Finanzielle Förderung der Kindertagesstätten im Kindergartenjahr 2009/2010 Festlegung der Gruppenformen und Betreuungszeiten auf der Grundlage des Kinderbildungsgesetzes
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Gruppenstruktur der
Kindertageseinrichtungen in Wermelskirchen in der von der Verwaltung
dargestellten Art und Weise für das Kindergartenjahr 2009/2010 festzulegen und
die Zuschüsse des Landes NW auf dieser Grundlage fristgemäß per 15.03.2008 zu beantragen.
Sachverhalt:
Sachverhalt:
1.Allgemeines
Die finanzielle Förderung der
Kindertagesstätten ist seit dem Kindergartenjahr 2008/2009 wesentlich verändert
worden. Auf die Gesamtsumme der anerkennungsfähigen und somit auf die durch das
Land NW und das örtlichen Jugendamt zu bezuschussenden Betriebskosten der
einzelnen Einrichtungen haben jetzt sowohl die Anzahl der betreuten Kinder, wie
auch die wöchentlichen Betreuungszeiten je Kind einen wesentlichen Einfluss.
Um die anerkennungsfähigen
Betriebskosten festlegen zu können, ist das örtliche Jugendamt durch § 19 Abs.
3 KiBiz verpflichtet worden, die Gruppenformen und Betreuungszeit der einzelnen
Einrichtungen im Rahmen der Jugendhilfeplanung verbindlich festzulegen.
Die festgelegten Gruppenformen und
Betreuungszeiten müssen dem Land NW bis zum 15.03. eines jeden Jahres durch das
örtliche Jugendamt mitgeteilt und bestätigt werden. Auf dieser Grundlage
bewilligt das Landesjugendamt dem örtlichen Jugendamt per 10.04. eines jeden
Jahres den Landeszuschuss für das folgende Kindergartenjahr. Das Jugendamt ist
somit nach dem 10.04. eines jeden Jahres in der Lage, den jeweiligen
Kindergartenträgern die Bescheide über die festgelegten Abschlagszahlungen für
das kommende Kindergartenjahr zu übersenden.
Abweichungen, die sich im laufenden
Kindergartenjahr ergeben, müssen dem Landesjugendamt jeweils bis zum 15.12.
eines jeden Jahres auf der Grundlage der Belegungszahlen am 01.11. gemeldet
werden. Sofern sich im Rahmen der Abrechnung des entsprechenden
Kindergartenjahres Differenzen zwischen den durch die Jugendhilfeplanung
festgelegten Werten und der tatsächlichen Inanspruchnahme ergeben, sind diese
Differenzen bei der endgültigen Zahlung nur zu berücksichtigen, wenn sie -
bezogen auf die Einrichtung - über 10 % der jeweiligen Fördersumme hinausgehen.
Grundlagefür die Berechnung der finanziellen Förderung
ist der Betreuungsvertrag zwischen Träger und Eltern. Eltern können gem. KiBiz
beim Abschluss des Vertrages zwischen den nachstehenden und von der
Jugendhilfeplanung festzulegenden Betreuungszeiten wählen (Anlage zu § 19
KiBiz).
