Vorlage - RAT/1562/2009  

 
 
Betreff: Ergänzungssatzung "Grunewald"

A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage
B. Beschluss der Satzung
Status:öffentlich  
Verfasser:Menger-Schindler, Marlies
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Löltgen, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
09.03.2009 
37. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
23.03.2009 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Geltungsbereich  
Schreiben der Träger öffentlicher Belange  
Ergänzungssatzung  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Zu A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage

Der Rat der Stadt beschließt die Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen entsprechend der Beschlussvorschläge wie folgt:

 

Beschlussvorschlag zu a) 1.2 / Seite 4

Bezogen auf die Stellungnahme der Deutschen Telekom beschließt der Rat der Stadt, dass der Hinweis auf das Telekommunikationsnetz in die Ergänzungssatzung „Grunewald“ aufgenommen wird.

 

Beschlussvorschlag zu a) 1.3 / Seite 4

Bezogen auf die Stellungnahme des Wupperverbandes beschließt der Rat der Stadt, dass der Hinweis auf die Wasserschutzzone III a und die Einhaltung der Trinkwasserschutzverordnung in die Ergänzungssatzung „Grunewald“ aufgenommen wird.

 

Beschlussvorschlag zu a) 1.42 / Seite 5

Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren Umweltschutzbehörde beschließt der Rat der Stadt, dass der genannte Hinweis in die Ergänzungssatzung „Grunewald“ aufgenommen wird.

 

Beschlussvorschlag zu c) / Seite 5

Der Rat der Stadt beschließt auf Grund der Abwägung aller Anregungen die redaktionellen Ergänzungen des Satzungstextes.

 

Beschlussvorschlag zu d) / Seite 6

Der Rat der Stadt beschließt auf Grund der Abwägung aller Anregungen die redaktionellen Ergänzungen der Begründung.

 

 

Zu B. Beschluss der Ergänzungssatzung „Grunewald“ / Seite 6

Der Rat der Stadt beschließt die Ergänzungssatzung „Grunewald“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Bisheriges Planverfahren

 

Anlass der Planung war ein erneutes Antragsschreiben vom 21.12.05 der beiden Grundstückseigentümer, das Verfahren zur Ergänzung der Innenbereichssatzung im südöstlichen Bereich Grunewalds aufzunehmen. Begründet wurde dies mit einem Antrag, der seit 1997 vorliegt. Dieser löste jedoch erheblichen Abstimmungsbedarf mit den Fachbehörden des Rheinisch-Bergischen Kreises aus. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange konnte zur Offenlage diese Abstimmung mit den erarbeiteten Fachunterlagen zur Ergänzungssatzung „Grunewald“ vorgenommen werden.

 

Der Bereich liegt im Landschaftsplan Nr. 3 „Große Dhünntalsperre“ des Rheinisch-Bergischen Kreises und innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Große Dhünntalsperre“. In der Entwicklungskarte wird das Gebiet der Ergänzungssatzung dem Entwicklungsraum 1 zugeordnet. Die bebaute Ortslage Grunewald nördlich und westlich der Ergänzungssatzung liegt außerhalb des Landschaftsplanes.

Der Bereich befindet sich innerhalb der Wasserschutzzone III „Große Dhünntalsperre“.

Die beiden Grundstücke werden heute überwiegend als Wiesenfläche genutzt. Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan stellt den Bereich der Ergänzungssatzung als „Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Auf Grund der geringen Größe dieses Satzungsbereiches ist die Änderung des FNP im Anschluss an die bestehenden Wohnbauflächen nicht erforderlich.

 

Zum Aufstellungsbeschluss im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 03.09.07 wurde eine Abgrenzung zur Ergänzungssatzung „Grunewald“ beschlossen.

Um die beidseitig bestehende Baumreihe entlang der innerörtlichen Hauptstraße zu würdigen, muss die zukünftige Bebauung 4,0 m vom Straßenraum abrücken. Aus diesem Grund wurde zum Offenlagebeschluss die rückwärtige Abgrenzung der Ergänzungssatzung um ca. 4,0 m in südlicher Richtung erweitert (Anlage I).

 

Basierend auf diesen Angaben konnte der landschaftspflegerische Begleitplan von den Grundstückseigentümern an einen Fachplaner vergeben werden. Auf der Grundlage der Bestandserfassung wurde der Eingriff in Landschaft und Natur festgestellt und der erforderliche Ausgleich ermittelt. Dieser wird im Einvernehmen unmittelbar angrenzend auf weiteren Grundstücksteilen der beiden Eigentümer anzulegen sein. Das Öko-Konto der Stadt wird somit nicht beansprucht.

 

Nachdem der Stadtentwicklungsausschuss am 08.12.2008 die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Ergänzungssatzung beschlossen hat, wurde nach öffentlicher Bekanntmachung die Offenlage vom 05.01.09 bis zum 06.02.09 durchgeführt.

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden ebenfalls von der Offenlage unterrichtet und zu ihrer Stellungnahme bis zum 06.02.09 aufgefordert.

 

Alle vorliegenden Stellungnahmen und Anregungen werden im Einzelnen im Rahmen dieser Sitzungsvorlage behandelt und abgewägt (Anlage II).

 

 

Inhalt der Ergänzungssatzung (Anlage III)

 

Die Ergänzungssatzung „Grunewald“ unterteilt sich in zwei unterschiedliche Nutzungs- bzw. Festsetzungsbereiche:

 

Öffentliche Verkehrsfläche

  • Die bereits ausgebaute Erschließungsstraße mit Straßenbegleitgrün im Rahmen der Haupterschließung in Grunewald wird als öffentliche Verkehrsfläche planungsrechtlich gesichert und befindet sich im Eigentum der Stadt. Der südlich verlaufende Straßengraben zur Straßenentwässerung und die beidseitig prägenden Baumreihen müssen erhalten bleiben. Überfahrten zur zukünftigen Bebauung werden im Satzungstext eingeräumt, da eine genaue zeichnerische Festlegung zum heutigen Zeitpunkt nicht möglich ist.

 

Allgemeines Wohngebiet

 

  • Vorgaben zur Erschließung:

Das Regenwasser, das auf den privaten Grundstücken anfällt, ist auf diesen entsprechend der DWA–A-138 unmittelbar vor Ort zu versickern.

Welche Art der Versickerungseinrichtung möglich sein wird, ist im Rahmen der Baugenehmigung nachzuweisen und mit der zuständigen Unteren Wasserbehörde abzustimmen bzw. genehmigen zu lassen.

 

 

  • Art und Maß der baulichen Nutzung:

Die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 gibt an, wie viel qm Gebäudegrundfläche je qm Grundstücksfläche maximal zulässig sind. Der Berechnung ist die Grundstücksfläche innerhalb des Satzungsgebietes zu Grunde zu legen. Die GRZ beinhaltet auch Garagenflächen und sonstige versiegelte Zufahrten, Terrassen und Wegeflächen.

 

Die Geschossigkeit, Größe und Lage der neuen Bebauung müssen sich so in den Gebäudebestand einfügen, dass die städtebauliche Ordnung gewahrt bleibt. Es wird die offene Bauweise festgesetzt. Es sind maximal vier Einzelhäuser zulässig. Eine Riegelbebauung in Form von Reihenhäusern ist unzulässig.

Um die Nutzungsart auf das Wohnen zu beschränken, sind alle Ausnahmen für ein „Allgemeines Wohngebiet“ entsprechend der Baunutzungsverordnung ausgeschlossen.

 

  • Textliche und planinhaltliche Festsetzungen:

Um die Wohnbebauung in der Ergänzungssatzung so schonend und verträglich wie möglich zu halten und ein Einfügen in das Landschaftsbild des Bergischen Landes zu gewährleisten, sind entsprechende Gestaltungsfestsetzungen im Satzungstext getroffen worden.

Sie sollen sicherstellen, dass örtliche siedlungstypische Gebäudemerkmale auch bei Neuplanungen aufgenommen werden, um sie behutsam in die bestehende Orts- und Landschaftssituation einzufügen. Sie sind den allgemeinen Festsetzungen in der Bauleitplanung für das Gemeindegebiet der Stadt Wermelskirchen entnommen.

 

Die Festsetzungen beziehen sich vor allem auf die Ausgestaltung der Dachform, die möglichen Dachaufbauten und die farbliche Gestaltung.

Die Wahl der Außenmaterialien zur Fassadengestaltung wird auf typische bestehende Merkmale begrenzt.

