Vorlage - RAT/1568/2009  

 
 
Betreff: Ergänzungssatzung Herrlinghausen:
Vorstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes
Status:öffentlich  
Federführend:Umweltmanagement Beteiligt:Planungsamt
Bearbeiter/-in: Zemella, Brigitte   
Beratungsfolge:
Umweltausschuss Vorberatung
04.03.2009 
Sitzung des Umweltausschusses (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Satzung_Gesamtpaket_Offenlage  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Umweltausschuss nimmt den Landschaftspflegerischen Begleitplan zur Ergänzungssatzung Herrlinghausen zur Kenntnis.

 

Der Umweltausschuss empfiehlt, mögliche, aus der Ausschussberatung hervorgehende umweltrelevante Empfehlungen im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Ergänzungssatzung Herrlinghausen

 

 

1.      Ziel und Erfordernis der Ergänzungssatzung

 

Ziel ist es, dass die Abgrenzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil „Herrlinghausen / Kolfhausen / Tente Mitte“ im Rahmen einer Innenbereichssatzung in südöstlicher Richtung eine Ergänzung erfahren soll.

Gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) legt die Gemeinde durch eine Ergänzungssatzung fest, dass eine Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen wird. Dieser Bereich der Ergänzungssatzung „Herrlinghausen“ liegt östlich der Ortslage und nördlich der Wohnbebauung des Herrlinghauser Hanges.

 

 

2.      Bisheriges Planverfahren

 

Zum Aufstellungsbeschluss im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 18.10.07 wurde eine Abgrenzung zur Ergänzungssatzung „Herrlinghausen“ beschlossen.

 

Die Abgrenzung des relativ kleinen räumlichen Geltungsbereiches der Ergänzungssatzung „Herrlinghausen“ (ca. 2.828 qm) schließt sich unmittelbar östlich an die Innenbereichssatzung an. Das Plangebiet ist Bestandteil eines am 29.10.2007 beschlossenen Erschließungsvertrages mit städtebaulichem Konzept. Der überwiegende Teil der geplanten Erschließung und Wohnbebauung liegt im Innenbereich.

 

Die Ergänzungssatzung „Herrlinghausen“ liegt außerhalb des Landschaftsplanes. Der Landschaftsschutz grenzt unmittelbar an den bestehenden Siedlungsbereich, spart jedoch das Plangebiet mit dem östlichen Wiesenhang aus.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat in seiner Sitzung am 9. Februar 2009 die Offenlage der Ergänzungssatzung Herrlinghausen beschlossen.

 

 

1.      Belange des Umweltschutzes

allgemein - Schutzgebiete

Das Plangebiet der Ergänzungssatzung „Herrlinghausen“ liegt weder im Landschaftsschutzgebiet noch in einer Wasserschutzzone und betrifft keine Quellbereiche.

 

 

Landschaftspflegerischer Begleitplan

Basierend auf den notwendigen Angaben erfolgte durch den Grundstückseigentümer die Vergabe des Landschaftspflegerischen Begleitplanes an einen Fachplaner, der auf der Grundlage der Bestandserfassung den Eingriff in Landschaft und Natur festgestellt und der erforderliche Ausgleich ermittelt hat (siehe Anlage 1).

 

Inhalt des Landschaftspflegerischen Begleitplanes sind die Bestandserfassung und Bewertung des Eingriffs.

 

 

 

 

Die mit der geplanten Ergänzungssatzung verbundenen Beeinträchtigungen auf die Natur und Landschaft betreffen Biotoptypen mit einer eher geringen Wertigkeit. Betroffen ist ein rd. 550 m² großer Gartenbereich, zwei Gartengehölze (rd. 100 m²) und eine rd. 1.800 m² große Wiesenfläche. Das Gutachten bilanziert den Eingriff mit 26.980 Biotopwertpunkten.

 

Um den Eingriff vor Ort auszugleichen, werden innerhalb und unmittelbar außerhalb der geplanten Ergänzungssatzung Maßnahmen wie die Anpflanzung von standortgerechten, heimischen Gehölzen auf der Fläche für Versorgungsanlagen und um das benachbarte Regenrückhaltebecken 2 (RRB 2) vorgesehen sowie die Umwandlung eines Fichtenwaldes in einen Laubwald auf einer Grundstücksfläche des heutigen Eigentümers oberhalb des Wiesenhangs.

 

Dies bedeutet hier, dass ein Teil des ökologischen Ausgleichs unmittelbar außerhalb der Ergänzungssatzung liegt, jedoch durch sie ausgelöst mit Inhalt der Satzung wird. Detaillierte Maßnahmen werden in der Ergänzungssatzung festgesetzt.

Durch diese Kompensationsmaßnahmen wird eine ökologische Verbesserung von 15.851 ökologischen Wertpunkten erreicht. Das restliche Defizit (11.129 Wertpunkte) wird mit Hilfe des städtischen Ökokontos ausgeglichen.

 

 

Bestandteile der Satzung

Die einzelnen Maßnahmen zum notwendigen ökologischen Ausgleich sind im Landschaftspflegerischen Begleitplan dargestellt und sind Bestandteil der Satzung (Maßnahmen M 1 bis M 8 wie 1. Begrünung der Garagendächer in Flachdachausführung, 2. Stützmauern und Höhenunterschiede im Gartenbereich, 3. Beschränkung der Bodenversiegelung, 4. Fassadenbegrünung, 5. Umzäunung der Grundstücke, 6. Anpflanzung von standortgerechten und bodenständigen Sträuchern und Erhalt der Gras- und Krautflur, 7. Umpflanzung eines Regenrückhaltebeckens und 8. Umbau eines Nadelwaldes in einen Laubwald durch Sukzession).

Anlage/n:

Anlage/n:

Ergänzungssatzung Herrlinghausen mit Landschaftspflegerischem Begelitplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung_Gesamtpaket_Offenlage (5120 KB)