Vorlage - RAT/1554/2009  

 
 
Betreff: Verbesserung des ÖPNV im Bereich der Haltestellen
hier: Finanzierungsantrag
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
09.03.2009 
37. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr geändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Anhörung
16.03.2009 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
23.03.2009 
Sitzung des Rates der Stadt geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstandsbericht zum Thema „Erneuerung der Wartehallen und Verbesserung der Haltestellensituationen“ und die vorgestellte Bauliste zur Kenntnis.

Der Bürgermeister wird beauftragt, auf Basis dieser Planung umgehend den erforderlichen Finanzierungsantrag für den ersten Bauabschnitt zu stellen und die Maßnahme durchzuführen.

 

Der Rat der Stadt beschließt für die Errichtung von Wartehallen bei dem Auftragsachkonto I 1204 1701 Projekt “Errichtung von ÖPNV – Wartehallen“ 

 

a) zusätzliche Haushaltsmittel in 2009 in Höhe von 100.000 €

b) eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 160.000 € , fällig in 2010,

 

bereitzustellen.

 

Die Deckung des vorgezogenen Betrages erfolgt durch die gegenseitige Deckungsfähigkeit von Maßnahmen im Bereich des Tiefbauamtes.

Die Deckung für die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch eine reduzierte Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung bei Auftragssachkonto I 1211 2006 „Tiefbaumaßnahme B-Plan Unterpohlhausen“.

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt, Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV durchzuführen. Hierzu ist es geplant, die Situation an verschiedenen Haltestellen insgesamt zu verbessern. Dies soll erreicht werden, indem zum einen alte Wartehallen durch neue Wartehallen ersetzt und weitere Haltestellen erstmalig mit einer Wartehalle versehen werden. Zum anderen sieht die Planung vor, an einigen Haltestellen die Einstiegssituation zu verbessern.

Im Jahre 2001 hat die Stadt Wermelskirchen bereits einen Förderantrag für neue Buswartehallen im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) bei der Bezirksregierung gestellt. Diese Planung wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 14.05.2001 vorgestellt.

In der darauf folgenden Zeit teilte die Bezirksregierung Köln mit, dass die Förderung des ÖPNV keine positive Entwicklung aufzeigt und insofern eine zeitnahe Förderung nicht in Aussicht gestellt werden kann. Deshalb führte der Antrag auch nicht zum Erfolg. 

Eine erneute Anfrage bei der Bezirksregierung in 2006 führte zu dem Ergebnis, dass nun Wartehallen im Rahmen des neuen GVFG IV (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Individualverkehr) wieder gefördert werden können (Förderquote 75%).

Aufgrund dieser neuen Situation hat die Verwaltung den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 12.06.2006 informiert (Siehe RAT/0715/2006). Entsprechend der Beschlussfassung wurde ein neuer Förderantrag (Einplanungsantrag) gestellt.

In diesem Programm ist u.a. die Haltestelle Unterstraße enthalten (siehe Antrag der SPD-Fraktion vom 07.02.2006 und dessen Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 15.05.06).

Der gestellte Antrag (Einplanungsantrag) wurde grundsätzlich als förderwürdig eingestuft. Jedoch teilte die zuständige Bezirksregierung Ende 2006 mit, dass alle Haltestellenmaßnahmen nicht in die Bewilligungsprogramme aufgenommen, sondern in den Anhang verschoben wurden, da Straßenbaumaßnahmen im Ministerium für Bauen und Verkehr NRW eine höhere Priorität genießen.

Mit Schreiben vom 11.01.2008 teilte die Bezirksregierung Köln der Stadt Wermelskirchen mit, dass die Förderung von ÖPNV (u.a. Buswartehallen) nicht mehr direkt durch das Land (Bezirksregierung) sondern durch den neuen Fördergeber „Zweckverband Nahverkehr Rheinland“ bearbeitet wird.

Der Zweckverband Nahverkehr Rheinland hat daraufhin die eingereichten Antragsunterlagen von der Bezirksregierung übernommen.

Mit Schreiben vom 31.10.2008 hat der Zweckverband Nahverkehr Rheinland der Stadt Wermelskirchen eine Einplanungsmitteilung übersandt.

Die Gesamtausgaben laut Einplanungsantrag betragen rd. 415.000 €. Davon hat der Fördergeber 400.000 € als zuwendungsfähig geprüft. Der Fördersatz beim Zweckverband beträgt 85 %.

Die Verwaltung hat in den letzten Jahren weiterhin die jährlichen Mittel von rd. 10 -12.000 € für die Verbesserung oder Neuerrichtung von Wartehallen verwendet. Unter anderem wurde in dieser Zeit an den Haltestellen  „Dabringhausen-Mitte“ (Stadteinwärts und Stadtauswärts), „Dünner Straße“ (Stadtauswärts) und „Arbeitsamt“ eine neue moderne Glashalle errichtet.

Die Bauliste für den jetzigen Finanzierungsantrag hat sich dementsprechend verändert.

Für den neuen Maßnahmenkatalog wurden die veränderte Bauliste und die Informationen der ÖPNV-Betreiber berücksichtigt.

 

I.     Maßnahmenkonzept

Im Maßnahmenkonzept zur Verbesserung der Haltestellensituation ist der Ausbau in zwei Bauabschnitten vorgesehen. Der erste Bauabschnitt beinhaltet die Haltestellen, bei denen die Realisierung zeitnah erfolgen kann. Der zweite Bauabschnitt umfasst Haltestellen mit weiterem Planungsbedarf.

Die Konzeption sieht im 1. Bauabschnitt vor, an insgesamt 24 Bushaltepunkten ÖPNV fördernde Maßnahmen durchzuführen. An 3 Haltepunkten (s. Tabelle 1) sollen die vorhandenen Wartehallen durch neue transparente Wartehallen ersetzt werden.

An 9 Haltepunkten ist geplant neben der Erneuerung der Wartehalle auch noch die Einstiegssituation zu verbessern (s. Tabelle 2). Neben dem Austausch der vorhandenen Wartehallen sieht die Konzeption weiter vor, an 3 Haltepunkten (s. Tabelle 3) erstmalig eine Wartehalle zu errichten und an 7 Haltepunkten (s. Tabelle 4) neben der erstmaligen Aufstellung einer Wartehalle auch die Haltestellensituation zu verbessern.

An 2 Haltepunkten ist geplant,  nur die Haltestellensituation zu verbessern (s. Tabelle 5). Am Haltepunkt „Stadtwerke“ (Stadteinwärts) entspricht die vorhandene Wartehalle den ÖPNV Bedürfnissen und muss nicht ausgetauscht werden. Der Haltepunkt Friedhof ist eine so genannte Ausstiegshaltestelle (wird aber von vielen älteren Fahrgästen genutzt). Aus diesem Grunde ist hier ebenfalls geplant nur die Haltestellensituation zu verbessern.

Tabelle 1: Erneuerung der bestehenden Wartehalle

1

Hst-Nr.

Haltestellenname

1.1

309201-2

Ärnzhäuschen

1.2

309210-4

Grunewald

1.3

309211-4

Linde

Tabelle 2: Erneuerung der bestehenden Wartehalle inkl. Verbesserung der Einstiegssituation

2

Hst-Nr.

Haltestellenname

2.1

308202-1

Busbahnhof / Thomas-Mann-Straße (Stadtauswärts)

2.2

308202-2

Busbahnhof / Thomas-Mann-Straße (Stadteinwärts)

2.3

308324-2

Friedhof

2.4

309202-2

Höferhof

2.5

308231-3

Königstraße

2.6

308205-3

RVK-Niederlassung (Stadtauswärts)

2.7

308326-2

Stadtwerke (Stadtauswärts)

2.8

308102-4

Unterstraße

2.9

308218-3

Wielstraße

Tabelle 3: Erstmalige Aufstellung einer Wartehalle

3

Hst-Nr.

Haltestellenname

3.1

308328-4

Heinhausstraße

3.2

308104-2

Hünger

3.3.

308106-3

Pohlhauser Straße

Tabelle 4: Erstmalige Aufstellung einer Wartehalle inkl. Verbesserung der Einstiegssituation

4

Hst-Nr.

Haltestellenname

4.1

308211-4

Dhünner Straße (Stadteinwärts)

4.2

402107-1

Dreibäumen

4.3

308214-4

Eipringhausen

4.4

308223-1

Friedenstraße

4.5

308324-1

Friedhof

4.6

309506-4

Halzenberg

4.7

308103-2

Neuenhaus

Tabelle 5: Verbesserung der Einstiegssituation

5

Hst-nr.

Haltestellenname

5.1

308326-1

Stadtwerke (Stadteinwärts)

5.2

308324-4

Friedhof (ohne Wartehalle) Ausstiegshaltestelle

 

Die Maßnahmen zur Verbesserung der Einstiegssituation sind nur dann förderfähig, wenn die Baulast bei der Stadt Wermelskirchen liegt. Dieses ist bei Haltestellen an Gemeindestraßen gegeben. An Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sind nur die Maßnahmen innerhalb der Ortsdurchfahrten förderfähig. Andere Maßnahmen sind nicht förderfähig.

Der zweite Bauabschnitt umfasst weitere Haltepunkte, an denen die Planung oder der Grunderwerb noch nicht durchgeführt werden konnte. Unter Anderem ist es geplant den zentralen Busbahnhof (mit den 2 Bussteigen) zu berücksichtigen und im Zusammenhang mit dem zweiten Bauabschnitt zu modernisieren.

Für den zweiten Bauabschnitt soll (geplant in 2010) ein separater Finanzierungsantrag gestellt werden, wenn der erforderliche Grunderwerb abgeschlossen ist.

Die geplanten Haltestellen sind ausschließlich Linienbushaltestellen, da Haltestellen mit reinem Schulbusverkehr nicht förderfähig sind. Für die Lösung der vorhandenen defizitären Situation der Schulbushaltestellen ist beabsichtigt, die demontierten Wartehallen, sofern der bauliche Zustand dieses zulässt, an verschiedenen Schulbushaltestellen (s. Tabelle 6) aufzustellen.

Tabelle 6: Schulbushaltestellen

6

Hst-nr.

Bemerkung

6.1

Ellinghausen

 

6.2

Kallenberg

 

6.3

Buchholzen

 

6.4

Zur Mühle

 

6.5

Limmringhausen

 

6.6

Emminghausen

 

6.7

Bechhausen

 

 

 

II.    Ausstattung

Die Standardausstattung an den Haltestellen umfasst:

a)      Wartehalle mit Rück- und Seitenwandscheiben
vom Typ B-S der Firma MABEG

b)      Fahrplankasten (DIN A2)

c)      Sitzbank mit Einzelsitzplätzen

d)      Wartehallenbeleuchtung (soweit ein direkter Anschluss möglich ist)

e)      Abfallbehälter

Wenn ein Stromanschluss nicht über das normale Beleuchtungskabel ermöglicht werden kann, soll im Einzelfall geprüft werden, ob eine Beleuchtung mit Solargeneratormodul möglich ist.

Maßnahmen zur Verbesserung der Einstiegssituation (s. Abbildung 1) beinhalten je nach Standort:

a)      notwendiger Grunderwerb

b)      Herstellung einer befestigten Aufstellfläche

c)      Herstellung eines Zugangs zur Haltestelle

d)      Einbau eines Buskapsteins

e)      Schaffung eines Entwässerungssystems

f)        Querungshilfe

 

III.   Kosten

Die Gesamtkosten für die Erneuerung von Wartehallen bzw. erstmalige Aufstellung einer Wartehalle belaufen sich für den ersten Bauabschnitt auf ca. 360.000 €. Die Zuwendung des Zweckverbandes (unter Berücksichtigung von nicht förderfähigen Anteilen) beträgt 85 %, so dass ein Eigenanteil von ca. 54.000 € für die Stadt Wermelskirchen zu tragen ist.

Die ermittelten Kosten sind mittels einer Kostenschätzung aufgestellt.

Folgekosten:

- Jährliche Reinigungskosten rd. 2 % der Baukosten

   (Schätzwert, da die Reinigung bislang noch nicht ausgeschrieben wurde)

- Abschreibung und Verzinsung (lt. NKF 25 Jahre) rd. 8 %

 

IV.   Zeitplan

Bei einer  Zustimmung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr wird unmittelbar der Finanzierungsantrag beim Zweckverband gestellt. Der Zweckverband hat bereits signalisiert, den Zuwendungsbescheid schnellstmöglich zu prüfen. Eine positive Prüfung würde dann schon im Sommer erfolgen.  Die Ausschreibung könnte somit im Spätsommer 2009 durchgeführt werden. Der Baubeginn ist dann für den Herbst 2009 geplant. Das Bauende wird, auch unter Berücksichtigung der Witterungssituation und der Aufrechterhaltung des ÖPNV-Betriebes im Frühjahr 2010 erwartet.

Sobald die weiteren Planungen für den zweiten Bauabschnitt fortgeschritten sind, wird der Planungsstand im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr vorgestellt.

 

V.    Haushaltsmittel

Die Mittel für den ersten Bauabschnitt stehen auf dem Auftragssachkonto

I 1204 1701 Projekt “Errichtung von ÖPNV – Wartehallen“ 

zur Verfügung.

Im Haushaltsplan 2009 ist die Gesamtmaßnahme wie folgt veranschlagt:

Haushaltsjahr                                      Ausgaben                    Einnahmen

2009/Haushaltsansatz                        100.000,- €                    85.000,- €

2010/Finanzplan                                 216.000,- €                  170.000,- €

2011/Finanzplan                                 100.000,- €                    85.000,- €

                                                            --------------                   --------------

Ingesamt                                             416.000,- €                  340.000,- €

 

Aufgrund des erwarteten baulichen Fortschrittes ist es notwendig, die Mittel aus dem Finanzplan für 2010 und 2011 vorzuziehen bzw. als  Verpflichtungsermächtigung in 2009 bereitzustellen.

 

In 2009 ist der Gesamtauftrag in Höhe von                            360.000 €

zu erteilen.

 

Hiervon werden voraussichtlich kassenwirksam in 2009      200.000 €

Eingeplant                                                                               100.000 €

Zusätzlich erforderlich                                                                        100.000 €

 

Die Deckung des vorgezogenen Betrages erfolgt durch die gegenseitige Deckungsfähigkeit von Maßnahmen im Bereich des Tiefbauamtes.

 

Über                                                                                        160.000 €

ist eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung,

fällig in 2010, bereitzustellen.

 

Die Deckung erfolgt durch eine reduzierte Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung bei Auftragssachkonto I 1211 2006 „Tiefbaumaßnahme B-Plan Unterpohlhausen“.

 

 

VI. Zuwegung von Haltestellen

Eine Erstellung oder Verbesserung der Zuwegungen zu den Haltestellen können im Zusammenhang mit dem genannten ÖPNV-Antrag nicht erfasst werden.

Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt eine Verbesserung der Zuwegungen zu verschiedenen Haltestellen im Stadtgebiet im Rahmen des Konjunkturpaketes II zu berücksichtigen und hierüber fördern zu lassen. 

Die Verbesserung der genanten Zuwegung zielt insbesondere auf eine Verbesserung der Fußwegsituation für Schüler und Senioren.

Sollten die geplanten Verbesserungsmaßnahmen nicht über das Konjunkturpaket II finanziert werden können, so ist es beabsichtigt die erforderlichen Maßnahmen sukzessive durch den Betriebshof über das laufende Unterhaltungskonto umzusetzen.

 

Pläne/ Anlagen

 

Den einzelnen Fraktionen wird wie bei der ersten Beratung ein Übersichtsplan im Format DIN A3 für die Beratung zu Verfügung gestellt.

 

Anlage: Haltestellenübersicht (Standardeinrichtung)

 

 

 

 

 

 

 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

I 1204 1701

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

360.000

EUR

100.000

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

14.400

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

X

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift