Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt, den Rückforderungsbetrag für die in den Jahren 2004 bis 2007/2008 überzahlten Landesmittel im Bereich der Betriebskostenzuschüsse für Tageseinrichtungen für Kinder in Höhe von 122.446,72 € beim Produktsachkonto 006.001.001 01000 7311 000 überplanmäßig bereitzustellen. Sachverhalt:
Das Staatliche Rechnungsprüfungsamt Köln hat im Rahmen einer Überprüfung der Betriebskosten für die Städt. Kindertagesstätte Jahnstraße festgestellt, dass in den Jahren 2004 bis 2007/2008 eine personelle Überbesetzung in der Einrichtung vorgelegen hat. Darüber hinaus hat eine Überprüfung der Betriebskosten der AWO-Kindertagesstätte Jörgensgasse durch das Staatliche Rechnungsprüfungsamt ergeben, dass die personelle Besetzung im Jahr 2004 - gemessen an der tatsächlichen Belegung der Einrichtung - zu hoch festgesetzt worden ist. Beide Überbesetzungen führen zu einer Neuberechnung der gewährten Landeszuschüsse und zu einer entsprechenden Rückzahlung der überzahlten Beträge an das Land NW.
Für die Jahr 2004 bis 2007/2008 ergeben sich folgende Rückzahlungsbeträge:
Der Betrag in Höhe von 5.069,42 € ist bereits von der AWO als Trägerin der Kita in der Jörgensgasse zurückgefordert und im städtischen Haushalt vereinnahmt worden. Mit der vorstehenden Rückzahlung wird dieser vereinnahmte Betrag an das Land weitergeleitet.
Eine überplanmäßige Bereitstellung des gesamten Rückforderungsbetrages in Höhe von 122.446,72 € durch den Haupt- und Finanzausschuss bzw. den Rat der Stadt ist erforderlich. Über die Deckung wird im Laufe des Jahres entschieden.
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