Vorlage - RAT/1540/2009  

 
 
Betreff: Kürzung der Elternbeiträge
Status:öffentlich  
Verfasser:Frau Ludwig-Schieffers
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Clemm, Rainer
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
10.02.2009 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Vorberatung
23.03.2009 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die veränderten  Elternbeiträge in der vorgelegten Fassung ab 01.08.2009.

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Rat hat in seiner Sitzung am 15.12.2008 beschlossen,

die Kindergartenbeiträge für das Kindergartenjahr 2009/2010 um ein Drittel zu kürzen. Diese Kürzung betrifft gleichmäßig alle Kindergartenjahre. Details zur daraus resultierenden Gestaltung der Kindergartenbeiträge sind durch den Jugendhilfeausschuss zu beschließen.

 

 

Die Verwaltung legt den nachfolgenden Vorschlag vor. Alle Beiträge wurden um 1/3 gekürzt.

 

Die  kursiven Zahlen sind die alten Sätze.

 

Jahreseinkommen

25 Stunden

35 Stunden

45 Stunden

 

bis € 12.300

0 / 0

0 / 0

0 / 0

 

bis € 24.600

10 € / 15

17 € / 26

28 € / 42

 

bis € 36.900

20 € / 30

29 € / 44

47 € / 71

 

bis € 49.100

33 € / 50

49 € / 73

77 € / 115

 

bis € 61.400

47 €70

77 € / 115

119 € / 178

 

über € 61.400

67 € / 100

101 € / 151

157 / 235

 

 

 

 

 

 

 

 

Um den Eltern für die Betreuung der 2 jährigen Kinder eine echte Wahlmöglichkeit zu bieten, wurde in der letzten beschlossenen Satzung der Stadt Wermelskirchen zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern  bewusst der Elternbeitrag für die 2 jährigen Kinder im Kindergarten mit den Beiträgen der 2 jährigen in der Tagespflege gleichgesetzt. Wenn die Beiträge jetzt nur im Kindergarten abgesenkt werden, ist die Tagespflege für die 2 jährigen teurer.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor auch diese Beiträge für Tagespflege ab 2 Jahren um ein drittel zu senken.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jahres-einkommen

Monatlicher Elternbeitrag  für die vereinbarte durchschnittliche wöchentliche Betreuungszeit

ab 2-jährige Kinder/Tagespflege

bis 15 Std.

bis 25 Std.

bis 35 Std.

bis  45 Std.

bis 50 Std.und darüber

bis 12.300 €

0 / 0

0 / 0

0 / 0

0 / 0

0 / 0

bis 24.600 €

6 / 9

10 / 15

17 / 26

28 / 42

31 / 46

bis 36.900 €

12 / 18

20 / 30

29 / 44

47 / 71

52 / 78

bis 49.100 €

20 / 30

33 / 50

49 / 73

77 / 115

85 / 127

bis 61.400 €

28 / 42

47 / 70

77 / 115

119 / 178

131 / 197

über 61.400 €

40 / 60

67/ 100

101 / 151

157 / 235

174 / 261

 

 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift