Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den
Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sachverhalt: Neue Städtebauförderungsrichtlinien Seit dem 23.10.2008 gelten neue Städtebauförderrichtlinien.
Die Bekanntmachung im Ministerialblatt steht zwar noch aus, der entsprechende
Runderlass kann jedoch seit Kurzem auf der Internetseite des Ministeriums für
Bauen und Verkehr des Landes NRW abgerufen werden. Eine erste Durchsicht des 42-seitigen Runderlasses vom
22.10.2008 („Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung
von Maßnahmen zur Stadtentwicklung und Stadterneuerung - Förderrichtlinien
Stadterneuerung 2008“) zeigt, dass sich die Modalitäten der
Städtebauförderung z.T. ganz erheblich verändert haben. Im Nachfolgenden werden
drei Aspekte aufgeführt, die wesentliche Auswirkungen auf künftige Maßnahmen im
Rahmen der Innenstadtentwicklung haben werden. Finanzierungsart Die bisherige Festbetragsförderung
bei der Umgestaltung von Wegen, Straßen und Plätzen (75 €/m² bei Straßen
und Wegen und max. 125 €/m² bei Plätzen, in beiden Fällen aber max. 70 %
der zuwendungsfähigen Ausgaben) entfällt. Stattdessen erfolgt künftig eine
reine Anteilsfinanzierung (Regelsatz: 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben) mit
Höchstbetragsregelung. Ermittlung der zuwendungsfähigen
Ausgaben Bei der Ermittlung der
zuwendungsfähigen Ausgaben sind nunmehr nicht nur die Kosten für die Errichtung
von Stellplätzen, sondern u.a. auch die Anliegerbeiträge in Abzug zu bringen. Die Bezirksregierung fordert bei
künftigen Städtebauförderanträgen zudem einen Finanzplan, aus dem sowohl die zu
erwartenden Ausgaben (Bau- und Planungskosten) sowie die zu erwartenden
Einnahmen (u.a. Anliegerbeiträge) detailliert hervorgehen. besondere künstlerische Gestaltung Gegenüber früher enthalten die
Städtebauförderrichtlinien keinen Passus mehr, aus dem sich Zuschläge für
besondere künstlerische Gestaltung (bislang 15 % Zuschlag auf die
zuwendungsfähigen Kosten) ergeben. Auswirkungen auf Maßnahmen im Rahmen der
Innenstadtentwicklung Mitte Dezember 2008 fand ein Abstimmungsgespräch mit
Dezernentin Frau Hoff von der Bezirksregierung Köln zur weiteren Vorgehensweise
hinsichtlich des integrierten Handlungskonzeptes (Masterplan) statt. Die
Wermelskirchener Maßnahmen sind mit Beginn dieses Jahres in den
Zuständigkeitsbereich von Dezernentin Hoff gefallen. Frau Hoff bestätigte, dass auf bereits in Realisierung
befindliche Maßnahmen weiterhin die alten Förderrichtlinien angewendet werden.
Dies betrifft in Wermelskirchen die Maßnahme „Bügeleisen /
Telegrafenstraße / Kreuzungsbereich Loches-Platz / Obere Eich“. Für alle noch ausstehenden Maßnahmen müssen dagegen
Förderanträge auf Grundlage der neuen Förderrichtlinien gestellt werden. Einen Sonderfall stellt in diesem Zusammenhang das Projekt
„Markt / Obere Remscheider Straße / Teilfläche Berliner Straße“
dar. Für diese Maßnahmen wurde bereits im Juni 2007 ein Förderantrag bei der
Bezirksregierung Köln gestellt; bislang wurden von der Bezirksregierung aber
noch keine Fördermittel bewilligt. Frau Hoff sagte zu, diese Problematik kurzfristig
zu klären. Inzwischen wurde von der zuständigen Sachbearbeiterin bei
der Bezirksregierung telefonisch erklärt, dass für die Maßnahme „Markt /
Obere Remscheider Straße / Teilfläche Berliner Straße“ ein überarbeiteter
Förderantrag nach den neuen Förderrichtlinien eingereicht werden müsse. Der im Juni 2007 bei der Bezirksregierung Köln eingereichte
Förderantrag wurde auf Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung
einschließlich Kostenschätzung erstellt. Für die neuen Förderanträge wird von
der Bezirksregierung jedoch eine Ausbauplanung einschließlich Finanzplan
erwartet. Zudem muss die Höhe der Anliegerbeiträge benannt werden. Zeitliche Auswirkung auf das Projekt „Markt / Obere
Remscheider Str. / Berliner Str.“ Bei Abgabe des Förderantrags im Juni 2007 wurde davon
ausgegangen, dass spätestens im Herbst 2008 eine Bewilligung für die Maßnahme
„Markt / Obere Remscheider Straße / Teilfläche Berliner Straße“
erfolgen würde. Die damals anvisierte Zeitschiene sah wie folgt aus: Erstellung
der Ausbauplanung Anfang 2009, Ausschreibung der Baumaßnahme im Frühsommer
2009, Beginn der Baumaßnahme (oberer Abschnitt der Oberen Remscheider Straße)
im Spätsommer/Herbst 2009 und somit unmittelbar nach der Fertigstellung des Kreuzungsbereichs
Loches-Platz. Auf Grund der neuen Entwicklungen ist von einem geänderten
Zeitablauf auszugehen: Erstellung der Ausbauplanung im 1. Quartal 2009,
anschließend Ermittlung der Anliegerbeiträge sowie Erstellung / Abgabe eines
neuen Förderantrags bis Ende Juni 2009. Die Realisierung der Maßnahme „Markt / Obere
Remscheider Straße / Teilfläche Berliner Straße“ ist anschließend abhängig
vom Zeitpunkt der Bewilligung der Fördermittel. Die Ausschreibung der Maßnahme
darf erst nach Bewilligung erfolgen. Dem Programmvorschlag der Bezirksregierung für die
Städtebauinvestitionen 2009 - behandelt in der 15. Sitzung des Regionalrates am
12.12.2008 - ist zu entnehmen, dass für das Jahr 2009 die Ausfinanzierung der
Maßnahme „Bügeleisen / Telegrafenstraße / Kreuzungsbereich Loches-Platz /
Obere Eich“ vorgesehen werden soll. Unter der Rubrik „ Zukünftige
Förderung“ werden Mittel in Höhe der bislang für die Maßnahme
„Markt / Obere Remscheider Straße / Teilfläche Berliner Straße“
beantragten Fördermittel aufgelistet. Es ist somit zurzeit davon auszugehen, dass eine Bewilligung
der Fördermittel für die Maßnahme „Markt / Obere Remscheider Straße / Teilfläche
Berliner Straße“ erst im Jahr 2010
bewilligt werden. Im Falle der
Beibehaltung der bisherigen Förderpraxis – die Bewilligungen gingen
bislang immer im Sommer ein – wäre mit einem Maßnahmebeginn erst im
Herbst / Winter 2010 zu rechnen. Gegenüber dem bisherigen Zeitplan ginge somit
gut ein Jahr verloren. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, wie bereits bei den
Maßnahmen „Kölner Straße“ und „Telegrafenstraße /
Bügeleisen“ einen Antrag auf vorzeitigen, förderunschädlichen Maßnahmebeginn
bei der Bezirksregierung zu stellen. Dies kann jedoch frühestens mit Abgabe des
neuen Förderantrags erfolgen. Die Ausbauplanung für den Markt wird vor Abgabe des
Förderantrags im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr vorgestellt
(voraussichtlich in der Mai-Sitzung). |
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