Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der derzeitigen Satzung des ehrenamtlichen Seniorenbeirates unter § 2 Abs.3: „ Der Seniorenbeirat kann zu seinen Sitzungen in besonderen Fällen einzelne Berater/innen (ohne Stimmrecht) hinzuziehen. Der Vorsitzende des Sozialausschusses und sein Stellvertreter, die/der Vorsitzende des Beirates für Menschen mit Behinderung der Stadt Wermelskirchen und sein/e Vertreterin/Vertreter, sowie die Senioren- und Pflegeberaterin/ der Senioren- und Pflegeberater sollen regelmäßig beratend an den Sitzungen des Seniorenbeirates teilnehmen.“ Sachverhalt:
Der Seniorenbeirat hat sich in seiner 11. öffentlichen Sitzung am 27.01.2009 unter dem in der Sitzung geänderten Tagesordnungspunkt 8 mit der beratenden Teilnahme des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des Behindertenbeirates befasst und die zukünftige Teilnahme einstimmig beschlossen.
Die Arbeit des Seniorenbeirates und des Behindertenbeirates, zukünftig Beirat für Menschen mit Behinderung, überschneidet sich in vielen Punkten. In der Vergangenheit hat der Vorsitzende des Behindertenbeirates an den Seniorenbeiratssitzungen teilgenommen, hatte jedoch keine beratende Funktion.
Zur Umsetzung dieses Beschlusses ist es erforderlich, die Seniorenbeiratsordnung zu ändern.
Für die Beschlussempfehlung/-fassung dazu ist der Vorlage ein bereits geänderter Entwurf der Neufassung der Satzung beigefügt; die Änderungen sind im Text durch Fettdruck hervorgehoben.
Die Verwaltung empfiehlt dem Sozialausschuss, Haupt- und Finanzausschuss, sowie Rat der Stadt entsprechend zu beschließen. Anlage/n:
Neufassung der Seniorenbeiratsordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Wermelskirchen vom 13.01.1997 in der Fassung der 2. Änderung vom 26.09.2005
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