Vorlage - RAT/1515/2009  

 
 
Betreff: Klarstellungssatzung "Herrlinghausen / Kolfhausen / Tente-Mitte" gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

A. Vorstellung des Inhalts der Klarstellungssatzung
B. Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser:Menger-Schindler, Marlies
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Löltgen, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
09.02.2009 
36. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
23.03.2009 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Zu B., Seite 2

 

Der Rat der Stadt beschließt die Klarstellungssatzung „Herrlinghausen / Kolfhausen / Tente Mitte“ mit der Abgrenzung des Geltungsbereiches gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 1 BauGB.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Bisheriges Verfahren

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat am 18.10.07 die Aufstellung des Verfahrens zum Erlass der Klarstellungssatzung „Herrlinghausen / Kolfhausen / Tente Mitte“ gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 1 BauGB beschlossen.

 

Zu A

Inhalt der Klarstellungssatzung

 

Die Gemeinde kann durch eine Klarstellungssatzung festlegen, wie die Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile verlaufen, um Zweifel auszuschließen, ob ein Grundstück im Innen- oder Außenbereich liegt und seine bauliche Nutzung im Sinne des § 34 BauGB (Innenbereich) oder des § 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen ist. Man spricht daher auch von der Abgrenzungssatzung.

 

Der Inhalt der Satzung ist einfach. Es ist ausreichend, die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil mit Lageplan festzulegen.

 

Außenbereichsgrundstücke oder –flächen darf die Gemeinde in eine solche Satzung nicht einbeziehen. Ebenso wenig ist es ihr möglich, mit dieser Satzung die Definition der „im Zusammenhang bebauten Ortsteile“ zu ändern. Ziel der Klarstellungssatzung ist es, Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu erzeugen und Rechtsstreitigkeiten um die Zuordnung von Grundstücken zu vermeiden.

Sollen einzelne Außenbereichsgrundstücke in die Satzung einbezogen werden, muss die Klarstellungssatzung mit einer Ergänzungssatzung kombiniert werden.

 

Externe Beteiligungen, wie die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange, sind entsprechend des Baugesetzbuches (BauGB) nicht vorgesehen.

Eine Veränderung der Abgrenzung des Geltungsbereiches hat sich im Laufe der verwaltungsinternen Bearbeitung nicht ergeben.

 

Der Satzungstext einschließlich der Plandarstellung zur Abgrenzung des Geltungsbereiches für die Klarstellungssatzung „Herrlinghausen / Kolfhausen / Tente Mitte“ sind als Anlage I beigefügt.

 

 

Zu B

Beschluss der Klarstellungssatzung „Herrlinghausen / Kolfhausen / Tente Mitte“

 

Nachdem der Rat der Stadt den Inhalt der Klarstellungssatzung zur Kenntnis genommen hat, kann er die Klarstellungssatzung „Herrlinghausen / Kolfhausen / Tente Mitte“ mit der Plandarstellung zur Abgrenzung des Geltungsbereiches (Anlage I) beschließen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt die Klarstellungssatzung „Herrlinghausen / Kolfhausen / Tente Mitte“ mit der Abgrenzung des Geltungsbereiches gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 1 BauGB.

 

 

Weiteres Verfahren

Mit amtlicher Bekanntmachung des Ratsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 (BauGB) wird die Klarstellungssatzung „Herrlinghausen / Kolfhausen / Tente Mitte“ rechtsverbindlich.

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlage I          Satzungstext der Klarstellungssatzung „Herrlinghausen / Kolfhausen / Tente Mitte“ mit der Plandarstellung zur Abgrenzung des Geltungsbereiches.