,00 €

 

 

3. Nachfolgende Auflagen der Unteren Wasserbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises   

    (Schriftverkehr vom 15.10.2007) sowie Nachträge zum Ausbau der Becken

 

Planbereich A:

Die Zielsetzung der zusätzlichen Auflagen des Rheinisch-Bergischen Kreises war, die ökologische Wertigkeit der Versickerungsanlage, des Quellbereiches und des anschließenden Teiches zu steigern.

 

Die notwendigen Arbeiten wurden unter der Aufsicht des Landschaftsarchitekten durchgeführt. Die Arbeiten wurden größtenteils in Handarbeit bzw. unter Maschineneinsatz in schwierigem Gelände im Stundenlohn durchgeführt.

 

Zusätzlich wurde der Bachlauf und der Durchlass durch vermehrten Einbau von Bachpflaster nach Angabe der Unteren Wasserbehörde ökologisch aufgewertet.

 

Zusätzlich wurde es erforderlich, wegen mangelnder Sickerfähigkeit der Böden im Quellbereich im Bereich des ausgebauten Sickerbeckens eine Dränage einzubauen.

 

 

Planbereich B:

Weiterhin wurde für das Becken im Planbereich B ein zusätzlicher Notüberlauf eingebaut.

Ebenfalls entstanden Mehrkosten für beide Becken durch die geänderte Ausführung der Zaun- und Toranlagen.

 

Die hieraus resultierenden Mehrkosten betragen brutto ca. 42.000,00 €

 

4. Winkelstützmauer und Mulde im Bereich der Engstelle Zufahrt Haid im Bereich der 

    Ortslage.

 

Im Bereich der Ortslage Oberwinkelhausen wurde der Einbau einer Stützmauer notwendig. Weiterhin war es erforderlich die privaten Oberflächenwässer in einer separaten Mulde vor der Winkelstützmauer abzuleiten.

 

Die hieraus resultierenden Mehrkosten betragen brutto ca. 15.500,00 €

 

5. Teerhaltige Stoffe

 

Der Massenansatz für die Entsorgung des teerkontaminierten Materials hat sich infolge des gewählten Ausbaus erhöht. Es wurde hierzu ein Mischpreis als Nachtrag vereinbart.

 

Die hieraus resultierenden Mehrkosten betragen brutto ca. 7.500,00 €

 

6. sonstige Mehrkosten

 

- Im Planbereich B wurde zur Ableitung des Oberflächenwassers eine zusätzliche Rigole 

  eingebaut.

- Die Anzahl der Straßenabläufe wurde erhöht und durch zusätzliche Bergeinläufe ergänzt.

- Im Bereich einer Zufahrt waren besondere Angleichungsarbeiten erforderlich.

- zusätzliche Angleichungsarbeiten an vorh. Wegeparzellen 

 

Die hieraus resultierenden Mehrkosten betragen brutto ca. 5.500,00 €

 

 

Zusammenstellung der voraussichtlichen baulichen Mehrkosten brutto

 

1.      Aufrechterhaltung Verkehrssicherung:                               32.500 €

2.      schlechtwetterbedingte Mehrkosten                                     8.800 €

3.      unteren Wasserbehörde Ausbau der Becken                    42.000 €

4.      Winkelstützmauer und Mulde                                             15.500 €

5.      Teerhaltige Stoffe                                                                  7.500 €

6.      sonstige Mehrkosten                                                             5.500 €

Mehrkosten brutto       ca.                                                       111.800 €

rd.                                                        112.000 €

 

Hinzukommen die Kosten für eine umfangreiche Schlussvermessung (viele Teilstücke und notwendige Grunderwerbsvermessungen) und die, bedingt durch die Erhöhung der Baukosten, angepassten Bauleitungskosten von

 ca.                                            48.000 €

 

Weiterhin sind zusätzliche Begrünungskosten bei einem Versickerungsbecken erforderlich

                                                ca.                                               8.000 €       

  

Somit ergeben sich die Mehrkosten von rd.                           168.000 €

 

 

 

 

 

Eine mögliche Regressforderung gegenüber dem ersten Ingenieurbüro wurde bereits geprüft. Ein Schaden kann kaum nachgewiesen werden, da es sich bei den Mehrkosten um „Sowieso-Kosten“ handelt.

 

Auf Grund der geschilderten Situation ergeben sich folgende Mehrkosten, die hiermit gemäß

§ 24 Abs. 2 GemHVO  bekannt gegeben werden:

 

 

Gesamtausgabebedarf neu                                    1.173.000,00 €

 

Gesamtausgabebedarf alt:                                     1.005.000,00 €

 

Mehrbedarf:                                                                168.000,00 €

 

Der größte Teil der Mehrkosten von 168.000 €  sind erschließungsbeitragsfähig.

 

 

Die  Mehrauszahlungen sind bei dem Auftragssachkonto

I 12112007 „Ausbau Oberwinkelhausen“ im Haushaltsplan 2009 bereitzustellen.

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 I 12113001

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

1.173.000

EUR

812.000

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

x

Nein

 

Siehe Sachverhalt

 

Datum, Unterschrift