Vorlage - RAT/1516/2009  

 
 
Betreff: Neue Städtebauförderungsrichtlinien;
Auswirkungen auf Maßnahmen im Rahmen der Innenstadtentwicklung
Status:öffentlich  
Verfasser:Röthling, Bernd
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Löltgen, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Anhörung
09.02.2009 
36. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Neue Städtebauförderungsrichtlinien

 

 

Seit dem 23.10.2008 gelten neue Städtebauförderrichtlinien. Die Bekanntmachung im Ministerialblatt steht zwar noch aus, der entsprechende Runderlass kann jedoch seit Kurzem auf der Internetseite des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes NRW abgerufen werden.

 

Eine erste Durchsicht des 42-seitigen Runderlasses vom 22.10.2008 („Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Stadtentwicklung und Stadterneuerung - Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008“) zeigt, dass sich die Modalitäten der Städtebauförderung z.T. ganz erheblich verändert haben. Im Nachfolgenden werden drei Aspekte aufgeführt, die wesentliche Auswirkungen auf künftige Maßnahmen im Rahmen der Innenstadtentwicklung haben werden.

 

Finanzierungsart

 

Die bisherige Festbetragsförderung bei der Umgestaltung von Wegen, Straßen und Plätzen (75 €/m² bei Straßen und Wegen und max. 125 €/m² bei Plätzen, in beiden Fällen aber max. 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben) entfällt. Stattdessen erfolgt künftig eine reine Anteilsfinanzierung (Regelsatz: 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben) mit Höchstbetragsregelung.

 

Ermittlung der zuwendungsfähigen Ausgaben

 

Bei der Ermittlung der zuwendungsfähigen Ausgaben sind nunmehr nicht nur die Kosten für die Errichtung von Stellplätzen, sondern u.a. auch die Anliegerbeiträge in Abzug zu bringen.

 

Die Bezirksregierung fordert bei künftigen Städtebauförderanträgen zudem einen Finanzplan, aus dem sowohl die zu erwartenden Ausgaben (Bau- und Planungskosten) sowie die zu erwartenden Einnahmen (u.a. Anliegerbeiträge) detailliert hervorgehen.

 

besondere künstlerische Gestaltung

 

Gegenüber früher enthalten die Städtebauförderrichtlinien keinen Passus mehr, aus dem sich Zuschläge für besondere künstlerische Gestaltung (bislang 15 % Zuschlag auf die zuwendungsfähigen Kosten) ergeben.

 

 

Auswirkungen auf Maßnahmen im Rahmen der Innenstadtentwicklung

 

 

Mitte Dezember 2008 fand ein Abstimmungsgespräch mit Dezernentin Frau Hoff von der Bezirksregierung Köln zur weiteren Vorgehensweise hinsichtlich des integrierten Handlungskonzeptes (Masterplan) statt. Die Wermelskirchener Maßnahmen sind mit Beginn dieses Jahres in den Zuständigkeitsbereich von Dezernentin Hoff gefallen.

 

Frau Hoff bestätigte, dass auf bereits in Realisierung befindliche Maßnahmen weiterhin die alten Förderrichtlinien angewendet werden. Dies betrifft in Wermelskirchen die Maßnahme „Bügeleisen / Telegrafenstraße / Kreuzungsbereich Loches-Platz / Obere Eich“.

 

Für alle noch ausstehenden Maßnahmen müssen dagegen Förderanträge auf Grundlage der neuen Förderrichtlinien gestellt werden.

 

Einen Sonderfall stellt in diesem Zusammenhang das Projekt „Markt / Obere Remscheider Straße / Teilfläche Berliner Straße“ dar. Für diese Maßnahmen wurde bereits im Juni 2007 ein Förderantrag bei der Bezirksregierung Köln gestellt; bislang wurden von der Bezirksregierung aber noch keine Fördermittel bewilligt. Frau Hoff sagte zu, diese Problematik kurzfristig zu klären.

 

Inzwischen wurde von der zuständigen Sachbearbeiterin bei der Bezirksregierung telefonisch erklärt, dass für die Maßnahme „Markt / Obere Remscheider Straße / Teilfläche Berliner Straße“ ein überarbeiteter Förderantrag nach den neuen Förderrichtlinien eingereicht werden müsse.

 

Der im Juni 2007 bei der Bezirksregierung Köln eingereichte Förderantrag wurde auf Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung einschließlich Kostenschätzung erstellt. Für die neuen Förderanträge wird von der Bezirksregierung jedoch eine Ausbauplanung einschließlich Finanzplan erwartet. Zudem muss die Höhe der Anliegerbeiträge benannt werden.

 

 

Zeitliche Auswirkung auf das Projekt „Markt / Obere Remscheider Str. / Berliner Str.“

 

Bei Abgabe des Förderantrags im Juni 2007 wurde davon ausgegangen, dass spätestens im Herbst 2008 eine Bewilligung für die Maßnahme „Markt / Obere Remscheider Straße / Teilfläche Berliner Straße“ erfolgen würde. Die damals anvisierte Zeitschiene sah wie folgt aus: Erstellung der Ausbauplanung Anfang 2009, Ausschreibung der Baumaßnahme im Frühsommer 2009, Beginn der Baumaßnahme (oberer Abschnitt der Oberen Remscheider Straße) im Spätsommer/Herbst 2009 und somit unmittelbar nach der Fertigstellung des Kreuzungsbereichs Loches-Platz.

 

Auf Grund der neuen Entwicklungen ist von einem geänderten Zeitablauf auszugehen: Erstellung der Ausbauplanung im 1. Quartal 2009, anschließend Ermittlung der Anliegerbeiträge sowie Erstellung / Abgabe eines neuen Förderantrags bis Ende Juni 2009.

 

Die Realisierung der Maßnahme „Markt / Obere Remscheider Straße / Teilfläche Berliner Straße“ ist anschließend abhängig vom Zeitpunkt der Bewilligung der Fördermittel. Die Ausschreibung der Maßnahme darf erst nach Bewilligung erfolgen.

 

Dem Programmvorschlag der Bezirksregierung für die Städtebauinvestitionen 2009 - behandelt in der 15. Sitzung des Regionalrates am 12.12.2008 - ist zu entnehmen, dass für das Jahr 2009 die Ausfinanzierung der Maßnahme „Bügeleisen / Telegrafenstraße / Kreuzungsbereich Loches-Platz / Obere Eich“ vorgesehen werden soll. Unter der Rubrik „ Zukünftige Förderung“ werden Mittel in Höhe der bislang für die Maßnahme „Markt / Obere Remscheider Straße / Teilfläche Berliner Straße“ beantragten Fördermittel aufgelistet.

 

Es ist somit zurzeit davon auszugehen, dass eine Bewilligung der Fördermittel für die Maßnahme „Markt / Obere Remscheider Straße / Teilfläche Berliner Straße“ erst im Jahr 2010  bewilligt werden.  Im Falle der Beibehaltung der bisherigen Förderpraxis – die Bewilligungen gingen bislang immer im Sommer ein – wäre mit einem Maßnahmebeginn erst im Herbst / Winter 2010 zu rechnen. Gegenüber dem bisherigen Zeitplan ginge somit gut ein Jahr verloren.

 

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, wie bereits bei den Maßnahmen „Kölner Straße“ und „Telegrafenstraße / Bügeleisen“ einen Antrag auf vorzeitigen, förderunschädlichen Maßnahmebeginn bei der Bezirksregierung zu stellen. Dies kann jedoch frühestens mit Abgabe des neuen Förderantrags erfolgen.

 

Die Ausbauplanung für den Markt wird vor Abgabe des Förderantrags im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr vorgestellt (voraussichtlich in der Mai-Sitzung).