Beschlussvorschlag: Zu B., Seite 4 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt
die Aufstellung der Entwicklungssatzung „Große Ledder“ gemäß § 34
Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB. Zu C., Seite 4 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt,
das Verfahren der Entwicklungssatzung „Große Ledder“ gemäß § 13
Abs. 2 BauGB durchzuführen. Zu D., Seite 5 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt,
dass für den Bereich der Entwicklungssatzung „Große Ledder“ ein
landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt und eine Artenschutzprüfung
vorgenommen wird. Sachverhalt: A. Vorstellung des Projektes Beschreibung der Ausgangssituation Im Ortsteil „Stumpf“ kann man für den Bereich
der Seminar- und Freizeitanlage „Große Ledder“ der Bayer AG
mittlerweile auf eine 100-jährige Geschichte zurückblicken. Auf einem ca. 50 ha
großen Gelände sind verschiedene Gasthäuser und Veranstaltungsräume in einem
parkähnlichen Ensemble entstanden, die den Rahmen sowohl für Tagungen,
Konferenzen und Seminare als auch für ein gehobenes Gastronomie- und
Übernachtungsangebot bieten. Diese baulichen Anlagen wurden in den vergangenen
Jahren teilweise aufwendig restauriert und umgebaut, um sie an die sich
gewandelten modernen Anforderungen anzupassen. Nun gibt es die Überlegung, dieses vorhandene Tagungs- und
Gastronomieangebot mit einer weiteren multifunktionalen Hotelanlage - angedacht
ist ein Wellness-Hotel - abzurunden, um „Große Ledder“ auch für die
Zukunft attraktiv für interne und externe Nutzungen zu gestalten. Darüber hinaus gibt es Überlegungen, eine Gesamtkonzeption
auf lange Sicht für die „Große Ledder“ zu entwickeln, um weitere
Freizeit- und Naherholungsanlagen zu sichern oder weiter zu entwickeln. In
diesem Zusammenhang sind die Fragen zur Erschließung und einem entsprechenden
Stellplatzangebot mit zu klären. Bestehendes Planrecht Für den Bereich „Große Ledder“ sind im
Flächennutzungsplan der Stadt Wermelskirchen zwei Sonderbauflächen (SO)
mit der Zweckbestimmung „betriebliche Bildung und Erholung“
ausgewiesen. Einen Bebauungsplan gibt es für diese Sonderbauflächen
nicht. Ferner weist der Landschaftsplan Nr. 3 „Große
Dhünntalsperre“ ein Landschafts- und Naturschutzgebiet sowie geschützte
Landschaftsbestandteile im Umfeld aus. Die Große Ledder liegt überwiegend in der Wasserschutzzone
II B der Wasserschutzgebietsverordnung für die Große Dhünntalsperre. Antrag für zukünftiges Planrecht Die planungsrechtliche Zulässigkeit des geplanten
Wellness-Hotels ist heute nach § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen. Anlässlich dieser planungsrechtlichen Ausgangssituation
wurde seitens der Bayer AG eine juristische Prüfung durch ein Fachbüro mit
folgendem Ergebnis herbeigeführt: „Durch den Erlass einer Entwicklungssatzung
gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB kann für zukünftige Vorhaben im Bereich
„Große Ledder“ qualifiziertes Baurecht geschaffen werden, das
ausreichende Planungs- und Rechtssicherheit bietet“. Bayer Real Estate stellte somit den Antrag zur
Aufstellung einer Entwicklungssatzung „Große Ledder“ am
27.01.08 (Anlage I). Erfordernis und Ziel der Ergänzungssatzung Grundsätzlich ist die Entwicklungssatzung aus dem
Flächennutzungsplan zu entwickeln. Voraussetzung hierfür ist die Darstellung
einer Baufläche. Da in diesem Bereich der Flächennutzungsplan eine
„Sonderbaufläche“ darstellt, ist die Voraussetzung für eine
Entwicklungssatzung gegeben. Die Entwicklungssatzung umfasst den gleichen Planbereich wie
die Sonderbaufläche einschließlich der bestehenden nördlichen und südwestlichen
Erschließung. Die Abgrenzung des Plangebiets ist im beigefügten Lageplan zu
ersehen (Anlage II). Ziel ist es, den im Außenbereich liegenden bebauten Bereich
„Große Ledder“ als einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil durch
die Entwicklungssatzung festzulegen. Die Gemeinde legt mit diesem Verfahren einen bisher im
Außenbereich gelegenen Siedlungsansatz konstitutiv zum Innenbereich fest. Planerische Anforderungen an den Inhalt der Ergänzungssatzung
Die Bayer Real Estate wird zur inhaltlichen Erarbeitung der
Entwicklungssatzung „Große Ledder“ alle erforderlichen Fachplaner
beauftragen und die entstehenden Kosten übernehmen. Folgende planerischen Inhalte sind zu erarbeiten:
Die äußere Erschließung für das
Sondergebiet „Große Ledder“ wird in die Abgrenzung der
Entwicklungssatzung mit aufgenommen. Die nördliche bestehende
Erschließung, die im Ortsteil Stumpf/Pantholz von der L 101 mündet, befindet
sich im Eigentum der Bayer AG. Die südöstliche bestehende Erschließung, die
oberhalb von Grunewald auf die K 16 mündet, befindet sich im Eigentum der
Stadt. Es handelt sich dabei um eine nicht ausgebaute Zuwegung ohne
Straßenwidmung. Die innere Erschließung und
Stellplatzsituation muss entsprechend der angestrebten Nutzungen geplant und
dimensioniert werden. Diese gesamthafte
Erschließungsplanung sollte der Entwicklungssatzung zu Grunde liegen, um die
erforderlichen Erschließungsflächen entsprechend darstellen zu können.
