Beschlussvorschlag: Zu B., Seite 2 Der Rat der Stadt beschließt die Klarstellungssatzung
„Herrlinghausen / Kolfhausen / Tente Mitte“ mit der Abgrenzung des
Geltungsbereiches gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 1 BauGB. Sachverhalt: Bisheriges Verfahren Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat am
18.10.07 die Aufstellung des Verfahrens zum Erlass der Klarstellungssatzung
„Herrlinghausen / Kolfhausen / Tente Mitte“ gemäß § 34 (4) Satz 1
Nr. 1 BauGB beschlossen. Zu A Inhalt der Klarstellungssatzung Die Gemeinde kann durch eine Klarstellungssatzung festlegen,
wie die Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile verlaufen, um Zweifel
auszuschließen, ob ein Grundstück im Innen- oder Außenbereich liegt und seine
bauliche Nutzung im Sinne des § 34 BauGB (Innenbereich) oder des § 35
BauGB (Außenbereich) zu beurteilen ist. Man spricht daher auch von der Abgrenzungssatzung. Der Inhalt der Satzung ist einfach. Es ist
ausreichend, die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil mit Lageplan
festzulegen. Außenbereichsgrundstücke oder –flächen darf die
Gemeinde in eine solche Satzung nicht einbeziehen. Ebenso wenig ist es ihr
möglich, mit dieser Satzung die Definition der „im Zusammenhang bebauten
Ortsteile“ zu ändern. Ziel der Klarstellungssatzung ist es, Rechtssicherheit
und Rechtsklarheit zu erzeugen und Rechtsstreitigkeiten um die Zuordnung von
Grundstücken zu vermeiden. Sollen einzelne Außenbereichsgrundstücke in die Satzung
einbezogen werden, muss die Klarstellungssatzung mit einer Ergänzungssatzung
kombiniert werden. Externe Beteiligungen, wie die Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange, sind
entsprechend des Baugesetzbuches (BauGB) nicht vorgesehen. Eine Veränderung der Abgrenzung des Geltungsbereiches hat
sich im Laufe der verwaltungsinternen Bearbeitung nicht ergeben. Der Satzungstext einschließlich der Plandarstellung zur
Abgrenzung des Geltungsbereiches für die Klarstellungssatzung
„Herrlinghausen / Kolfhausen / Tente Mitte“ sind als Anlage I beigefügt. Zu B Beschluss der Klarstellungssatzung „Herrlinghausen /
Kolfhausen / Tente Mitte“ Nachdem der Rat der Stadt den Inhalt der
Klarstellungssatzung zur Kenntnis genommen hat, kann er die
Klarstellungssatzung „Herrlinghausen / Kolfhausen / Tente Mitte“
mit der Plandarstellung zur Abgrenzung des Geltungsbereiches (Anlage I)
beschließen. Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt die Klarstellungssatzung
„Herrlinghausen / Kolfhausen / Tente Mitte“ mit der Abgrenzung des
Geltungsbereiches gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 1 BauGB. Weiteres Verfahren Mit amtlicher Bekanntmachung des Ratsbeschlusses gemäß § 10
Abs. 3 (BauGB) wird die Klarstellungssatzung „Herrlinghausen / Kolfhausen
/ Tente Mitte“ rechtsverbindlich. Anlage/n: Anlage I Satzungstext
der Klarstellungssatzung „Herrlinghausen / Kolfhausen / Tente
Mitte“ mit der Plandarstellung zur Abgrenzung des Geltungsbereiches. |
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