Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht über die Darlehensvergabe der Stiftung Wohnungshilfswerk (WHW) zur Kenntnis.
Sachverhalt: Die Satzung der Stiftung Wohnungshilfswerk (WHW) der Stadt Wermelskirchen wurde u.a. dahingehend geändert, dass die zu vergebende Darlehenhöhe von 5.200 € auf 10.000 € erhöht wurde. Des Weiteren entscheidet nur noch der Bürgermeister mit einem weiteren Ratsmitglied über die Gewährung eines Darlehens. Bisher lag die Bewilligung in Händen des Haupt- und Finanzausschusses. Dieser wird jetzt nur noch halbjährlich über den Stand der Dinge informiert.
Seit in Kraft treten der neuen Satzung im August 2008 sind zwei Anträge bewilligt worden. Ein neuer Antrag liegt hier bereits vor und mehrere Anträge auf Förderzusage der Wohnungsbauförderungsanstalt (Voraussetzung für ein Darlehen der Stiftung WHW) sind beim Rheinisch Bergischen Kreis anhängig, sodass mit weiteren Anträgen auf Bewilligung eines Darlehens WHW in diesem Jahr gerechnet werden kann.
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