Vorlage - RAT/1543/2009  

 
 
Betreff: Änderung der Seniorenbeiratsordnung zwecks Ermöglichung der beratenden Teilnahme des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des ehrenamtlichen Beirates für Menschen mit Behinderung an den Sitzungen des Seniorenbeirates (Ergänzung von § 2 Abs. 3 der Seniorenbeiratsordnung)
Status:öffentlich  
Verfasser:Aubel, Hans-Willi
Federführend:Sozialamt Bearbeiter/-in: Aubel, Hans-Willi
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
05.03.2009 
Sitzung des Sozialausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
16.03.2009 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Vorberatung
23.03.2009 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
09020301 Neufassung SB-Ordn.Stand 03.02.2009 PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der derzeitigen Satzung des ehrenamtlichen Seniorenbeirates unter § 2 Abs.3:

„ Der Seniorenbeirat kann zu seinen Sitzungen in besonderen Fällen einzelne Berater/innen (ohne Stimmrecht)  hinzuziehen. Der Vorsitzende des Sozialausschusses und sein Stellvertreter, die/der Vorsitzende des Beirates für Menschen mit Behinderung der Stadt Wermelskirchen und sein/e Vertreterin/Vertreter, sowie die Senioren- und Pflegeberaterin/ der Senioren- und Pflegeberater sollen regelmäßig beratend an den Sitzungen des Seniorenbeirates teilnehmen.“

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Seniorenbeirat hat sich in seiner 11. öffentlichen Sitzung am 27.01.2009 unter dem in der Sitzung geänderten Tagesordnungspunkt 8 mit der beratenden Teilnahme des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des Behindertenbeirates befasst und die zukünftige Teilnahme einstimmig beschlossen.

 

Die Arbeit des Seniorenbeirates und des Behindertenbeirates, zukünftig Beirat für Menschen mit Behinderung, überschneidet sich in vielen Punkten. In der Vergangenheit hat der Vorsitzende des Behindertenbeirates an den Seniorenbeiratssitzungen teilgenommen, hatte jedoch keine beratende Funktion.

 

Zur Umsetzung dieses Beschlusses ist es erforderlich, die Seniorenbeiratsordnung zu ändern.

 

Für die Beschlussempfehlung/-fassung dazu ist der Vorlage ein bereits geänderter Entwurf der Neufassung der Satzung beigefügt; die Änderungen sind im Text durch Fettdruck hervorgehoben.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Sozialausschuss, Haupt- und Finanzausschuss, sowie Rat der Stadt entsprechend zu beschließen.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Neufassung der Seniorenbeiratsordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Wermelskirchen vom 13.01.1997 in der Fassung der 2. Änderung vom 26.09.2005

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 09020301 Neufassung SB-Ordn.Stand 03.02.2009 (23 KB) PDF-Dokument (87 KB)    
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

x

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift