Beschlussvorschlag: Zu A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage Der Rat der Stadt beschließt die Berücksichtigung bzw.
Zurückweisung der im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten
Anregungen entsprechend der Beschlussvorschläge wie folgt: Beschlussvorschlag zu a) 1.2 / Seite 4 Bezogen auf die Stellungnahme der Deutschen Telekom beschließt
der Rat der Stadt, dass der Hinweis auf das Telekommunikationsnetz in die
Ergänzungssatzung „Grunewald“ aufgenommen wird. Beschlussvorschlag zu a) 1.3 / Seite 4 Bezogen auf die Stellungnahme des Wupperverbandes beschließt
der Rat der Stadt, dass der Hinweis auf die Wasserschutzzone III a und die
Einhaltung der Trinkwasserschutzverordnung in die Ergänzungssatzung
„Grunewald“ aufgenommen wird. Beschlussvorschlag zu a) 1.42 / Seite 5 Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren
Umweltschutzbehörde beschließt der Rat der Stadt, dass der genannte Hinweis in
die Ergänzungssatzung „Grunewald“ aufgenommen wird. Beschlussvorschlag zu c) / Seite 5 Der Rat der Stadt beschließt auf Grund der Abwägung aller
Anregungen die redaktionellen Ergänzungen des Satzungstextes. Beschlussvorschlag zu d) / Seite 6 Der Rat der Stadt beschließt auf Grund der Abwägung aller
Anregungen die redaktionellen Ergänzungen der Begründung. Zu B. Beschluss der Ergänzungssatzung
„Grunewald“ / Seite 6 Der Rat der Stadt beschließt die Ergänzungssatzung
„Grunewald“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB. Sachverhalt: Bisheriges Planverfahren Anlass der Planung war ein erneutes Antragsschreiben vom
21.12.05 der beiden Grundstückseigentümer, das Verfahren zur Ergänzung der
Innenbereichssatzung im südöstlichen Bereich Grunewalds aufzunehmen. Begründet
wurde dies mit einem Antrag, der seit 1997 vorliegt. Dieser löste jedoch
erheblichen Abstimmungsbedarf mit den Fachbehörden des Rheinisch-Bergischen
Kreises aus. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher
Belange konnte zur Offenlage diese Abstimmung mit den erarbeiteten Fachunterlagen
zur Ergänzungssatzung „Grunewald“ vorgenommen werden. Der Bereich liegt im Landschaftsplan Nr. 3 „Große
Dhünntalsperre“ des Rheinisch-Bergischen Kreises und innerhalb des
Landschaftsschutzgebietes „Große Dhünntalsperre“. In der
Entwicklungskarte wird das Gebiet der Ergänzungssatzung dem Entwicklungsraum 1
zugeordnet. Die bebaute Ortslage Grunewald nördlich und westlich der
Ergänzungssatzung liegt außerhalb des Landschaftsplanes. Der Bereich befindet sich innerhalb der Wasserschutzzone III
„Große Dhünntalsperre“. Die beiden Grundstücke werden heute überwiegend als
Wiesenfläche genutzt. Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan stellt den
Bereich der Ergänzungssatzung als „Fläche für die Landwirtschaft“
dar. Auf Grund der geringen Größe dieses Satzungsbereiches ist die Änderung des
FNP im Anschluss an die bestehenden Wohnbauflächen nicht erforderlich. Zum Aufstellungsbeschluss im Ausschuss für Stadtentwicklung
und Verkehr am 03.09.07 wurde eine Abgrenzung zur Ergänzungssatzung
„Grunewald“ beschlossen. Um die beidseitig bestehende Baumreihe entlang der
innerörtlichen Hauptstraße zu würdigen, muss die zukünftige Bebauung 4,0 m vom
Straßenraum abrücken. Aus diesem Grund wurde zum Offenlagebeschluss die
rückwärtige Abgrenzung der Ergänzungssatzung um ca. 4,0 m in südlicher Richtung
erweitert (Anlage I). Basierend auf diesen Angaben konnte der
