Vorlage - RAT/1522/2009  

 
 
Betreff: Personalkonzept der örtlichen Rechnungsprüfung zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements
Status:öffentlich  
Verfasser:Betke, Hiltrud
Federführend:Rechnungsprüfungsamt Bearbeiter/-in: Betke, Hiltrud
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
16.03.2009 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
23.03.2009 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Personalkonzept RPA PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt stimmt dem Personalkonzept der örtlichen Rechnungs­prüfung zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements zu.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Das Rechnungsprüfungsamt legt dem Rat der Stadt das Personalkonzept der örtlichen Rechnungsprüfung zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements vor. Anlass dieses Konzeptes ist, die Auswirkungen, die sich durch die Einführung des NKF auf die personellen Ressourcen des Rechnungs­prüfungs­amtes ergeben, darzustellen.

 

Im Vergleich zur Prüfung der kameralen Jahresrechnung entsteht durch das Neue Kommunale Rechnungswesen ein erheblicher zusätzlicher Prüfungsbedarf. Die Jahres­­­abschluss­prüfung umfasst neue Prüfgebiete, wie die Prüfung der Bilanz, des Anhangs, des Lageberichtes und die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Art und Umfang der Prüfung und die fachlichen Anforderungen  an die Prüfer wurden erheblich erweitert. 

 

Zeitgleich ergeben sich Veränderungen in der personellen Besetzung des Rechnungs­prüfungs­amtes. Hierüber sind die politischen Vertretungsorgane frühzeitig zu informieren. Denn die Prüfer­(innen) des Rechnungs­prüfungs­amtes werden vom Rat der Stadt bestellt und abberufen und sind dem Rat unmittelbar verant­wortlich und in ihrer sachlichen Tätigkeit diesem unmittelbar unterstellt.

 

Eine Verwaltungsprüferin (0,72 Stellenanteile) und der stellvertretender Amtsleiter (0,85 Stellenanteile) haben einen Antrag auf Alters­teilzeit gestellt und werden zum 01.05.2009 bzw. 01.03.2010 in die Freizeit­phase übergehen. Die Wiederbesetzung der Stellen ist unerlässlich, um die Aufgaben der Rechnungs­prüfung in dem erforder­lichen Rahmen wahrnehmen zu können. Nur durch eine kontinuierliche Stellenbesetzung ist es möglich, den umfangreichen Prüfungskatalog, der von der Gemeindeordnung vorgegeben ist und vom Rat der Stadt ergänzt wurde, ohne bewusste Prüfungslücken zu bearbeiten. Dem Anspruch der politischen Vertretungs­organe auf fundierte Prüfungsqualität kann nur durch die Bereit­stellung der not­wendigen personellen Ressourcen entsprochen werden.

 

Aufgrund der Sparzwänge der Stadt wird das Rechnungsprüfungsamt versuchen, trotz des Aufgabenzuwachses durch die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements, die erforder­lichen Prüfungen mit den bisherigen Personalkapazitäten durchzuführen. Allerdings wird es nötig werden, Stellenanteile zwischen den Prüferstellen zu verschieben, um die stell­vertretende Amtsleiterstelle als Voll­zeitstelle zu besetzen.

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt hat im Rahmen der Prüfung der Jahresabschlüsse 2004 – 2006 auch die Personalausstattung des Rechnungsprüfungsamtes geprüft. Zur Information werden nachfolgend die Aussagen der GPA zur Personalausstattung des Rechnungsprüfungsamtes wiedergegeben:

 

Im Aufgabenbereich Rechnungsprüfung weist die Stadt Wermelskirchen insgesamt 4,02 Stellenanteile aus. Der Vergleich mit dem Quartilswert zeigt hier eine um 0,75 Stellen höhere Personalausstattung. (Anmerkung: dies entspricht 37.000 €)

 

Diese höhere Personalausstattung ist unter anderem darauf zurück zuführen, dass das Rechnungsprüfungsamt zusätzlich zur regulären Tätigkeit für dritte Stellen Aufgaben wahrnimmt (vgl. § 103 Abs. 2 GO). Für die Prüfungen der Zweckverbände Berufskolleg und VHS und des Städtischen Abwasserbetriebes konnten im Zeitraum 2003 bis 2006 durchschnittlich jährliche Einnahmen in Höhe von 30.000 € realisiert werden. Das Berufskolleg und die VHS wurden dabei im jährlichen Wechsel geprüft.

 

Über die Pflichtprüfungen nach § 103 Abs. 1 Gemeindeordnung hinaus wurde dem Rechnungsprüfungsamt vom Rat der Stadt gem. § 103 Abs.2 GO ein umfangsreicher Prüfungskatalog übertragen, wie der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Wermelskirchen vom 13.06.2007 zu entnehmen ist. Zu nennen ist hier beispielhaft die technische Prüfung, die aufgrund der regen Bautätigkeit der Stadt einen erheblichen Umfang einnimmt.

 

Nicht zuletzt ist die Qualitätsquote von 99 Prozent bei der Prüfung der Bauvergaben auch auf die Leistungen des Rechnungsprüfungsamtes (Beratung im Vorfeld oder Vergabeprüfungen) zurückzuführen.

 

Hinzu kommt noch, dass das Rechnungsprüfungsamt zukünftig sowohl die Eröffnungsbilanzen nach NKF der Stadt und der beiden Zweckverbände als auch die Jahresabschlüsse mit eigenem Personal prüfen wird.“

 

 

Bisherige Beschlusslage:

 

Dem Rechnungsprüfungsausschuss wurde in seiner Sitzung am 21.10.2008 bereits das Personal­konzept zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat dem Personalkonzept der örtlichen Rechnungs­prüfung zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements einstimmig zugestimmt.

