Beschlussvorschlag: Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstandsbericht zum
Thema „Erneuerung der Wartehallen und Verbesserung der
Haltestellensituationen“ und die vorgestellte Bauliste zur Kenntnis. Der
Bürgermeister wird beauftragt, auf Basis dieser Planung umgehend den
erforderlichen Finanzierungsantrag für den ersten Bauabschnitt zu stellen und
die Maßnahme durchzuführen. Der Rat der
Stadt beschließt für die Errichtung von Wartehallen bei dem Auftragsachkonto I
1204 1701 Projekt “Errichtung von ÖPNV – Wartehallen“ a)
zusätzliche Haushaltsmittel in 2009 in Höhe von 100.000 € b) eine
außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 160.000 € , fällig
in 2010, bereitzustellen. Die Deckung
des vorgezogenen Betrages erfolgt durch die gegenseitige Deckungsfähigkeit von
Maßnahmen im Bereich des Tiefbauamtes. Die Deckung
für die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch eine
reduzierte Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung bei Auftragssachkonto
I 1211 2006 „Tiefbaumaßnahme B-Plan Unterpohlhausen“. Sachverhalt: Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt, Maßnahmen zur
Verbesserung des ÖPNV durchzuführen. Hierzu ist es geplant, die Situation an
verschiedenen Haltestellen insgesamt zu verbessern. Dies soll erreicht werden,
indem zum einen alte Wartehallen durch neue Wartehallen ersetzt und weitere
Haltestellen erstmalig mit einer Wartehalle versehen werden. Zum anderen sieht
die Planung vor, an einigen Haltestellen die Einstiegssituation zu verbessern. Im Jahre 2001 hat die Stadt Wermelskirchen bereits einen
Förderantrag für neue Buswartehallen im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
(GVFG) bei der Bezirksregierung gestellt. Diese Planung wurde im Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehr am 14.05.2001 vorgestellt. In der darauf folgenden Zeit teilte die Bezirksregierung
Köln mit, dass die Förderung des ÖPNV keine positive Entwicklung aufzeigt und
insofern eine zeitnahe Förderung nicht in Aussicht gestellt werden kann.
Deshalb führte der Antrag auch nicht zum Erfolg. Eine erneute Anfrage bei der Bezirksregierung in 2006 führte
zu dem Ergebnis, dass nun Wartehallen im Rahmen des neuen GVFG IV
(Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Individualverkehr) wieder gefördert werden
können (Förderquote 75%). Aufgrund dieser neuen Situation hat die Verwaltung den
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 12.06.2006 In diesem Programm ist u.a. die Haltestelle Unterstraße
enthalten (siehe Antrag der SPD-Fraktion vom 07.02.2006 und dessen Beratung im
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 15.05.06). Der gestellte Antrag (Einplanungsantrag) wurde grundsätzlich
als förderwürdig eingestuft. Jedoch teilte die zuständige Bezirksregierung Ende
2006 mit, dass alle Haltestellenmaßnahmen nicht in die Bewilligungsprogramme
aufgenommen, sondern in den Anhang verschoben wurden, da Straßenbaumaßnahmen im
Ministerium für Bauen und Verkehr NRW eine höhere Priorität genießen. Mit Schreiben vom 11.01.2008 teilte die Bezirksregierung Köln
der Stadt Wermelskirchen mit, dass die Förderung von ÖPNV (u.a. Buswartehallen)
nicht mehr direkt durch das Land (Bezirksregierung) sondern durch den neuen
Fördergeber „Zweckverband Nahverkehr Rheinland“ bearbeitet wird. Der Zweckverband Nahverkehr Rheinland hat daraufhin die
eingereichten Antragsunterlagen von der Bezirksregierung übernommen. Mit Schreiben vom 31.10.2008 hat der Zweckverband Nahverkehr
Rheinland der Stadt Wermelskirchen eine Einplanungsmitteilung übersandt. Die Gesamtausgaben laut Einplanungsantrag betragen rd.
415.000 €. Davon hat der Fördergeber 400.000 € als zuwendungsfähig
geprüft. Der Fördersatz beim Zweckverband beträgt 85 %. Die Verwaltung hat in den letzten Jahren weiterhin die
jährlichen Mittel von rd. 10 -12.000 € für die Verbesserung oder
Neuerrichtung von Wartehallen verwendet. Unter anderem wurde in dieser Zeit an
den Haltestellen „Dabringhausen-Mitte“ (Stadteinwärts
und Stadtauswärts), „Dünner Straße“ (Stadtauswärts) und
„Arbeitsamt“ eine neue moderne Glashalle errichtet. Die Bauliste für den jetzigen Finanzierungsantrag hat sich dementsprechend
verändert. Für den neuen Maßnahmenkatalog wurden die veränderte
Bauliste und die Informationen der ÖPNV-Betreiber berücksichtigt. I. Maßnahmenkonzept
Im Maßnahmenkonzept zur Verbesserung der
Haltestellensituation ist der Ausbau in zwei Bauabschnitten vorgesehen. Der
erste Bauabschnitt beinhaltet die Haltestellen, bei denen die Realisierung
zeitnah erfolgen kann. Der zweite Bauabschnitt umfasst Haltestellen mit
weiterem Planungsbedarf. Die Konzeption sieht im 1. Bauabschnitt vor, an insgesamt 24
Bushaltepunkten ÖPNV fördernde Maßnahmen durchzuführen. An 3 Haltepunkten (s.
Tabelle 1) sollen die vorhandenen Wartehallen durch neue transparente Wartehallen
ersetzt werden. An 9 Haltepunkten ist geplant neben der Erneuerung der
Wartehalle auch noch die Einstiegssituation zu verbessern (s. Tabelle 2). Neben
dem Austausch der vorhandenen Wartehallen sieht die Konzeption weiter vor, an 3
Haltepunkten (s. Tabelle 3) erstmalig eine Wartehalle zu errichten und an 7
Haltepunkten (s. Tabelle 4) neben der erstmaligen Aufstellung einer Wartehalle
auch die Haltestellensituation zu verbessern. An 2 Haltepunkten ist geplant, nur die Haltestellensituation zu verbessern
(s. Tabelle 5). Am Haltepunkt „Stadtwerke“ (Stadteinwärts)
entspricht die vorhandene Wartehalle den ÖPNV Bedürfnissen und muss nicht
ausgetauscht werden. Der Haltepunkt Friedhof ist eine so genannte
Ausstiegshaltestelle (wird aber von vielen älteren Fahrgästen genutzt). Aus
diesem Grunde ist hier ebenfalls geplant nur die Haltestellensituation zu
verbessern. Tabelle 1: Erneuerung der bestehenden Wartehalle
Tabelle
2: Erneuerung der bestehenden Wartehalle inkl. Verbesserung der
Einstiegssituation
Tabelle
3: Erstmalige Aufstellung einer Wartehalle
Tabelle
4: Erstmalige Aufstellung einer Wartehalle inkl. Verbesserung der
Einstiegssituation
Tabelle
5: Verbesserung der Einstiegssituation
Die Maßnahmen zur Verbesserung der Einstiegssituation sind nur dann förderfähig, wenn die Baulast bei der Stadt Wermelskirchen liegt. Dieses ist bei Haltestellen an Gemeindestraßen gegeben. An Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sind nur die Maßnahmen innerhalb der Ortsdurchfahrten förderfähig. Andere Maßnahmen sind nicht förderfähig. Der zweite Bauabschnitt umfasst weitere Haltepunkte, an
denen die Planung oder der Grunderwerb noch nicht durchgeführt werden konnte.
Unter Anderem ist es geplant den zentralen Busbahnhof (mit den 2 Bussteigen) zu
berücksichtigen und im Zusammenhang mit dem zweiten Bauabschnitt zu
modernisieren. Für den zweiten Bauabschnitt soll (geplant in 2010) ein
separater Finanzierungsantrag gestellt werden, wenn der erforderliche Grunderwerb
abgeschlossen ist. Die geplanten Haltestellen sind ausschließlich
Linienbushaltestellen, da Haltestellen mit reinem Schulbusverkehr nicht
förderfähig sind. Für die Lösung der vorhandenen defizitären Situation der
Schulbushaltestellen ist beabsichtigt, die demontierten Wartehallen, sofern der
bauliche Zustand dieses zulässt, an verschiedenen Schulbushaltestellen
(s. Tabelle 6) aufzustellen. Tabelle
6: Schulbushaltestellen
II. Ausstattung
Die Standardausstattung an den Haltestellen umfasst: a)
Wartehalle
mit Rück- und Seitenwandscheiben b)
Fahrplankasten
(DIN A2) c)
Sitzbank
mit Einzelsitzplätzen d)
Wartehallenbeleuchtung
(soweit ein direkter Anschluss möglich ist) e)
Abfallbehälter
Wenn ein Stromanschluss nicht über
das normale Beleuchtungskabel ermöglicht werden kann, soll im Einzelfall
geprüft werden, ob eine Beleuchtung mit Solargeneratormodul möglich ist. Maßnahmen zur Verbesserung der
Einstiegssituation (s. Abbildung 1) beinhalten je nach Standort: a)
notwendiger
Grunderwerb b)
Herstellung
einer befestigten Aufstellfläche c)
Herstellung
eines Zugangs zur Haltestelle d)
Einbau
eines Buskapsteins e)
Schaffung
eines Entwässerungssystems f)
Querungshilfe
III. Kosten
Die Gesamtkosten für die Erneuerung von Wartehallen bzw.
