Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Erhöhung des Gesamtausgabebedarfs bei dem
Auftragssachkonto I 12112007 „Ausbau Oberwinkelhausen“ Von 1.005.000,00 € um 168.000,00 € auf 1.173.000,00 € gemäß § 24 Abs. 2 GemHVO zur Kenntnis. Der Rat der Stadt beschließt die Mehrauszahlungen bei dem Auftragssachkonto I 12112007 „Ausbau Oberwinkelhausen“ im
Haushaltsplan 2009 bereitzustellen. Sachverhalt: Nach § 24 Abs. 2 GemHVO und
entsprechender Dienstanweisung ist der Rat der Stadt zu unterrichten, wenn sich
abzeichnet, dass sich die Gesamtausgaben einer Maßnahme des
Vermögenshaushaltes/Finanzplanes nicht nur geringfügig erhöhen werden. Die Stadt Wermelskirchen hat die
Wertgrenzen in der „Dienstanweisung für die Durchführung des § 24 der
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)“ und in den „Richtlinien für
die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling“ festgelegt. Als nicht
geringfügig im Sinne des § 24 GemHVO gelten Kostenerhöhungen bei einer
Einzelmaßnahme des Vermögenshaushaltes um mehr als 10 % sofern sie den Betrag
von 30.000 € übersteigen. Kostenerhöhungen von über 75.000 € sind
in jedem Fall als nicht geringfügig anzusehen. Die vorgenannten Wertgrenzen werden
bei der Straßenbaumaßnahme „Oberwinkelhausen“ auf jeden Fall
überschritten, so dass hiermit die dann vorgeschriebene Information des Rates
gemäß § 24 GemHVO erfolgt. Beschreibung der Maßnahme und Begründung
der Mehrkosten:
Der Kanal-
und Straßenbau für den Bereich “Ortslage Oberwinkelhausen“ wurde in
der Sitzung des Ausschusses für
Stadtentwicklung und Verkehr am 26.04.06 (RAT/0672/2006) beschlossen
(Ausbaubeschluss). Nach der Fertigstellung der
Ausführungsplanung fand im November 2006 die öffentliche Ausschreibung für
dieses Projekt statt. Hierbei zeigte sich, dass die Baukosten höher sind als
die in der Planung und der entsprechenden Haushaltsanmeldung. In Folge
dessen erfolgte eine Mitteilung nach § 29 GemHVO (alt) im Rat der Stadt am
26.03.2007 (siehe RAT/0881/2007). Hier wurde
der Gesamtausgabebedarf auf 1.005.000 € mitgeteilt. Aufgrund der defizitären
Ingenieurleistungen (hier: Kostenberechnung, Ausführungsplanung und
Vorbereitung zur Vergabe / bis einschließlich LPH 6) hat die Stadtverwaltung
bereits die Konsequenz gezogen und den gültigen Ingenieurvertrag des planenden
Ing.-Büros gekündigt. Nach der
Submission und in Vorbereitung des Baubeginns wurde die örtliche Bauleitung an
ein anderes Ing.-Büro beauftragt. Die
Baumaßnahme begann im Frühsommer 2007. Die Bauarbeiten für die Kanal- und
Straßenbauarbeiten in der Ortslage Oberwinkelhausen haben rd. ein Jahr gedauert
(einschl. der Verlegung von umfangreichen Versorgungsleitungen). Aufgrund
der vielen Restarbeiten fand die Schlussabnahme erst am 14.11.2008 statt. Die
Schlussrechnung der Baufirma liegt für die Bauarbeiten in der Ortslage
(Innenbereich) noch nicht vor. Nach
den Arbeiten im Innenbereich fanden noch
Sanierungsarbeiten (Oberflächenerneuerungen) auf der Zufahrtstraße (zwischen
Haid und der Ortslage) statt. Die
Durchführung dieser Arbeiten, wurde u.a. aufgrund der Verlegung der Ent- und
Versorgungsleitungen in diesem Bereich notwendig. Diese
Kosten fallen aber auf dem zugehörigen Auftragssachkonto
(Oberflächenerneuerung) an. Nach der
jetzigen Kostenzusammenstellung (und unter Berücksichtigung des jetzigen
Controllingstandes) betragen die für die BauGB-Maßnahme rd.168.000 €. Die
Mehrkosten teilen sich in verschiedene Teilbereiche auf: - Baukosten
112.000
€ -
Ingenieurkosten / Vermessungskosten 48.000 € -
Begrünung 8.000 € ------------ Summe
168.000
€ Da die Schlussrechnung noch nicht vorliegt und die Prüfung
sehr wahrscheinlich sehr aufwendig wird, werden in 2008 keine Kosten mehr für
den Bauauftrag anfallen. Ein Teil
der Mehrkosten begründet sich aus einer Mengenmehrung, die im
Leistungsverzeichnis des planenden Ing.-Büros nicht berücksichtigt wurden. Ein anderer
Teil sind Mehrkosten die sich aus der Baustelle (örtliche Lage und situationsbedingte
Baugründe) ergeben. Es erfolgt
eine weitere Darstellung der vorliegenden Problematik (defizitäre
Planunterlagen und mangelhafte Erstellung des Leistungsverzeichnisses). Die Arbeiten in Oberwinkelhausen wurden auf der Grundlage
der Planunterlagen und des Leistungsverzeichnisses des ersten Ingenieurbüros
durchgeführt. Schon zu Beginn der Bauausführung stellte sich heraus, dass
in den Vorbemerkungen zum Bauablauf eine technische Beschreibung sowie die
Beschreibung des Bauablaufes unzureichend ist und ein Bezug auf die
nachfolgenden Leistungstexte nur schwer herzustellen ist. Die Verkehrssicherung und Verkehrsführung während der
Bauzeit ist nur unzureichend beschrieben. Die Positionen des
Leistungsverzeichnisses waren teilweise nicht anwendbar. Auch fehlen jegliche Hinweise auf Erschwernisse bei den
Bauarbeiten die sich durch die örtliche Situation ergeben. Erschwernisse
konnten daher nur über Nachträge vergütet werden, so dass die ausgeschriebenen
Vordersätze von Positionen überzogen wurden. Das Leistungsverzeichnis für Los 3 Straßenbau Bereich A hat
ca. 260 Positionsbeschreibungen. Von dieser Gesamtanzahl wurden ca. 85 Positionen nicht
benötigt und in der Rechnung nicht aufgeführt. Jedoch wurden aus anderen Losen
22 Positionen herangezogen, da die Eindeutigkeit der ca. 180 verbleibenden
Positionen des Loses 3 nicht ausreichend war. Das
nachfolgende Ing.-Büro (Bauleitende Büro) hatte den Auftrag bei diesem Projekt
unter Berücksichtigung der hier äußeren Umstände die Kostenkontrolle besonders
zu berücksichtigen. Aufgrund
der verschiedenen Positionen konnte dieses nur mühsam und nachgeschaltet auf
der Basis des Gesamtleistungsverzeichnisses aufgestellt werden. Die Baufirma hat
die Rechnungen (Abschlagszahlungen) bei diesem Projekt aber teilweise sehr spät
erstellt und eingereicht. Weiterhin wurden fehlende Positionen durch ca. 60 Nachträge
ergänzt und die Planung in wesentlichen Detailpunkten abgeändert und überplant.
Die Darstellung der baulichen Mehrkosten gliedert sich im
wesentlichen in nachfolgend aufgelistete Zusammenstellung. 1. Aufrechterhaltung des Verkehrs und Verkehrssicherung: Der Ausbau des Kanals und der Ausbau der Straße wurde aus
Gründen der Verkehrssicherung und der Aufrechterhaltung des Anliegerverkehrs
zeitversetzt durchgeführt. Es wurde festgesetzt, dass nach Abtrag der bit. Tragschicht,
der mit der Tragschicht durchmischten Schotterschicht, der vorh. verbleibende
Oberbau als Fahrbahn erhalten bleibt. Zur Herstellung der Kanäle wurde der
verbleibende Oberbau abgetragen und anschließend durch Schotter ersetzt. Beim nachfolgenden Ausbau der Straße musste diese
Tragschicht wieder aufgenommen und entsorgt werden. Zur Sicherung der Zufahrt von Feuerwehr und Rettungsdiensten
wurde beim Ausbau der Planstraße Bereich B eine Umfahrung über die westlich
gelegene Feldwegparzelle durch Einsatz von Schotteroberbau hergestellt. Weiterhin wurden die Kanalbaugruben (Regenwasser) infolge
der räumlichen Enge aus Sicherheitsgründen in der Nacht mit Stahlplatten
abgedeckt, und die entsprechenden Vordersätze der Positionen des
Leistungsverzeichnisse, überschritten. Die hieraus resultierenden Mehrkosten betragen brutto ca. 32.500,00 €
2. Schlechtwetterbedingte Mehrkosten durch Austausch von
eingebauten Oberbaumaterial
sowie Sicherung der Baustelle während der Weihnachtsferien. Durch anhaltende Vernässung des Oberbaumaterials infolge
anhaltenden Regens wurde es in Teilbereichen notwendig, bereits eingebautes
Oberbaumaterial (Frostschutzkies und Schotter) wiederholt zu ersetzen. Zur Sicherung der Befahrbahrkeit der Straßen während der
Weihnachtsfeiertage wurde ebenfalls Oberbaumaterial eingebaut, das durch die
anhaltend schlechte Witterung wieder ausgebaut und durch neues Material ersetzt
wurde. Die hieraus resultierenden Mehrkosten betragen brutto ca. 8.800,00 €
3. Nachfolgende Auflagen der Unteren Wasserbehörde des
Rheinisch-Bergischen Kreises (Schriftverkehr
vom 15.10.2007) sowie Nachträge zum Ausbau der Becken Planbereich A: Die Zielsetzung der zusätzlichen Auflagen des
Rheinisch-Bergischen Kreises war, die ökologische Wertigkeit der
Versickerungsanlage, des Quellbereiches und des anschließenden Teiches zu
steigern. Die notwendigen Arbeiten wurden unter der Aufsicht des
Landschaftsarchitekten durchgeführt. Die Arbeiten wurden größtenteils in
Handarbeit bzw. unter Maschineneinsatz in schwierigem Gelände im Stundenlohn
durchgeführt. Zusätzlich wurde der Bachlauf und der Durchlass durch
vermehrten Einbau von Bachpflaster nach Angabe der Unteren Wasserbehörde
ökologisch aufgewertet. Zusätzlich wurde es erforderlich, wegen mangelnder
Sickerfähigkeit der Böden im Quellbereich im Bereich des ausgebauten
Sickerbeckens eine Dränage einzubauen. Planbereich B: Weiterhin wurde für das Becken im Planbereich B ein
zusätzlicher Notüberlauf eingebaut. Ebenfalls entstanden Mehrkosten für beide Becken durch die
geänderte Ausführung der Zaun- und Toranlagen. Die hieraus resultierenden Mehrkosten betragen brutto ca. 42.000,00 €
4. Winkelstützmauer und Mulde im Bereich
der Engstelle Zufahrt Haid im Bereich der
Ortslage. Im Bereich der Ortslage Oberwinkelhausen wurde der Einbau
einer Stützmauer notwendig. Weiterhin war es erforderlich die privaten
Oberflächenwässer in einer separaten Mulde vor der Winkelstützmauer abzuleiten.
Die hieraus resultierenden Mehrkosten betragen brutto ca. 15.500,00 €
5. Teerhaltige Stoffe Der Massenansatz für die Entsorgung des teerkontaminierten
Materials hat sich infolge des gewählten Ausbaus erhöht. Es wurde hierzu ein
Mischpreis als Nachtrag vereinbart. Die hieraus resultierenden Mehrkosten betragen brutto ca. 7.500,00 €
6. sonstige Mehrkosten - Im Planbereich B wurde zur Ableitung des
Oberflächenwassers eine zusätzliche Rigole
eingebaut. - Die Anzahl der Straßenabläufe wurde erhöht und durch
zusätzliche Bergeinläufe ergänzt. - Im Bereich einer Zufahrt waren besondere
Angleichungsarbeiten erforderlich. - zusätzliche Angleichungsarbeiten an vorh.
Wegeparzellen Die hieraus resultierenden Mehrkosten betragen brutto ca. 5.500,00 €
Zusammenstellung der voraussichtlichen baulichen Mehrkosten
brutto 1.
Aufrechterhaltung
Verkehrssicherung: 32.500 € 2.
schlechtwetterbedingte
Mehrkosten 8.800 € 3.
unteren
Wasserbehörde Ausbau der Becken 42.000 € 4.
Winkelstützmauer und Mulde 15.500 € 5.
Teerhaltige Stoffe 7.500
€ 6.
sonstige Mehrkosten 5.500 € Mehrkosten brutto ca. 111.800
€ rd. 112.000
€ Hinzukommen die Kosten für eine umfangreiche
Schlussvermessung (viele Teilstücke und notwendige Grunderwerbsvermessungen)
und die, bedingt durch die Erhöhung der Baukosten, angepassten
Bauleitungskosten von ca. 48.000 € Weiterhin sind zusätzliche Begrünungskosten bei einem
Versickerungsbecken erforderlich ca. 8.000 € Somit ergeben sich die Mehrkosten von
rd. 168.000
€ Eine mögliche
Regressforderung gegenüber dem ersten Ingenieurbüro wurde bereits geprüft. Ein
Schaden kann kaum nachgewiesen werden, da es sich bei den Mehrkosten um
„Sowieso-Kosten“ handelt. Auf Grund
der geschilderten Situation ergeben sich folgende Mehrkosten, die hiermit gemäß § 24 Abs. 2
GemHVO bekannt gegeben werden: Gesamtausgabebedarf
neu 1.173.000,00
€ Gesamtausgabebedarf
alt: 1.005.000,00
€ Mehrbedarf: 168.000,00
€ Der größte Teil der Mehrkosten von
168.000 € sind
erschließungsbeitragsfähig. Die Mehrauszahlungen
sind bei dem Auftragssachkonto I 12112007 „Ausbau
Oberwinkelhausen“ im Haushaltsplan 2009 bereitzustellen.
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