 

Bei dieser städtebaulichen Nachverdichtung muss die Versickerung von Oberflächenwasser vor Ort möglich sein, so dass wasserdurchlässige Oberflächen im Bereich des Wohnens, Parkens und der Gärten zu verwenden sind. Ein entsprechender Versiegelungsgrad wird daher in der Satzung festgelegt und darf nicht überschritten werden.

 

  • Ökologische Ausgleichsmaßnahmen:

 

Die Abgrenzung der Ergänzungssatzung „Grunewald“ umfasst den Bereich, der für maximal vier Baugrundstücke in Frage kommt. Der hierdurch ausgelöste ökologische Ausgleich sollte - wenn möglich - auf den gleichen Grundstücken der betroffenen Eigentümer liegen, um einen optimalen Übergang zur freien Landschaft zu erreichen. Dies bedeutet, dass der ökologische Ausgleich unmittelbar außerhalb der Ergänzungssatzung liegt, jedoch durch sie ausgelöst mit Inhalt der Satzung wird.

 

Im Rahmen der Bestandserfassung des landschaftspflegerischen Begleitplanes „Grunewald“ wurde festgestellt, dass nach entsprechender Bewertung des Bestandes der Ausgleich unmittelbar auf den Grundstücken selbst erfolgen kann. Hierzu sind bereits einvernehmliche Abstimmungen mit den Eigentümern erfolgt.

Detaillierte Maßnahmen werden in der Ergänzungssatzung festgesetzt (Anlage III). Das Öko-Konto der Stadt wird somit nicht beansprucht.

 

 

 

Zu A.

Abwägung der Anregungen zur Offenlage

 

a. Behörden, Träger öffentlicher Belange

 

Von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange (TÖB) sind verschiedene Anregungen vorgetragen worden.

Nachfolgende Behörde / TÖB hat keine Anregungen geäußert:

 

1.1       PLEdoc, Essen                                                                                   (Anlage II /1.1)

 

Der Rat der Stadt nimmt die unter Punkt 1.1 eingereichte Stellungnahme zur Kenntnis.

 

 

1.2       Die Deutsche Telekom, Bochum                                                    (Anlage II /1.2)

hat keine Bedenken. Sie möchte jedoch darauf hinweisen, dass im Zuge einer Bebauung eine Erweiterung des Telekommunikationsnetzes vorgesehen ist und dass auf die bestehenden Anlagen Rücksicht genommen werden muss.

 

Ergebnis der Prüfung / Abwägung:

In die Ergänzungssatzung „Grunewald“ wird ein entsprechender Hinweis in den § 5 aufgenommen.

           

Beschlussvorschlag:

Bezogen auf die Stellungnahme der Deutschen Telekom beschließt der Rat der Stadt, dass der Hinweis auf das Telekommunikationsnetz in die Ergänzungssatzung „Grunewald“ aufgenommen wird.

 

 

1.3       Der Wupperverband, Wuppertal                                                     (Anlage II /1.3)

verweist darauf, dass die Ortslage in der Wasserschutzzone III a der Großen Dhünntalsperre liegt. Er weist noch einmal ausdrücklich auf die Einhaltung der Trinkwasserschutzverordnung hin.

 

Ergebnis der Prüfung / Abwägung:

In die Ergänzungssatzung „Grunewald“ wird ein entsprechender Hinweis in den § 5 aufgenommen.

 

Beschlussvorschlag:

Bezogen auf die Stellungnahme des Wupperverbandes beschließt der Rat der Stadt, dass der Hinweis auf die Wasserschutzzone III a und die Einhaltung der Trinkwasserschutzverordnung in die Ergänzungssatzung „Grunewald“ aufgenommen wird.

 

 

1.4       Der Rheinisch-Bergische Kreis, Bergisch Gladbach                  (Anlage II/ 1.4)

verweist aus seinen Fachabteilungen auf unterschiedliche Belange, hat jedoch insgesamt grundsätzlich keine Bedenken.

 

1.41     Die Untere Landschaftsbehörde äußert keine grundsätzlichen Bedenken. Den Inhalten der Ergänzungssatzung wird nicht widersprochen.

 

Der Rat der Stadt nimmt dies zur Kenntnis.

