Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die Neufassung der Satzung für die Stadtsparkasse Wermelskirchen in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung. Eine Ausfertigung ist dem Original der Sitzungsniederschrift als Anlage beizufügen. Sachverhalt:
Wegen der Novellierung des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen war auch die Satzung der Stadtsparkasse Wermelskirchen zu überarbeiten. Als Anlage beigefügt sind der Entwurf der zu beschließenden Satzung der Stadtsparkasse Wermelskirchen sowie eine Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Fassung der Satzung.
Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Wermelskirchen empfiehlt dem Rat der Stadt, die Satzung in der beigefügten Form zu beschließen.
Nach der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt ist vor der Bekanntmachung die Genehmigung durch das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen einzuholen. Anlage/n:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||