Vorlage - RAT/1525/2009  

 
 
Betreff: Spielleitplanung, Antrag von Bündnis 90/Die Grünen/WNKUWG
Status:öffentlich  
Verfasser:Haaser, Michael
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Clemm, Rainer
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
10.02.2009 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Antrag der Bündnis 90/Die Grünen/WNKUWG abzulehnen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Spielleitplanung in Wermelskirchen

Ausgangslage

In der JHA-Sitzung im Mai 2008 reichten die Fraktionen der Bündnis 90 / Grüne, WNK / UWG einen Antrag ein, der die Verwaltung beauftragt, zum Thema Spielleitplanung ein Konzept zu erarbeiten. Im Folgenden wird zunächst erläutert, was eine Spielleitplanung ist. Danach werden die in Wermelskirchen bereits vorhandenen Strukturen und eine Stellungnahme des Fachamtes 51 erläutert. Abschließend werden die Funktionsweise, die notwendigen Strukturen und die praktische Umsetzung einer Spielleitplanung kurz beschrieben.

1.      Was ist eine Spielleitplanung?

Spielleitplanung ist eine kommunale Planungs- und Entwicklungsaufgabe, die als Strategie wesentlich dazu beiträgt, kindgerechte Planung zu einem wesentlichen Merkmal von Stadtentwicklung und Kommunalpolitik zu machen. Zentraler Bestandteil ist die Beteiligung von Mädchen und Jungen bei allen Planungs-, Entscheidungs- und Umsetzungsschritten. Durch die konsequente Verzahnung von Planung und Beteiligung wird von Anfang an eine neue Partizipations- und Planungskultur in der Kommune aufgebaut. Insbesondere in Städten in denen die dramatische Zunahme des Verkehrs sowie der Verlust an Freiflächen dazu geführt haben, dass sich Kinder immer weniger draußen im Freien aufhalten, macht eine Spielleitplanung Sinn.

Spielleitplanung richtet den Blick auf die gesamte Stadt und Gemeinde als Spiel-, Erlebnis- und Erfahrungsraum. Spielplätze sind demnach nur ein Teilaspekt, Spielleitplanung geht weit darüber hinaus. Spielleitplanung erfasst, bewertet und berücksichtigt alle öffentlichen Freiräume, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten und aktiv werden, beispielsweise Brachen, Siedlungsränder, Baulücken, Grünanlagen, Straßen, Hauseingänge oder Plätze. Während sich der räumliche Bezugsrahmen in kleinen Kommunen auf das gesamte Gebiet erstreckt, beschränkt sich der Planungsraum in Städten auf Quartiere bzw. Stadtteile.

Spielleitplanung ist eine kommunalpolitische Daueraufgabe und Gesamtstrategie. Das Verfahren muss bei jeder Entscheidung wieder eingesetzt werden und entwickelt sich immer weiter fort.

 

2.      Welche Strukturen sind in Wermelskirchen bereits vorhanden

·        Kinder- und Jugendparlament

·        Virtueller Kinder- und Jugendstadtführer

·        Anwohnerbeteiligung bei Planungen / Gestaltungen von z.B. Spielplätzen

·        Kooperation von Planungsamt, Amt f. Jugend, Bildung und Sport und KiJuPa bei Projekten / Baulichen Maßnahmen auch außerhalb von Spielflächen

 

3.      Standpunkt des Amtes 51 der Stadt Wermelskirchen zum Thema Spielleitplanung

  • Elemente der Spielleitplanung werden bereits seit Jahren in Wermelskirchen umgesetzt. So wird schon bei der Planung neuer Spielplätze und bei Bauvorhaben, die die Spielwelt der Kinder betrifft, die Zusammenarbeit mit Kindern und Anwohnern gesucht. Zudem wird auch das KiJuPa in diese Planungsschritte seitens des Planungsamtes einbezogen. Dadurch wird seit Jahren der Gefahr entgegengewirkt, die Bedürfnisse der Kinder bei der Stadtentwicklung aus den Augen zu verlieren, was meistens der Grund in Städten für die Umsetzung einer Spielleitplanung ist.
  • Weiterhin ist das Amt 51 der Auffassung, dass im Gegensatz zu Großstädten mit Ballungszentren, Wermelskirchen über überdurchschnittlichen Zugang zu natürlichen Spielräumen bereithält.
  • Spielleitplanung funktioniert nur dann, wenn sie nicht nur als Projekt verstanden, sondern als Daueraufgabe und Gesamtstrategie verstanden und damit langfristig mit ausreichend finanziellen Mitteln zur Umsetzung einzelner Maßnahmen, und schließlich mit ausreichend personeller Unterstützung ausgestattet wird. Das heißt auch, dass die Politik die dazu notwendigen Voraussetzungen in der Verwaltung erst schaffen muss. Denn in der momentanen Haushaltssituation sind weder die personellen Ressourcen in den Querschnittsämtern, noch die finanziellen Mittel für die Installierung und Umsetzung einer Spielleitplanung vorhanden.
  • Das KiJuPa ist bereits in vielen Arbeitskreisen, Ausschüssen und Gremien vertreten und die Parlamentarier stoßen schon jetzt an ihre Grenzen sowohl was das Zeitmanagement, als auch die sinnvolle Belastungen der Kinder und Jugendlichen betrifft.
  • Eine gut gemeinte Verankerung einer Spielleitplanung durch Ratsbeschluss etc. ohne die dauerhafte Absicherung durch entsprechende Ressourcen ist nicht effizient wie das Beispiel einer anderen Kommune (Neuwied) zeigt. Hier wurde mit erheblichen finanziellen Belastungen die Spielleitplanung installiert, ein Planungsbüro eingekauft, um Bestandsaufnahme und Starterprojekte anzuschieben. Aufgrund mangelnder personeller und finanzieller Ressourcen konnte nach dem Ausstieg des Planungsbüros keine Weiterentwicklung und Fortführung des Prozesses erfolgen, so dass nach 2 bis 3 Jahren das Verfahren zum Erliegen kam.