Gruppenform I: Kinder im Alter von
zwei Jahren bis zur Einschulung:
2
Fachkräfte, insg. 77 FKS und 17,5 FKS, einschl. Freistellung
c
20 Kinder
45
Stunden
7.480,30
2
Fachkräfte, insg. 99 FKS und 22,5 FKS einschl. Freistellung
Gruppenform II: Kinder im Alter von unter drei Jahren:
Kinderzahl
Wöchentliche
Betreuungszeit
Kindpauschale
in EUR
Personal
a
10 Kinder
25
Stunden
8.974,33
2
Fachkräfte, insg. 55 FKS und 21 FKS, einschl. Freistellung
b
10 Kinder
35
Stunden
12.041,35
2
Fachkräfte, insg. 77 FKS und 21 FKS, einschl. Freistellung
c
10 Kinder
45
Stunden
15.443,43
2
Fachkräfte, insg. 99 FKS und 27 FKS, einschl. Freistellung
Gruppenform II: Kinder im Alter von
drei Jahren und älter:
Kinderzahl
Wöchentliche
Betreuungszeit
Kindpauschale
in EUR
Personal
a
25 Kinder
25
Stunden
3.212,71
1
Fachkraft und 1 Ergänzungskraft, insg. 27,5 FKS, 27,5 EKS und 110 FKS,
einschl. Freistellung
b
25 Kinder
35
Stunden
4.288,74
1
Fachkraft und 1 Ergänzungskraft, insg. 38,5 FKS, 38,5 EKS und 14 FKS,
einschl. Freistellung
c
200
Kinder
45
Stunden
6.873,43
1
Fachkraft und 1 Ergänzungskraft, insg. 49,5 FKS, 49,5 EKS und 18 FKS,
einschl. Freistellung
Die sich aus den vorgenannten
Kindpauschalen ergebenden anerkennungsfähigen Gesamtbetriebskosten werden gem.
§ 20 KiBiz durch das örtliche Jugendamt wie folgt bezuschusst:
Träger
Zuschuss
des Jugendamtes an die freien Träger lt. KiBiz
Kirchliche
Trägerschaft
88 %
anderer
freier Träger
91 %
Elterninitiativen
96 %
Das Jugendamt refinanziert gem. § 21
KiBiz/§ 23 KiBiz den sich aus den vorgenannten Kindpauschalen ergebenden
anerkennungsfähigen Gesamtbetriebskostenzuschuss aus den Elternbeiträgen und
aus dem Zuschuss des Landes NW, der in folgender Höhe gewährt wird:
Träger
Zuschuss
des Landes an das Jugendamt KiBiz
Kirchliche
Trägerschaft
36,5 %
anderer
freier Träger
36,0 %
Elterninitiativen
38,5 %
Kommunaler
Träger
30,0 %
2.Vorgehensweise in Wermelskirchen
Um eine bedarfsgerechte Versorgung
mit Kindergartenplätzen im Sinne des Kinderbildungsgesetzes sicherstellen zu
können, hat innerhalb der Stadt Wermelskirchen zu Beginn des Jahres 2008 eine
Abstimmung in Einzelgesprächen mit den freien Trägern der Tageseinrichtungen
stattgefunden. Auf der Grundlage der vorliegenden Erfahrungswerte ist der
jeweilige Gruppenbedarf ermittelt und festgesetzt worden. Diese
Bedarfsanmeldungen wurden im Rahmen der Jugendhilfeplanung mit den
vorbereitenden Arbeiten zur anstehenden 6. Fortschreibung der
Kindergartenbedarfsplanung abgestimmt. Diese mit der Jugendhilfeplanung
abgestimmten Werte (insb. Gruppenarten und Zeitbedarfe) sind dann den
beteiligten freien Trägern nochmals in schriftlicher Form zur Kenntnis gegeben
worden.
Die freien Träger sind im Rahmen der
Abstimmungsgespräche darauf hingewiesen worden, dass bei der Belegung der
verschiedenen Einrichtungen insbesondere die Sicherstellung des
Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz (Versorgung von 3. Lebensjahr bis
zum Beginn der Schulpflicht) absoluten Vorrang hat. Die freien Träger haben
sich damit einverstanden erklärt, dass - sofern sich ein zusätzlicher Bedarf im
Rahmen des Rechtsanspruches ergeben sollte - Gruppenstärkenüberschreitungen in
dem vom KiBiz vorgesehenen Rahmen zur Sicherstellung des Rechtsanspruches in allen
Einrichtungen zugesichert werden. Es handelt sich hierbei um eine
Vorgehensweise, die bereits in der Vergangenheit praktiziert worden ist.
Mit Blick auf die fortzuschreibende
Kindergartenbedarfsplanung ergibt sich für das Kindergartenjahr 2009/2010 daher
folgende Gruppenaufteilung, die per 15.03.2009 als Bedarf für das
Kindergartenjahr 2009/2010 gegenüber dem Landesjugendamt bestätigtwird.