Beschlussvorschlag: Der
Ausschuss nimmt die Informationen der Verwaltung zur Kenntnis. Das
Beratungsergebnis zu den vorliegenden Anträgen der Fraktionen bleibt
abzuwarten. Sachverhalt: Gewerbeflächenentwicklung Hier:
Eignungsuntersuchung von 19 Flächen im Stadtgebiet Inhalt: 1. Anlass
und Aufgabe 2. Bisherige Untersuchungen als Basis für
die weitere Entwicklung 3. Kosten, Priorität und Bedarf an neuen
Flächen aus Sicht der Wirtschaftsförderung / Amt 23 4. Untersuchungsbereiche A)
Betrachtungsräume B)
Bewertungskriterien C)
Einzelprüfungen 5. Vorhandene Flächen / Reserven 6. Aktuelle Entwicklungsflächen 7. Aufgabe von Altstandorten 8. Zugewinn von Gewerbestandorten 9. Erschließungskosten 10. Wirtschaftlichkeit 11. Bewertung Verfügbarkeit Umlegung Fazit
/ Bewertungsschema Bewertungsergebnis 12. Zusammenfassung 1. Anlass und
Aufgabe Nachdem in Wermelskirchen über die Entwicklung neuer
Gewerbegebiete in den letzten Jahren mehrfach aus unterschiedlichen Anlässen in
verschiedenen Gremien diskutiert und beraten wurde, hat letztlich der
Verwaltungsvorstand am 23.09.08 die Ämter 23 und 61 beauftragt, eine umfassende
Untersuchung zu möglichen Gewerbeentwicklungsflächen im Stadtgebiet
vorzunehmen. Dazu wurden von verschiedenen Fraktionen (WNK-UWG –
Bereich „Hinter dem Hofe/Birgden/Bähringhausen“ / SPD –
Bereich „Höferhofer Feld/Rhombus“ / CDU – Bereich
„Rhombus“) Anträge zur Untersuchung und Entwicklung von
unterschiedlichen Standorten eingebracht. Daraufhin wurden in gemeinsamer Abstimmung der Ämter
61/66/23 18 Bereiche nach den unterschiedlichsten Kriterien auf ihre
Tauglichkeit als Gewerbefläche untersucht. Die Ergebnisse sind in dieser Untersuchung aufgeführt und
bewertet worden, so dass letztlich ein umfassender Überblick entstanden ist, in
welchem Umfang, mit welchem Aufwand und mit welcher Nutzungsintensität gewisse
Bereiche entwickelt werden könnten. 2. Bisherige
Untersuchungen als Basis für die weitere Entwicklung Bereits in der Vergangenheit hatte das Thema
„Gewerbeflächenentwicklung“ eine große Bedeutung für die
Stadtentwicklung in Wermelskirchen. So wurde bereits 1994 auf der Ebene des
Kreises ein regionales Gewerbeflächenkonzept entwickelt. Dies diente der Vorbereitung
und Umsetzung einer landesplanerischen Abstimmung über künftige
Entwicklungsflächen der Kommunen im Kreisgebiet. In diesem Zusammenhang wurde für den Standort
„Büschhausen“ im Gebietsentwicklungsplan die Darstellung eines
„Allgemeinen Siedlungsbereiches“ (AS) aufgenommen. In den Jahren 2001 – 2002 wurden dann zusammen mit dem
Rheinisch-Bergischen Kreis (RBK) und der Rheinisch-Bergischen
Wirtschaftsförderung (RBW) Arbeiten auf Kreisebene zur Erstellung eines
Gewerbeflächenkonzeptes an die Firmen GEWOS/agiplan beauftragt. Ergänzt wurde diese Untersuchung letztlich durch einen
Handlungsleitfaden für das Gewerbeflächenmarketing in Wermelskirchen, der im
Auftrag der Stadt von der Fa. agiplan 2002 erstellt wurde. Die in den alten Untersuchungen angesprochenen möglichen
Gewerbeflächen finden sich weitgehend in den jetzt untersuchten Bereichen
wieder. Einige wurden nicht mehr betrachtet, da sie tlw. bereits bebaut oder
als untauglich galten, mehrere wurden aber erstmals neu in die Betrachtung
einbezogen und bewertet. Die damaligen Grundlagen und weitergehenden Erkenntnisse aus
diesen Gutachten sind bei dieser Eignungsuntersuchung zunächst nicht
berücksichtigt worden. Die vorliegende Untersuchung beschränkt sich im Wesentlichen
auf die wichtigsten rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen zur
Entwicklung eines Gewerbegebietes. Der Bedarf für unterschiedliche Flächen- und
Nutzungsansprüche wird hiermit nicht bewertet. Dazu sind in der Untersuchung von GEWOS/agiplan aus dem
Jahre 2002 entsprechende Analysen auf Kreisebene vorgenommen worden. Inwieweit
die damals getroffenen Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen auf der
Basis der damaligen Analysen dem heutigen Stand entsprechen, muss im Einzelnen
geprüft werden. (Anlage 1) Grundsätzlich wurde natürlich ein Bedarf an gewerblich
nutzbaren Flächen gesehen. Das Flächenpotenzial der einzelnen Kommunen war aber
sehr unterschiedlich. Für Wermelskirchen wurde dabei ein Gewerbeflächenpotenzial
(unbebaute Flächen) von brutto 46 ha ermittelt. Von diesen Flächen sind
zwischenzeitlich ca. 8,1 ha genutzt worden (Ostringhausen / Güterbahnhof). Die übrigen Flächen sind, bis auf Dabringhausen
„Matterfeld“ (4 ha), in die aktuelle Bewertung und Betrachtung
aufgenommen worden. Die verbleibenden 34 ha sind auch seinerzeit nur als
mögliche Erweiterungsflächen betrachtet worden, ohne sie näher untersucht zu
haben. Außer der Fläche am „Höferhof“ (FNP-Darstellung)
ist davon planungsrechtlich (FNP/BP)
keiner der Bereiche weiter entwickelt worden. Im Handlungsleitfaden für das Gewerbeflächenmarketing in
Wermelskirchen wurde die Notwendigkeit der Entwicklung von Potenzialflächen
hervorgehoben. (Anlage 2) Die wichtigste Reservefläche war seinerzeit das GE-Gebiet
Ostringhausen. In der jetzigen Eignungsuntersuchung wurden insgesamt ca. 191 ha potenzielle Gewerbeflächen
betrachtet. Davon erwiesen sich ca. 63 ha aus unterschiedlichen Gründen
(Topograhie / unzureichende Abstände u.a.) als nicht verwertbar, so dass
letztlich eine Gesamtfläche von ca. 118 ha als mögliche Entwicklungsflächen
angesprochen werden können. Dies unter dem Vorbehalt weiterer unterschiedlicher
spezifischer Einschränkungen für jedes Gebiet. 3. Kosten, Priorität und Bedarf an neuen
Flächen aus Sicht der Wirtschaftsförderung Zu diesem Thema hat Amt 23 eine Bewertung der untersuchten
Flächenpotenziale vorgenommen. (Anlage 3) Dabei erkennt das Amt auch die schwierige Ausgangslage in
Wermelskirchen, um lagegünstig auch kostengünstige Gewerbeflächen künftig
anbieten zu können. Als lagegünstig werden dabei überwiegend die autobahnnahen
Standorte angesehen. Diese sind aus Sicht der Wirtschaftsförderung erstrangig
zu entwickeln. 4. Untersuchungsbereiche Die 19 untersuchten potenziellen Entwicklungsbereiche wurden
zunächst unabhängig von irgendwelchen einschränkenden Gegebenheiten ausgewählt. Wichtig war aber zunächst, ob die Flächen in einem
Zusammenhang mit einem bestehenden Gewerbegebiet liegen oder evtl. bereits
planungsrechtliche Vorarbeiten dazu gemacht wurden (GEP/FNP), wie die Lage zur
Autobahnauffahrt Wermelskirchen dazu ist und ob in der Vergangenheit die Fläche
