Beschlussvorschlag: Der
Umweltausschuss nimmt den Landschaftspflegerischen Begleitplan zur Ergänzungssatzung
Herrlinghausen zur Kenntnis. Der
Umweltausschuss empfiehlt, mögliche, aus der Ausschussberatung hervorgehende
umweltrelevante Empfehlungen im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Sachverhalt: Ergänzungssatzung
Herrlinghausen 1. Ziel und Erfordernis der
Ergänzungssatzung Ziel ist es, dass die Abgrenzung für
den im Zusammenhang bebauten Ortsteil „Herrlinghausen / Kolfhausen /
Tente Mitte“ im Rahmen einer Innenbereichssatzung in südöstlicher
Richtung eine Ergänzung erfahren soll. Gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des
Baugesetzbuches (BauGB) legt die Gemeinde durch eine Ergänzungssatzung
fest, dass eine Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil
einbezogen wird. Dieser Bereich der Ergänzungssatzung
„Herrlinghausen“ liegt östlich der Ortslage und nördlich der Wohnbebauung
des Herrlinghauser Hanges. 2.
Bisheriges Planverfahren Zum Aufstellungsbeschluss im
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 18.10.07 wurde eine Abgrenzung
zur Ergänzungssatzung „Herrlinghausen“ beschlossen. Die Abgrenzung des relativ kleinen
räumlichen Geltungsbereiches der Ergänzungssatzung „Herrlinghausen“
(ca. 2.828 qm) schließt sich unmittelbar östlich an die Innenbereichssatzung
an. Das Plangebiet ist Bestandteil eines am 29.10.2007 beschlossenen Erschließungsvertrages
mit städtebaulichem Konzept. Der überwiegende Teil der geplanten Erschließung
und Wohnbebauung liegt im Innenbereich. Die Ergänzungssatzung
„Herrlinghausen“ liegt außerhalb des Landschaftsplanes. Der Landschaftsschutz
grenzt unmittelbar an den bestehenden Siedlungsbereich, spart jedoch das
Plangebiet mit dem östlichen Wiesenhang aus. Der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehr hat in seiner Sitzung am 9. Februar 2009 die
Offenlage der Ergänzungssatzung Herrlinghausen beschlossen. 1.
Belange des Umweltschutzes allgemein - Schutzgebiete Das Plangebiet der Ergänzungssatzung
„Herrlinghausen“ liegt weder im Landschaftsschutzgebiet noch in
einer Wasserschutzzone und betrifft keine Quellbereiche. Landschaftspflegerischer
Begleitplan Basierend auf den
notwendigen Angaben erfolgte durch den Grundstückseigentümer die Vergabe des
Landschaftspflegerischen Begleitplanes an einen Fachplaner, der auf der
Grundlage der Bestandserfassung den Eingriff in Landschaft und Natur
festgestellt und der erforderliche Ausgleich ermittelt hat (siehe Anlage 1). Inhalt des
Landschaftspflegerischen Begleitplanes sind die Bestandserfassung und Bewertung
des Eingriffs. Die mit der geplanten
Ergänzungssatzung verbundenen Beeinträchtigungen auf die Natur und Landschaft
betreffen Biotoptypen mit einer eher geringen Wertigkeit. Betroffen ist ein rd.
550 m² großer Gartenbereich, zwei Gartengehölze (rd. 100 m²) und eine rd. 1.800
m² große Wiesenfläche. Das Gutachten bilanziert den Eingriff mit 26.980
Biotopwertpunkten. Um den Eingriff vor Ort
auszugleichen, werden innerhalb und unmittelbar außerhalb der geplanten
Ergänzungssatzung Maßnahmen wie die Anpflanzung von standortgerechten, heimischen
Gehölzen auf der Fläche für Versorgungsanlagen und um das benachbarte Regenrückhaltebecken
2 (RRB 2) vorgesehen sowie die Umwandlung eines Fichtenwaldes in einen Laubwald
auf einer Grundstücksfläche des heutigen Eigentümers oberhalb des Wiesenhangs. Dies bedeutet hier, dass ein Teil des
ökologischen Ausgleichs unmittelbar außerhalb der Ergänzungssatzung liegt,
jedoch durch sie ausgelöst mit Inhalt der Satzung wird. Detaillierte Maßnahmen
werden in der Ergänzungssatzung festgesetzt. Durch diese Kompensationsmaßnahmen
wird eine ökologische Verbesserung von 15.851 ökologischen Wertpunkten
erreicht. Das restliche Defizit (11.129 Wertpunkte) wird mit Hilfe des
städtischen Ökokontos ausgeglichen. Bestandteile der Satzung Die einzelnen Maßnahmen
zum notwendigen ökologischen Ausgleich sind im Landschaftspflegerischen
Begleitplan dargestellt und sind Bestandteil der Satzung (Maßnahmen M 1
bis M 8 wie 1. Begrünung der Garagendächer in Flachdachausführung, 2.
Stützmauern und Höhenunterschiede im Gartenbereich, 3. Beschränkung der
Bodenversiegelung, 4. Fassadenbegrünung, 5. Umzäunung der Grundstücke, 6.
Anpflanzung von standortgerechten und bodenständigen Sträuchern und Erhalt der
Gras- und Krautflur, 7. Umpflanzung eines Regenrückhaltebeckens und 8. Umbau
eines Nadelwaldes in einen Laubwald durch Sukzession). Anlage/n: Ergänzungssatzung
Herrlinghausen mit Landschaftspflegerischem Begelitplan
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