Vorlage - RAT/1569/2009  

 
 
Betreff: Ergänzungssatzung Tente / Weidenweg:
Vorstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes
Status:öffentlich  
Federführend:Umweltmanagement Beteiligt:Planungsamt
Bearbeiter/-in: Zemella, Brigitte   
Beratungsfolge:
Umweltausschuss Vorberatung
04.03.2009 
Sitzung des Umweltausschusses (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Satzung_Gesamtpaket_Offenlage  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Umweltausschuss nimmt den Landschaftspflegerischen Begleitplan zur Ergänzungssatzung Tente / Weidenweg zur Kenntnis.

 

Der Umweltausschuss empfiehlt, mögliche, aus der Ausschussberatung hervorgehende umweltrelevante Empfehlungen im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Ergänzungssatzung Tente / Weidenweg

 

 

1.      Ziel und Erfordernis der Ergänzungssatzung

 

Ziel ist es, dass die seit 1992 verbindliche Abgrenzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil „Tente“ im Rahmen einer Innenbereichssatzung in südöstlicher Richtung eine Ergänzung erfahren soll.

Gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) legt die Gemeinde durch eine Ergänzungssatzung fest, dass eine Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen wird.

 

 

2.      Bisheriges Planverfahren

 

Mit Schreiben vom 27.08.07 beantragte die Eigentümerin die Ergänzung der Innenbereichssatzung. Es handelt sich dabei um eine offene Weidefläche für Pferde, im Anschluss an die bestehende Bebauung am nordwestlichen Rand des Weidenweges. Die Erschließung ist durch den Weidenweg gesichert.

 

Zum Aufstellungsbeschluss im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 09.06.08 wurde die Abgrenzung zur Ergänzungssatzung „Tente / Weidenweg" beschlossen.

Hierbei war ein Grundstücksteil des nördlichen Nachbarn mit einbezogen worden, da auf Grund der örtlichen Gegebenheiten der Eindruck bestand, dass diese Fläche zur Zuwegung des Stalles dazugehört. Im Verlauf der weiteren Bearbeitung wurde die tatsächliche Grundstücksgrenze als Abgrenzung der Ergänzungssatzung maßgeblich leicht reduziert.

 

Die Ergänzungssatzung „Tente / Weidenweg“ liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Nr. 2 „Eifgenbachtal“ des Rheinisch-Bergischen Kreises und im Landschaftsschutzgebiet „Remscheider Bergland und Dhünnhochfläche“.

Das Grundstück wird heute überwiegend als Pferdeweide genutzt. Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan stellt den Bereich der Ergänzungssatzung als „Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Auf Grund der geringen Größe dieses Satzungsbereiches ist die Änderung des FNP im Anschluss an die bestehenden Wohnbauflächen nicht erforderlich.

 

Das Plangebiet liegt in den Wasserschutzzonen II und III der Sengbachtalsperre.

Gemäß der Wasserschutzgebietsverordnung ist in der Zone II die Errichtung von baulichen und gewerblichen Anlagen jeder Art, mit Ausnahme von Nebengebäuden, die landwirtschaftlichen Zwecken dienen, verboten. Die Neufassung der Abgrenzung der Wasserschutzzonen ist 2014 zu erwarten. Dann wird voraussichtlich an dieser Stelle ausschließlich die Wasserschutzzone III zum Tragen kommen. Angesichts dieser Änderung kann eine Befreiung in Aussicht gestellt werden, da das heutige Verbot zu einer offenbar „nicht beabsichtigten Härte“ führt. Voraussetzung hierfür ist jedoch die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens im Rahmen dieser Ergänzungssatzung.

 

 

 

3.      Belange des Umweltschutzes

allgemein - Schutzgebiete

Für das im Wasser- und Landschaftsschutz befindliche insgesamt ca. 1.652 m² große Plangebiet soll Planungsrecht für eine Ergänzung und Abrundung der bestehenden Bebauung durch ein freistehendes Wohngebäude mit maximal zwei Wohneinheiten im ortstypischen Charakter ermöglicht werden. Innerhalb der geplanten Ergänzungssatzung befinden sich neben der ca. 1.130 m² großen Fettweide auch eine unbefestigte Zuwegung zu einem Pferdestall (235 m²), wegbegleitende Grasflur (107 m²) und ein kleiner Gartenbereich des südlich angrenzenden Wohnhauses (180 m²).

 

Landschaftspflegerischer Begleitplan

Die Grundstückseigentümerin hat einen Fachplaner mit der Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes beauftragt, der auf der Grundlage der Bestandserfassung den Eingriff in Landschaft und Natur festgestellt und den erforderlichen Ausgleich ermittelt hat (siehe Anlage 1).

 

Inhalt des Landschaftspflegerischen Begleitplanes sind die Bestandserfassung und Bewertung des Eingriffs.

 

Die mit der geplanten Ergänzungssatzung verbundenen Beeinträchtigungen auf die Natur und Landschaft betreffen Biotoptypen mit einer eher geringen Wertigkeit. Betroffen sind eine Pferdeweide, Gras- und Krautflur, eine geschotterte Zufahrt sowie ein kleiner Gartenbereich. Das Gutachten bilanziert den Ist-Zustand mit 14.369 Biotopwertpunkten.

 

Nach der Umsetzung des Vorhabens besteht ein Defizit von 8.423 Punkten, das durch Maßnahmen außerhalb des Plangebietes ausgeglichen werden soll.

Zu diesen Maßnahmen zählen der Rückbau einer Schotterfläche und des Stallgebäudes sowie die Neuanlage einer Obstwiese auf einer Fläche von 1.250 m².

Durch diese Kompensationsmaßnahmen wird eine ökologische Verbesserung von 11.892 ökologischen Wertpunkten erreicht, so dass ein Kompensationsüberschuss von 3.469 ökologischen Wertpunkten verbleibt. Das Ökokonto der Stadt wird somit nicht beansprucht.

 

 

Umsetzung

Die einzelnen Maßnahmen zum notwendigen ökologischen Ausgleich sind im Landschaftspflegerischen Begleitplan dargestellt und sind Bestandteil der Satzung (Maßnahmen M 1 bis M8 wie 1. Begrünung der Garagendächer in Flachdachausführung, 2. Stützmauern und Höhenunterschiede im Gartenbereich, 3. Beschränkung der Bodenversiegelung, 4. Fassadenbegrünung, 5. Umzäunung der Grundstücke sowie 6. der Rückbau eines Stallgebäudes und die Herstellung einer Wiesenfläche, 7. der Rückbau von geschotterten Flächen und die Herstellung einer Wiesenfläche und 8. die Neuanlage und Erweiterung einer Obstwiese).

Anlage/n:

Anlage/n:

Ergänzungssatzung Tente / Weidenweg mit Landschaftspflegerischem Begleitplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung_Gesamtpaket_Offenlage (3452 KB)