bereits einmal in die nähere Betrachtung als Entwicklungsfläche genommen worden
ist. Nicht zuletzt wurden auch noch ausgewiesene Bestandsflächen bewertet. A) Folgende
Betrachtungsräume wurden bewertet: 01 Kallenberg
– Ost Ehemalige
GEP - Darstellung 02 Wüstenhof /
Töckelhausen Neubewertung
/ Abgrabungsfläche 03 Autobahnohr Neubewertung 04 Büschhausen /
Hünger GEP –
Darstellung / im Konzept 94 / 02 05 Hinter dem
Hofe Neubewertung
/ im Konzept 94 06 In den
Birgden Neubewertung 07 Bähringhausen Neubewertung 08 Ziegelei
Hilgen Neubewertung 09 Am Rosenacker FNP –
Darstellung (G) / Bestand 10 Höferhof
– Süd FNP
– Darstellung (G) / im Konzept 94 / 02 11 Höferhofer
Feld Neubewertung
/ tlw. im Konzept 94 12 Rhombus-Fläche FNP –
Darstellung (G) / Bestand 13 Neuenhaus (B
51) FNP
– Darstellung (G) Best. / Neubewertung im
Konzept 94 / 02 14 Dhünn –
Nord FNP
– Darstellung (G) Best. / Neubewertung im
Konzept 02 15 Wolfhagener
Straße FNP
– Darstellung (G) Best. / Neubewertung 16 Bremsenfeld FNP
– Darstellung (M) / Neubewertung 17 Neuenhöhe FNP
– Darstellung (M) / Neubewertung im
Konzept 02 tlw. 18 Huhfuhr Neubewertung 19 Zippa –
Fläche FNP
– Darstellung (G) Best. B) Die
allgemeinen Bewertungskriterien waren folgende Parameter: 1. Technische
Erschließung 2. Art der
gewerblichen Nutzungsmöglichkeiten 3. Natur- und
Landschaftsschutz 4.. Wasser- und
Gewässerschutz 5. Eigentumsstruktur 6. Planrecht C) Im Einzelnen wurden zu jedem Standort
folgende Darstellungen und Untersuchungen dokumentiert: 01. Lage im
Stadtgebiet 02. Auszug
Stadtplan 03. Luftbild mit
Planbereich 04. Auszug
Deutsche Grundkarte mit Planbereich 05. Photoansichten
mit Übersichtsplan 06. Flächenangabe
brutto 07. Eigentum- und
Parzellenstruktur 08. städtische
Flächen im/am Plangebiet (Stand 07) 09. Übersicht
Anbindung an Verkehrsstruktur 10. Auszug aus
dem FNP 11. Auszug aus
dem Landschaftsplan 12. Wald und
Waldabstandsflächen 13. Wasserschutzgebiet 14. Abwasserbeseitigungskonzept
ABK 06-11 15. Höhenentwicklung
/ Topographie 16. Hangneigungen
/ Gefällesituation 17. 100 m bis 300
m Abstand zu Wohngebäuden 18. Verbleibende
verwertbare Fläche 19. Mögliche
Nutzungsintensität / Zonierung 20. Darstellung
im Regionalplan 21. Textliche
Zusammenfassung der allgemeinen Bewertungskriterien mit Bewertungen 22. Mögliches Verfahrensschema zur Schaffung
von Planrecht mit Zeitperspektive bis zur Baureife 5. Vorhandene
Flächen / Reserven Neben den Flächen
„Rosenacker“ und „Rhombus“ sind in dieser Bewertung
keine Altstandorte untersucht worden. Einige Untersuchungsbereiche liegen
zwar im direkten Anschluss an vorhandenen Gewerbegebieten, entwickeln sich aber
in die angrenzenden Freiräume und sind insofern neue Entwicklungsbereiche. Im gleichen Maße sind mit dieser
Eignungsuntersuchung auch nicht die aktuellen potenziellen Reserveflächen
innerhalb der bestehenden Gewerbegebiete erfasst worden. Dazu gab es im Gutachten der
„agiplan“ 2002 eine Auflistung der seinerzeit denkbaren
Flächenreserven im Bestand. Deutlich wurde bereits in der
Auflistung, dass die damals noch offenen Reserveflächen größtenteils nicht
verfügbar waren, da sie entweder der betriebseigenen Entwicklung dienen bzw.
grundsätzlich nicht veräußert werden sollten. Inwieweit die Flächen heute zur
Verfügung stehen bzw. wo der Bedarf der örtlichen Unternehmen aus aktueller
Sicht liegt, müsste auch gesondert geprüft werden. 6. Aktuelle
Entwicklungsfläche Zurzeit wird eine relativ kleine
Ergänzungsfläche (ca. 2 ha) im Bereich Elbringhausen/ Altenhöhe
(Flächenvergrößerung der Speditionsfirma Weyand) als Gewerbegebiet entwickelt. Diese Fläche war in keinem der
bisherigen Entwicklungskonzepte enthalten. 7. Aufgabe von
Altstandorten In den letzten Jahren wurden einige
Altstandorte, an denen gewerbliche Nutzung stattgefunden hat, aufgegeben und zu
Wohnstandorten umgewandelt. Dies waren folgende Bereiche: Werk
TENTE 2, Dabringhausen FNP-Darstellung (G) Fa.
Blumberg, Pohlhauser Straße FNP-Darstellung (W) In Umwandlung bzw. mindergenutzt
sind die Bereiche: Rhombus Remscheider Straße FNP-Darstellung (G) Zippa-Klinker Wüstenhof FNP-Darstellung (G) 8. Zugewinn von
Gewerbestandorten Gegenüber den ursprünglichen
Darstellungen im FNP von 1992 wurden zwei größere Gewerbestandorte
(Lux-Logistic G-Fläche / OBI Baumarkt So-Fläche) und ein kleinerer Standort
(Tankstelle Hünger G-Fläche) in den letzten Jahren entwickelt. 9. Erschließungskosten Zu dem technischen Aufwand und den
Erschließungskosten der untersuchten Bereiche kann zu diesem Zeitpunkt nur pauschal etwas gesagt werden. In der Stellungnahme von Amt 66 / SAW wurde jeweils der Entwässerungsaufwand für
die möglichen Entwicklungsbereiche grob eingestuft und als herkömmlicher,
erhöhter oder als extrem hoher Aufwand bewertet. Lediglich zum Bereich
„Büschhausen/Hünger“ liegt zwischenzeitlich eine weitergehende
Untersuchung zur Ableitung des Schmutz- und Regenwassers vor. Die beziffert den
finanziellen Aufwand für diese Maßnahmen auf ca. 4.745.542,- €. Darin sind nicht enthalten die
finanziellen Lasten in Bezug auf die hydraulischen Auswirkungen auf den
Eschbachsammler sowie auf das RÜB Klärwerk Burg und die Kläranlage Solingen
Burg. Kosteneinschätzungen für die
jeweilige verkehrstechnische Erschließung der Entwicklungsgebiete wurden nicht
getroffen. 10. Wirtschaftlichkeit
Inwieweit die Entwicklung eines der
potenziellen Gebiete aus Sicht der Kommune als wirtschaftlich angesehen werden
kann, muss auch gesondert bewertet werden. Eine Bewertung dazu ist schwierig
genug, da die Wirtschaftlichkeit von verschiedensten Faktoren abhängt.
Stichworte einiger Faktoren sind dazu: -
wachsendes, stagnierendes oder schrumpfendes Umfeld -
Ansiedlungserfolg und Auslastungsgrad der vorh. Betriebe -
Binnenwanderungen und/oder Betriebsverlagerungen -
Eigentumssituation bei den Entwicklungsflächen -
staatliche Zuschüsse -
infrastrukturelle Rahmenbedingungen -
zeitlich verzögerte Reaktionen -
Änderung wichtiger Ertrags- und Kostengrößen -
Projekt und Kostenträgerschaft -
Änderungen des Steuersystems. Bisherige vergleichende
Untersuchungen haben ergeben, dass eine Baulandausweisung umso unrentierlicher
ist, je mehr es sich bei den angesiedelten Betrieben um einheimische Betriebe
handelt – anders formuliert: interkommunale Wanderungen wirken sich in
einer Einnahmerechnung nicht positiv aus, und je größer der Aufwand für eine
innere und äußere Erschließung ist, je mehr nicht umlagefähige Erschließungskosten
entstehen und je stärker die vorhandene Infrastruktur ergänzt werden muss, ist
eine Wirtschaftlichkeit in Frage zu stellen. 11. Bewertung Die Bewertung, ob und welche der untersuchten Flächen für
eine Weiterentwicklung zu einem gewerblich nutzbaren Areal geeignet ist, kann
mit der vorliegenden Eignungsuntersuchung nur bedingt getroffen werden. Verfügbarkeit Ein wichtiges Kriterium, die Verfügbarkeit der Flächen,
konnte hierbei nicht geklärt werden. Welches Gebiet hat mitwirkungsbereite Grundstückseigentümer,
die einer Entwicklung nicht entgegenstehen und ihre Flächen zu einem moderaten
Preis in die Vermarktung einbringen? Dies ist ein entscheidender Punkt bei der zu erwartenden
Zeitschiene, bis eine entsprechende Baureife einer dieser Flächen (Verzicht auf
gesetzliche Umlegung) besteht. Insofern wäre ein entsprechendes Bodenmanagement für den
Erwerb, die Vorbereitung und Entwicklung dieser Bauflächen von großer
Bedeutung. Umlegung Letztlich bleibt die gesetzliche Umlegung als Mittel,
städtebauliche Entwicklungsziele der Stadt im Bereich der Bodenneuordnung
umzusetzen. Die Erfahrung zeigt, dass der zeitl. Aufwand sehr hoch sein
kann (2 – 20 Jahre), die Wirtschaftlichkeit dabei durch einen zu hohen
Einstandspreis in Frage zu stellen ist und damit letztlich die
Konkurrenzfähigkeit gegenüber den angrenzenden Kommunen schwierig ist. Fazit / Bewertungsschema Das Fazit aus der Eignungsuntersuchung ist in der jeweils zu
dem Untersuchungsgebiet beigefügten Zusammenfassung enthalten. Hier werden die Einzelkriterien - wie unter 4. B) aufgeführt
- im Detail bewertet und in 5
Qualitätsstufen unterteilt (++ = sehr gut / + = gut / o = Bewertungsneutral / -
= negativ / -- = extrem schlecht). In einer
Gesamttabelle sind die bewerteten Bereiche aufgelistet und die Qualitätsstufen
wurden noch entsprechend farbig (grün / gelb / rot) hinterlegt. Bewertungsergebnis Im Ergebnis erhalten die vorhandenen Flächen wie: 1. Rhombus /
Zippa-Fläche / Am Rosenacker, und die planungsrechtlich bereits weiterentwickelten Flächen
wie: 2.a Höferhof (G) 2.b Ziegelei Hilgen (tlw. SO) / Bremsenfeld
(M) / Neuenhöhe (M) / Höferhofer Feld (W)
/ Büschhausen-Hünger (GEP) (mit Einschränkungen) zunächst die
günstigsten Bewertungen. Alle übrigen Flächen sind mit weiteren Einschränkungen und
negativen Bewertungen eingestuft. Inwieweit nun die Gewichtung einzelner Qualitätsmerkmale in
ihrer Bedeutung gleichgesetzt bzw. gegeneinander gestellt werden, muss noch im
Detail geklärt werden. 12. Zusammenfassung Die vorliegende Untersuchung zeigt, dass die Aktivierung
weiterer Gewerbeflächen im Stadtgebiet von Wermelskirchen mit großen
technischen, finanziellen und bodenrechtlichen Problemen verbunden ist. Alle größeren zusammenhängenden Bereiche sind auf Grund
verschiedener Restriktionen nur schwierig zu entwickeln. Ein Flächengewinn nach innen ist auf Grund der
Siedlungsstrukturen nicht möglich, so dass bei der Zielsetzung, zusätzliche
Gewerbeflächen zu schaffen, nur die Entwicklung in den unbebauten Außenbereich
bleibt. Dabei sollte, wenn der Bedarf als gesichert angesehen werden
kann, die Entscheidung für die Weiterentwicklung einer der untersuchten Flächen
getroffen werden. Jede der hier angesprochenen größeren Flächen braucht lange
Entwicklungszeiträume, die mit etwa 6 – 12 Jahren angenommen werden. Die Entwicklung vom GE – Gebiet
„Ostringhausen“ hat vom Aufstellungsbeschluss des B-Planes (1991)
bis zum ersten Spatenstich (2004) rund 13 Jahre in Anspruch genommen. Das gesetzliche Umlegungsverfahren dazu hat von 10/95 bis
02/04 gut 8 Jahre gedauert. Da die zur Zeit mindergenutzten bestehenden GE-Flächen
Rhombus und Zippa-Klinker die weitgehend günstigsten Voraussetzungen für eine
gewerbliche Nutzung haben, sollte eine Entscheidung bei deren Weiterentwicklung
oder Umstrukturierung gerade auch unter diesem Aspekt gesehen werden. 13. Anträge der
Fraktionen Vor dem Hintergrund der hier aufgezeigten
Eignungsuntersuchung sind die vorliegenden Anträge der Fraktionen zu beraten. 1. Antrag der CDU vom 09.07.2008 (s.
Anlage) Ausweisung des Rhombus-Geländes und
Aufstellung eines Bebauungsplanes als Wohnbaufläche (WA) und Fläche für
Gemeinbedarf als „Seniorenwohnbereich“
und Gesundheitsdienste. 2. Antrag
der WNK UWG vom 23.10.2008 (s. Anlage) Ausweisung und Entwicklung von Flächen
im Bereich Hinter dem Hofe / In den Birgden / Bähringhausen als Gewerbeflächen. 3. Antrag
der SPD vom 13.11.2008 (s. Anlage) FNP-Änderung der Wohnbaufläche
„Höferhofer Feld in Gewerbefläche und Darstellung der Rhombus-Fläche als
Gewerbefläche. Da die vorliegenden Anträge teilweise unterschiedliche
Zielsetzungen zu teilweise den gleichen Flächen beinhalten, ist ein klarer
Beschlussvorschlag seitens der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer
vorzunehmen. Aus Sicht der Verwaltung sollten die Ergebnisse der
vorliegenden Eignungsuntersuchungen in den Fraktionen beraten werden, so dass
zu einem späteren Zeitpunkt über die jeweiligen Anträge entschieden wird bzw.
die Anträge überarbeitet oder zurückgezogen werden. Vorstellung im Ausschuss Die Verwaltung kann im Ausschuss weitere Erläuterungen zu
den Untersuchungsergebnissen anhand einer Powerpoint-Präsentation geben. Anlage/n: 1. Bewertungsschema zu den untersuchten
Gewerbestandorten. 2. Anträge der Fraktionen CDU / SPD / WNK
UWG zur Gewerbeflächenentwicklung. 3. Stellungnahme des Amtes für
Wirtschaftsförderung (Amt 23) zur Eignungsuntersuchung.
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