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Beschlussvorschlag: Der
Jugendhilfeausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. Sachverhalt: Der
Ansatz beim Produktkonto 006.001.001. 531 8000 (Zuschüsse Kindergärten freier
Träger) ist im Jahr 2008 auf der Grundlage des ab 01.08.2008 geltenden
Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) mit 2.744.600 € für das Jahr 2009
berechnet worden. Im
Vergleich zur Berechnung nach dem bis zum 31.07.2008 gültigen Gesetz über Tageseinrichtungen
für Kinder (GTK), wonach die Betriebskosten je Kalenderjahr berechnet worden
sind, werden die Betriebskosten im Rahmen des ab 01.08.2008 geltenden KiBiz auf
der Grundlage von Kindergartenjahren (01.08. - 31.07.) berechnet. Für das
Haushaltsjahr 2009 stellen demnach die entsprechenden Kalendermonate der
Kindergartenjahre 2008/2009 (01.08.2008 – 31.07.2009) und 2009/2010
(01.08.2009 – 31.07.2010) die Grundlage für die Berechnung der
Betriebskosten und der Betriebskostenzuschüse dar. Nach
der Inbetriebnahme des
landeseinheitlichen EDV-Verfahrens „KiBiz.web“ ab Mitte Dezember
2008 und dem Vorliegen der für die Betriebskostenberechnung maßgeblichen
Belegungszahlen ab 01.08.2009 (Kindergartenjahr 2009/2010) ist eine Überprüfung
des gebildeten Haushaltsansatzes erfolgt. Diese
Überprüfung hat zu folgendem Ergebnis geführt:
Es
ist davon auszugehen, dass sich bei dem Produktkonto 006.001.001. 531 8000
(Zuschüsse Kindergärten freier Träger) im Haushaltsjahr 2009 eine Mehrausgabe
in Höhe von rd. 384.200,00 € ergeben wird. Die überplanmäßige
Mittelbereitstellung durch den Haupt- und Finanzausschuss bzw. den Rat der
Stadt ist daher im Jahr 2009 erforderlich. Zunächst
sollte allerdings die Bescheiderteilung des Landesjugendamtes über die
Festsetzung der Gesamtbetriebskosten abgewartet werden, welche die vorgenannten
Berechnungen bestätigt.
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