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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 85 Abs. 1 Satz 2 GO NRW eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 55.477,88 € beim Auftrag I02091101 „Rettungsdienst“. Die Deckung erfolgt durch Nichtinanspruchnahme bei dem Produkt I12111010 01000 7852000 „Neuenhaus 53-67“. Sachverhalt: Das Notarzteinsatzfahrzeug der Stadt Wermelskirchen hatte Ende Oktober 2008 einen Verkehrsunfall. Das Fahrzeug wurde dabei so stark beschädigt, dass eine Reparatur nicht mehr möglich ist. Daher ist eine Ersatzbeschaffung erforderlich. Das Fahrzeug war Vollkasko versichert. Die Höhe der Versicherungsleistung konnte bisher von der Versicherung nicht benannt werden. Im Rahmen einer Freihändigen Vergabe nach VOL/A hat die Auswertung der Angebote ergeben, dass die vorgesehene Ersatzbeschaffung 55.477,88 € kostet. Mit der Herstellung und Auslieferung des Fahrzeuges ist im Jahre 2008 nicht mehr zu rechnen. Für die Auftragsvergabe ist gemäß § 85 Abs. 1 Satz 2 GO NRW eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung erforderlich. Die Deckung erfolgt durch eine entsprechende Nichtinanspruchnahme bei dem Produkt I12111010 01000 7852000 „Neuenhaus 53-67“.
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