Die besondere Einbindung der
„Große Ledder“ in den Landschaftsplan erfordert nach Abstimmung mit
der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises einen landschaftspflegerischen
Begleitplan mit entsprechender Bestandserfassung, Artenschutzprüfung und daraus
abgeleiteten Kompensationsmaßnahmen. Hierzu muss eine abgestimmte Begutachtung
seitens eines Fachplaners erfolgen, um entsprechende Ausweisungen in die
Entwicklungssatzung aufnehmen zu können.
Großflächig dargestellte Baufenster
sollen die bestehende Bebauung umschließen und eine zusätzliche Neubebauung zur
Innenentwicklung ermöglichen. Auf eine konkrete Festlegung wird hier
voraussichtlich verzichtet, um eine freie Standortwahl von Neubauten zu
gewährleisten. Hierbei kann es sich um Anbauten an bestehende Gebäude,
Umbauten, Umnutzungen oder Neubauten handeln. Die Art und das Maß der baulichen
Nutzung richten sich nach der bestehenden Bebauung im prägenden Umfeld.
Maßgeblich ist über die Entwicklungssatzung hinaus das Einfügen in den Bestand,
das der jeweilig vorzulegende Bauantrag erfüllen muss.
Um die Entwicklung „Große
Ledder“ so schonend und verträglich wie möglich zu halten und ein
Einfügen in das Landschaftsbild des Bergischen Landes zu gewährleisten, werden
entsprechende Gestaltungsfestsetzungen im Satzungstext getroffen. Sie sollen sicherstellen, dass
örtliche siedlungstypische Gebäudemerkmale auch bei Neuplanungen aufgenommen
werden, um sie behutsam in die bestehende Orts- und Landschaftssituation
einzufügen. Die Festsetzungen beziehen sich vor
allem auf die Ausgestaltung der Dachform, den möglichen Dachaufbauten und deren
farblicher Gestaltung. Die Wahl der Außenmaterialien zur
Fassadengestaltung wird auf typische bestehende Merkmale begrenzt und bildet
den Rahmen für eine Neubebauung oder Sanierung des Bestandes. B. Aufstellungsbeschluss Nachdem der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr den
Antrag der Bayer Real Estate zur Kenntnis genommen hat und die oben
dargestellten Rahmenbedingungen kennt, kann er nunmehr die Aufstellung der
Entwicklungssatzung beschließen. Das Planungsamt kann somit zügig mit dem Planungs- und
Verfahrensablauf beginnen. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung
und Verkehr beschließt die Aufstellung der Entwicklungssatzung „Große
Ledder“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB. C. Beschluss zum Verfahren Das Baugesetzbuch (BauGB) bietet die Möglichkeit, in einem
vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 2 BauGB den Verfahrensablauf zu
verkürzen. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
und Träger öffentlicher Belange kann abgesehen werden. Da die Bayer AG eine zügige Realisierung des Wellness-Hotels
anstrebt, wird der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr um die Zustimmung
zur Vorgehensweise des vereinfachten Verfahrens gebeten. Es liegt natürlich im
Eigeninteresse des Betreibers, dass die zu erarbeitenden Fachplanungen mit den
Fachbehörden des Kreises und anderen betroffenen Trägern öffentlicher Belange
vor der Offenlage abgestimmt sind. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung
und Verkehr beschließt, das Verfahren der Entwicklungssatzung „Große
Ledder“ gemäß § 13 Abs. 2 BauGB durchzuführen. D. Erfordernis eines landschaftspflegerischen Begleitplanes
/ Artenschutzprüfung In Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises
ist es im Rahmen des Landschaftsplanes erforderlich, dass hier ein
landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt und eine Artenschutzprüfung
vorgenommen wird. In Kenntnis dieser Fachbegutachtung kann der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehr folgenden Beschluss fassen: Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung
und Verkehr beschließt, dass für den Bereich der Entwicklungssatzung
„Große Ledder“ ein landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt
und eine Artenschutzprüfung vorgenommen wird. Weiteres Verfahren Nach den oben genannten Beschlüssen des Fachausschusses
werden von der Bayer Real Estate die Fachplaner und Gutachter beauftragt. Die
Ergebnisse der Planung sind mit den Fachbehörden abzustimmen. Die Erarbeitung
der Planzeichnung und des Satzungstextes erfolgt durch das Planungsamt der
Stadt. Alle Planungen und Inhalte werden dann im StuV / Rat zur
Beschlussfassung für die Offenlage vorgestellt und entsprechend zur
Beschlussfassung vorbereitet. Anlage/n: Anlage I: Antrag der Bayer Real Estate Anlage II: Plangebietsabgrenzung der
Entwicklungssatzung „Große Ledder“
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