landschaftspflegerische Begleitplan von den Grundstückseigentümern an einen
Fachplaner vergeben werden. Auf der Grundlage der Bestandserfassung wurde der
Eingriff in Landschaft und Natur festgestellt und der erforderliche Ausgleich
ermittelt. Dieser wird im Einvernehmen unmittelbar angrenzend auf weiteren
Grundstücksteilen der beiden Eigentümer anzulegen sein. Das Öko-Konto der Stadt
wird somit nicht beansprucht. Nachdem der Stadtentwicklungsausschuss am 08.12.2008 die
öffentliche Auslegung des Entwurfes der Ergänzungssatzung beschlossen hat,
wurde nach öffentlicher Bekanntmachung die Offenlage vom 05.01.09 bis zum
06.02.09 durchgeführt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden
ebenfalls von der Offenlage unterrichtet und zu ihrer Stellungnahme bis zum
06.02.09 aufgefordert. Alle vorliegenden Stellungnahmen und Anregungen werden im
Einzelnen im Rahmen dieser Sitzungsvorlage behandelt und abgewägt (Anlage
II). Inhalt der Ergänzungssatzung (Anlage III) Die Ergänzungssatzung „Grunewald“ unterteilt
sich in zwei unterschiedliche Nutzungs- bzw. Festsetzungsbereiche: Öffentliche Verkehrsfläche
Allgemeines Wohngebiet
Das Regenwasser, das auf den
privaten Grundstücken anfällt, ist auf diesen entsprechend der DWA–A-138
unmittelbar vor Ort zu versickern. Welche Art der
Versickerungseinrichtung möglich sein wird, ist im Rahmen der Baugenehmigung
nachzuweisen und mit der zuständigen Unteren Wasserbehörde abzustimmen bzw.
genehmigen zu lassen.
Die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4
gibt an, wie viel qm Gebäudegrundfläche je qm Grundstücksfläche maximal
zulässig sind. Der Berechnung ist die Grundstücksfläche innerhalb des
Satzungsgebietes zu Grunde zu legen. Die GRZ beinhaltet auch Garagenflächen und
sonstige versiegelte Zufahrten, Terrassen und Wegeflächen. Die Geschossigkeit, Größe und Lage
der neuen Bebauung müssen sich so in den Gebäudebestand einfügen, dass die
städtebauliche Ordnung gewahrt bleibt. Es wird die offene Bauweise festgesetzt.
Es sind maximal vier Einzelhäuser zulässig. Eine Riegelbebauung in Form von
Reihenhäusern ist unzulässig. Um die Nutzungsart auf das Wohnen zu
beschränken, sind alle Ausnahmen für ein „Allgemeines Wohngebiet“
entsprechend der Baunutzungsverordnung ausgeschlossen.
Um die Wohnbebauung in der
Ergänzungssatzung so schonend und verträglich wie möglich zu halten und ein
Einfügen in das Landschaftsbild des Bergischen Landes zu gewährleisten, sind
entsprechende Gestaltungsfestsetzungen im Satzungstext getroffen worden. Sie sollen sicherstellen, dass
örtliche siedlungstypische Gebäudemerkmale auch bei Neuplanungen aufgenommen
werden, um sie behutsam in die bestehende Orts- und Landschaftssituation
einzufügen. Sie sind den allgemeinen Festsetzungen in der Bauleitplanung für
das Gemeindegebiet der Stadt Wermelskirchen entnommen. Die Festsetzungen beziehen sich vor
allem auf die Ausgestaltung der Dachform, die möglichen Dachaufbauten und die
farbliche Gestaltung. Die Wahl der Außenmaterialien zur
Fassadengestaltung wird auf typische bestehende Merkmale begrenzt. Bei dieser städtebaulichen
Nachverdichtung muss die Versickerung von Oberflächenwasser vor Ort möglich
sein, so dass wasserdurchlässige Oberflächen im Bereich des Wohnens, Parkens
und der Gärten zu verwenden sind. Ein entsprechender Versiegelungsgrad wird
daher in der Satzung festgelegt und darf nicht überschritten werden.
Die Abgrenzung der Ergänzungssatzung
„Grunewald“ umfasst den Bereich, der für maximal vier
Baugrundstücke in Frage kommt. Der hierdurch ausgelöste ökologische Ausgleich
sollte - wenn möglich - auf den gleichen Grundstücken der betroffenen
Eigentümer liegen, um einen optimalen Übergang zur freien Landschaft zu
erreichen. Dies bedeutet, dass der ökologische Ausgleich unmittelbar außerhalb
der Ergänzungssatzung liegt, jedoch durch sie ausgelöst mit Inhalt der Satzung
wird. Im Rahmen der Bestandserfassung des
landschaftspflegerischen Begleitplanes „Grunewald“ wurde
festgestellt, dass nach entsprechender Bewertung des Bestandes der Ausgleich
unmittelbar auf den Grundstücken selbst erfolgen kann. Hierzu sind bereits
einvernehmliche Abstimmungen mit den Eigentümern erfolgt. Detaillierte Maßnahmen werden in der
Ergänzungssatzung festgesetzt (Anlage III). Das Öko-Konto der Stadt wird
somit nicht beansprucht. Zu A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage a. Behörden, Träger öffentlicher Belange Von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange (TÖB) sind
verschiedene Anregungen vorgetragen worden. Nachfolgende Behörde / TÖB hat keine Anregungen geäußert: 1.1 PLEdoc, Essen (Anlage
II /1.1) Der Rat der Stadt nimmt die unter Punkt 1.1 eingereichte
Stellungnahme zur Kenntnis. 1.2 Die Deutsche
Telekom, Bochum (Anlage
II /1.2) hat keine Bedenken. Sie möchte
jedoch darauf hinweisen, dass im Zuge einer Bebauung eine Erweiterung des
Telekommunikationsnetzes vorgesehen ist und dass auf die bestehenden Anlagen
Rücksicht genommen werden muss. Ergebnis der Prüfung / Abwägung: In die Ergänzungssatzung
„Grunewald“ wird ein entsprechender Hinweis in den § 5 aufgenommen. Beschlussvorschlag: Bezogen auf die Stellungnahme der
Deutschen Telekom beschließt der Rat der Stadt, dass der Hinweis auf das
Telekommunikationsnetz in die Ergänzungssatzung „Grunewald“
aufgenommen wird. 1.3 Der Wupperverband,
Wuppertal (Anlage
II /1.3) verweist darauf, dass die Ortslage
in der Wasserschutzzone III a der Großen Dhünntalsperre liegt. Er weist noch
einmal ausdrücklich auf die Einhaltung der Trinkwasserschutzverordnung hin. Ergebnis der Prüfung / Abwägung: In die Ergänzungssatzung
„Grunewald“ wird ein entsprechender Hinweis in den § 5 aufgenommen. Beschlussvorschlag: Bezogen auf die Stellungnahme des
Wupperverbandes beschließt der Rat der Stadt, dass der Hinweis auf die
Wasserschutzzone III a und die Einhaltung der Trinkwasserschutzverordnung in
die Ergänzungssatzung „Grunewald“ aufgenommen wird. 1.4 Der Rheinisch-Bergische
Kreis, Bergisch Gladbach (Anlage
II/ 1.4) verweist aus seinen Fachabteilungen
auf unterschiedliche Belange, hat jedoch insgesamt grundsätzlich keine
Bedenken. 1.41 Die Untere Landschaftsbehörde äußert
keine grundsätzlichen Bedenken. Den Inhalten der Ergänzungssatzung wird
nicht widersprochen. Der Rat der Stadt nimmt dies zur
Kenntnis. 1.42 Die Untere Umweltschutzbehörde
hat keine Bedenken, möchte jedoch folgenden Hinweis vortragen: Für die Versickerung des
Niederschlagswassers der Verkehrsfläche im Straßengraben wurde ein Wasserrecht
erteilt. Der Bestand des Straßengrabens wurde im textlichen Teil gesichert. Für
die geplante Bebauung wird davon ausgegangen, dass eine Versickerung im