erstmalige Aufstellung einer Wartehalle belaufen sich für den ersten
Bauabschnitt auf ca. 360.000 €. Die Zuwendung des Zweckverbandes (unter
Berücksichtigung von nicht förderfähigen Anteilen) beträgt 85 %, so dass ein
Eigenanteil von ca. 54.000 € für die Stadt Wermelskirchen zu
tragen ist. Die ermittelten Kosten sind mittels einer Kostenschätzung
aufgestellt. Folgekosten: - Jährliche Reinigungskosten rd. 2 % der Baukosten (Schätzwert, da die
Reinigung bislang noch nicht ausgeschrieben wurde) - Abschreibung und Verzinsung (lt. NKF 25 Jahre) rd. 8 % IV. Zeitplan
Bei einer Zustimmung des Ausschusses für
Stadtentwicklung und Verkehr wird unmittelbar der Finanzierungsantrag beim
Zweckverband gestellt. Der Zweckverband hat bereits signalisiert, den
Zuwendungsbescheid schnellstmöglich zu prüfen. Eine positive Prüfung würde dann
schon im Sommer erfolgen. Die
Ausschreibung könnte somit im Spätsommer 2009 durchgeführt werden. Der
Baubeginn ist dann für den Herbst 2009 geplant. Das Bauende wird, auch unter
Berücksichtigung der Witterungssituation und der Aufrechterhaltung des
ÖPNV-Betriebes im Frühjahr 2010 erwartet. Sobald die weiteren Planungen für den zweiten Bauabschnitt
fortgeschritten sind, wird der Planungsstand im Ausschuss für Stadtentwicklung
und Verkehr vorgestellt. V. Haushaltsmittel
Die Mittel
für den ersten Bauabschnitt stehen auf dem Auftragssachkonto I 1204 1701
Projekt “Errichtung von ÖPNV – Wartehallen“ zur Verfügung. Im Haushaltsplan 2009 ist die Gesamtmaßnahme wie folgt
veranschlagt: Haushaltsjahr Ausgaben Einnahmen 2009/Haushaltsansatz 100.000,-
€ 85.000,- € 2010/Finanzplan 216.000,-
€ 170.000,- € 2011/Finanzplan 100.000,-
€ 85.000,- € -------------- -------------- Ingesamt 416.000,-
€ 340.000,- € Aufgrund des erwarteten baulichen Fortschrittes ist es
notwendig, die Mittel aus dem Finanzplan für 2010 und 2011 vorzuziehen bzw. als Verpflichtungsermächtigung in 2009
bereitzustellen. In 2009 ist
der Gesamtauftrag in Höhe von 360.000
€ zu
erteilen. Hiervon
werden voraussichtlich kassenwirksam in 2009 200.000
€ Eingeplant 100.000
€ Zusätzlich erforderlich 100.000
€ Die Deckung
des vorgezogenen Betrages erfolgt durch die gegenseitige Deckungsfähigkeit von
Maßnahmen im Bereich des Tiefbauamtes. Über 160.000
€ ist eine
außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung, fällig in
2010, bereitzustellen. Die Deckung
erfolgt durch eine reduzierte Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung
bei Auftragssachkonto I 1211 2006 „Tiefbaumaßnahme B-Plan
Unterpohlhausen“. VI. Zuwegung von Haltestellen Eine Erstellung oder Verbesserung der Zuwegungen zu den
Haltestellen können im Zusammenhang mit dem genannten ÖPNV-Antrag nicht erfasst
werden. Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt eine Verbesserung der
Zuwegungen zu verschiedenen Haltestellen im Stadtgebiet im Rahmen des
Konjunkturpaketes II zu berücksichtigen und hierüber fördern zu lassen. Die Verbesserung der genanten Zuwegung zielt insbesondere
auf eine Verbesserung der Fußwegsituation für Schüler und Senioren. Sollten die geplanten Verbesserungsmaßnahmen nicht über das Konjunkturpaket
II finanziert werden können, so ist es beabsichtigt die erforderlichen
Maßnahmen sukzessive durch den Betriebshof über das laufende Unterhaltungskonto
umzusetzen. Pläne/ Anlagen Den einzelnen
Fraktionen wird wie bei der ersten Beratung ein Übersichtsplan im Format DIN A3
für die Beratung zu Verfügung gestellt. Anlage:
Haltestellenübersicht (Standardeinrichtung)
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