 

1.42     Die Untere Umweltschutzbehörde hat keine Bedenken, möchte jedoch folgenden Hinweis vortragen:

            Für die Versickerung des Niederschlagswassers der Verkehrsfläche im Straßengraben wurde ein Wasserrecht erteilt. Der Bestand des Straßengrabens wurde im textlichen Teil gesichert. Für die geplante Bebauung wird davon ausgegangen, dass eine Versickerung im südlichen Grundstücksbereich möglich ist, andernfalls ist die Stadt abwasserbeseitigungspflichtig.

 

Ergebnis der Prüfung / Abwägung:

Der § 5 „Rechtsgrundlagen“ der Ergänzungssatzung wird um folgenden Hinweis ergänzt:

„Für die geplante Bebauung wird davon ausgegangen, dass eine Versickerung im südlichen Grundstücksbereich möglich ist. Der Eigentümer hat dies im Rahmen der Baugenehmigung nachzuweisen“.

 

Beschlussvorschlag:

Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren Umweltschutzbehörde beschließt der Rat der Stadt, dass der genannte Hinweis in die Ergänzungssatzung „Grunewald“ aufgenommen wird.

 

 

1.43     Kreisstraßenbau- und Unterhaltung, ÖPNV und Verkehr hat keine Bedenken

 

Der Rat der Stadt nimmt dies zur Kenntnis.

 

 

 

b. Öffentlichkeit

 

Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgetragen.

 

 

c. Redaktionelle Ergänzungen des Satzungstextes

 

Der Satzungstext wird wie folgt redaktionell ergänzt:

 

Der § 5 „Rechtsgrundlagen“ wird um folgende Hinweise ergänzt:

 

·       Die Ortslage Grunewald liegt in der Wasserschutzzone III a der Großen Dhünntalsperre. Die Trinkwasserschutzzonenverordnung ist einzuhalten.

·       Für die geplante Bebauung wird davon ausgegangen, dass eine Versickerung im südlichen Grundstücksbereich möglich ist. Der Eigentümer hat dies im Rahmen der Baugenehmigung nachzuweisen.

 

Grundlegende inhaltliche Veränderungen der Satzungsinhalte wurden nicht vorgenommen.

In der Anlage III ist die Ergänzungssatzung zum Beschluss beigefügt. Die Veränderungen gegenüber dem Exemplar zur öffentlichen Auslegung sind kenntlich gemacht.

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt auf Grund der Abwägung aller Anregungen die redaktionellen Ergänzungen des Satzungstextes.

 

 

 

d. Redaktionelle Ergänzung der Begründung

 

Die Begründung der Ergänzungssatzung „Grunewald“ wurde in folgenden Abschnitten ergänzt:

 

- Wasserschutzgebiet

- Kanalnetz und Niederschlagswasser.

 

Grundlegende inhaltliche Veränderungen der Begründung wurden nicht vorgenommen. In der Anlage III ist die Begründung zum Beschluss beigefügt. Die Veränderungen gegenüber dem Exemplar zur öffentlichen Auslegung sind kenntlich gemacht.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt auf Grund der Abwägung aller Anregungen die redaktionellen Ergänzungen der Begründung.

 

 

Zu B.

Beschluss der Ergänzungssatzung „Grunewald“

 

Nachdem der Rat der Stadt die Abwägung der zur öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen durchgeführt hat, kann er die Ergänzungssatzung „Grunewald“ mit Planzeichnung und Begründung einschließlich des landschaftspflegerischen Begleitplans (Anlage III) beschließen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt die Ergänzungssatzung „Grunewald“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB.

 

 

 

Weiteres Verfahren

 

Mit amtlicher Bekanntmachung des Ratsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird die Ergänzungssatzung „Grunewald“ rechtsverbindlich.

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlage I           Plangebietsabgrenzung der Ergänzungssatzung „Grunewald“

 

Anlage II           Schreiben der Behörden und Träger öffentlicher Belange zur Offenlage

 

Anlage III          Satzungstext der Ergänzungssatzung „Grunewald“

                        mit Planzeichnung und Begründung mit landschaftspflegerischem Begleitplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich (669 KB)      
Anlage 2 2 Schreiben der Träger öffentlicher Belange (227 KB)      
Anlage 3 3 Ergänzungssatzung (6433 KB)