 

4.      Wie funktioniert eine Spielleitplanung?

Spielleitplanung funktioniert nur, wenn sie verbindlich ist. Zur Absicherung der Spielleitplanung bedarf es eines Ratsbeschlusses. Der Ratsbeschluss betrifft nicht nur die Durchführung der Spielleitplanung, sondern auch die Verabschiedung einer Qualitätszielkonzeption. In allen Modellgemeinden ist dieser Ratsbeschluss einstimmig gefasst worden.

Verbindlichkeit wird allerdings nicht nur über politische Beschlüsse geschaffen. Ohne dauerhaftes Engagement Erwachsener und die klare Regelung von Verantwortlichkeiten sind keine anhaltenden Erfolge zu erzielen.

Um Bestand zu haben, setzt Spielleitplanung auf die Kooperation vieler. Sie führt Verbände, Initiativen, Vereine, engagierte Bürger, Multiplikatoren, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und  Jugendarbeit sowie Agenda-21-Gruppen zusammen und verknüpft sie zu unterstützenden Netzwerken. Die Arbeitsgruppe Spielleitplanung auf Stadtebene ist ein zentrales Forum zur effektiven Organisation notwendiger Abstimmungsprozesse. In den Modellgemeinden ist die Arbeitsgruppe zu einer tragenden Säule geworden.

Spielleitplanung ist auf der Verwaltungs- und Fachebene querschnittsorientiert und kooperativ angelegt. Sie führt alle relevanten Fachbereiche zusammen, besonders die raumbezogenen Fachplanungsbereiche wie Bauleit-, Verkehrs- und Freiraumplanung, Stadt- und Dorferneuerung sowie die verschiedenen Akteure der Jugendhilfe.


Grafik: Planungsbüro Stadtkinder

 

 

Die Spielleitplanung geht systematisch vor. Kernstück sind die drei Planstufen:

Im Rahmen der Bestandserhebung zeigen Kinder und Jugendliche dem Planer beispielsweise auf  Streifzügen ihre informellen Spielorte und Treffpunkte. Der Planer lernt dabei Freiräume aus dem Blickwinkel von Kindern und Jugendlichen zu sehen und zu bewerten.
Die beteiligungsorientierte Bestandserhebung wird in einem Bestandsplan dargestellt. Für Siedlungs- und Freiflächen und Verkehr sollten jeweils zwei themenbezogene Bestandspläne erstellt werden. Die Bestandspläne enthalten beispielsweise Aussagen zu Alltagswegen, Rückzugsräumen und zu Einzelelementen wie Brunnen, Treppen oder Einzelbäume in ihrer Bedeutung für Kinder sowie zu Konflikten, insbesondere mit dem Verkehr.
Aus den Bestandsplänen wird der eigentliche Spielleitplan mit der Darstellung von Maßnahmen und Vorhaben entwickelt. Er enthält beispielsweise Aussagen zur Sicherung, Weiterentwicklung und Neuschaffung von Flächen als Spiel-, Erlebnis- und Aufenthaltsräume, Maßnahmen zur Sicherung von Straßen, Wegenetze als wichtiges Vernetzungselement sowie eine Qualitätszielkonzeption als einen langfristigen Orientierungsrahmen für die kommunale Entwicklung.  Die textliche Erläuterung zum Spielleitplan unterlegt die Maßnahmen mit einer Priorität und gibt Hinweise für ihre stufenweise Umsetzung.

Die Spielleitplanung endet nicht mit ihrer Verabschiedung im Stadtrat. Sie wird als kontinuierlicher Prozess und Daueraufgabe in den Kommunen verankert und ist bei jeder Entscheidung in der Kommune wieder anzuwenden. So bestehen in den Modellgemeinden die Arbeitsgruppen fort und begleiten den Prozess der Umsetzung und der Fortschreibung.