südlichen Grundstücksbereich möglich ist, andernfalls ist die Stadt
abwasserbeseitigungspflichtig. Ergebnis der Prüfung / Abwägung: Der § 5
„Rechtsgrundlagen“ der Ergänzungssatzung wird um folgenden Hinweis
ergänzt: „Für die geplante Bebauung
wird davon ausgegangen, dass eine Versickerung im südlichen Grundstücksbereich
möglich ist. Der Eigentümer hat dies im Rahmen der Baugenehmigung
nachzuweisen“. Beschlussvorschlag: Bezogen auf die Stellungnahme der
Unteren Umweltschutzbehörde beschließt der Rat der Stadt, dass der genannte
Hinweis in die Ergänzungssatzung „Grunewald“ aufgenommen wird. 1.43 Kreisstraßenbau-
und Unterhaltung, ÖPNV und Verkehr hat keine Bedenken Der Rat der Stadt nimmt dies zur
Kenntnis. b. Öffentlichkeit Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen
vorgetragen. c. Redaktionelle Ergänzungen des Satzungstextes Der Satzungstext wird wie folgt redaktionell ergänzt: Der § 5 „Rechtsgrundlagen“ wird um
folgende Hinweise ergänzt: · Die Ortslage Grunewald liegt in der
Wasserschutzzone III a der Großen Dhünntalsperre. Die
Trinkwasserschutzzonenverordnung ist einzuhalten. · Für die geplante Bebauung wird davon
ausgegangen, dass eine Versickerung im südlichen Grundstücksbereich möglich ist.
Der Eigentümer hat dies im Rahmen der Baugenehmigung nachzuweisen. Grundlegende inhaltliche Veränderungen der Satzungsinhalte
wurden nicht vorgenommen. In der Anlage III ist die Ergänzungssatzung zum
Beschluss beigefügt. Die Veränderungen gegenüber dem Exemplar zur öffentlichen
Auslegung sind kenntlich gemacht. Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt auf
Grund der Abwägung aller Anregungen die redaktionellen Ergänzungen des
Satzungstextes. d. Redaktionelle Ergänzung der Begründung Die Begründung der Ergänzungssatzung „Grunewald“
wurde in folgenden Abschnitten ergänzt: - Wasserschutzgebiet - Kanalnetz und Niederschlagswasser. Grundlegende inhaltliche Veränderungen der Begründung wurden
nicht vorgenommen. In der Anlage III ist die Begründung zum Beschluss
beigefügt. Die Veränderungen gegenüber dem Exemplar zur öffentlichen Auslegung
sind kenntlich gemacht. Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt auf
Grund der Abwägung aller Anregungen die redaktionellen Ergänzungen der Begründung. Zu B. Beschluss der Ergänzungssatzung „Grunewald“ Nachdem der Rat der Stadt die Abwägung der zur öffentlichen
Auslegung vorgebrachten Anregungen durchgeführt hat, kann er die
Ergänzungssatzung „Grunewald“ mit Planzeichnung und Begründung
einschließlich des landschaftspflegerischen Begleitplans (Anlage III)
beschließen. Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt die
Ergänzungssatzung „Grunewald“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3
BauGB. Weiteres Verfahren Mit amtlicher Bekanntmachung des Ratsbeschlusses gemäß § 10
Abs. 3 BauGB wird die Ergänzungssatzung „Grunewald“
rechtsverbindlich. Anlage/n: Anlage I Plangebietsabgrenzung der
Ergänzungssatzung „Grunewald“ Anlage II Schreiben
der Behörden und Träger öffentlicher Belange zur Offenlage Anlage III Satzungstext
der Ergänzungssatzung „Grunewald“ mit
Planzeichnung und Begründung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
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