Vorlage - RAT/1508/2008  

 
 
Betreff: Verkauf städtischer Immobilien; hier: Sachstandsbericht
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: von Foller, Achim
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
15.12.2008 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zum Verkauf städtischer Immobilien zur Kenntnis.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Das Amt für Gebäudewirtschaft hat im Entwurf ein internes Konzept erstellt, in dem Aussagen über den Verkauf städtischer Immobilien getroffen werden. Dieses Konzept wird derzeit innerhalb der Stadtverwaltung abgestimmt, da hier mehrere Ämter beteiligt sind:

·                     Amt für Gebäudewirtschaft                                         - Bau und Unterhaltung

·                     Ordnungsamt                                                              - Obdachlose

·                     Sozialamt                                                                    - Aussiedler, Asylbewerber

·                     Planungsamt                                                               - Stadtplanung

·                     Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften     - Verkauf städtischer Immobilien

·                     Kämmerei                                                                   - städtischer Haushalt.

 

Im Anschluss an die verwaltungsinterne Abstimmung dieses Konzeptes wird das Amt für Gebäudewirtschaft in Zusammenarbeit mit der Kämmerei und dem Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften für alle Objekte Exposés erstellen, aus denen

·                     die Objektbeschreibung

·                     der Verkaufsgrund

·                     der Kaufpreis

ersichtlich sind.

 

Diese Arbeiten sollen im ersten Halbjahr 2009 erfolgen und abgeschlossen werden, so dass das ausführliche Konzept zum Verkauf städtischer Immobilien im zweiten Halbjahr im Rat der Stadt vorgestellt werden kann. Nach der Beschlussfassung im Rat der Stadt soll dann zeitnah die Vermarktung dieser Objekte erfolgen.