Beschlussvorschlag: Der
Rat der Stadt stimmt dem Personalkonzept der örtlichen Rechnungsprüfung zur
Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements zu. Sachverhalt: Das
Rechnungsprüfungsamt legt dem Rat der Stadt das Personalkonzept der örtlichen
Rechnungsprüfung zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements vor.
Anlass dieses Konzeptes ist, die Auswirkungen, die sich durch die Einführung
des NKF auf die personellen Ressourcen des Rechnungsprüfungsamtes ergeben,
darzustellen. Im Vergleich zur Prüfung der kameralen Jahresrechnung
entsteht durch das Neue Kommunale Rechnungswesen ein erheblicher zusätzlicher
Prüfungsbedarf. Die Jahresabschlussprüfung umfasst neue Prüfgebiete, wie
die Prüfung der Bilanz, des Anhangs, des Lageberichtes und die Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Art und Umfang der Prüfung und die
fachlichen Anforderungen an die Prüfer
wurden erheblich erweitert. Zeitgleich
ergeben sich Veränderungen in der personellen Besetzung des Rechnungsprüfungsamtes.
Hierüber sind die politischen Vertretungsorgane frühzeitig zu informieren. Denn
die Prüfer(innen) des Rechnungsprüfungsamtes werden vom Rat der Stadt
bestellt und abberufen und sind dem Rat unmittelbar verantwortlich und in
ihrer sachlichen Tätigkeit diesem unmittelbar unterstellt. Eine Verwaltungsprüferin (0,72 Stellenanteile) und der
stellvertretender Amtsleiter (0,85 Stellenanteile) haben einen Antrag auf
Altersteilzeit gestellt und werden zum 01.05.2009 bzw. 01.03.2010 in die
Freizeitphase übergehen. Die Wiederbesetzung der Stellen ist unerlässlich, um
die Aufgaben der Rechnungsprüfung in dem erforderlichen Rahmen wahrnehmen zu
können. Nur durch eine kontinuierliche Stellenbesetzung ist es möglich, den umfangreichen
Prüfungskatalog, der von der Gemeindeordnung vorgegeben ist und vom Rat der
Stadt ergänzt wurde, ohne bewusste Prüfungslücken zu bearbeiten. Dem Anspruch
der politischen Vertretungsorgane auf fundierte Prüfungsqualität kann nur
durch die Bereitstellung der notwendigen personellen Ressourcen entsprochen
werden. Aufgrund der Sparzwänge der Stadt wird das
Rechnungsprüfungsamt versuchen, trotz des Aufgabenzuwachses durch die
Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements, die erforderlichen Prüfungen
mit den bisherigen Personalkapazitäten durchzuführen. Allerdings wird es nötig
werden, Stellenanteile zwischen den Prüferstellen zu verschieben, um die stellvertretende
Amtsleiterstelle als Vollzeitstelle zu besetzen. Die Gemeindeprüfungsanstalt hat im Rahmen der Prüfung der
Jahresabschlüsse 2004 – 2006 auch die Personalausstattung des
Rechnungsprüfungsamtes geprüft. Zur Information werden nachfolgend die Aussagen
der GPA zur Personalausstattung des Rechnungsprüfungsamtes wiedergegeben: „Im Aufgabenbereich Rechnungsprüfung weist die
Stadt Wermelskirchen insgesamt 4,02 Stellenanteile aus. Der Vergleich mit dem
Quartilswert zeigt hier eine um 0,75 Stellen höhere Personalausstattung. (Anmerkung:
dies entspricht 37.000 €) Diese höhere Personalausstattung ist unter anderem darauf
zurück zuführen, dass das Rechnungsprüfungsamt zusätzlich zur regulären
Tätigkeit für dritte Stellen Aufgaben wahrnimmt (vgl. § 103 Abs. 2 GO). Für die
Prüfungen der Zweckverbände Berufskolleg und VHS und des Städtischen
Abwasserbetriebes konnten im Zeitraum 2003 bis 2006 durchschnittlich jährliche
Einnahmen in Höhe von 30.000 € realisiert werden. Das Berufskolleg und
die VHS wurden dabei im jährlichen Wechsel geprüft. Über die Pflichtprüfungen nach § 103 Abs. 1 Gemeindeordnung
hinaus wurde dem Rechnungsprüfungsamt vom Rat der Stadt gem. § 103 Abs.2 GO ein
umfangsreicher Prüfungskatalog übertragen, wie der Rechnungsprüfungsordnung der
Stadt Wermelskirchen vom 13.06.2007 zu entnehmen ist. Zu nennen ist hier beispielhaft
die technische Prüfung, die aufgrund der regen Bautätigkeit der Stadt einen
erheblichen Umfang einnimmt. Nicht zuletzt ist die Qualitätsquote von 99 Prozent bei der
Prüfung der Bauvergaben auch auf die Leistungen des Rechnungsprüfungsamtes (Beratung
im Vorfeld oder Vergabeprüfungen) zurückzuführen. Hinzu kommt noch, dass das Rechnungsprüfungsamt zukünftig
sowohl die Eröffnungsbilanzen nach NKF der Stadt und der beiden Zweckverbände
als auch die Jahresabschlüsse mit eigenem Personal prüfen wird.“ Bisherige Beschlusslage: Dem
Rechnungsprüfungsausschuss wurde in seiner Sitzung am 21.10.2008 bereits das
Personalkonzept zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Rechnungsprüfungsausschuss
hat dem Personalkonzept der örtlichen Rechnungsprüfung zur Einführung des
Neuen Kommunalen Finanzmanagements einstimmig zugestimmt. In der
Sitzung wurde der Beschlussvorschlag wie folgt ergänzt: „Der
Rechnungsprüfungsausschuss befürwortet eine direkte Stellenbesetzung ohne
Besetzungssperre. Der
Rechnungsprüfungsausschuss beschließt beide Stellen extern
auszuschreiben.“ Mit
Schreiben vom 03.12.2008 an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses
hat der Bürgermeister den Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom
21.10.2008 beanstandet. Danach
verstößt der Ausschussbeschluss gegen geltendes Recht. Die Aufgaben des
Rechnungsprüfungsausschusses sind in der Gemeindeordnung, der Rechnungsprüfungsordnung
und der Zuständigkeitsordnung abschließend geregelt. Der Beschluss des
Rechnungsprüfungsausschusses vom 21.10.2008 fällt nicht unter diese
Regelungen. Entsprechend
den Vorschriften der Gemeindeordnung ist als Folge dieser Beanstandung eine
erneute Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss erforderlich. Sollte dieser den
beanstandeten Beschluss bestätigen, so hat der Rat der Stadt über die
Angelegenheit zu beschließen. Falls dieser den Beschluss des
Rechnungsprüfungsausschusses bestätigen sollte, wäre die Entscheidung der Kommunalaufsicht
herbeizuführen. Der Vorsitzende
des Rechnungsprüfungsausschusses und die Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes haben
am 19.12.2008 ein Schreiben zur weiteren Vorgehensweise an die Mitglieder und
stellvertretenden Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses verschickt. Die
Fraktionsvorsitzenden und der Bürgermeister haben dieses Schreiben ebenfalls
erhalten. Aufgrund
der in der Gemeindeordnung, Rechnungsprüfungsordnung und Zuständigkeitsordnung
festgelegten Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses ergeben sich folgende
Handlungserfordernisse: 1.
Rücknahme des Beschlusses der Rechnungsprüfungsausschuss zu TOP 9 aus der
Sitzung am 21.10.2008 und Kenntnisnahme des Personalkonzeptes Bis zur Beschlussfassung durch den
Rechnungsprüfungsausschuss besteht ein schwebend unwirksamer Beschluss. Die formelle
Rücknahme des Beschlusses zu TOP 9 aus der Sitzung am 21.10.2008 ist in der nächsten
Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vorgesehen. Da das eingeleitete und durchgeführte Ausschreibungsverfahren
zur aktuellen Stellenvakanz im Rechnungsprüfungsamt der Beschlusslage im Rechnungsprüfungsausschuss
entspricht, ist die formelle Rücknahme des Beschlusses in der Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses am 07.05.2009 zeitlich ausreichend. 2. Beschluss des Rates der Stadt zum
Personalkonzept der örtlichen Rechnungsprüfung Anlass
des Personalkonzeptes ist, die Auswirkungen, die sich durch die Einführung des
NKF auf die personellen Ressourcen des Rechnungsprüfungsamtes ergeben,
darzustellen. Da sich in der nächsten Zeit Veränderungen in der personellen
Besetzung des Rechnungsprüfungsamtes ergeben, sollten die politischen
Vertretungsorgane hierüber frühzeitig informiert werden. Der
Rat der Stadt bestimmt durch die Festlegung im Stellenplan über die
Stellenausstattung beim Rechnungsprüfungsamt. Im Stellenplan 2009 sind
folgende Stellen enthalten: A 14 = 1
Stelle = 0,93 vollzeitverrechnete Stellen A 12 = 1
Stelle = 0,85 vollzeitverrechnete Stellen E 12 = 1
Stelle E 10 = 1
Stelle = 0,72 vollzeitverrechnete Stellen E 08 = 1
Stelle = 0,50 vollzeitverrechnete Stellen (tatsächliche Bewertung = E 09) Eine Beschlussfassung über das
Personalkonzept der örtlichen Rechnungsprüfung würde hinsichtlich der
Stellenausstattung in die Zuständigkeit des Rates fallen. Eine weitergehende Beschlussfassung, wie im
Rechnungsprüfungsausschuss am 21.10.2008, über die direkte Stellenbesetzung
ohne Einhaltung von Besetzungssperren und die Art der Ausschreibung (intern
oder extern), fällt nach Auskunft des Städte- und Gemeindebundes ebenfalls
nicht in die Zuständigkeit des Rates. Obwohl die Prüfer(innen) des Rechnungsprüfungsamtes
vom Rat der Stadt bestellt und abberufen werden und dem Rat unmittelbar verantwortlich
und in ihrer sachlichen Tätigkeit diesem unmittelbar unterstellt sind, kann lt.
Auskunft des Städte- und Gemeindebundes der Rat der Stadt nicht im Einzelfall
in eine vom Bürgermeister verhängte generelle Besetzungssperre oder in das
generell praktizierte Ausschreibungsverfahren eingreifen. Für
den Beschluss des Rates wurden daher die
Aussagen zum Zeitpunkt der Wiederbesetzung der Stellen aus dem Personalkonzept
herausgenommen, um den Beschluss des Rates nicht angreifbar zu machen. Anlage/n: Personalkonzept
der örtlichen Rechnungsprüfung
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||