 

In der Sitzung wurde der Beschlussvorschlag wie folgt ergänzt:

„Der Rechnungsprüfungsausschuss befürwortet eine direkte Stellenbesetzung ohne Besetzungs­­­sperre.

Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt beide Stellen extern auszuschreiben.“

 

Mit Schreiben vom 03.12.2008 an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses hat der Bürgermeister den Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 21.10.2008 beanstandet.

Danach verstößt der Ausschussbeschluss gegen geltendes Recht. Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses sind in der Gemeindeordnung, der Rechnungs­prüfungs­ordnung und der Zuständigkeitsordnung abschließend geregelt. Der Beschluss des Rechnungs­prüfungsausschusses vom 21.10.2008 fällt nicht unter diese Regelungen.

 

Entsprechend den Vorschriften der Gemeindeordnung ist als Folge dieser Beanstandung eine erneute Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss erforderlich. Sollte dieser den beanstandeten Beschluss bestätigen, so hat der Rat der Stadt über die Angelegenheit zu beschließen. Falls dieser den Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses bestätigen sollte, wäre die Entscheidung der Kommunalaufsicht herbeizuführen.

 

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses und die Leiterin des Rechnungs­prüfungsamtes haben am 19.12.2008 ein Schreiben zur weiteren Vorgehens­weise an die Mitglieder und stell­vertretenden Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses verschickt. Die Fraktions­vorsitzenden und der Bürgermeister haben dieses Schreiben ebenfalls erhalten.

 

Aufgrund der in der Gemeindeordnung, Rechnungsprüfungsordnung und Zuständig­keits­ordnung festgelegten Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses ergeben sich folgende Handlungs­erfordernisse:

 

1. Rücknahme des Beschlusses der Rechnungsprüfungsausschuss zu TOP 9 aus der Sitzung am 21.10.2008 und Kenntnisnahme des Personalkonzeptes

 

     Bis zur Beschlussfassung durch den Rechnungsprüfungsausschuss besteht ein schwebend unwirksamer Beschluss. Die formelle Rücknahme des Beschlusses zu TOP 9 aus der Sitzung am 21.10.2008 ist in der nächsten Sitzung des Rechnungs­prüfungsausschusses vorgesehen.

     Da das eingeleitete und durchgeführte Ausschreibungsverfahren zur aktuellen Stellenvakanz im Rechnungsprüfungsamt der Beschlusslage im Rechnungs­­prüfungsausschuss entspricht, ist die formelle Rücknahme des Beschlusses in der Sitzung des Rechnungs­prüfungs­ausschusses am 07.05.2009 zeitlich ausreichend.

 

2.  Beschluss des Rates der Stadt zum Personalkonzept der örtlichen Rechnungs­prüfung

 

     Anlass des Personalkonzeptes ist, die Auswirkungen, die sich durch die Einführung des NKF auf die personellen Ressourcen des Rechnungsprüfungsamtes ergeben, darzustellen. Da sich in der nächsten Zeit Veränderungen in der personellen Besetzung des Rechnungs­prüfungs­­amtes ergeben, sollten die politischen Vertretungsorgane hierüber frühzeitig infor­miert werden.

 

     Der  Rat der Stadt bestimmt durch die Festlegung im Stellenplan über die Stellen­ausstattung beim Rechnungsprüfungsamt. Im Stellenplan 2009 sind folgende Stellen enthalten:

 

     A 14 = 1 Stelle = 0,93 vollzeitverrechnete Stellen

     A 12 = 1 Stelle = 0,85 vollzeitverrechnete Stellen

     E 12 = 1 Stelle

     E 10 = 1 Stelle = 0,72 vollzeitverrechnete Stellen

     E 08 = 1 Stelle = 0,50 vollzeitverrechnete Stellen (tatsächliche Bewertung = E 09)

 

     Eine Beschlussfassung über das Personalkonzept der örtlichen Rechnungsprüfung würde hinsichtlich der Stellenausstattung in die Zuständigkeit des Rates fallen.

    

     Eine weitergehende Beschlussfassung, wie im Rechnungsprüfungsausschuss am 21.10.2008, über die direkte Stellenbesetzung ohne Einhaltung von Besetzungssperren und die Art der Ausschreibung (intern oder extern), fällt nach Auskunft des Städte- und Gemeindebundes ebenfalls nicht in die Zuständigkeit des Rates.

    

     Obwohl die Prüfer(innen) des Rechnungs­prüfungs­amtes vom Rat der Stadt bestellt und abberufen werden und dem Rat unmittelbar verant­wortlich und in ihrer sachlichen Tätigkeit diesem unmittelbar unterstellt sind, kann lt. Auskunft des Städte- und Gemeindebundes der Rat der Stadt nicht im Einzelfall in eine vom Bürgermeister verhängte generelle Besetzungs­sperre oder in das generell praktizierte Ausschreibungs­verfahren eingreifen.

 

     Für den Beschluss des Rates wurden  daher die Aussagen zum Zeitpunkt der Wieder­besetzung der Stellen aus dem Personalkonzept herausgenommen, um den Beschluss des Rates nicht angreifbar zu machen.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Personalkonzept der örtlichen Rechnungsprüfung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Personalkonzept RPA (86 KB) PDF-Dokument (56 KB)