Beschlussvorschlag: Der
Umweltausschuss nimmt den Landschaftspflegerischen Begleitplan zur
Ergänzungssatzung Tente / Weidenweg zur Kenntnis. Der
Umweltausschuss empfiehlt, mögliche, aus der Ausschussberatung hervorgehende
umweltrelevante Empfehlungen im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Sachverhalt: Ergänzungssatzung Tente
/ Weidenweg 1. Ziel und Erfordernis der
Ergänzungssatzung Ziel ist es, dass die seit 1992
verbindliche Abgrenzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil
„Tente“ im Rahmen einer Innenbereichssatzung in südöstlicher
Richtung eine Ergänzung erfahren soll. Gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des
Baugesetzbuches (BauGB) legt die Gemeinde durch eine Ergänzungssatzung
fest, dass eine Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil
einbezogen wird. 2.
Bisheriges Planverfahren Mit Schreiben vom 27.08.07
beantragte die Eigentümerin die Ergänzung der Innenbereichssatzung. Es handelt
sich dabei um eine offene Weidefläche für Pferde, im Anschluss an die
bestehende Bebauung am nordwestlichen Rand des Weidenweges. Die Erschließung
ist durch den Weidenweg gesichert. Zum Aufstellungsbeschluss im
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 09.06.08 wurde die Abgrenzung zur
Ergänzungssatzung „Tente / Weidenweg" beschlossen. Hierbei war ein Grundstücksteil des
nördlichen Nachbarn mit einbezogen worden, da auf Grund der örtlichen
Gegebenheiten der Eindruck bestand, dass diese Fläche zur Zuwegung des Stalles
dazugehört. Im Verlauf der weiteren Bearbeitung wurde die tatsächliche Grundstücksgrenze
als Abgrenzung der Ergänzungssatzung maßgeblich leicht reduziert. Die Ergänzungssatzung „Tente /
Weidenweg“ liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Nr. 2
„Eifgenbachtal“ des Rheinisch-Bergischen Kreises und im Landschaftsschutzgebiet
„Remscheider Bergland und Dhünnhochfläche“. Das Grundstück wird heute
überwiegend als Pferdeweide genutzt. Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan
stellt den Bereich der Ergänzungssatzung als „Fläche für die Landwirtschaft“
dar. Auf Grund der geringen Größe dieses Satzungsbereiches ist die Änderung des
FNP im Anschluss an die bestehenden Wohnbauflächen nicht erforderlich. Das Plangebiet liegt in den Wasserschutzzonen
II und III der Sengbachtalsperre. Gemäß der
Wasserschutzgebietsverordnung ist in der Zone II die Errichtung von baulichen
und gewerblichen Anlagen jeder Art, mit Ausnahme von Nebengebäuden, die
landwirtschaftlichen Zwecken dienen, verboten. Die Neufassung der Abgrenzung
der Wasserschutzzonen ist 2014 zu erwarten. Dann wird voraussichtlich an dieser
Stelle ausschließlich die Wasserschutzzone III zum Tragen kommen. Angesichts
dieser Änderung kann eine Befreiung in Aussicht gestellt werden, da das heutige
Verbot zu einer offenbar „nicht beabsichtigten Härte“ führt.
Voraussetzung hierfür ist jedoch die planungsrechtliche Zulässigkeit eines
Bauvorhabens im Rahmen dieser Ergänzungssatzung. 3.
Belange des Umweltschutzes allgemein - Schutzgebiete Für das im Wasser- und Landschaftsschutz
befindliche insgesamt ca. 1.652 m² große Plangebiet soll Planungsrecht für eine
Ergänzung und Abrundung der bestehenden Bebauung durch ein freistehendes Wohngebäude
mit maximal zwei Wohneinheiten im ortstypischen Charakter ermöglicht werden.
Innerhalb der geplanten Ergänzungssatzung befinden sich neben der ca. 1.130 m²
großen Fettweide auch eine unbefestigte Zuwegung zu einem Pferdestall (235 m²),
wegbegleitende Grasflur (107 m²) und ein kleiner Gartenbereich des südlich
angrenzenden Wohnhauses (180 m²). Landschaftspflegerischer
Begleitplan Die
Grundstückseigentümerin hat einen Fachplaner mit der Erstellung eines
Landschaftspflegerischen Begleitplanes beauftragt, der auf der Grundlage der
Bestandserfassung den Eingriff in Landschaft und Natur festgestellt und den
erforderlichen Ausgleich ermittelt hat (siehe Anlage 1). Inhalt des
Landschaftspflegerischen Begleitplanes sind die Bestandserfassung und Bewertung
des Eingriffs. Die mit der geplanten
Ergänzungssatzung verbundenen Beeinträchtigungen auf die Natur und Landschaft
betreffen Biotoptypen mit einer eher geringen Wertigkeit. Betroffen sind eine
Pferdeweide, Gras- und Krautflur, eine geschotterte Zufahrt sowie ein kleiner
Gartenbereich. Das Gutachten bilanziert den Ist-Zustand mit 14.369
Biotopwertpunkten. Nach der Umsetzung des
Vorhabens besteht ein Defizit von 8.423 Punkten, das durch Maßnahmen außerhalb
des Plangebietes ausgeglichen werden soll. Zu diesen Maßnahmen
zählen der Rückbau einer Schotterfläche und des Stallgebäudes sowie die
Neuanlage einer Obstwiese auf einer Fläche von 1.250 m². Durch diese
Kompensationsmaßnahmen wird eine ökologische Verbesserung von 11.892 ökologischen
Wertpunkten erreicht, so dass ein Kompensationsüberschuss von 3.469 ökologischen
Wertpunkten verbleibt. Das Ökokonto der Stadt wird somit nicht beansprucht. Umsetzung Die einzelnen Maßnahmen
zum notwendigen ökologischen Ausgleich sind im Landschaftspflegerischen
Begleitplan dargestellt und sind Bestandteil der Satzung (Maßnahmen M 1
bis M8 wie 1. Begrünung der Garagendächer in Flachdachausführung, 2.
Stützmauern und Höhenunterschiede im Gartenbereich, 3. Beschränkung der
Bodenversiegelung, 4. Fassadenbegrünung, 5. Umzäunung der Grundstücke sowie 6.
der Rückbau eines Stallgebäudes und die Herstellung einer Wiesenfläche, 7. der
Rückbau von geschotterten Flächen und die Herstellung einer Wiesenfläche und 8.
die Neuanlage und Erweiterung einer Obstwiese). Anlage/n: Ergänzungssatzung
Tente / Weidenweg mit Landschaftspflegerischem Begleitplan
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